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Hier bekommen Sie Infos in Leichter Sprache:

Die Internet-Seite Handreichungen zur BITV 2.0

Permalink "Die Internet-Seite Handreichungen zur BITV 2.0"
Gesetz-Buch mit Paragraphen-Zeichen

BITV 2.0 ist die Abkürzung für
die Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung 2.0.

In der BITV 2.0 steht zum Beispiel
wie barriere-freie Internet-Seiten sein sollen.

Auf dieser Internet-Seite bekommen Sie

  • Infos zur BITV 2.0.
  • Infos zu den Landes-Überwachungs-Stellen.
  • Infos zu den Bundes-Überwachungs-Stellen.
Eine Übersicht zu Internet-Seiten mit verschiedenen Themen.

Auf dieser Internet-Seite können Sie Infos zu 2 Themen bekommen:

  • barriere-freie Software
    Software ist ein englisches Wort.
    Es wird so gesprochen: Softwär
    Eine Software ist ein Programm auf dem Computer.
  • barriere-freie mobile Apps App ist ein englisches Wort.
    Es wird so gesprochen: Äpp
    Eine App ist ein Programm auf dem Handy.

Sie möchten mehr Infos zu einem Thema.
Dann klicken Sie mit der Computer-Maus auf das Thema.

Ein weißes Blatt Papier. Darauf ist eine Aufzählung mit eins, zwei, drei. Hinter der Aufzählung ist Schrift.

Es öffnet sich dann das Inhalts-Verzeichnis von diesem Thema.
Diese Infos sind noch in schwerer Sprache geschrieben.

Übersicht zu verschiedenen Links.

Unten auf der Internet-Seite stehen verschiedene Links.
Durch einen Link kommen Sie auf eine neue Internet-Seite.

Sie kommen zum Beispiel auf diese Internet-Seiten:

  • Das Logo der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik und der Knappschaft-Bahn-See. die Internet-Seite vom BFIT-Bund
    BFIT-Bund ist die Abkürzung für die Überwachungs-Stelle des Bundes
    für Barriere-Freiheit von Informations-Technik.
  • Das Logo des Kompetenz-Zentrum Digitale Barriere-Freiheit von der Hochschule Medien die Internet-Seite vom Kompetenz-Zentrum Digitale Barriere-Freiheit von der Hochschule Medien
    Sie haben die Internet-Seiten auf Barriere-Freiheit geprüft.
Übersicht zu verschiedenen Links.

Sie finden dort zum Beispiel auch

  • die Erklärung zur Barriere-Freiheit.
  • Ein Mann und eine Frau stehen sich gegenüber. Beide sind jung. Sie lachen. Der Mann macht Hand-Zeichen. Die Frau sieht zu. Der Mann erzählt der Frau etwas. Er erzählt mit Hand-Zeichen. Das nennt man: Gebärden-Sprache. die Gebärden-Sprache.
    Sie bekommen alle Infos in Gebärden-Sprache.

Sie sehen unter der Überschrift einen grauen Kasten. Hier werden die Handreichungen aufgelistet. Mit einem Klick auf die Handreichung öffnet sich diese. Weiter sehen Sie in dieser Liste auch, welche Handreichungen derzeit noch in Arbeit sind.

Das Siegel von Inclusion Europe Logo Leichte Sprache Logo Netzwerk Leichte Spracheübersetzt von:
Logo Büro für Leichte Sprache und Barriere-Freiheit - www.lotze-sprache.de
geprüft von:
  • Anna Beck
  • Shpresa Matoshi
  • Melanie Meyer
  • Osman Sakinmaz

Die Bilder sind von
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Permalink "Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache"

Die Überwachungs-Stelle des Bundes für Barriere-Freiheit von Informations-Technik
macht ihre Internet-Seiten barriere-frei.

Ein Mann sitzt im Rollstuhl und fährt eine Rampe hoch.Ein Mann zeigt mit einem Finger auf seine Stirn.

Barriere-freie Internet-Seiten bedeutet:
Alle Menschen bekommen alle wichtigen Infos.
Alle Menschen können alle wichtigen Infos verstehen.

Barriere-frei sind zum Beispiel:

  • Infos in Leichter Sprache
  • Gebärden-Sprache-Videos
  • Vorlese-Programme für Menschen mit Seh-Behinderungen
Zwei Frauen sitzen am Computer. Eine Frau erklärt.

Diese Internet-Seiten sind barriere-frei.
Die Prüfung von den Internet-Seiten war am 14.04.2021.
Die Prüfung hat das Kompetenz-Zentrum für digitale Barriere-Freiheit
an der Hochschule der Medien Stuttgart gemacht.

Vorschriften

Gesetz-Buch mit Paragraphen-Zeichen

Wir halten uns an die Vorschriften für Barriere-Freiheit.

Die Vorschriften für Barriere-Freiheit sind:

  • das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
    BGG ist die Abkürzung für das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz. Eine farbige Frau sitzt im Rollstuhl. Ein Mann steht rechts neben ihr. Zwischen der Frau und dem Mann ist ein Ist-Gleich-Zeichen. Darüber schwebt ein Zeichen für ein Gesetz.
  • die Barriere-freie Informations-Technik-Verordnung 2.0
    BITV 2.0 ist die Abkürzung für
    die Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung 2.0.

In der BITV 2.0 steht zum Beispiel
wie barriere-freie Internet-Seiten sein sollen.

Meinung sagen und Barrieren mitteilen

Sie haben eine Barriere gefunden.
Oder Sie möchten uns sagen:

Eine Hand. Der Daumen ist bei der Hand unten.Eine Hand. Der Daumen ist bei der Hand oben.
  • Das ist gut.
  • Das ist nicht so gut.

Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Sie können uns anrufen.

Ein Computer mit Tastatur und Maus. Auf dem Bildschirm ist ein email-Zeichen und ein Brief.

Das ist unsere E-Mail-Adresse:

kontakt@bfit-bund.de

Ein Telefon mit Tasten.

Das ist unsere Telefon-Nummer:
0 30 – 84 41 48 9 – 10

Beschwerde bei der Schlichtungs-Stelle

Zwei Männer stehen sich gegenüber. Ein Mann macht ein böses Gesicht. Er beschwert sich beim anderen Mann.
  1. Sie haben eine Barriere gefunden.
  2. Sie haben wegen der Barriere eine E-Mail geschrieben
    Oder Sie haben wegen der Barriere angerufen.
  3. Die Barriere bleibt.
    Oder die Antwort war für Sie nicht gut.
Zwei Männer und eine Frau sitzen an einem Tisch. Sie unterhalten sich.

Jetzt kann die Schlichtungs-Stelle helfen.
Beide Seiten sollen sich vertragen.
Der Streit muss dann nicht vor ein Gericht.

Ein weißes Blatt Papier. Auf dem Blatt ist Schrift. Man sieht Felder auf dem Blatt. Die Felder sind für: Absender, Empfänger, Betreff, Text, Unterschrift. Die Felder sind ausgefüllt. Man kann die Schrift nicht lesen.

Sie müssen dann bei der Schlichtungs-Stelle einen Antrag stellen:
Antrag auf Prüfung

Die Prüfung von der Schlichtungs-Stelle kostet nichts.
Sie brauchen keinen Anwalt.

Sie können den Antrag auf Prüfung

  • Ein Mann hält ein Buch. Das Buch ist offen. Der Mann hält den Daumen hoch. Er lacht. Das Buch ist in Leichter Sprache. in Leichter Sprache stellen.
  • Ein Mann und eine Frau stehen sich gegenüber. Beide sind jung. Sie lachen. Der Mann macht Hand-Zeichen. Die Frau sieht zu. Der Mann erzählt der Frau etwas. Er erzählt mit Hand-Zeichen. Das nennt man: Gebärden-Sprache.in Deutscher Gebärden-Sprache stellen.

Sie brauchen mehr Infos.
Infos finden Sie auf dieser Internet-Seite:
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Ein Computer mit Tastatur und Maus. Auf dem Bildschirm ist ein email-Zeichen und ein Brief.

Das ist die E-Mail-Adresse von der Schlichtungs-Stelle:
info@schlichtungsstelle-bgg.de

Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 23.06.2021.
Die letzte Prüfung war am 22.02.2022.

Das Siegel von Inclusion Europe Logo Leichte Sprache Logo Netzwerk Leichte Spracheübersetzt von:
Logo Büro für Leichte Sprache und Barriere-Freiheit - www.lotze-sprache.de
geprüft von:
  • Anna Beck
  • Shpresa Matoshi
  • Melanie Meyer
  • Osman Sakinmaz

Die Bilder sind von
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

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