Synonyme: Fließtext

Siehe auch: Schrift, Beschriftung, Beschreibung, Fehlermeldung, Grafik

Text dient der Vermittlung von Informationen in Schriftform. Text kann u. a. Überschriften, Links, Listen und Grafiken enthalten.

Nr.EigenschaftBeschreibungKlassifizierungReferenz
265KontrastText muss zum Hintergrund ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 aufweisen.

Hinweis: Bei großer Schrift (ab 24 px bzw. ab 18,7 px bei fettem Schriftschnitt) ist ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 ausreichend.

MussEN 301 549:
9.1.4.3, 11.1.4.3
266KontrastText soll zum Hintergrund ein Kontrastverhältnis von mindestens 7:1 aufweisen.

Hinweis: Bei großer Schrift (ab 24 px bzw. ab 18,7 px bei fettem Schriftschnitt) ist ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 ausreichend.

SollWCAG 2.1: 1.4.6 (AAA)
267FarbkodierungWird über Farbe im Text Information vermittelt, so muss diese Information auch auf andere Weise vermittelt werden, z. B. in Textform.MussEN 301 549:
9.1.4.1, 11.1.4.1
268VergrößerungDer Text muss bis auf 200% skaliert werden können. Bei der Skalierung muss der Text vollständig sichtbar bleiben und darf nicht andere Seitenbereiche verdecken oder von diesen verdeckt werden.

Hinweis 1: Es ist zulässig, dass Textbereiche nach der Skalierung vertikal gescrollt werden müssen, damit sie vollständig angezeigt werden.

Hinweis 2: Die Anwendung kann eine eigene Zoomfunktion anbieten. Alternativ können die Einstellungen der Plattformsoftware übernommen werden.

MussEN 301 549:
9.1.4.4, 11.1.4.4
269VergrößerungDer Text muss bei 320px Bildschirmbreite vollständig und ohne horizontales Scrollen angezeigt werden.MussEN 301 549:
9.1.4.10, 11.1.4.10
270GrafikDer Text darf keine Schriftgrafiken enthalten, außer diese sind an die Nutzungsbedürfnisse anpassbar (Schriftart, Schriftgröße, Schriftfarbe, Hintergrundfarbe).MussEN 313 549:
9.1.4.5, 11.1.4.5.1
271GrafikDer Text soll keine Schriftgrafiken enthalten.SollWCAG 2.1: 1.4.9 (AAA)
272NutzungspräferenzenKönnen innerhalb der Anwendung die Textabstände angepasst werden, bleibt die Bedienung und Wahrnehmbarkeit der Anwendung erhalten.

Hinweis: Dies gilt für folgende Abstände:

  • Zeilenabstand bis zu 1,5-mal der Schriftgröße,
  • Absatzabstand bis zu 2-mal der Schriftgröße,
  • Zeichenabstand bis zu 0,12-mal der Schriftgröße,
  • Wortabstand bis zu 0,16-mal der Schriftgröße.

MussEN 301 549:
9.1.4.12. 11.1.4.12
273NutzungspräferenzenDie Anwendung muss die Einstellungen hinsichtlich Schriftart, -größe und -farbe von der Plattformsoftware übernehmen bzw. einen Modus anbieten, in dem die Einstellungen übernommen werden.

Hinweis 1: Werden die Einstellungen der Plattformsoftware nicht automatisch übernommen, muss der entsprechende Modus in den Hinweisen zur Barrierefreiheit erläutert werden.

Hinweis 2: Die Anwendung kann zusätzlich einen Modus anbieten, bei dem die Benutzenden ihre Präferenzen für Schriftart, -größe und -farbe und ggf. weitere Schriftattribute direkt in der Anwendung auswählen können.

MussEN 301 549:
11.7, 12.1.1
274VerständlichkeitUngebräuchliche oder nicht eindeutig verständliche Wörter sollen vermieden oder erklärt werden.SollWCAG 2.1: 3.1.3 (AAA)
275VerständlichkeitWörter, deren Bedeutung von der Aussprache abhängt, sollen vermieden werden, wenn die Bedeutung nicht aus dem Kontext ersichtlich ist. Alternativ soll deren Bedeutung oder Aussprache erläutert werden.SollWCAG 2.1: 3.1.6 (AAA)
276VerständlichkeitTextinhalte sollen so einfach formuliert sein, dass sie für Benutzende mit einem Abschluss der Sekundarstufe I verständlich sind. Ist dies nicht möglich, soll zusätzliche eine verständliche Alternative angeboten werden (Sprachversion, Abbildung, Zusammenfassung, Text in einfacher Sprache).SollWCAG 2.1: 3.1.5 (AAA)
277VerständlichkeitAbkürzungen im Text sollen vermieden werden. Alternativ soll ein Mechanismus verfügbar sein, um die nicht abgekürzte Form bzw. die Bedeutung der Abkürzung anzeigen zu lassen.

Hinweis: Dies gilt nicht für allgemein bekannte Abkürzungen, wie „USA“ oder „z. B.“.

SollWCAG 2.1: 3.1.4 (AAA)
278VerständlichkeitDer Text soll in der Anwendungssprache formuliert sein.SollWCAG 2.1: 3.1.3 (AAA), 3.1.5 (AAA)
279LesbarkeitTextblöcke sollen nicht breiter als 80 Zeichen sein oder die Breite kann angepasst werden.SollWCAG 2.1: 1.4.8 (AAA)
279LesbarkeitTextblöcke sollen nicht im Blocksatz ausgerichtet sein oder die Ausrichtung kann angepasst werden.SollWCAG 2.1: 1.4.8 (AAA)
280LesbarkeitDie Abstände zwischen Textzeilen sollen mindestens 1,5-mal größer als die Schriftgröße sein und die Abstände zwischen Textabsätzen sollen mindestens 1,5-mal größer als der Zeilenabstand sein oder die Textabstände können angepasst werden.SollWCAG 2.1: 1.4.8 (AAA)
281AnimationDer Text darf nicht blitzen, blinken oder auf eine andere Art und Weise visuell verändert werden (siehe Animation).MussEN 301 549:
9.2.3.1, 11.2.3.1, 9.2.2.2, 11.2.2.2
282AnimationDer Text soll dauerhaft angezeigt werden und bei Bedienung nicht animiert werden.SollWCAG 2.1: 2.3.3 (AAA)
283FokussichtbarkeitErhält der Text den Tastaturfokus, dann muss der Fokusindikator sichtbar sein (siehe Fokusindikator).MussEN 301 549:
9.2.4.7, 11.2.4.7
Nr.EigenschaftBeschreibungKlassifizierungReferenz
284TastaturbedienungIn Anwendungen, die den virtuellen Cursor nicht unterstützen, muss der Text den Tastaturfokus erhalten (siehe Praxistipp Text).

Hinweis 1: Das gilt nicht, wenn der Text mit einem tastaturfokussierbaren Element verknüpft ist und somit als Beschriftung oder Beschreibung des Elements dient.

Hinweis 2: Soll in der verwendeten Technologie das Fokussieren von Text nicht möglich sein, müssen für die Darstellung von Text andere Elemente verwendet werden, die den Fokus erhalten können, wie z. B. schreibgeschützte Eingabefelder.

MussEN 301 549:
11.1.3.1
285TastaturbedienungEnthält der Text Bedienelemente, so müssen diese mit der Tastatur bedienbar sein.MussEN 301 549:
9.2.1.1, 11.2.1.1

Tastaturbedienung Text (in einer Anwendung, die den virtuellen Cursor nicht unterstützt)

Permalink "Tastaturbedienung Text (in einer Anwendung, die den virtuellen Cursor nicht unterstützt)"
AktionTasteKlassifizierung
Text fokussierenTABErforderlich
Text verlassenTABErforderlich
Navigation innerhalb des TextsPFEILTASTENEmpfohlen

Programmierung/Schnittstellen

Permalink "Programmierung/Schnittstellen"
Nr.EigenschaftBeschreibungKlassifizierungReferenz
286RolleEine Rolle für „Text“ muss an die Accessibility API übermittelt werden (siehe Accessibility API).MussEN 301 549: 9.1.3.1, 11.1.3.1, 11.5.2.6
287TextDer Textinhalt muss an die Accessibility API übermittelt werden.MussEN 301 549:
9.1.3.1, 11.1.3.1, 11.5.2.10
288TextEnthält der Text strukturierte Inhalte (wie z. B. Überschriften, Listen oder Tabellen), so müssen diese in strukturierter Form an die Accessibility API übermittelt werden.

Hinweis: Die konkreten Anforderungen an Überschriften, Listen und Tabellen sind im jeweiligen Abschnitt zu finden.

MussEN 301 549:
9.1.3.1, 11.1.3.1, 11.5.2.6
289TextWird über die visuelle Gestaltung des Texts (wie Farbe, Schriftschnitt, Schriftgröße) eine Information vermittelt, so muss diese Information programmatisch oder in Textform an die Accessibility API übermittelt werden.MussEN 301 549:
9.1.3.1, 11.1.3.1, 11.5.2.10
290Web: SprachwechselWenn der Text fremdsprachige Begriffe enthält, so muss der Sprachwechsel ausgezeichnet werden.MussEN 301 549: 9.3.1.2
291Desktop: VerständlichkeitDer Text soll nur Wörter der Anwendungssprache enthalten.

Hinweis: In den Anwendungen, in denen die Auszeichnung des Sprachwechsels möglich ist, sollen die Sprache fremdsprachiger Textabschnitte entsprechend ausgezeichnet werden.

MussEN 301 549:
11.1.1.1
292GrafikInhaltstragende Grafiken im Text müssen einen äquivalenten Alternativtext besitzen.MussEN 301 549:
9.1.1.1, 11.1.1.1
293GrafikEnthält ein Text eine dekorative Grafik, so muss die Grafik als Layoutgrafik ausgezeichnet werden, damit sie von Assistenztechnologie ignoriert wird.MussEN 301 549:
9.1.1.1, 11.1.1.1
294Desktop: Größe und PositionGröße und Position des Texts müssen an die Accessibility API übermittelt werden (siehe Fokusindikator).MussEN 301 549:
11.5.2.5, 11.5.2.10, 11.5.2.13

Anwendung, die den virtuellen Cursor nicht unterstützt

Permalink "Anwendung, die den virtuellen Cursor nicht unterstützt"

Längere Texte (Richtwert: 80 bis 400 Zeichen) ohne Textstruktur (d. h. nur Fließtext ohne Listen, Tabellen, Überschriften etc.) sollen Anwendungen, die den virtuellen Cursor nicht unterstützen,

  • in mehreren TAB-Schritten den Fokus erhalten (je TAB-Schritt rund 80 Zeichen) oder
  • so ausgezeichnet werden, dass sie mit dem virtuellen Cursor gelesen werden können, oder
  • in einem verlinkten Dokument angeboten werden, welches mit dem virtuellen Cursor gelesen werden kann (z. B. HTML, PDF, RTF).

Lange Texte (ab ca. 400 Zeichen) oder Texte mit Struktur (z. B. Listen, Tabellen, Überschriften) sollen

  • so ausgezeichnet werden, dass sie mit dem virtuellen Cursor gelesen werden können, oder
  • in einem verlinkten Dokument angeboten werden, welches mit dem virtuellen Cursor gelesen werden kann (z. B. HTML, PDF, RTF).

Anwendungen mit vielen TAB-Schritten auf Texten und sonstigen nicht bedienbaren Elementen sollen einen Modus zum Deaktivieren dieser unnötigen Navigationsschritte für sehende Tastaturnutzende enthalten. Dieser Modus und dessen Aktivierung soll in den Hinweisen zur Barrierefreiheit beschrieben werden.

Anwendung, die den virtuellen Cursor unterstützt

Permalink "Anwendung, die den virtuellen Cursor unterstützt"

Wenn das Kopieren von einzelnen Textinhalten im Anwendungskontext relevant sein kann, dann soll dies auch mit der Tastatur möglich sein. Folgende Anforderungen sind dann für die Textinhalte zu erfüllen:

  • die Textinhalte sind mit der Tastatur fokussierbar,
  • innerhalb des Texts ist der Textcursor sichtbar,
  • innerhalb des Texts kann mit den Pfeiltasten navigiert werden, um den Startpunkt der Markierung zu bestimmen,
  • der Text kann mit UMSCHALT+Pfeiltasten markiert werden,
  • der markierte Text kann mit STRG+C kopiert (ggf. auch über das Kontextmenü) und befindet sich nach dem Kopieren in der Windows-Zwischenablage.

Um das zu erreichen, können schreibgeschützte Eingabefelder verwendet werden.

Sofern lediglich der gesamte Inhalt eines Textabschnitts kopierbar sein muss, kann alternativ auch ein Schalter zum Kopieren des Textinhalts implementiert werden. Die Aktivierung des Schalters soll bewirken, dass der zugehörige Text in die Zwischenablage kopiert wird.

Anwendungen mit vielen TAB-Schritten auf kopierbaren Texten sollen einen Modus zum Deaktivieren dieser Navigationsschritte enthalten. Dieser Modus und dessen Aktivierung soll in den Hinweisen zur Barrierefreiheit beschrieben werden.

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