Inhalte im Überblick:

  • Möglichkeiten kennen, um Barrierefreiheit für Bestandssoftware schrittweise umzusetzen

Als Bestandssoftware sollen hier Anwendungen bezeichnet werden, die bereits seit längerem im Einsatz sind und deren Ablösung in nächster Zeit nicht geplant ist. Software wird gepflegt und gewartet und ggf. weiter entwickelt.

Werden Weiterentwicklungen an der Software vorgenommen, müssen diese die geltenden Anforderungen der Barrierefreiheit berücksichtigen.

Bestandsaufnahme der generellen Barrierefreiheit und Release-Planung

Permalink "Bestandsaufnahme der generellen Barrierefreiheit und Release-Planung"

Liegt für eine Bestandssoftware noch keine Bewertung der Barrierefreiheit vor, sollte im ersten Schritt ein umfassender Barrierefreiheitstest durchgeführt werden. Ziel ist es, Anpassung in das Konfigurationsmanagement einplanen zu können und aussagefähig darüber zu sein, inwieweit und ob Nutzende mit einer Behinderung bereits mit der Software arbeiten können. Auf Basis der Begutachtungsergebnisse sollte ein priorisierter Maßnahmenplan festgelegt werden, der die erforderlichen Anpassungen in die Release-Planung einbezieht, sodass eine schrittweise Verbesserung der Barrierefreiheit entlang der Releases erfolgt.

Barrierefreie Grundfunktionalitäten durch Anpassungen

Permalink "Barrierefreie Grundfunktionalitäten durch Anpassungen"

Werden Funktionen überarbeitet oder Funktionsfehler behoben, sind soweit möglich die Barrierefreiheit der angepassten Elemente bzw. Codeabschnitte herzustellen. Ziel ist es, eine schrittweise Verbesserung auch in kleinem Umfang zu schaffen. Grundvoraussetzung dafür ist die Weiterbildung der Entwickler*innen zur Umsetzung der Barrierefreiheit in ihrer Programmiersprache.

Neue Anwendungsfunktionen barrierefrei umsetzen

Permalink "Neue Anwendungsfunktionen barrierefrei umsetzen"

Werden neue Anwendungsfunktionen umgesetzt, müssen diese barrierefrei gestaltet werden. Optimalerweise wird auch der „Weg“, um diese Funktionen aufzurufen barrierefrei angepasst.

Informationen zu diesem Artikel

Gerne können Sie uns Feedback per E-Mail zu unserer Handreichung senden!