Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit ist für öffentliche Stellen verpflichtend. Sie muss unter Beachtung der Verantwortung öffentlicher Stellen für ihre Beschäftigten, die zu erbringenden Dienstleistungen und die Ziele einer gleichberechtigten Teilhabe effektiv umgesetzt werden.

Barrierefreiheit ist eine so grundlegende Anforderung an die Software-Qualität, dass sie nachträglich nur schwierig und kostenintensiv in eine Software eingebaut werden kann. Darum ist es wichtig, die Anforderungen an die Barrierefreiheit bereits bei der Initialisierung eines Entwicklungsprojekts bzw. Beschaffungsvorhabens aber auch bei der Weiterentwicklung zu berücksichtigen.

Barrierefreiheit ist aber nicht nur ein Thema, das im Entwicklungsprojekt berücksichtigt werden muss. Es muss vor allem in den Aufgaben und Strukturen einer öffentlicher Stelle verankert sein und auf der Entscheidungsebene durch die Führungskräfte getragen und gefördert werden. Die Umsetzung der Barrierefreiheit für alle digitalen Produkte und Arbeitsergebnisse (bspw. Dokumente) erfolgt letztendlich durch alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Damit dies gelingt, müssen Prozesse umgesetzt werden, die die Barrierefreiheit für digitale Produkte fordern, bspw. durch Prüf- und Freigabeprozesse.

Dieser Handlungsleitfaden richtet sich vorrangig an IT- und Beschaffungsverantwortliche öffentlicher Stellen, an IT-Dienstleister öffentlicher Stellen sowie an Software-Hersteller, deren Produkte bei öffentlichen Stellen eingesetzt werden.

Der Handlungsleitfaden soll einen schnellen Einstieg in das Thema Barrierefreiheit von Software ermöglichen, Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit von Software benennen, Aktivitäten zur Herstellung der Barrierefreiheit erläutern sowie Verweise zu weiteren Informationen anbieten.

Erklärung zur Anerkennung der Vielfältigkeit und Einzigartigkeit jedes Menschen

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Die Textschaffenden erkennen in diesem Text alle Geschlechteridentitäten an.
Daher adressiert die direkte Anrede alle Lesenden mit dem Gender-Stern.
Die Textschaffenden erkennen Bedarfe der Barrierefreiheit im Verstehen und Wahrnehmen an.
Daher findet bei Personenbezeichnungen oder personenbezogenen Worten die neutrale oder die männliche Form Anwendung. Auf diese Weise soll eine möglichst gleichberechtigte und wertschätzende Sprachform Ausdruck finden, die der Individualität aller Menschen gleichermaßen begegnet.

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