Synonyme: Skalierung, Schriftgrößenanpassung, Zoom
Die folgenden Anforderungen sollen die Anpassung der Schriftgröße an die Nutzungspräferenzen ohne Assistenztechnologie gewährleisten.
Darstellung
Permalink zu "Darstellung"Nr. | Eigenschaft | Beschreibung | Klassifizierung | Referenz |
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29 | Vergrößerung | Der Text der Anwendung muss ohne Assistenztechnologie auf bis zu 200% vergrößert werden können. Die Vergrößerung darf nicht zu Inhalts- und Funktionsverlust führen. Hinweis 1: Um das bei Desktop-Anwendungen zu erreichen, kann die Anwendung eine eigene Zoomfunktion anbieten oder die Schriftgrößenanpassung des Betriebssystems unterstützen (Einstellungen > System > Anzeige > Skalierung und Anordnung: Erweiterte Skalierungseinstellungen). Hinweis 2: Für Web-Anwendungen soll die Zoom-Funktion des Browsers unterstützt werden. Hinweis 3: Für bessere Wahrnehmbarkeit sollen auch Nicht-Text-Inhalte vergrößert werden können. | Muss | EN 301 549: 9.1.4.4, 11.1.4.4.1 |
30 | Vergrößerung | Bei einer Bildschirmgröße von 320 px Breite und 256 px Höhe darf kein Inhalts- oder Funktionsverlust erfolgen. Es darf nur erforderlich sein, Inhalte entweder vertikal oder horizontal zu scrollen, nicht aber in beide Richtungen. Zweidimensionales Scrollen ist nur bei Elementen erlaubt, die notwendigerweise zweidimensional sind (wie Grafiken, Landkarten, Videos oder Tabellen). Hinweis 1: Diese Anforderung soll sicherstellen, dass die Inhalte auf bis zu 400% vergrößert werden können. Hinweis 2: Bei Verwendung von 400% Zoom müssen alle Inhalte entsprechend skaliert werden. Davon ausgenommen sind Inhalte, die bereits ausreichend groß sind, wie z. B. Überschriften. Diese müssen bis mindestens auf 200% vergrößert werden können. Hinweis 3: Wenn sich Text innerhalb von zweidimensionalen Inhalten, wie z. B. Tabellen befindet, muss ein einzelner Textblock (z. B. in einer Tabellenzelle) ohne zweidimensionales Scrollen lesbar sein. | Muss | EN 301 549: 9.1.4.10, 11.1.4.10 |