Mobile Anwendungen (kurz mobile Apps) werden zunehmend als Ergänzung oder sogar Ersatz für Webangebote eingesetzt. In manchen Fällen kommt man gar nicht umhin, eine mobile App zu benutzen, wenn man ein Online-Angebot wahrnehmen möchte. Zum Beispiel ist bei Banken inzwischen eine Zwei-Faktor-Authentifizierung Pflicht, und als zweiter Faktor kommt oft eine mobile App zum Einsatz. Der Gesetzgeber hat in der EU-Richtlinie 2016/2102 vom 26.10.2016 alle öffentlichen Stellen dazu verpflichtet, mobile Apps und ihre integrierten Inhalte barrierefrei zu gestalten.
Diese Handreichung soll eine erste Einführung und Orientierung über das Thema barrierefreie mobile Apps geben. Sie richtet sich an Designende, Entwickelnde und Testende von mobilen Apps, aber ebenso an das Management, Qualitätsbeauftragte und Beauftragte für Barrierefreiheit an öffentlichen Stellen und anderen Organisationen.
Diese Handreichung informiert über die vielfältigen Bedürfnisse von Nutzenden, insbesondere von Nutzenden mit körperlichen, kognitiven oder anderweitigen Einschränkungen. Darüber hinaus erläutert sie die unterschiedlichen Arten von mobilen Anwendungen wie native Apps und Webapps. Sie gibt zudem eine Einführung in die gängigen Screenreader auf mobilen Plattformen. Sie enthält auch eine Gegenüberstellung von drei in Deutschland verfügbaren Prüfverfahren für die Barrierefreiheit von mobilen Apps.
Diese Handreichung ersetzt jedoch keine vollständige Beratung im Entwicklungsprozess.
Für jeden Abschnitt ist eine ungefähre Lesezeit angegeben, damit Sie Ihren Zeitaufwand abschätzen können. Jeder Abschnitt beginnt mit der Formulierung von Lernzielen. Damit können Sie schnell feststellen, ob er für Sie relevant ist oder nicht. Gegebenenfalls gibt es in den Abschnitten eine kommentierte Linkliste, die Ihnen beim weiteren Studium des jeweiligen Themas helfen kann. Links, die auf englischsprachige Ressourcen verweisen, sind mit „(en)“ gekennzeichnet.
An dieser Handreichung haben verschiedene Beitragende mitgearbeitet. Sie finden die Autorenschaft jeweils am Ende eines Abschnitts.
Hinweis: Wir versuchen, in unseren Formulierungen alle Geschlechter zu berücksichtigen. Aus Gründen der Barrierefreiheit richten wir uns am Duden aus.
Referenzen
Permalink "Referenzen"- European Commission (2016). Directive on making public sector websites and apps more accessible (EU) 2016/2102 (2016). http://data.europa.eu/eli/dir/2016/2102/oj. Deutsche Übersetzung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016L2102&from=EN.
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