Es bestehen bundesweit auch innerhalb der DGS sprachliche Unterschiede. Ähnlich wie bei gesprochenen Dialekten gibt es verschiedene, regionale Ausprägungen, die sowohl den Wortschatz als auch die Ausdrucksweise betreffen können. Dies bedeutet, dass beispielsweise eine Gebärde in Norddeutschland eine signifikant andere Bedeutung haben kann als in Süddeutschland.

In Deutschland gibt es primär zwei Arten von Dolmetsch-Dienstleistungen für Menschen mit Hörbehinderung: Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) und die Lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG). DGS wird in der Regel von gehörlosen Muttersprachlern benutzt. LBG verwenden hingegen häufig schwerhörige und spät ertaubte Menschen. Durch die verschiedene Dolmetsch-Arten können Informationen an die jeweiligen Bedürfnisse des gehörlosen oder hörbehinderten Menschen angepasst und barrierefrei gestaltet werden.

Um sowohl die Vielfalt an sprachlichen und kulturellen Eigenheiten der Gehörlosengemeinschaft als auch einen hohen Standard beim Dolmetschen berücksichtigen zu können, wird öffentlichen Stellen empfohlen, auf eine entsprechende Qualitätssicherung bei der Inanspruchnahme von Dolmetsch-Dienstleistungen zu achten. Zum Nachweis der Fachkunde sollten Dolmetsch-Dienstleistungen die Anforderungen aus der Norm „DIN EN 17100 Übersetzungs-Dienstleistungen-Dienstleistungsanforderungen" erfüllen. So kann gewährleistet werden, dass die für eine adäquate Übersetzung erforderlichen, umfassenden Kenntnisse sowohl in der Ausgangs- als auch in der Zielsprache vorhanden sind.

Es wird daher empfohlen, bei der Auswahl von Dolmetschenden auf die individuellen Anforderungen und Präferenzen des hörbehinderten oder gehörlosen Menschen einzugehen.

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