Siehe auch: Status bzgl. der Bedienbarkeit, Fokusindikator
Viele Bedienelemente können einen Status besitzen, z. B.
- markiert oder nicht markiert,
- gewählt oder nicht gewählt,
- geöffnet oder geschlossen,
- gedrückt oder nicht gedrückt,
- korrekt oder fehlerhaft (siehe auch Fehlervermeidung und -korrektur),
- fokussiert oder nicht fokussiert (siehe auch Fokusindikator),
- bedienbar oder deaktiviert (siehe auch Status bzgl. der Bedienbarkeit).
Hinweis: Welcher Status bei welchem Bedienelement möglich ist, gibt die verwendete Programmiersprache vor.
Hinweis: Konkrete Empfehlungen zu spezifischen Statusänderungen bei einzelnen Elementen werden beim jeweiligen Element beschrieben.
Nr. | Eigenschaft | Beschreibung | Klassifizierung | Referenz |
---|---|---|---|---|
85 | Kontrast | Wird der Statusunterschied visuell ausschließlich per Farbe vermittelt, muss das Kontrastverhältnis zwischen diesen Farben jeweils mindestens 3:1 betragen. Hinweis 1: Der Statusunterschied kann alternativ z. B. wie folgt vermittelt werden:
Hinweis 2: Werden unterschiedliche Rahmen oder Icons zur Vermittlung des Statusunterschieds verwendet, so müssen diese zum Hintergrund ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 aufweisen. | Muss | EN 301 549: 9.1.4.1, 11.1.4.1, 9.1.4.11, 11.1.4.11 |
86 | Kontrast | Unabhängig vom Status muss ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für Text und 3:1 für grafische Inhalte eingehalten werden. | Muss | EN 301 549: 9.1.4.3, 11.1.4.3, 9.1.4.11, 11.1.4.11 |
Bedienung
Permalink "Bedienung"Nr. | Eigenschaft | Beschreibung | Klassifizierung | Referenz |
---|---|---|---|---|
87 | Tastaturbedienung | Statusänderungen, die mit einem Zeigeinstrument vorgenommen werden können, müssen auch mit der Tastatur vorgenommen werden können (siehe Tastaturbedienung). | Muss | EN 301 549: 9.2.1.1, 11.2.1.1 |
Programmierung/Schnittstellen
Permalink "Programmierung/Schnittstellen"Nr. | Eigenschaft | Beschreibung | Klassifizierung | Referenz |
---|---|---|---|---|
88 | Status | Der Status des Bedienelements muss an die Accessibility API übermittelt werden. | Muss | EN 301 549: 9.4.1.2, 11.4.1.2, 11.5.2.5, 11.5.2.13 |
89 | Statusänderung | Die Statusänderung muss über die Accessibility API möglich sein. | Muss | EN 301 549: 9.4.1.2, 11.4.1.2, 11.5.2.14, 11.5.2.16 |
90 | Aktualisierung | Aktualisierungen hinsichtlich des Status müssen an die Accessibility API übermittelt werden. | Muss | EN 301 549: 9.4.1.2, 11.4.1.2, 11.5.2.15 |
91 | Kontrastanpassung | Damit der Status der Elemente auch bei der Kontrastanpassung sichtbar ist, soll der Status nicht ausschließlich farblich übermittelt werden. | Soll | EN 301 549: 11.7 |
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