Laut § 4 der BITV 2.0 sollen auf der Startseite einer Website die unter den Nummern

      1. aufgelisteten Informationen in Leichter Sprache direkt verfügbar sein.

2.1. Herausforderungen aus der Praxis

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In der praktischen Umsetzung stellt diese Anforderung eine Herausforderung dar: Die Startseite erfüllt in der Regel zahlreiche Funktionen und spricht unterschiedliche Zielgruppen gleichzeitig an. Umfangreiche Inhalte in Leichter Sprache direkt und unmittelbar auf der Startseite abzubilden, ist daher oft weder realistisch noch sinnvoll.

2.2 So gestalten Sie barrierefrei – die gesetzliche Pflicht

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Ein zentraler Zugang zum Bereich Leichte Sprache ist verpflichtend. Eine praxistaugliche Lösung besteht darin, die geforderten Informationen in Leichter Sprache gebündelt auf einer eigenen Unterseite bereitzustellen.

Permalink "2.2.1 Den Link zur Leichten Sprache platzieren"

Laut BITV 2.0 muss der Link zur Leichten Sprache auf der Startseite platziert sein. Der Begriff Startseite wird in diesem Zusammenhang nicht weiter definiert.

Die DIN SPEC 33429 präzisiert das weiter:
Entscheidend ist, dass Nutzende diesen Bereich schnell, eindeutig und barrierefrei erreichen können. Laut Punkt 7.2.2.1 der DIN SPEC 33429 („Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache“) muss der Link zur Leichten Sprache ohne Scrollen direkt sichtbar sein und auf jeder Unterseite verfügbar bleiben. Nutzende müssen den Zugang jederzeit leicht finden können – unabhängig davon, wo sie sich auf der Website befinden.

Für die Platzierung des Links zum Bereich Leichte Sprache gibt es zwei bewährte Möglichkeiten:

  • Metanavigation (oberhalb der Hauptnavigation):
    Hier ist der Link besonders gut sichtbar und entspricht dem gewohnten Nutzungsmuster vieler Nutzenden. Eine gute Lesbarkeit des Links ist durch eine klare Schriftart, einen deutlichen Kontrast und eine ausreichende Schriftgröße sicherzustellen.
  • Hauptnavigation:
    Alternativ kann der Link auch als eigenständiger Punkt in die Hauptnavigation integriert werden.
    Setzen Sie den Link optisch von den anderen Menüpunkten ab – etwa durch zusätzliche Rahmung, Farbfläche oder Icon, damit klar erkennbar ist, dass es sich um einen besonderen Bereich handelt. Beachten Sie dabei die Anforderungen an Kontraste und die Verwendung von Farben.

Vorsicht: Der Zugang zur Leichten Sprache sollte nicht nur am Seitenende (zum Beispiel im Footer) platziert werden, da diese Lösung aus Sicht der Zielgruppe schwer zugänglich ist. Menschen mit Lernschwierigkeiten sind auf eine schnelle Orientierung angewiesen. Der Zugang sollte daher unmittelbar im sichtbaren Einstiegsbereich der Seite erfolgen.

Eine Platzierung am Seitenende widerspricht dem Prinzip der einfachen Auffindbarkeit, da sie langes Scrollen und das Erfassen komplexer Seitenstrukturen voraussetzt.

Permalink "2.2.2 Den Link zur Leichte Sprache benennen bzw. kennzeichnen"

Unabhängig von der Platzierung gilt: Der Link zur Unterseite bzw. zu den Inhalten in Leichter Sprache muss klar gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung sollte durch den Text „Leichte Sprache“ und ein Bildzeichen bzw. Icon erfolgen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt ein Bildzeichen für Leichte Sprache lizenzfrei zur Verfügung. Alternativ kann auch das Bildzeichen von Inclusion Europe verwendet werden, das bei der Zielgruppe gut bekannt ist. Bei der Verwendung des Icons von Inclusion Europe sind die Nutzungsbedingungen zu beachten. Generell sind bei Bildzeichen für Leichte Sprache die Empfehlungen der DIN SPEC 33429 (Kapitel 7.1.3: Kennzeichnung von Medien und Materialen in Leichter Sprache) einzuhalten.

Schrift "Leichte Sprache". Rechts daneben das Icon für Leichte Sprache in Form eines aufgeschlagenen Buches  mit dem angedeuteten Kopf eines Menschen darüber.
Beispiel für Text und Bildzeichen: Kennzeichnung des Bereichs Leichte Sprache auf der Website des BMAS

2.3 So gestalten Sie barrierefrei – Lösungen aus der Praxis

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2.3.1 Per Sprachswitch die Sprachvariante aktivieren

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Anstelle des klassischen Leichte Sprache Icons mit Textlink „Leichte Sprache“ ist auch ein Sprachswitch möglich, um zwischen Leichter Sprache und „schwerer Sprache“ zu wechseln. Ein solcher Umschalter zwischen beiden Sprachvarianten lässt sich ebenfalls in der Metanavigation platzieren – zum Beispiel als Toggle (siehe Abbildung). Der Toggle zeigt durch seine Stellung an, welche Sprachform aktiviert ist. Beide Spracheinstellungen sollten zusätzlich klar gekennzeichnet sein, damit auf den ersten Blick erkennbar ist, welche Variante aktiviert ist. Hilfreich sind beispielsweise farbliche Kontraste oder Fettungen.

Screenshots eines Sprachumschalters. Zwischen den Texten "Schwere Sprache" und "Leichte Sprache" befindet sich ein Umschalter in Form eines Schiebereglers. Ein weißer Kreis im Schieberegler zeigt an, welche Sprachvariante aktiviert ist. Zusätzlich ist die aktivierte Sprachvariante farblich in dunkelrot hervorgehoben. Die nicht aktivierte Sprache ist in schwarzer Schrift. Der Screenshot zeigt jeweils sowohl die Aktivierung der Schweren Sprache als auch der Leichten Sprache.
Beispiel für einen Sprachswitch auf der Website von #LeichtOnline der Lebenshilfe Hamburg (#LeichtOnline -- Internet für alle)

Hinweis zu Begriffen: Der Gegenbegriff zur Leichten Sprache ist bislang nicht einheitlich festgelegt. In der Praxis haben sich verschiedene Begriffe etabliert, zum Beispiel „schwere Sprache“ oder „Alltagssprache“.

Wichtig: Ein solcher Sprachumschalter ist sinnvoll, wenn ein großer Teil der Inhalte auf Ihrer Website in Leichter Sprache verfügbar ist. Sollte ein Inhalt nicht in Leichter Sprache verfügbar sein, weisen Sie – ebenfalls in Leichter Sprache – darauf hin (siehe Abbildung). Nur dann unterstützt der Wechsel zwischen den Sprachversionen eine durchgängig barrierefreie Nutzung. Gibt es hingegen nur wenige ausgewählte Seiten oder Informationen in Leichter Sprache, ist der unter „die gesetzliche Pflicht“ genannte Button oder Textlink mit Icon zum Bereich Leichte Sprache oft die bessere Lösung.

Hinweis auf fehlende Übersetzung in Leichte Sprache
Beispiel für einen Hinweis zu fehlender Übersetzung in Leichte Sprache auf der Website von \#LeichtOnline der Lebenshilfe Hamburg ([\#LeichtOnline -- Internet für alle](https://leitfaden.leicht-fuer-alle.de/leicht/))

2.3.2 Verlinkung von „schwerer Sprache“ zu Leichter Sprache

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Zusätzlich zum Link zum Bereich „Leichte Sprache" können Sie im Bereich der „schweren Sprache" in einzelnen Artikeln direkt zu Beginn auf die Leichte Sprache hinweisen. Der verlinkte Hinweis „Diesen Text gibt es auch in Leichter Sprache" kann Nutzenden einen zusätzlichen – und thematisch zielgerichteten – Zugang zur Leichten Sprache ermöglichen.

Screenshot Verwaltungsportal Hessen; Verwaltungsleistung Personalausweis beantragen mit verlinktem Texthinweis: Diesen Text können Sie auch in Leichter Sprache lesen.
Beispiel für einen Hinweis auf einen Artikel in Leichter Sprache im Bereich der „schweren Sprache" auf der Website des Verwaltungsportals Hessen (Personalausweis beantragen - Verwaltungsportal Hessen)

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