Tipps in Leichter Sprache

Für manche Menschen sind Texte schwer zu lesen und zu verstehen.
Dazu gehören zum Beispiel viele Menschen mit Lernschwierigkeiten.
Texte in Leichter Sprache sollen alle Menschen
lesen und verstehen können.
Leichte Sprache heißt zum Beispiel:

  • Im Text sind Fach-Begriffe erklärt.
  • Es gibt kurze Sätze und kurze Wörter.
  • Die Schrift ist größer.

Welche Regeln gibt es für Leichte Sprache im Internet?

Permalink "Welche Regeln gibt es für Leichte Sprache im Internet?"

Einige Stellen müssen sich an die BITV 2.0 halten.
Die BITV 2.0 gehört zum Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
BITV ist der kurze Name für:
Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung.
2.0 heißt:
Man hat die BITV im Jahr 2011 erneuert und
dann BITV 2.0 genannt.
In der BITV 2.0 steht zu Leichter Sprache:
Es muss 3 Texte in Leichter Sprache geben:

  • Infos zu den wesentlichen Inhalten
  • Hinweise zur Navigation
  • Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Texte in Leichter Sprache müssen auf der Start-Seite zu finden sein.
In der BITV 2.0 stehen in Anlage 2 noch Regeln für Leichte Sprache.
In der BITV 2.0 steht nicht, was genau in den Texten in Leichter Sprache stehen soll.
Darum gibt es oft Fragen zu Leichter Sprache auf Internet-Seiten.
Zum Beispiel:

  • Was muss in den Leichte-Sprache-Texten stehen?
  • Wie kann man prüfen, ob man alles richtig gemacht hat?

Wer muss sich an die Regeln in der BITV 2.0 halten?

Permalink "Wer muss sich an die Regeln in der BITV 2.0 halten?"

Die Regeln in der BITV 2.0 gelten für öffentliche Stellen.
Zum Beispiel: Bundesministerien, Bundespolizei
oder Bundesagentur für Arbeit.
Jedes Bundesland hat noch eine eigene BITV 2.0
für die öffentlichen Stellen in dem Bundesland.
Zum Beispiel: Landesministerien, Amts-Gerichte
oder Hochschulen in dem Bundesland.
Meistens sind die Regeln ähnlich wie in der allgemeinen BITV 2.0.

Warum gibt es dieses Heft?

Permalink "Warum gibt es dieses Heft?"

Die BITV 2.0 gilt schon über 10 Jahre.
Seitdem sind noch mehr Menschen mit Lernschwierigkeiten im Internet.
Viele kennen sich gut im Internet aus.
Darum finden viele Menschen: Die Regeln in der BITV 2.0 sind zu alt.
In diesem Text geben wir Tipps an öffentliche Stellen.

Bitte beachten Sie:
Alle Infos und Tipps sind nur Beispiele.
Sie müssen immer prüfen,
was zu Ihrer Internet-Seite passt.
Wir passen unseren Text an, wenn sich in Zukunft etwas ändert.

Infos in Leichter Sprache auf der Start-Seite

Permalink "Infos in Leichter Sprache auf der Start-Seite"

In der BITV 2.0 steht in Paragraf 4:
Die Infos in Leichter Sprache müssen auf der Start-Seite sein.

Welche Probleme kann es dabei geben?

Permalink "Welche Probleme kann es dabei geben?"

Auf der Start-Seite stehen oft schon viele Infos für alle Nutzer.
Aber die Infos in Leichter Sprache sind nicht für alle Nutzer wichtig.
Darum muss man einen guten Platz finden,
der zu den Infos in Leichter Sprache führt.
Oft finden Leichte-Sprache-Nutzer die Infos
in Leichter Sprache leider nicht.

Wie können Sie die Regel umsetzen?

Permalink "Wie können Sie die Regel umsetzen?"

Viele Internet-Seiten haben alle Infos in Leichter Sprache
auf einer eigenen Leichte-Sprache-Seite.
Auf der Start-Seite muss dann ein Link zur Leichte-Sprache-Seite sein.

Permalink "Wo soll der Link zur Leichte-Sprache-Seite sein?"

Es gibt keine Regel in der BITV 2.0,
wo ein Link zur Leichte-Sprache-Seite sein soll.
Aber die DIN SPEC 33429 für Leichte Sprache gibt als Tipp:
Die Nutzer sollen den Leichte-Sprache-Bereich einfach finden können.
Der Link soll weit oben auf der Internet-Seite sein.
Die Nutzer sollen den Link überall auf der Internet-Seite finden.
Passende Stellen für den Link sind:

Setzen Sie den Link nicht nur ganz unten auf die Start-Seite.
Die Leichte-Sprache-Nutzer finden den Link dann oft nicht.

Permalink "Wie soll der Link aussehen?"

Nutzen Sie ein Zeichen für Leichte Sprache.

Permalink "Nutzen Sie ein Zeichen für Leichte Sprache."

Dann können die Nutzer den Link schnell finden.
Zum Beispiel:

Schreiben Sie neben das Zeichen: Leichte Sprache.

Permalink "Schreiben Sie neben das Zeichen: Leichte Sprache."

Einige Leichte-Sprache-Nutzer kennen die Zeichen.
Aber viele Leichte-Sprache-Nutzer erkennen die Zeichen auch nicht.
Nutzen Sie eine einfache und große Schrift.
Farben beim Logo und der Schrift soll man gut unterscheiden können.
Ein Beispiel von der Internet-Seite Diakoniewerk Duisburg:

Beispiel: Link mit dem Wort Leichte Sprache in großer blauer Schrift und einem kleinen Zeichen daneben

Gibt es auf der Internet-Seite fast alle Texte auch in Leichter Sprache?
Dann können Sie einen Schalter nutzen.
Klickt man auf den Schalter, sind alle Texte in Leichter Sprache.
Klickt man nochmal auf den Schalter,
sind alle Texte wieder in Standard-Sprache.
Der Schalter kann an der Stelle sein,
wo sonst ein Link zur Leichte-Sprache-Seite ist.
Man muss gut erkennen können, was beim Schalter ausgewählt ist.
Ein Beispiel von der Internet-Seite Leitfaden „Leicht für alle“:
Beispiel: Ein Schalter zwischen Schwere Sprache und Leichte Sprache. Leichte Sprache ist eingeschaltet.

Es gibt noch keinen Gegenbegriff zu Leichter Sprache.
Mögliche Begriffe sind zum Beispiel:

  • Alltags-Sprache
  • Standard-Sprache
  • schwere Sprache

Auf Texte in Leichter Sprache aufmerksam machen

Permalink "Auf Texte in Leichter Sprache aufmerksam machen"

Vielleicht haben Sie Texte in Standard-Sprache,
die es auch in Leichter Sprache gibt.
Dann können Sie am Anfang vom Text
in Alltags-Sprache einen Hinweis schreiben:
„Diesen Text gibt es auch in Leichter Sprache.“
Dazu schreiben Sie einen Link zum Text in Leichter Sprache.

Infos zu den wesentlichen Inhalten

Permalink "Infos zu den wesentlichen Inhalten"

In der BITV 2.0 steht in Paragraf 4 Nummer 1:
Es muss Infos in Leichter Sprache über die wesentlichen Inhalten
von der Internet-Seite geben.

Der Text soll das Thema oder die Stelle vorstellen.

Welche Probleme kann es dabei geben?

Permalink "Welche Probleme kann es dabei geben?"

In der BITV 2.0 stehen keine klaren Regeln
für die Infos zu den wesentlichen Inhalten.
Darum weiß man nicht:

  • Was sind wesentliche Inhalte?
  • Wie genau muss man die Inhalte erklären?
  • Was gehört nicht zu den wesentlichen Inhalten?

Tipps für den Text in Leichter Sprache
mit den wesentlichen Infos

Permalink "Tipps für den Text in Leichter Sprache
mit den wesentlichen Infos"

Stellen Sie die Stelle oder das Thema vor.

Permalink "Stellen Sie die Stelle oder das Thema vor."

Der Text ist vielleicht der erste Text,
den die Leichte-Sprache-Nutzer dazu lesen.

Beantworten Sie diese Fragen im Text:

Permalink "Beantworten Sie diese Fragen im Text:"
  • Was ist das Thema von der Internet-Seite?
  • Zu welcher Stelle gehört die Internet-Seite?
  • Was sind die Ziele von der Stelle?
  • Welche Aufgaben hat die Stelle?
  • Welche Angebote hat die Stelle?
  • Für wen ist diese Internet-Seite?
  • Wie kann man Kontakt zur Stelle bekommen?

Sie können dazu auch noch mehr Infos geben,
die für Nutzer von Leichter Sprache wichtig sind.
Zum Beispiel:

  • aktuelle Meldungen
  • mehr Infos zu den wichtigsten Themen
  • Tipps für den Alltag

Tipps zur Entscheidung:
Wie viel Leichte Sprache braucht eine Internet-Seite?

Permalink "Tipps zur Entscheidung:
Wie viel Leichte Sprache braucht eine Internet-Seite?"

Die Stelle ist für viele Menschen im Alltag wichtig.
Oder die Stelle hat viele wichtige Infos für Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel:

  • ein Schwimmbad von einer Stadt
  • eine Behinderten-Beauftragte

Dann geben Sie am besten viele Infos auch in Leichter Sprache.

Die Stelle kümmert sich um Themen, die für alle Menschen wichtig sind.
Oder die Stelle kümmert sich um Themen,
die viele Menschen spannend finden.
Zum Beispiel:

  • ein Bürger-Büro
  • ein Gesundheits-Ministerium

Dann geben Sie am besten mehr Infos in Leichter Sprache
als die BITV 2.0 vorschreibt.

Die Stelle wendet sich mit ihren Fachthemen nur an Fachleute.
Zum Beispiel:

  • ein Bau-Amt
  • eine Fachstelle für Denkmal-Schutz

Dann brauchen Sie nicht mehr Infos in Leichter Sprache
als die BITV 2.0 vorschreibt.

In der BITV 2.0 steht in Paragraf 4 Nummer 2:
Sie müssen Hinweise zur Navigation auf der Internet-Seite geben.

Die Hinweise zur Navigation sind wie eine Bedienungs-Anleitung.
Zum Beispiel:

  • Wo muss man klicken, wenn man zurück zur Start-Seite möchte?
  • Wie kann man nach einem Begriff suchen?

Welche Probleme kann es dabei geben?

Permalink "Welche Probleme kann es dabei geben?"

In der BITV 2.0 stehen keine klaren Regeln
für die Hinweise zur Navigation.
Viele Menschen mit Lernschwierigkeiten kennen sich
schon gut im Internet aus.
Darum weiß man nicht, was man alles erklären muss.

Tipps für die Hinweise zur Navigation in Leichter Sprache

Permalink "Tipps für die Hinweise zur Navigation in Leichter Sprache"

Schreiben Sie den Text so kurz wie möglich.

Permalink "Schreiben Sie den Text so kurz wie möglich."

Viele Leichte-Sprache-Nutzer haben Probleme mit langen Texten.
Darum reicht ein kurzer Überblick, was man auf der Seite machen kann.
Der Text soll auch Nutzern helfen, die selten im Internet sind.
Aber Sie müssen nicht alles erklären.
Sonst wird der Text zu lang.
Sie müssen zum Beispiel nicht erklären:

  • Was ist eine PDF-Datei?
  • Was ist ein Link und wie bedient man ihn?

Nutzen Sie als Überschrift: „So benutzen Sie diese Internet-Seite“.

Permalink "Nutzen Sie als Überschrift: „So benutzen Sie diese Internet-Seite“."

Das ist einfacher als „Hinweise zur Navigation“.

Beantworten Sie diese Fragen im Text:

Permalink "Beantworten Sie diese Fragen im Text:"
  • Welche Themen-Bereiche hat die Internet-Seite?
  • Was findet man auf der Start-Seite?
  • Wie kommt man zurück zur Start-Seite?
  • Wie benutzt man die Suche?
  • Wie bekommt man Kontakt zu der Stelle?
  • Wie meldet man eine Barriere?
  • Wo ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Beschreiben Sie besondere Funktionen.

Permalink "Beschreiben Sie besondere Funktionen."

Viele Nutzer kennen sich schon gut im Internet aus.
Aber einige Funktionen gibt es selten.
Zum Beispiel:

  • Man kann auf der Internet-Seite einen Termin
    für eine Beratung machen.
  • Man kann sich für regelmäßige E-Mails mit Infos anmelden.

Beschreiben Sie kurz, wie man die Funktionen nutzen kann.

Beschreiben Sie die Bedienung auch für Handy-Nutzer.

Permalink "Beschreiben Sie die Bedienung auch für Handy-Nutzer."

Viele Menschen nutzen die Internet-Seite auf dem Handy.
Oft ist die Bedienung dann anders.

Permalink "Schreiben Sie Links wie überall im Internet."

Viele Leichte-Sprache-Nutzer wissen, wie ein Link aussieht.
Darum soll der Link auch in Leichter Sprache
wie ein normaler Link aussehen.
Zum Beispiel: blau und unterstrichen.
Gibt es einen Link auf eine andere Internet-Seite?
Dann schreiben Sie das in Leichter Sprache.
Zum Beispiel so:
„Wollen Sie mehr zu dem Thema wissen?
Hier kommen Sie zur Internet-Seite:
www.bfit-bund.de“

Nutzen Sie Fotos von der Internet-Seite.

Permalink "Nutzen Sie Fotos von der Internet-Seite."

Diese Fotos heißen: Screenshots.
Zeigen Sie, dass das Bild ein Screenshot ist.
Zum Beispiel:
Zeichnen Sie Pfeile ein auf die Stelle, die Sie im Text beschreiben.
Sonst denken die Nutzer vielleicht,
dass sie auf den Screenshot klicken können.
Ändert sich das Aussehen von der Seite?
Dann müssen Sie auch die Screenshots anpassen.

Tipps für neue Internet-Seiten

Permalink "Tipps für neue Internet-Seiten"

Planen Sie eine neue Internet-Seite?
Dann denken Sie an eine einfache Bedienung.
Zum Beispiel:

  • Machen Sie nur wenige Menü-Punkte.
  • Geben Sie den Menü-Punkten kurze und einfache Namen.
    Nennen Sie die Menü-Punkte auf der Seite immer gleich.
  • Machen Sie keine langen Listen mit Themen
    unter den Menü-Punkten.
    Lange Listen sind nicht übersichtlich.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Permalink "Erklärung zur Barrierefreiheit"

In der BITV 2.0 steht in Paragraf 4 Nummer 3:
Sie müssen die Erklärung zur Barrierefreiheit
in Leichter Sprache erläutern.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit beschreibt,
wie barrierefrei die Internet-Seite ist.
Darin steht zum Beispiel:

  • Gibt es technische Hindernisse für Menschen mit Behinderung
    auf der Internet-Seite?
  • Wo kann man Hindernisse melden?

Welche Probleme kann es dabei geben?

Permalink "Welche Probleme kann es dabei geben?"

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist oft schwer zu lesen:

  • Es geht um technische Hindernisse.
  • Es gibt viele Fach-Wörter.

In der BITV 2.0 steht nicht,
was man davon in Leichter Sprache erklären muss.

Tipps für die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Permalink "Tipps für die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache"

Beantworten Sie diese Fragen im Text:

Permalink "Beantworten Sie diese Fragen im Text:"
  • Was ist Barrierefreiheit im Internet?
  • Welche Gesetze gelten für diese Erklärung?
  • Welche Barrieren gibt es auf der Internet-Seite?
  • Von wann ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
  • Wie können Sie eine Barriere melden?
  • Was passiert, wenn man eine Barriere gemeldet hat?
  • Was kann man tun, wenn sich niemand meldet?

Beschreiben Sie die Aufgabe von der Schlichtungs-Stelle.

Permalink "Beschreiben Sie die Aufgabe von der Schlichtungs-Stelle."

Die Schlichtungs-Stelle kümmert sich bei Streit zwischen:

  • Menschen mit Behinderung und
  • öffentlichen Stellen des Bundes.

Die Schlichtungs-Stelle sucht eine Lösung.
Dann muss man mit dem Streit nicht vor Gericht gehen.
Geben Sie auch diese Infos:

  • Man muss für die Schlichtungs-Stelle nichts bezahlen.
  • Den Antrag für eine Beschwerde gibt es auch in Leichter Sprache.

Bieten Sie nicht nur ein Kontakt-Formular an.

Permalink "Bieten Sie nicht nur ein Kontakt-Formular an."

Viele Leichte-Sprache-Nutzer haben Probleme mit Kontakt-Formularen.
Schreiben Sie auch eine Telefon-Nummer und eine E-Mail-Adresse dazu.
Hat ein Leichte-Sprache-Nutzer eine Barriere gemeldet?
Dann antworten Sie am besten auch in Leichter Sprache.

Geben Sie einen Hinweis auf den Text in Leichter Sprache.

Permalink "Geben Sie einen Hinweis auf den Text in Leichter Sprache."

Es muss die Erklärung zur Barrierefreiheit auch
in Standard-Sprache auf der Internet-Seite geben.
Da können Sie auch auf den Text in Leichter Sprache hinweisen.

Hinweise auf mehr Infos in Leichter Sprache

Permalink "Hinweise auf mehr Infos in Leichter Sprache"

In der BITV 2.0 steht in Paragraf 4 Nummer 4:
Sie müssen auf weitere Infos in Leichter Sprache hinweisen.

Zum Beispiel:

  • Hefte in Leichter Sprache
  • Bereiche auf der Internet-Seite in Leichter Sprache

Welche Probleme kann es dabei geben?

Permalink "Welche Probleme kann es dabei geben?"

Vielleicht hat die Stelle noch andere Infos
in Leichter Sprache auf der Internet-Seite.
Vielleicht stehen die Infos nicht im Leichte-Sprache-Bereich.
Leichte-Sprache-Nutzer lesen oft nur
die Infos im Leichte-Sprache-Bereich.
Dann finden sie die anderen Infos in Leichter Sprache nicht.

Tipp für die Hinweise auf mehr Infos in Leichter Sprache

Permalink "Tipp für die Hinweise auf mehr Infos in Leichter Sprache"

Nennen Sie im Leichte-Sprache-Bereich
alle anderen Texte in Leichter Sprache.

Permalink "Nennen Sie im Leichte-Sprache-Bereich
alle anderen Texte in Leichter Sprache."

Zum Beispiel in einer Liste.
Oder so:
Beispiel: Ein Bereich mit der Überschrift Mehr Info-Material in Leichter Sprache. Darunter stehen 4 Hefte mit Bild und Titel.

Ratgeber Leichte Sprache vom Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

In den Ratgebern finden Sie:

  • Regeln, Tipps und Beispiele für Leichte Sprache
  • Tipps für Leichte Sprache auf Internet-Seiten
  • Tipps für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz und
    Leichter Sprache.

Die Ratgeber sind in Leichter Sprache.

KIs für Leichte-Sprache-Übersetzungen

Der Text ist von der BFIT-Arbeits-Gruppe
„Menschen mit Lernschwierigkeiten“.
Das Thema: Können Computer gute Texte in Leichter Sprache schreiben?
Der Text ist in Leichter Sprache.

Originaltext: Leichte Sprache auf Websites, BFIT-Bund, Arbeits-Gruppe Menschen mit Lernschwierigkeiten.
Übersetzung in Leichte Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2026.
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers.
Bildschirm-Fotos und Zeichen: Die Rechte liegen bei den jeweils genannten Internet-Seiten und Organisationen.

Informationen zu diesem Artikel

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