Aufbau des Dokuments
Permalink zu "Aufbau des Dokuments"Das Dokument gliedert sich in folgende Bereiche:
- Anwendungsbezogene Anforderungen, die für die gesamte Software gelten,
- Elementübergreifende Anforderungen, die für alle oder mehrere UI-Elemente gelten,
- Textelemente,
- Grafische Elemente,
- Strukturelle Elemente (die der Strukturierung der Dialogmasken in einzelne Bereiche dienen),
- Bedienelemente,
- Zusammengesetzte Bedienelemente (komplexe Bedienelemente, die aus mehreren einfachen Bedienelementen bestehen).
Jeder Bereich enthält mehrere Abschnitte, „Bedienelemente“ gliedert sich bspw. in je einen Abschnitt pro konkretem Bedienelement.
Die einzelnen Unterkapitel sind unterteilt in:
Einleitung:
- Synonyme: Andere Bezeichnungen für das beschriebene UI-Element, über die das Element auch im Index auffindbar ist,
- Verweis auf ähnliche Elemente oder verwandte Themen,
- Beschreibung des Elements oder Themas,
Darstellung (Anforderungen an die visuelle Darstellung)
Bedienung (Anforderungen an die Bedienung, insbesondere mit Tastatur und Zeigeinstrumenten)
Programmierung/Schnittstellen (Anforderungen an Informationen, die an die Accessibility API übermittelt werden).
Die Anforderungen werden in Tabellenform dargestellt:
Nr. | Eigenschaft | Beschreibung | Klassifizierung | Referenz |
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Eindeutige Anforderungsnummer | Thematische Einordnung der Anforderung | Einzuhaltende Anforderung, ggf. ergänzt mit erläuternden Hinweisen | Relevanz der Anforderung (siehe Klassifizierung der Anforderungen) | Herkunft der Anforderung (siehe Referenzen) |
Hinweis: Die Gültigkeit der Anforderungen wird wie folgt angegeben:
- Web-Anwendungen: „Web:“
- Desktop-Anwendungen: „Desktop:“
- Hybride Anwendungen: „Desktop:“
- Für alle Anwendungen gültig: Keine Angabe
Klassifizierung der Anforderungen
Permalink zu "Klassifizierung der Anforderungen"Die Anforderungen sind wie folgt klassifiziert:
Klassifizierung | Bedeutung | Referenz | Formulierung |
---|---|---|---|
Muss | Gesetzliche Vorgabe gemäß BITV 2.0 Mindestanforderungen, die erfüllt sein müssen, um Konformität mit der BITV 2.0 herzustellen | EN 301 549, Version 3.2.1 (Externer Link) Hinweis: Alle Anforderungen aus der EN 301 549, Kapitel 11.1 bis 11.4, beziehen sich auf die WCAG 2.1. Die Nummerierung der entsprechenden Anforderungen aus der EN 301 549 entspricht der Nummerierung in der WCAG 2.1. |
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Soll | Wichtige Anforderungen, die erfüllt werden sollen Gemäß BITV 2.0, §3 Abs. 4 soll es angestrebt werden, die Anforderungen für bestimmte Anwendungsbereiche einzuhalten: „Für zentrale Navigations- und Einstiegsangebote sowie Angebote, die eine Nutzerinteraktion ermöglichen, beispielsweise Formulare und die Durchführung von Authentifizierungs-, Identifizierungs- und Zahlungsprozessen, soll ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit angestrebt werden“. |
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Umsetzungsempfehlungen, Hinweise |
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Die konkreten Anforderungen an die Tastaturbedienung, d. h. welche Tasten zur Bedienung zu verwenden sind, werden wie folgt klassifiziert:
Klassifizierung | Bedeutung |
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Erforderlich | Mindestanforderungen Wenn diese Anforderungen nicht eingehalten werden können, soll die abweichende Tastaturbedienung dokumentiert werden. |
Empfohlen | Empfohlene Anforderungen Die Einhaltung dieser Anforderungen dient der erleichterten und effizienteren Bedienung mit der Tastatur. |
Hinweis: Die Anforderungen an die Tastaturbedienung können nicht mit „Muss“ oder „Soll“ klassifiziert werden, da die EN 301 549 lediglich die Möglichkeit der Tastaturbedienung verlangt, nicht jedoch konkrete Tasten festgelegt, da diese z. B. von der jeweiligen Plattform abhängen.
Der Elementleitfaden enthält darüber hinaus Hinweise, Empfehlungen und Praxistipps. Diese sind nicht-normativ. Allerdings wird auch in den Hinweisen, Empfehlungen und Praxistipps „muss“, „darf nicht“, „soll“ und „soll nicht“ verwendet, sofern sich auf eine Anforderung bezogen wird.
Abdeckung der Anforderungen
Permalink zu "Abdeckung der Anforderungen"In den Abschitten zu allgemeinen Themen („Anwendungsbezogene Anforderungen“ und „Elementübergreifende Anforderungen“) wird auf dialogbezogene Anforderungen der EN 301 549 (insbesondere Abschitt 9 zu Web und 11 zu Software) eingegangen. Die Anforderungen werden hier allgemein (d. h. nicht in Bezug auf konkrete UI-Elemente) und weitgehend allumfassend erläutert (d. h. mit möglichen Sonderfällen, Ausnahmen etc.).
In den Abschitten zu einzelnen UI-Elementen (Text, Grafik, Struktur, Bedienelemente) werden lediglich die relevanten Anforderungen für das jeweilige UI-Element aufgeführt. Hier wird darauf eingegangen, was eine allgemeine Anforderung für ein konkretes Element bedeutet. Die Anforderungen werden dabei jedoch nicht unbedingt allumfassend erläutert, d. h. für Sonderfälle und Ausnahmen wird auf den jeweiligen allgemeinen Abschitt verwiesen
Beispiel:
- Im Abschnitt zum UI-Element Checkbox wird nicht auf die Anforderung der visuellen Vergrößerung der Checkbox eingegangen, weil keine Checkbox-spezifischen Probleme oder Anforderungen in Bezug auf das Zoomen existieren. Die Anforderungen an die Vergrößerung sind jedoch im Abschitt „Vergrößerung“ zu finden und gelten somit auch für Checkboxen.
- Im Abschnitt zum UI-Element Checkbox werden spezifische Kontrastanforderungen beschrieben, um genauer zu erläutern, inwieweit die allgemeinen Kontrastanforderungen aus dem Abschitt „Farben und Kontraste“, auf die Checkbox anzuwenden sind. Es wird hier jedoch nicht auf den Sonderfall der deaktivierten Checkbox eingegangen, weil Ausnahmen für deaktivierte Elemente im Abschitt „Farben und Kontraste“ beschrieben sind.
Abdeckung der Elemente
Permalink zu "Abdeckung der Elemente"Folgende Elemente werden im vorliegenden Dokument aufgrund ihrer geringen Relevanz für Software nicht beschrieben:
- Rich Text Editor,
- Video,
- Audio,
- Image map,
- Landkarten.
Es ist jedoch vorgesehen, diese Anforderungen und Elemente in einer zukünftigen Version des Dokuments aufzunehmen.
Technologiespezifische Besonderheiten
Permalink zu "Technologiespezifische Besonderheiten"Einige Programmiersprachen oder Frameworks ermöglichen es aufgrund von Beschränkungen der jeweiligen Technologie nicht, alle Anforderungen zu erfüllen. In diesem Fall soll geprüft werden, ob eine andere Programmiersprache oder anderes Framework verwendet werden kann. Alternativ sollen die Anforderungen so gut wie möglich erfüllt werden. Alle Abweichungen sollen in der Hilfe sowie in der Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert werden.
Das vorliegende Dokument behandelt keine technologiespezifischen Besonderheiten, sondern konzentriert sich auf das erwartete Verhalten von UI-Elementen.