Der Feedback-Mechanismus ist für hörende Menschen sieben Tage die Woche für 24 Stunden am Tag jederzeit nutzbar. Bei der Prüfung der geeigneten Lösung für gehörlose Menschen ist die zeitliche Verfügbarkeit der Dienstleistungen und der Services zu berücksichtigen. Einfache Anliegen und Antworten, wie sie meistens bei der Nutzung des Feedback-Mechanismus vorkommen, können in kurzer Form kommuniziert werden. Handelt es sich dagegen um komplexe Inhalte, z.B. eine genaue technische Beschreibung eines Problems bzw. einer Barriere, ist die direkte Kommunikation zwischen dem gehörlosen Menschen und der öffentlichen Stelle erforderlich.
Der Feedback-Mechanismus sollte möglichst einfach nutzbar und unmittelbar zugänglich sein, sodass ein niedrigschwelliges Angebot für eine sofortige Kontaktaufnahme möglich ist. Es wird empfohlen, den Feedback-Mechanismus dafür zusätzlich bei den Inhalten der Webseite in DGS zu verlinken.
Es werden im nachfolgenden drei Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen, wie eine Kommunikation für einen Feedback-Mechanismus mit einem gehörlosen oder schwerhörigen Menschen aussehen könnte.
4.1. Variante 1: Gebärdensprach-Dolmetscher vor Ort
Permalink "4.1. Variante 1: Gebärdensprach-Dolmetscher vor Ort"Eine Variante ist: Gebärdensprach-Dolmetscher übersetzen simultan vor Ort von DGS in deutsche Lautsprache und umgekehrt. Hierfür lassen sich Servicedienste beauftragen. Mit dem gehörlosen Menschen wird über den Servicedienst via Videokonferenz-Tool ein Termin vereinbart, um eine direkte Kommunikation vor Ort zwischen ihm und den Mitarbeitenden der öffentlichen Stelle zu ermöglichen. Die Berufsverbände der Gebärdensprachdolmetscher der Länder verfügen über Listen mit anerkannten zertifizierten DolmetscherInnen. Auf den jeweiligen Websites können die Listen eingesehen bzw. bestellt werden.
4.2. Variante 2: Beratungsangebot in Form eines Aufnahme-Buttons zur Übersetzung in Deutscher Gebärdensprache (SQAT)
Permalink "4.2. Variante 2: Beratungsangebot in Form eines Aufnahme-Buttons zur Übersetzung in Deutscher Gebärdensprache (SQAT)"Eine Alternative wäre eine asynchrone Lösung ohne direkten Kontakt.
Das sog. Signing Question and Answer Tool (kurz: SQAT) ist ein digitales Hilfsmittel, das speziell für gehörlose Menschen entwickelt wurde, um einen barrierefreien Zugang zu Online-Diensten zu gewährleisten. Gehörlose Menschen können ihr Anliegen in DGS in Form einer Videodatei übersenden. SQAT stellt insofern eine Interaktionsmöglichkeit dar, bei der Fragen und Antworten in Gebärdensprache visuell dargestellt werden. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist das Hochladen oder Anhängen einer Videodatei an Nachrichten bei vielen öffentlichen Stellen nicht möglich. Es gibt daher Servicedienste, die durch eine Verlinkung mittels eines Buttons auf dem Webauftritt der öffentlichen Stelle erreicht werden können und somit eine Mittlerposition übernehmen.
Beispiel für den Ablauf einer SQAT-Anfrage:
Permalink "Beispiel für den Ablauf einer SQAT-Anfrage:"- Für die Aufnahme einer Anfrage klicken gehörlose Nutzende zunächst auf das SQAT-Logo ihres Webauftritts. Im Anschluss öffnet sich ein Aufnahmefenster. Gehörlose Nutzende zeichnen eine Nachricht mit ihrem Anliegen per Webcam in DGS auf und laden diese Datei auf dem Webauftritt der öffentlichen Stelle hoch. Das Video wird automatisch an die SQAT-Servicestelle weitergeleitet. In der Regel sind Videoaufnahmen zeitlich begrenzt. Nach der Aufnahme besteht die Möglichkeit, sich das Video noch einmal anzusehen und es ggf. zu wiederholen. Vor dem Versenden können zusätzlich noch der Name und E-Mail-Adresse eingegeben werden.
- Das hochgeladene Video wird von der SQAT-Servicestelle in die deutsche Schriftsprache übersetzt. Der Film und die Übersetzung werden sodann an die öffentliche Stelle zur Beantwortung weitergeleitet.
- Die öffentliche Stelle beantwortet die Anfrage sodann schriftlich gegenüber der SQAT-Service-Stelle. Aus technischen Gründen ist die Antwort auch hier auf eine bestimmte Anzahl von Zeichen begrenzt.
- Die SQAT-Servicestelle übersetzt diese Antwort wiederum in DGS und zeichnet sie als Video auf und stellt dem gehörlosen Nutzenden des Service in einer E-Mail per Link zur Verfügung. Der gehörlose Nutzende kann diesen Link öffnen und erhält die Antwort der öffentlichen Stelle in Form eines Videos in DGS.
- Der Link führt zu einer persönlichen Unterseite der SQAT-Servicestelle, die nur dem gehörlosen Nutzenden zugänglich ist. Hier kann der gesamte Kommunikationsvorgang nachverfolgt werden: Die Anfrage in DGS, die Übersetzung in Schriftsprache, die Antwort in Schriftsprache sowie die Übersetzung dieser Antwort in DGS.
- Im Ergebnis können beide Parteien, sowohl Nutzende des Feedback-Mechanismus als auch die öffentlichen Stellen, barrierefrei miteinander kommunizieren.
Der Service selbst stellt technisch gesehen keine hohen Anforderungen. Für die Nutzung des SQAT-Services wird lediglich eine Webcam und ein Breitband-Internetzugang benötigt.
Diese Variante stellen beispielsweise die Bundesregierung, das Bundesministerium für Verkehr (BMV) oder auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Rahmen eines DGS-Kommunikationsservices für gehörlose Bürger auf ihrem jeweiligen Webauftritt zur Verfügung.
4.3. Variante 3: Telefonvermittlungsdienst
Permalink "4.3. Variante 3: Telefonvermittlungsdienst"Eine andere Variante stellt ein Telefonvermittlungsdienst dar Hierbei unterscheiden sich Dolmetscherleistungen am Telefon in Gebärdensprache und in Schriftsprache. Bei der Verwendung in Gebärdensprache übersetzen Gebärdensprach-Dolmetscher simultan ein Telefonat von DGS in deutsche Lautsprache und umgekehrt. Der gehörlose Mensch kontaktiert per Computer oder Smartphone/Tablet den Übersetzungsdienst und dieser stellt die Telefonverbindung her. Das vorgetragene Anliegen wird von einem Gebärdensprach-Dolmetscher in die deutsche Lautsprache übersetzt, sodass der Mitarbeitende der öffentlichen Stelle es versteht. Das vom Mitarbeitenden der öffentlichen Stelle Gesagte wird wiederum vom Gebärdensprach-Dolmetscher im Videoformat in die DGS zurückübersetzt.
Der Schriftdolmetschdienst ist insbesondere auf hochgradig schwerhörige, sprachgeschädigte, ertaubte und an Taubheit grenzend schwerhörige Menschen ausgerichtet, die die Gebärdensprache nicht nutzen. Über einen PC mit Internetverbindung wird der Schriftdolmetscher kontaktiert, der wiederum eine Telefonverbindung zum gewünschten Gesprächspartner aufbaut und die Inhalte simultan von Schriftsprache in deutsche Lautsprache und umgekehrt übersetzt.
Dies ist eine Echtzeit-Kommunikation mittels Ferndolmetschen. Sie kann nur zu bestimmten Zeiten durchgeführt werden und steht nicht jederzeit rund um die Uhr zur Verfügung.
Ein Beispiel für die Anwendung eines Telefonvermittlungsdienstes finden Sie auf dem Webauftritt der Bundesnetzagentur. Auch der Webauftritt der Deutsche Rentenversicherung hält ein Service-Telefon für gehörlose und schwerhörige Menschen bereit.
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