Die Gesetzgebung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 sieht digitale Barrierefreiheit für Hochschulen als öffentliche Einrichtung vor. Dies betrifft z.B. alle Lehrmaterialien, die in Lernmanagementsystemen zum Download bereitgehalten werden. Aber auch Studienordnungen oder Anmeldeformulare für Prüfungen gehören dazu. Der Gesetzgeber verlangt dazu auch eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Dokumente, die in Webseiten eingebettet sind und die beim Rendern verwendet werden oder die dafür vorgesehen sind, zusammen mit der Webseite, in die sie eingebettet sind, gerendert zu werden, müssen entsprechend der Gesetzgebung durch eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ beschrieben werden. Üblich ist es, eine weitere Webseite dafür zu verwenden. Alternativ enthalten die Lehrmaterialien selbst die Angaben zur Barrierefreiheit.
Der Aufbau einer Erklärung zur Barrierefreiheit ist anschaulich auf der Seite der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt dargestellt. Durch diese Angaben können Studierende u.a. erkennen, ob Barrieren bekannt sind und wie eine Verbesserung erreicht werden kann. Es ist zu beachten, dass die Erklärungen zur Barrierefreiheit der einzelnen Bundesländer und des Bundes Unterschiede aufweisen und deshalb die Hinweise auf der Webseite der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt nur für dieses Bundesland maßgeblich sind. Die für jedes Bundesland eingerichtete Durchsetzungsstelle wird benannt, damit diese ggf. ein Durchsetzungsverfahren initiiert. Eine Liste aller Durchsetzungsstellen wird vom Hessischen Landeskompetenzzentrum für barrierefreie IT zur Verfügung gestellt. Die Erklärung ist mindestens einmal jährlich zu überprüfen und zu aktualisieren. Einige Hochschulen haben interne Meldestellen eingerichtet, die vorrangig kontaktiert werden können und oft auch beraten.
Die Überwachungsstellen überprüfen regelmäßig die öffentlichen Einrichtungen eines Landes von sich aus und berichten über das Ergebnis der Hochschule. Eine Liste aller Überwachungsstellen wird auf der Seite der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik bereitgestellt.
Die Monitoringstelle in Österreich stellt eine Mustererklärung zur Barrierefreiheit für Österreich zur Verfügung.
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