7.1 Weiterführende Informationen zu Anlage 2 der BITV 2.0

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Die aktuelle Anlage 2 der BITV 2.0 enthält eine Übersicht der sprachlichen Regeln für Leichte Sprache. Seit Erstellung der Anlage 2 haben sich die Leichte Sprache sowie Regelungen dazu jedoch erheblich weiterentwickelt. Die DIN SPEC 33429 „Empfehlungen für die Deutsche Leichte Sprache“ bündelt diese Fortschritte und könnte perspektivisch die Anlage 2 als Regelwerk für Leichte Sprache ablösen. Die DIN SPEC 33429 gibt es seit März 2025.

7.2 Weiterführende Informationen zur Leichten Sprache

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Die DIN SPEC 33429 („Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache") bietet umfassende Empfehlungen zur sprachlichen, visuellen und medialen Gestaltung sowie zum Erstellungsprozess von Inhalten in Leichter Sprache. Die DIN SPEC 33429 kann kostenlos auf der Webseite des DIN Media Verlags heruntergeladen werden. Es besteht die Möglichkeit, dass die DIN SPEC zur Leichten Sprache nach einer Überarbeitungsfrist von fünf Jahren den Status einer verbindlichen DIN-Norm erlangt.

7.2.2 Ratgeber Leichte Sprache des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

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Passend zu den Empfehlungen der DIN SPEC 33429 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Ratgeber Leichte Sprache (Heft 1 und 2) veröffentlicht. Zusätzlich zu den Regeln für Leichte Sprache (mit vielen Tipps und Beispielen) thematisiert der Ratgeber unter anderem auch den Unterschied zwischen Leichter Sprache und einfacher Sprache und gibt Hinweise zum Umgang mit KI-Programmen für Leichte Sprache.

Link: Leichte Sprache anwenden - BMAS

7.2.3 Fachliche Einordnung von KI-Übersetzungstools für Leichte Sprache

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Eine Handreichung der BFIT-Arbeitsgruppe „Menschen mit Lernschwierigkeiten" des Ausschusses für barrierefreie Informationstechnik gibt eine fachliche Einordnung dazu, welche Herausforderungen beim Einsatz von KI-Übersetzungstools für Leichte Sprache bestehen und welche Rolle menschliche Expertise weiterhin spielt.

Link: Fachliche Einordnung von KI-Übersetzungstools für Leichte Sprache

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