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Der BIK BITV-Test für mobile Apps trägt den speziellen Anforderungen von mobilen Apps an die Barrierefreiheit Rechnung und berücksichtigt daher auch Merkmale, die speziell mobile Endgeräte mitbringen.

Dem Test liegen die Kriterien des DIN EN 301 549 Tabelle A.1 zugrunde, der die W3C Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 A-AA enthält.

Prüfende Personen sind mit den Grundlagen der HTML-Programmierung und mit geltenden Konzepten des barrierefreien Webdesigns vertraut. Sie kennen das Verfahren des BITV- bzw. WCAG-Tests und können die Prüfschritte des Tests sicher anwenden. Der BITV-Prüfverbund hält ein festgelegtes Verfahren zur Qualifizierung von Prüfenden vor. Nur bei erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung werden Prüfende in den Prüfverbund aufgenommen.

Das Prüfverfahren richtet sich danach, ob das Testergebnis des BITV-Tests nur für interne Zwecke benötigt wird, oder ob das Testergebnis in Form eines Prüfberichts veröffentlicht werden soll.

Wird das Ergebnis nur für interne Zwecke benötigt, so kann eine Dialogauswahl vorgegeben werden oder es wird mit der Prüfstelle besprochen, welche Dialoge getestet werden sollen. Die Dialogauswahl kann repräsentativ sein, muss es aber nicht.

Soll das Ergebnis als Prüfbericht veröffentlicht werden, wählt die Prüfstelle repräsentative Dialoge aus. Die Dialogauswahl ist der auftraggebenden Organisation nicht bekannt.

Wenn die Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben erreicht werden soll, werden in der Regel zwei Tests benötigt:

  1. Ein BITV-Test, sinnvollerweise mit repräsentativer Dialogauswahl. Dieser ermittelt den Stand der Barrierefreiheit, der ausführliche Prüfbericht unterstützt bei der Optimierung.
  2. Es folgt ein weiterer, vollständiger Re-Test (mit leicht veränderter Dialogauswahl). Dieser bestätigt im Idealfall die Konformität einer optimierten mobilen App.

Um Konformität zu erreichen, darf kein Prüfschritt schlechter als “eher erfüllt” bewertet worden sein. Sollte dieses Ziel bereits im ersten Test erreicht sein, entfällt der Re-Test im zweiten Schritt.

Bei komplexeren Projekten oder Anwendungen können gegebenenfalls mehrere Re-Tests sinnvoll sein.

Wenn die verbleibenden Mängel eines Re-Tests geringfügig sind, kann die Prüfstelle in Absprache mit der Qualitätssicherung die Möglichkeit anbieten, dass die auftraggebende Organisation nachbessert. Es werden dann nur noch die Nachbesserungen geprüft und kein vollständiger Re-Test durchgeführt.

Abschließend erfolgt eine Qualitätssicherung durch eine zweite Person.

Bei jedem einzelnen Prüfschritt wird die tatsächliche Relevanz des Prüfschritts für die App geprüft. Sollte ein Prüfschritt nicht nötig sein, weil zum Beispiel das zu prüfende Element nicht in der App auftritt, so ist der Prüfschritt nicht anwendbar.

Jeder einzelne Prüfschritt erläutert, warum Barrierefreiheit des zu prüfenden Elements wichtig ist, bzw. welche Auswirkung eine unzureichende Barrierefreiheit hat. Die Ergebnisse eines Tests basieren auf Einschätzungen der testenden Person und hängen nicht allein von der Einhaltung formaler Regeln ab. Um die Nachvollziehbarkeit von Ergebnissen zu gewährleisten, beinhaltet jeder Prüfschritt eine detaillierte Beschreibung der Vorgehensweise der Prüfung und Kriterien für die Bewertung. Hinweise und Abgrenzungen des Prüfschritts zu anderen Prüfschritten helfen auch ungeübteren Personen bei der Selbstbewertung (siehe BITV-Selbstbewertung) einer mobilen Anwendung.

Sofern anwendbar, haben Prüfschritt ein fünfstufiges Bewertungsschema (erfüllt / eher erfüllt / teilweise erfüllt / eher nicht erfüllt / nicht erfüllt). Eine übergeordnete BITV-Anforderung gilt nur dann als erfüllt, wenn das Testergebnis aller zu ihr gehörenden Prüfschritte, als “erfüllt” oder “eher erfüllt” bewertet wurden. Alle Bewertungen, die schlechter sind (also “teilweise erfüllt” bis “nicht erfüllt”) werden als Nicht-Erfüllung dieser Anforderung gewertet.

Wenn im Rahmen eines BITV-Tests die abschließende Prüfung ergeben hat, dass alle Dialoge der Dialogauswahl konform mit der BITV sind, so kann die App das BIK-Prüfzeichen „BIK BITV-konform“ tragen sind.

Sonderfall: BITV-Selbstbewertung

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Neben dem beauftragten BITV-Test gibt es die Möglichkeit einer BITV-Selbstbewertung. Diese Option richtet sich an Personen, die eine barrierefreien Anwendung entwickeln und sich an den Vorgaben des BITV-Tests orientieren wollen. Bei der Selbstbewertung ist ein wichtiger Unterschied gegenüber dem BITV-Test, dass aus der erreichten Bewertung keine qualitative Beurteilung der mobilen App ermittelt wird.

Internetquellen:

Wenn Sie Fragen zu diesem Prüfverfahren haben, wenden Sie sich bitte an:

Detlev Fischer, DIAS GmbH
Email: fischer@dias.de

Dirk Barkhorn, Jörg Willomitzer, Stephan Heinke · · CC-BY-SA 4.0