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Hier bekommen Sie Infos in Leichter Sprache:
Die Internet-Seite Handreichungen zur BITV 2.0
Permalink "Die Internet-Seite Handreichungen zur BITV 2.0"BITV 2.0 ist die Abkürzung für
die Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung 2.0.
In der BITV 2.0 steht zum Beispiel
wie barriere-freie Internet-Seiten sein sollen.
Auf dieser Internet-Seite bekommen Sie
- Infos zur BITV 2.0.
- Infos zu den Landes-Überwachungs-Stellen.
- Infos zu den Bundes-Überwachungs-Stellen.
Auf dieser Internet-Seite können Sie Infos zu 2 Themen bekommen:
- barriere-freie Software
Software ist ein englisches Wort.
Es wird so gesprochen: Softwär
Eine Software ist ein Programm auf dem Computer. - barriere-freie mobile Apps App ist ein englisches Wort.
Es wird so gesprochen: Äpp
Eine App ist ein Programm auf dem Handy.
Sie möchten mehr Infos zu einem Thema.
Dann klicken Sie mit der Computer-Maus auf das Thema.
Es öffnet sich dann das
Inhalts-Verzeichnis von diesem Thema.
Diese Infos sind noch in schwerer Sprache geschrieben.
Unten auf der
Internet-Seite stehen verschiedene Links.
Durch einen Link kommen Sie auf eine neue Internet-Seite.
Sie kommen zum Beispiel auf diese Internet-Seiten:
-
die Internet-Seite vom BFIT-Bund
BFIT-Bund ist die Abkürzung für die Überwachungs-Stelle des Bundes
für Barriere-Freiheit von Informations-Technik. -
die Internet-Seite vom Kompetenz-Zentrum Digitale Barriere-Freiheit von der
Hochschule Medien
Sie haben die Internet-Seiten auf Barriere-Freiheit geprüft.
Sie finden dort zum Beispiel auch
- die Erklärung zur Barriere-Freiheit.
-
die Gebärden-Sprache.
Sie bekommen alle Infos in Gebärden-Sprache.
Sie sehen unter der Überschrift einen grauen Kasten. Hier werden die Handreichungen aufgelistet. Mit einem Klick auf die Handreichung öffnet sich diese. Weiter sehen Sie in dieser Liste auch, welche Handreichungen derzeit noch in Arbeit sind.
übersetzt von: | geprüft von:
|
Die Bilder sind von
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache
Permalink "Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache"Die Überwachungs-Stelle des Bundes für Barriere-Freiheit von Informations-Technik
macht ihre Internet-Seiten barriere-frei.
Barriere-freie Internet-Seiten bedeutet:
Alle Menschen bekommen alle wichtigen Infos.
Alle Menschen können alle wichtigen Infos verstehen.
Barriere-frei sind zum Beispiel:
- Infos in Leichter Sprache
- Gebärden-Sprache-Videos
- Vorlese-Programme für Menschen mit Seh-Behinderungen
Diese Internet-Seiten sind barriere-frei.
Die Prüfung von den Internet-Seiten war am 14.04.2021.
Die Prüfung hat das Kompetenz-Zentrum für digitale Barriere-Freiheit
an der Hochschule der Medien Stuttgart gemacht.
Vorschriften
Wir halten uns an die Vorschriften für Barriere-Freiheit.
Die Vorschriften für Barriere-Freiheit sind:
- das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
BGG ist die Abkürzung für das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz. - die Barriere-freie Informations-Technik-Verordnung 2.0
BITV 2.0 ist die Abkürzung für
die Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung 2.0.
In der BITV 2.0 steht zum Beispiel
wie barriere-freie Internet-Seiten sein sollen.
Meinung sagen und Barrieren mitteilen
Sie haben eine Barriere gefunden.
Oder Sie möchten uns sagen:
- Das ist gut.
- Das ist nicht so gut.
Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Sie können uns anrufen.
Das ist unsere E-Mail-Adresse:
Das ist unsere Telefon-Nummer:
0 30 – 84 41 48 9 – 10
Beschwerde bei der Schlichtungs-Stelle
- Sie haben eine Barriere gefunden.
- Sie haben wegen der Barriere eine E-Mail geschrieben
Oder Sie haben wegen der Barriere angerufen. - Die Barriere bleibt.
Oder die Antwort war für Sie nicht gut.
Jetzt kann die Schlichtungs-Stelle helfen.
Beide Seiten sollen sich vertragen.
Der Streit muss dann nicht vor ein Gericht.
Sie müssen dann bei der Schlichtungs-Stelle einen Antrag stellen:
Antrag auf Prüfung
Die Prüfung von der Schlichtungs-Stelle kostet nichts.
Sie brauchen keinen Anwalt.
Sie können den Antrag auf Prüfung
- in Leichter Sprache stellen.
- in Deutscher Gebärden-Sprache stellen.
Sie brauchen mehr Infos.
Infos finden Sie auf dieser Internet-Seite:
www.schlichtungsstelle-bgg.de
Das ist die E-Mail-Adresse von der Schlichtungs-Stelle:
info@schlichtungsstelle-bgg.de
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 23.06.2021.
Die letzte Prüfung war am 22.02.2022.
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Die Bilder sind von
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
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