Das BITV-Audit ist ein Evaluationsverfahren für die Barrierefreiheit von digitalen Produkten, das von der T-Systems MMS GmbH angeboten wird.

Für die Prüfung der Barrierefreiheit von digitalen Produkten (bspw. informationsorientierte Webseiten, Webanwendungen, Software, mobile Anwendungen und Nicht-Web-Dokumente wie PDFs) setzt die T-Systems MMS GmbH ein einheitliches Evaluationsverfahren ein, das sowohl als vereinfachtes als auch als eingehendes Audit durchgeführt werden kann.

Das BITV-Audit basiert auf Anforderungen aus den folgenden Standards:

Das Prüfverfahren deckt damit europäische und deutsche Rechtsnormen sowie internationale Richtlinien ab.

Die Barrierefreiheit testende Person bestimmt zu Evaluationsbeginn, um welche Art Anwendung es sich handelt, bspw. Software, Web oder mobile Anwendung. Darauf basierend werden die zu prüfenden Konformitätskriterien ausgewählt.

Die Evaluation besteht aus zwei Teilen, um eine möglichst umfassende Aussage über den Status der Barrierefreiheit zu treffen: der Benutzbarkeitsprüfung und der Konformitätsprüfung.

Teil 1: Benutzbarkeitsprüfung

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Bei der Benutzbarkeitsprüfung handelt sich um eine empirische Expertenevaluation, bei dem die Zugänglichkeit der Anwendung aus Sicht von Nutzenden mit Beeinträchtigungen betrachtet wird. Für die Evaluation wird nach fünf Gruppen von Nutzenden unterschieden, die auf den in der DIN EN 301 549 genannten zehn Aussagen über die funktionelle Leistungsfähigkeit basieren. Im Folgenden sind diese Gruppen von Nutzenden und die für das jeweilige Prüfvorgehen eingesetzten Assistiven Technologien dargestellt.

  • Sehbeeinträchtigte Nutzende (Nutzung mit eingeschränktem Sehvermögen, Nutzung ohne Farbwahrnehmung): die Prüfung erfolgt unter der Verwendung einer Bildschirmlupe (ZoomText, SuperNova) sowie mit nativen Funktionen des Browsers (Zoom), Browsererweiterungen für die Kontrastprüfung (WCAG - Color Contrast Checker) bzw. des jeweiligen Betriebssystems (z. B. Kontrastanpassung);
  • blinde Nutzende (Nutzung ohne Sehvermögen): die Prüfung erfolgt unter Verwendung eines Screenreaders (JAWS, VoiceOver, NVDA, TalkBack);
  • motorisch beeinträchtigte Nutzende (Nutzung mit eingeschränkten manuellen Fähigkeiten oder Stärke, Nutzung mit eingeschränkter Reichweite): die Prüfung erfolgt unter Verwendung der Tastatur sowie einer Sprachsteuerung (NaturallySpeaking);
  • hörgeschädigte Nutzende (Nutzung ohne Hörvermögen, Nutzung mit eingeschränktem Hörvermögen, Nutzung ohne Sprechvermögen); und
  • kognitiv beeinträchtigte Nutzende (Minimale Auslöser für fotosensitive Anfälle, Nutzung mit kognitiver Beeinträchtigung).

Die eingesetzten Hilfsmittel, Browser und Media-Player werden projekt- und plattformspezifisch ausgewählt.

Teil 2: Konformitätsprüfung

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Bei der Konformitätsprüfung werden die in der Zugänglichkeitsprüfung festgestellten Probleme den Konformitätskriterien zugeordnet. Außerdem wird überprüft, ob weitere noch nicht betrachtete Kriterien verletzt wurden.

Jedes so festgestellte Problem wird mit Konformitätskriterium, Screenshot, Vorkommen, Ursache, Auswirkung, Gewichtung, betroffenen Personengruppen, sowie Handlungsempfehlung dokumentiert. Die Gewichtung eines Problems erfolgt nach Schwere der Auswirkung auf die jeweils betroffene Personengruppe als Zugänglichkeitsblockade, Zugänglichkeitshürde oder leichte Zugänglichkeitseinschränkung.

Qualität der Testergebnisse

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Für die Qualität der Evaluationsergebnisse sind die Qualifikation der Prüfenden, die Einhaltung des Evaluationsverfahrens sowie die Aufbereitung der Evaluationsberichte maßgebend.

Die Qualitätssicherung von Evaluationsberichten erfolgt im Vier-Augen-Prinzip. Im Team-Review stellt die testende Person die Ergebnisse der Evaluation in einem Walkthrough mindestens einer anderen testenden Person vor. Dabei werden Problemursachen, -Gewichtungen und ggf. Handlungsempfehlungen diskutiert. Evaluationsabschließend führt die Teamleitung ein formales Abnahme-Review des Evaluationsberichts durch.

Neben den Problembeschreibungen enthält jeder Prüfbericht eine Management Zusammenfassung mit der Gesamtbewertung der geprüften Anwendung. Die Konformitätsaussage gibt an, inwiefern die Konformität zur BITV 2.0 (konform, teilweise konform, nicht konform) besteht. Die Benutzbarkeitsaussage gibt an, wie gut die geprüfte Anwendung für die betrachteten Personengruppen zugänglich ist. Dieses Gesamtergebnis wird ergänzt um die Liste der verletzten Prüfkriterien je Personengruppe mit deren Gewichtung. Die Zusammenfassung richtet sich vor allem an das Management, die Projektleitung sowie die institutionellen Sozialpartner. Dementsprechend sind die grundlegenden Informationen zum Prüfgegenstand und zum Ergebnis enthalten, die benötigt werden, um anschließenden Maßnahmen zu planen, bspw. die Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit oder die Behebung bestehender Probleme.

Akkreditierung des Prüfverfahrens

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Das Test and Integration Center Dresden der T-Systems MMS GmbH ist ein durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiertes Prüflaboratorium für multimediale, web-basierte Anwendungen und Billing-Systeme sowie Gebrauchstauglichkeit, Effizienz und Barrierefreiheit von Software-Produkten. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren. (Registriernummer der Urkunde: D-PL-12109-01-00).

Die Einhaltung des Evaluationsverfahrens wird jährlich durch die Akkreditierung nachgewiesen.

Wenn Sie Fragen zu diesem Prüfverfahren haben, wenden Sie sich bitte an:

Kompetenzzentrum für digitale Barrierefreiheit & Software-Ergonomie, T-Systems Multimedia Solutions GmbH
Email: usercenteredtest@t-systems-mms.com

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