In Leichter Sprache sind Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Leichter Sprache zu geben (§ 4 Nr. 4 BITV 2.0).

6.1 Herausforderungen aus der Praxis

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Auf vielen Internetseiten führen das Icon und der Textlink „Leichte Sprache“ auf eine einzige Unterseite, auf der sich mit dem Kurzporträt, den Navigationshinweisen und der Erklärung zur Barrierefreiheit eher statische Inhalte befinden. Diese oft sehr allgemeinen und langlebigen Inhalte werden in der Regel selten aktualisiert. In der Praxis entstehen mitunter jedoch an weiteren Stellen Begleitprodukte in Leichter Sprache, wie Informationshefte, Flyer oder besondere Themenbereiche. Diese Produkte werden häufig im dynamischeren Bereich „schwere Sprache“ veröffentlicht – versehen mit dem Hinweis: Dieses Heft gibt es auch in Leichter Sprache. Für die Zielgruppe von Leichter Sprache sind Produkte im Bereich der „schweren Sprache“ jedoch nicht auffindbar.

6.2 So gestalten Sie barrierefrei – die gesetzliche Pflicht

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Wenn Sie – über die Pflichtinhalte des § 4 BITV 2.0 hinaus – keine weiteren Inhalte in Leichter Sprache zur Verfügung stellen, müssen Sie an dieser Stelle nichts machen.

Bei weiteren Veröffentlichungen in Leichter Sprache müssen Sie immer beachten, dass diese Inhalte und Produkte auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten barrierefrei auffindbar sein müssen. Menschen mit Lernschwierigkeiten nutzen in der Regel den Zugang über das Icon mit Textlink „Leichte Sprache“, sodass sie weitere Inhalte auch nur über diesen Bereich finden können.

Das bedeutet: Alle Inhalte und Texte in Leichter Sprache, die es bei Ihnen gibt, sind über den Bereich der Leichten Sprache direkt zugänglich. Sie können die Inhalte bzw. Texte direkt im Bereich Leichte Sprache verorten oder von der Leichte-Sprache-Seite aus darauf verlinken.

6.3 So gestalten Sie barrierefrei – Lösungen aus der Praxis

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Grundsätzlich haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um Leichte Sprache auf einer Internetseite einzubinden. Welche Möglichkeit Sie wählen, hängt unter anderem von Ihrem Angebot und vom Umfang der übersetzten Informationen ab.

6.3.1 Beispiel 1: Vollständige Umsetzung der Seite in Leichter Sprache

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Sie haben sämtliche Inhalte in Leichter Sprache und die gesamte Seite als Doppelstruktur angelegt? In diesem Fall ist die Seite über einen Sprachswitch bedienbar. Zusätzliche Verweise innerhalb der Seite sind nicht mehr nötig.

6.3.2 Beispiel 2: Zusätzliche Inhalte in Leichter Sprache

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Sie behandeln in der Regel komplexe Fachthemen. Auf einer Unterseite in Leichter Sprache finden sich ein Kurzportrait Ihrer Organisation sowie ein Text zur Ihrer Internetseite und zur Erklärung zur Barrierefreiheit. Im Tagesgeschäft werden Sie selten Leichte Sprache produzieren. Aber vielleicht entsteht in einem Projekt doch mal ein Text oder ein Erklärfilm in Leichter Sprache. Wenn es soweit ist, fügen Sie diese Inhalte im Bereich Leichte Sprache ein.

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