Synonyme: Trenner, Separator, Window Splitter, Splitter

Siehe auch: Griff, Schieberegler, Scrollbalken

Ein Bereichstrenner dient dem Skalieren eines Seitenbereichs oder von zwei benachbarten Seitenbereichen. Bereichstrenner werden auch zum Skalieren von Tabellenspalten und -zeilen verwendet.

Ein Bereichstrenner befindet sich zwischen zwei Seitenbereichen und besteht aus einem Balken und ggf. einem Griff. Bereichstrenner können verschiedene Ausprägungen besitzen:

  • horizontal oder vertikal angeordnet,
  • kontinuierliche oder schrittweise Skalierung,
  • Skalierung im Bereich von 0 bis 100% (d. h. zwischen ausgeblendet und Vollbild) oder mit einem beschränkten Bereich,
  • Skalierung beider Bereiche oder nur eines der beiden Bereiche (der andere Bereich wird dann lediglich verschoben, bleibt jedoch in seiner Größe unverändert).
Abbildung: Bereichstrenner
Nr.EigenschaftBeschreibungKlassifizierungReferenz
438KontrastDer Balken oder Griff des Bereichstrenners muss zum Hintergrund ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 aufweisen.MussEN 301 549: 9.1.4.11, 11.1.4.11
439FokussichtbarkeitErhält der Bereichstrenner den Tastaturfokus, dann muss der Fokusindikator sichtbar sein (siehe Fokusindikator).MussEN 301 549: 9.2.4.7, 11.2.4.7
Nr.EigenschaftBeschreibungKlassifizierungReferenz
440TastaturbedienungDer Bereichstrenner muss mit der Tastatur erreicht, bedient und verlassen werden können (siehe folgende Tabelle Tastaturbedienung).

Alternativ muss der Bereich per Tastatur skaliert werden können, wenn sich der Fokus im skalierbaren Bereich befindet. In diesem Fall muss die Tastaturbedienung des Bereichstrenners in der Anwendung bzw. Hilfe erläutert werden. Darüber hinaus muss dann sichergestellt werden, dass ein per Bedienung des Bereichstrenners ausgeblendeter Bereich auch wieder eingeblendet werden kann.

Ausnahme: Wenn der Bereichstrenner keine relevante Funktion besitzt, muss er nicht tastaturbedienbar sein. Dies gilt z. B., wenn der Bereichstrenner der Skalierung von Seitenbereichen dient, in der Standarddarstellung alle Inhalte vollständig wahrnehmbar sind und die Skalierung keinen Mehrwert bringt.
MussEN 301 549: 9.2.1.1, 11.2.1.1, 9.2.1.2, 11.2.1.2
441Zeigeinstrument-BedienungDie Zeigeinstrumentbedienung des Bereichstrenners darf nicht komplex sein.

Hinweise: Komplexe Zeigeinstrumentbedienung ist

  • Mehrpunktbedienung (z. B. Wischen mit mehreren Fingern),
  • pfadbasierte Bedienung (bei der nicht nur Anfangs- und Endpunkt der Zeigeinstrumentbedienung relevant sind, sondern mindestens ein Zwischenpunkt).

MussEN 301 549: 9.2.5.1, 11.2.5.1
442Zeigeinstrument-BedienungDer Bereichstrenner soll auch ohne ziehende Zeigeinstrumentbedienung bedient werden können.

Hinweis: Das kann z. B. erreicht werden, indem mit Klick der Bereichstrenner aktiviert und anschließend die Zielposition angeklickt wird.

SollWCAG 2.2
443AktualisierungenBei Fokussierung und Bedienung des Bereichstrenners darf keine unerwartete Kontextänderung erfolgen.MussEN 301 549: 9.3.2.1, 11.3.2.1, 9.3.2.2, 11.3.2.2
444KlickbereichDer Klickbereich des Bereichstrenners soll mindestens 24 x 24 px betragen (siehe Zeigeinstrumentbedienung).SollWCAG 2.2: 2.5.8 (AA)

Tastaturbedienung Bereichstrenner

Permalink zu "Tastaturbedienung Bereichstrenner"

Hinweis: Die folgenden Anforderungen gelten nur, wenn der Bereichstrenner mit der Tastatur den Fokus erhält.

AktionTasteKlassifizierung
Fokussieren des BereichstrennersTABErforderlich
Verlassen des BereichstrennersTABErforderlich
Bedienung der BereichstrennersPFEIL AUF/AB, PFEIL LINKS/RECHTS (je nach Ausrichtung des Bereichstrenners)Erforderlich
Bedienung der Bereichstrenners (minimale und maximale Skalierung)POS1, ENDEEmpfohlen
Wechsel zwischen aktueller, minimaler und maximaler SkalierungEINGABE
LEER
Empfohlen

Zeigeinstrumentbedienung Bereichstrenner

Permalink zu "Zeigeinstrumentbedienung Bereichstrenner"
AktionTasteKlassifizierung
Bedienung der BereichstrennersLinksklick und Ziehen des Balkens oder Griffs (Drag & Drop)Erforderlich
Bedienung der BereichstrennersLinksklick zur Aktivierung, Bewegen des Zeigegeräts, Linksklick an der ZielpositionEmpfohlen
Nr.EigenschaftBeschreibungKlassifizierungReferenz
445RolleDie Rolle des Bereichstrenners muss an die Accessibility API übermittelt werden (siehe Accessibility API).MussEN 301 549: 9.4.1.2, 11.4.1.2, 11.5.2.5
446WertDer Wert des Bereichstrenners muss an die Accessibility API übermittelt werden (siehe Accessibility API).

Hinweis: Der Wert des Bereichstrenners wird häufig im Bereich von 0% bis 100% angegeben.

MussEN 301 549: 9.4.1.2, 11.4.1.2, 11.5.2.7
447Desktop: WertebereichMinimal- und Maximalwert des Bereichstrenners müssen an die Accessibility API übermittelt werden (siehe Accessibility API).MussEN 301 549: 11.5.2.7
448StatusDer Status des Bereichstrenners muss an die Accessibility API übermittelt werden (siehe Elementstatus).MussEN 301 549: 9.4.1.2, 11.4.1.2, 11.5.2.5
449AusrichtungDie Ausrichtung des Bereichstrenners (vertikal oder horizontal) muss an die Accessibility API übermittelt werden.MussEN 301 549: 9.4.1.2, 11.4.1.2
450NameDer Bereichstrenner muss einen knappen und aussagekräftigen Accessible Name besitzen.

Hinweis: Ein Bereichstrenner besitzt in der Regel keine sichtbare Beschriftung. Der Name des Bereichstrenners kann den Accessible Name der skalierbaren Bereiche enthalten.

MussEN 301 549: 9.4.1.2, 11.4.1.2, 11.5.2.12, 11.5.2.17
451BedienungWenn der Bereichstrenner den Tastaturfokus erhält, muss er mit Assistenztechnologie erreicht, bedient und verlassen werden können. Andernfalls muss die Bedienalternative auch mit Assistenztechnologie bedienbar sein (siehe Accessibility API).MussEN 301 549: 11.4.1.2, 11.5.2.12, 11.5.2.17
452AktualisierungAktualisierungen hinsichtlich des Accessible Names, Werts oder Status des Bereichstrenners müssen an die Accessibility API übermittelt werden (siehe Accessibility API).MussEN 301 549: 9.4.1.2, 11.4.1.2, 11.5.2.15
453Desktop: PositionGröße und Position des Griffs (sofern vorhanden) bzw. des Bereichstrenners (sofern ohne Griff) müssen an die Accessibility API übermittelt werden (siehe Fokusindikator).MussEN 301 549: 11.5.2.5

Informationen zu diesem Artikel