Der Zugang zur Informationstechnologie ist in der heutigen Zeit ein wesentlicher Bestandteil des täglichen Lebens. Um allen Menschen gleichermaßen die Teilhabe an digitalen Angeboten zu ermöglichen, spielt Barrierefreiheit eine zentrale Rolle. Dies gilt insbesondere für Personen mit Behinderungen, die auf spezifische Unterstützung angewiesen sind. Eine der Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit auf Webauftritten (ein Webauftritt umfasst alle Webseiten mit allen Unterseiten eines Informationsangebots) und mobilen Anwendungen (Apps) öffentlicher Stellen ist die Einrichtung der Erklärung zur Barrierefreiheit sowie die damit verbundene Anwendung eines Feedback-Mechanismus. Mit besonderem Blick auf die Bedarfe von gehörlosen Menschen soll diese Handreichung die grundlegenden Aspekte eines solchen Feedback-Mechanismus beleuchten und Möglichkeiten des Feedback-Mechanismus in deutscher Gebärdensprache (im Folgenden: DGS) aufzeigen. Soweit im Folgenden auf Beispiele oder Quellen verwiesen wird, sind diese im Anhang der Handreichung hinterlegt.

Die DGS ist seit Inkrafttreten des § 6 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) 2002 als eigenständige Sprache anerkannt. Sie ist eine visuelle Sprache mit eigener Syntax und Grammatik und basiert auf Mimik, Gestik und Körpersprache. Aufgrund des erschwerten Zugangs zur gesprochenen Sprache haben gehörlose Menschen zum Teil Schwierigkeiten, geschriebene Texte zu verstehen und selbst zu verfassen. Formulare beispielsweise sind für gehörlose Menschen oftmals schwer verständlich. Innerhalb der Formulare werden häufig keine Erklärungshilfen bereitgestellt. Das Leseniveau und die Sprache sind nicht an die Schriftsprachkenntnisse des Nutzenden anpassbar, selten gibt es eine automatische Hilfe bei Eingabefehlern. Der Feedback-Mechanismus ist für viele gehörlose Menschen nicht einfach nutzbar oder unmittelbar zugänglich, weil die Kontaktaufnahme per E-Mail oder Kontaktformular für sie bereits eine Barriere darstellt. Um eine Zugänglichkeit zu erreichen, müssen Vorkehrungen geschaffen werden, durch die ein gehörloser Mensch auf elektronischem Weg seine Anliegen in DGS vortragen kann. Daher werden mit dieser Handreichung Empfehlungen bereitgestellt, den Feedback-Mechanismus für Hörbehinderte und gehörlose Menschen auffindbar, zugänglich und nutzbar zu gestalten.

Die Handreichung richtet sich insbesondere an Personen, die barrierefreie Lösungen in ihren digitalen Angeboten umsetzen, die Websites entwickeln sowie in behördliche Entscheidungsprozesse eingebunden sind, . Ziel ist es, die Verwendung des Feedback-Mechanismus auch gehörlosen und schwerhörigen Nutzenden zu ermöglichen, um die elektronische Kommunikation barrierefrei zugänglich zu machen.

Im Folgenden wird die Bedeutung und Notwendigkeit eines Feedback-Mechanismus in DGS erläutert. Es werden die technischen Voraussetzungen beschrieben und praktische Tipps zur Umsetzung gegeben. Es handelt sich dabei um Empfehlungen, die die Umsetzung der Vorgaben erleichtern können. Dabei wird auf mögliche Herausforderungen eingegangen und Lösungsansätze werden vorgestellt, um eine gelungene Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sicherzustellen.

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