Der Auftragnehmer kann optional auch eine Vertonung der erstellten DGS-Videos anbieten. Dies ist nicht erforderlich, wenn ein Ausgangstext vorhanden ist.

Der Auftragnehmer kann optional auch eine Untertitelung der erstellten DGS-Videos anbieten. Dies ist nicht zwingend erforderlich, wenn ein Ausgangstext vorhanden ist, kann aber ebenfalls optional angeboten werden. Die Möglichkeit der zusätzlichen Einblendung von Untertiteln wird, auch aufgrund der verschiedenen Ausprägungen einer Hörbehinderung, empfohlen. Die Untertitel sollten vom Nutzenden abschaltbar sein. Die Untertiteldatei sollte in einem marktüblichen Format bereitgestellt werden, z.B. als vtt- oder srt-Datei. Zur Produktion von Untertiteln werden die Standards empfohlen, wie sie beispielsweise die Öffentlich-Rechtlichen Fernsehsender zugrunde legen (vgl. https://www.daserste.de/specials/service/untertitel-standards100.html)

3.3 Anforderung von Mustern

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Mit dem Angebot können zum Nachweis der Fachkompetenz unterschiedliche Gebärdensprach-Video-Demos aus den letzten drei Jahren digital angefordert werden. Die bei diesen Filmen eingesetzten Darsteller sollten mit den Personen übereinstimmen, die für die ausgeschriebene Produktion zum Einsatz kommen. Sie sollten namentlich benannt und Erfahrungen auf hohem sprachlichem Niveau vorweisen können. Alternativ kann der Auftraggeber einen Muster-Text zur Verfügung stellen und auf dieser Basis erstellt der Auftragnehmer ein Demo-Video. Es ist zu beachten, dass die Demo-Videos als Muster bei der Bewertung bei dem Kriterium „Qualität der Beispielübersetzung“ zugrunde gelegt werden. Die übersandten Muster verbleiben auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber.

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