Sofern die Anwendung nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt, kann eine konforme Alternativversion zur Verfügung gestellt werden. Dabei müssen jedoch folgende Anforderungen eingehalten werden:

  • Die konforme Alternativversion erfüllt alle Anforderungen, d. h. ist vollständig barrierefrei. Werden mehrere Alternativversionen angeboten, ist mindestens eine Alternativversion vollständig konform. Es ist somit nicht zulässig, für einzelne Benutzergruppen spezifische Alternativversionen anzubieten, die jeweils nur die Anforderungen der jeweiligen Gruppe erfüllen, solange es keine Alternativversion gibt, die alle Anforderungen aller Benutzergruppen erfüllt.
  • Die konforme Alternativversion ist bezüglich aller Inhalte und Funktionen äquivalent mit der Version, die nicht barrierefrei ist. So darf die Alternativversion z. B. nicht veraltete Informationen erhalten. Sofern die Standardversion in verschiedenen Sprachen angeboten wird, muss auch die Alternativversion in den Sprachen angeboten werden.
  • Die konforme Alternativversion kann auf barrierefreie Weise erreicht werden. Dies bedeutet:
    • Die Funktion zum Wechsel zur konformen Alternativversion muss barrierefrei sein.
    • Die Standardversion darf keine Tastaturfallen oder blitzende Inhalte enthalten. Darüber hinaus darf die Standardversion keine sich bewegende, blinkende, automatisch aktualisierende oder akustische Inhalte enthalten, die nicht gestoppt werden können (https://www.w3.org/TR/WCAG21/#cc5).
    • Alternativ kann über eine barrierefreie Maske (z. B. die Login-Maske) sowohl die konforme als auch die Standardversion erreicht werden oder die konforme Alternativversion ist die Standardversion.
  • In der Dokumentation wird der Zweck und das Erreichen der konformen Alternativversion erläutert.
  • Der Support-Service kann den Zweck und das Erreichen der konformen Alternativversion erläutern (um EN 301 549, Abschitt 12.2.2, zu erfüllen). Es wird empfohlen, immer nur eine Version der Anwendung anzubieten und diese barrierefrei zu gestalten.

Hinweis 1: Ein typischer Anwendungsfall für eine konforme alternative Version ist, wenn die Standardversion der Web-Anwendung aufgrund des Corporate Design die Kontrastanforderungen für Text oder grafische Inhalte nicht erfüllt. In diesem Fall kann die konforme alternative Version eine CSS-Auszeichnung verwenden, die für ausreichende Kontraste sorgt.

Hinweis 2: Bei ausgewählten Web-Anwendungen, die bereits weitgehend barrierefrei sind, kann ein Overlaytool dazu in der Lage sein, eine konforme Alternativversion zu generieren, die die oben formulierten Anforderungen vollständig erfüllt. In der Regel ist dies allerdings nicht der Fall, insbesondere wenn die Web-Anwendung Probleme aufweist, die nicht automatisiert gefunden und behoben werden können. Ein Overlaytool kann somit nicht pauschal verwendet werden, um eine konforme alternative Version zur Verfügung zu stellen ( Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik - Publikationen - Gemeinsame Einschätzung der Überwachungsstellen des Bundes und der Länder für die Barrierefreiheit von Informationstechnik zur Verwendung von Overlay-Tools (bfit-bund.de) (Externer Link))

Hinweis 3: Für Desktop-Anwendungen trifft die EN 301 549 keine Aussagen zu alternativen Versionen. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass für Desktop-Anwendungen die gleichen Anforderungen gelten.

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