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Barrierefreie digitale Dokumente müssen die vier WCAG-Prinzipien Web Content Accessibility Guidelines des W3C bzw. die entsprechenden Anforderungen aus Abschnitt 10 der EN 301 549 erfüllen. Für PDF-Dokumente gilt zusätzlich noch der PDF U/A Standard.

Die WCAG formuliert folgende Prinzipien:

  • Textalternativen für nicht-textuelle Inhalte bereit stellen
  • Medien auf Zeitbasis (Video/Audio/Streams) mit Textalternativen bereitstellen
  • angepasst - das Layout kann für unterschiedliche Bedarfe umgestellt werden
  • erkennbar - Vorder- und Hintergrund müssen gut zu unterscheiden sein (Kontraste)
  • Tastaturerreichbarkeit - alle Steuerelemente sollten per Tastatur erreichbar sein
  • genug Zeit - genug Zeit für Eingaben lassen
  • Navigierbarkeit - Mittel zur Navigation, Orientierung auf der Seite und Suchfunktionen bereitstellen
  • mehrere Eingabemöglichkeiten für Formulare etc. über die Tastatur hinaus bereitstellen
  • Lesbarkeit - der Text ist lesbar und verständlich
  • Vorhersehbarkeit - Seiteninhalt sollte in vorhersehbarer Weise erscheinen und funktionieren
  • Eingabeassistenten - Unterstützung von Fehlererkennung, -vermeidung und -korrektur
  • Kompatibilität - Unterstützung verschiedener Schnittstellen und Assistenzsysteme
  • Vermeiden von Skriptfehlern in digitalen Dokumenten, da diese die Darstellung verhindern oder beeinträchtigen

Barrierefreies Webdesign: Die vier Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Damit ein digitales Dokument barrierefrei und dessen Inhalte korrekt und ausreichend für alle Nutzergruppen lesbar sind und weitergegeben werden, sind folgende Punkte bei der Erstellung von Dokumenten allgemein zu beachten. Die Optimierung bereits bestehender Dokumente im Nachhinein ist aufwendiger, als wenn der Aspekt Barrierefreiheit bereits während der Erstellung beachtet wird.

  • Die Auswahl des Dateiformats sollte entsprechend der Empfängergruppe und des verfolgten Ziels des Dokuments erfolgen. Handelt es sich um ein Dokument, in welchem Layout und Gestaltung explizit relevant sind, es beispielsweise für den Druck erstellt wird, oder geht es um die Weitergabe der enthaltenen Informationen unabhängig vom Dateiformat an die Empfangenden?
  • Verallgemeinert basieren die Mehrzahl von Dateiformaten für Dokumente auf zwei Ebenen: der sichtbaren Präsentationsebene und der versteckten Strukturebene. Die Präsentationsebene eines Dokuments wird ausgedruckt. Die Strukturebene enthält im Hintergrund Meta-Informationen für die sichtbaren Dokumentelemente, welche nicht ausgedruckt werden. Beispielsweise ist anhand der Formatierung eine Überschrift erkennbar. In der Strukturebene ist dieser Text direkt als Überschrift gekennzeichnet. Dies gilt für HTML, Word-Dokumente (DOCX), und auch PDF. Die Zuordnung der Dokumentelemente zu ihrem Typ, oder Tag, muss während der Dokumenterstellung mit der Anwendungssoftware beispielsweise über Formatvorlagen getätigt werden. Wenn Überschriften zwar wie Überschriften aussehen, aber keine entsprechende Typ-Zuordnung in der Strukturebene haben, sind Sie keine Überschriften.
  • Die Weitergabe eingescannter Dokumente sollte man vermeiden. Es handelt sich hierbei um Dokumente, welche ohne Überarbeitung nur eine Präsentationsebene haben.
  • Man sollte grundlegende Informationen zum Inhalt der Datei in den Metainformationen der Datei hinterlegen. Dazu gehört der Autor, das Erstellungsdatum, die verwendete Sprache, und auch der Status der Datei zur Barrierefreiheit.
  • Wenn man Dateien in andere Dateiformate exportiert, muss im Zielformat die Barrierefreiheit erneut überprüft und gegebenfalls korrigiert werden.
  • Für Dateien muss die verwendete Sprache des Inhalts angegeben werden, da Screenreader diese bei der auditiven Ausgabe verwenden. Enthaltene fremdsprachige Dokumentbereiche sollen in der Strukturebene mit dieser Sprache gekennzeichnet werden, wenn das Dateiformat dies ermöglicht.

Das Hochschulforum für Digitalisierung gibt in dem Beitrag “Barrierefreie Dokumente mit Markdown, Latex und PDF erstellen” zu den entsprechenden Dateiformaten vertiefende Informationen.

Hinweise für die Gestaltung und das Layout

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  • Lesefreundliche Schriftart: Es sollten serifenlose Schriften verwendet werden. Dies verbessert die Lesbarkeit. Je nach Art des Dokuments muss die Schriftgröße entsprechend gewählt werden. Sowohl sehr feine oder fette, als auch sehr schmale oder breite Schriftarten sollte man vermeiden.
  • Sonderformatierungen sollte man vermeiden. Kursiv, Versalien (GROSSBUCHSTABEN), Unterstreichung und Schmuckschriftarten verschlechtern die Lesbarkeit.
  • Man sollte Texte linksbündig, einzeilig setzen und Flattersatz, keinen Blocksatz verwenden.
  • Man sollte keine leeren Absätze verwenden, um Abstand zwischen Textbereichen zu halten. Um dies zu verändern, benutzt man die Formatierung “Absatzabstand”. Benutzen Sie für horizontale Abstände Tab-Stopps statt Leerzeichen.
  • Man sollte den Farbkontrast zwischen dem Hintergrund und der Textfarbe beachten. Schwarze Schrift ist auf weißem Hintergrund gut lesbar. Aufgrund der Rot-Grün-Schwäche vieler Menschen sollte eine Rot-Grün-Farbkombination vermieden werden. Dies gilt auch für Komplementärfarben (Blau-Orange, Gelb-Violett) da diese zu Flimmereffekten führen. Bei farbigen Hintergründen sollte der Kontrast möglichst hoch sein. Das kostenfreie Tool TPGi Colour Contrast Analyser prüft Kontrastverhältnisse.
  • Man sollte Silbentrennung vermeiden. Harte, weiche und automatische Silbentrennung führt bei der hörbaren Ausgabe von Text häufig zum Vorlesen von zwei Wörtern.
  • Informationen sollte man nicht nur durch Farbe vermitteln. Falls dies notwendig ist, versucht man dies auch in anderer Art und Weise zu kennzeichnen.

Weitere Details zu der Formatierung von Text sind zu finden unter: leserlich

Alternativtexte für grafische Darstellungen

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Weitere Details zu Alternativtexten sind nicht Gegenstand dieser Handreichung.

  • Zur Kennzeichnung von Überschriften sind die entsprechenden Formatvorlagen zu verwenden. Hierbei sollte man keine Ebene überspringen. Sollte die Anwendung, mit welcher man das Dokument erstellt, keine Formatvorlagen unterstützen, verwendet man für Überschriften einer Ebene einheitlich eine Schriftart und Schriftgröße.
  • Für Listen verwendet man die Aufzählungszeichen und Nummerierungen der Anwendung. Hier sollte man keine selbst eingefügten Zeichen und römische Ziffern verwenden.
  • Tabellen erstellt man mit den angebotenen Möglichkeiten der genutzten Anwendung. Zeilen und Spalten sollten entsprechend definierte Überschriften haben. Diese Überschriften sollten bei mehrseitigen Tabellen wiederholt werden. Umfangreiche und verschachtelte Datentabellen werden vermieden. Ebenso werden auch geteilte und zusammengefügte Zellen vermieden, da bei der hörbaren Ausgabe der Bezug zu den sichtbaren Zellen nicht erkennbar ist. Leere Zellen werden vermieden.
  • Kopf- und Fußzeilen werden nicht genutzt. Bei der Konvertierung in das Format PDF aus anderen Anwendungen heraus werden diese Informationen meist nicht übernommen.
  • Bei längerem Text sollte das Dokument immer ein Inhaltsverzeichnis und gegebenenfalls auch ein Glossar enthalten.
  • Man sollte die Lesereihenfolge bei der Erstellung von Dokumenten beachten und kontrollieren.

Jeder Text soll eine Sprache verwenden, die für die angesprochenen Zielgruppe verständlich ist. Die gängigen Begriffe dazu sind “Leichte Sprache”, “Einfache Sprache”, “Verständliche Sprache”, “Leicht Lesen”. Was man unter “Leichter Sprache” versteht, kann auf der Seite des capito Netzwerks nachgelesen werden.

Weitere Hinweise unter folgenden Regelwerken und Leitfäden:

Barrierefreie IT Hessen. (o. J.). Checkliste Dokumente. https://lbit.hessen.de/video/dokumente

  • Videotutorial zur Erstellung barrierefreier Dokumente in Word
  • PDF Dokument zum Download: Checkliste für Dokumente

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