Synonyme: Blitzen, Blinken, Aktualisierungen, Flash

Siehe auch: Zeitbegrenzungen, Karussell, Video, Fortschrittsanzeige

Animationen sind:

  • automatische visuelle Veränderungen oder
  • unerwartete visuelle Veränderungen bei Bedienung der Anwendung.

Beispiele für automatische visuelle Veränderungen:

  • Laufschrift,
  • automatisch gestartetes Video,
  • automatisch scrollende Inhalte,
  • blinkende oder blitzende Inhalte,
  • Inhalte, die automatisch nach einer bestimmten Zeit aktualisiert werden.

Beispiele für unerwartete visuelle Veränderungen bei Bedienung der Anwendung sind:

  • beim Scrollen der Maske werden Inhalte zusätzlich animiert,
  • beim Scrollen der Maske werden die Inhalte mit unterschiedlicher Geschwindigkeit gescrollt,
  • manuell gestartetes Video enthält blitzenden Inhalte,
  • blinkende Fehlermeldung, die nach Absenden eines Formulars eingeblendet wird,
  • beim Einblenden von Inhalten werden diese nicht unmittelbar angezeigt, sondern animiert eingeblendet (z. B. skaliert, verschoben, gedreht oder in ihrer Transparenz verändert).
Nr.EigenschaftBeschreibungKlassifizierungReferenz
57StatusInhalte, die mehr als 3-mal in der Sekunde blitzen und einen bestimmen Grenzwert für Blitze überschreiten (siehe General flash and red flash thresholds - Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 (w3.org) (Externer Link)), müssen vermieden werden.MussEN 301 549:
9.2.3.1, 11.2.3.1
58BlitzenInhalte, die mehr als 3-mal in der Sekunde blitzen, sollen vermieden werden.SollWCAG 2.1.: 2.3.2 (AAA)
59AnimationWenn die Anwendung Inhalte enthält, die sich automatisch bewegen, scrollen oder blinken, und wenn diese Animation länger als 5 Sekunden andauert sowie zusammen mit anderen Inhalten angezeigt wird, dann muss die Animation pausiert, gestoppt oder ausgeblendet werden können.

Hinweis: Es wird empfohlen, sich automatisch bewegende, scrollende oder blinkende Inhalte zu vermeiden.

MussEN 301 549: 9.2.2.2, 11.2.2.2
60AnimationWenn bei der Bedienung der Anwendung Bewegungsanimationen angezeigt werden, dann soll es einen Mechanismus geben, um diese zu deaktivieren.

Hinweis: Der Mechanismus zur Deaktivierung von Bewegungsanimationen kann in der Anwendung implementiert werden. Alternativ soll die Nutzungspräferenz im Betriebssystem (Systemsteuerung > Center für erleichterte Bedienung > Erkennen von Bildschirmobjekten erleichtern > Alle nicht erforderlichen Animationen deaktivieren) berücksichtigt werden.

MussEN 301 549: 9.2.2.2, 11.2.2.2
61AktualisierungWenn die Anwendung Inhalte enthält, die automatisch aktualisiert werden und zusammen mit anderen Inhalten angezeigt werden, dann muss die Aktualisierung pausiert bzw. gestoppt werden können oder es muss möglich sein, die Frequenz der Aktualisierung zu bestimmen bzw. den Bereich mit den automatisch aktualisierten Inhalten auszublenden.

Hinweis: Es wird empfohlen, sich automatisch aktualisierende Inhalte zu vermeiden.

MussEN 301 549: 9.2.2.2, 11.2.2.2
Nr.EigenschaftBeschreibungKlassifizierungReferenz
62AlternativtextWenn über die Animation Informationen übermittelt werden, dann müssen diese Informationen auch in Textform übermittelt werden.

Hinweis: Für Videos gelten zusätzliche Anforderungen.

MussEN 301 549:
9.1.1.1, 11.1.1.1
63Verweis auf sensorische MerkmaleInformationen, die dem Verständnis oder der Bedienung der Anwendung dienen, dürfen nicht ausschließlich auf die Animation der beschriebenen Elemente Bezug nehmen.MussEN 301 549:
9.1.1.3, 11.1.3.3

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