In Leichter Sprache muss eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden sein (§ 4 Nr. 3 BITV 2.0).

5.1 Herausforderungen aus der Praxis

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Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist oftmals ein eher technisch geprägter und komplexer Text. Sie enthält viele Fachbegriffe und adressiert verschiedene Formen von Barrieren für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen. Nicht ohne Grund sind gemäß BITV 2.0 nur „wesentliche Inhalte“ der Erklärung in Leichte Sprache zu übersetzen. Genaue Angaben, was „wesentliche Inhalte“ sind, enthält die Verordnung jedoch nicht.

5.2 So gestalten Sie barrierefrei – die gesetzliche Pflicht

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Für „wesentliche Inhalte“ haben sich in der Praxis folgende Inhalte bewährt:

  • Was ist digitale Barrierefreiheit? (kurzer Text).
  • Warum gibt es eine Erklärung dazu? (Bezug zur Verordnung und Regeln für Barrierefreiheit)
  • Auszüge aus der Beschreibung der Barrieren
  • Datum der Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Erklärung des Feedback-Mechanismus
  • Was ist die Schlichtungsstelle und wie kann ich sie erreichen?
  • Was ist ein Schlichtungsverfahren?
  • Hinweis dazu, dass die Schlichtungsstelle kostenlos unterstützt und die Antragstellung in Leichter Sprache möglich ist

5.3 So gestalten Sie barrierefrei – Lösungen aus der Praxis

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Ein Feedback-Mechanismus in Form eines Formulars ist für Menschen mit Lernschwierigkeiten oft schwer zu nutzen. Bieten Sie deshalb zusätzliche Kontaktmöglichkeiten wie E-Mail und Telefon an. Zudem ist der Begriff „Feedback-Mechanismus“ für Menschen mit Lernschwierigkeiten schwer verständlich. Verwenden Sie stattdessen beispielsweise folgende Formulierung: „Haben Sie ein Hindernis auf der Internet-Seite gefunden?“

Hilfreich sind außerdem Hinweise zum weiteren Ablauf:

  • Was passiert, nachdem ich eine Barriere gemeldet habe?
  • Wann bekomme ich eine Antwort?
  • Was ist, wenn sich niemand meldet?

Grundsätzlich wäre es wünschenswert, dass eine Rückmeldung auf gemeldete Barrieren auch in Leichter Sprache erfolgt, falls die Person diese benötigt.

Tipp: Binden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache nicht nur auf der Unterseite „Leichte Sprache“ ein, sondern verweisen Sie auch von der Erklärung in „schwerer Sprache“ (etwa über einen Link) auf die Leichte-Sprache-Version.

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