Lesezeit: ca. 3 min

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://handreichungen.bfit-bund.de veröffentlichte Website über Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppen der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Permalink "Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen"

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 14.04.2021 durchgeführten Bewertung des Kompetenzzentrums für digitale Barrierefreiheit an der Hochschule der Medien Stuttgart auf Basis des Barrierefreiheitscheck-Web nach BITV 2.0. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen vollständig vereinbar.

Diese Erklärung wurde am 23.06.2021 erstellt.

Die Stiftung Pfennigparade überprüft die Barrierefreiheit dieser Website regelmäßig im Rahmen ihres Ausbildungsprogramms. Die letzte Prüfung fand am 22.02.2022 statt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Permalink "Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern"

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen per Email kontakt@bfit-bund.de (öffnet Email) oder per Telefon unter der Nummer 030-8441489-10 (öffnet Telefon) an.

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Informationen zu diesem Artikel

Gerne können Sie uns Feedback per E-Mail zu unserer Handreichung senden!