Aufbau von Unterstützungsstrukturen

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Im Folgenden finden Sie Hinweise und Tipps zum Aufbau einer internen Unterstützungsstruktur für die digitale Barrierefreiheit in ihrer öffentlichen Stelle.

Sensibilisieren der Leitungsebene

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Das Verständnis für die Notwendigkeit einer Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit ist weiterhin nicht in allen öffentlichen Stellen gegeben oder ausgeprägt. Dabei sind laut EU-Richtlinie 2016/2102 alle öffentlichen (Bildungs-) Stellen dazu verpflichtet. Sie können die digitale Barrierefreiheit auf gesetzlicher Grundlage einfordern.

Vermitteln Sie der Leitungsebene Ihrer Behörde, Hochschule, etc. jedoch auch die andere Seite neben den rechtlichen Verpflichtungen: Die Verantwortung für die Teilhabe kann nicht bei den Bürgerinnen und Bürgern oder Studierenden liegen, sondern muss durch die öffentliche Stelle erfüllt werden. So darf beispielsweise der Studienerfolg von Studierenden mit Beeinträchtigung nicht vom guten Willen einzelner Lehrender abhängig sein.

Eine Selbstverpflichtungserklärung oder ein Vision Statement der Leitungsebene kann hier ein erstes, wichtiges Signal sein. Erklärt die öffentliche Stelle zudem die digitale Barrierefreiheit zu einem zentralen Gesichtspunkt bei der Vergabe, der Implementierung und der Entwicklung digitaler Produkte, werden nicht nur die internen Mitarbeitenden für die Thematik sensibilisiert, sondern auch Firmen und Dienstleistende, die mit Ihnen zusammenarbeiten.

Onboarding / Willkommenspaket

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Neue Mitarbeitende in Ihrer öffentlichen Stelle oder Hochschule sollten im Onboarding auf die gesetzliche Anforderung der digitalen Barrierefreiheit hingewiesen werden. Ihnen sollte erklärt werden, in welchen verschiedenen Prozessen die Barrierefreiheit berücksichtigt werden muss.

Wenn die Mitarbeitenden dann eine Vergabe machen, wissen sie schon, wo sie die Vergabebausteine oder Unterstützung finden.

Die interne Vergabestelle Ihrer öffentlichen Stelle oder Hochschule sollte eng mit dem jeweiligen Kompetenzzentrum für digitale Barrierefreiheit zusammenarbeiten. Verfügt Ihre öffentliche Stelle oder Hochschule über keine Kompetenzstelle, muss die Vergabestelle Kenntnisse zum Thema digitale Barrierefreiheit aufbauen. Die Vergabestelle muss wissen, wie der Ausschreibungstext aussehen muss und die Abnahme erfolgen kann, um Barrierefreiheit sicher zu stellen. Eine Vernetzung mit anderen öffentlichen Stellen sollte angestrebt werden, um Erfahrungen auszutauschen.

Einrichtung einer behördeninternen oder landesweiten Kompetenzstelle

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Bewertungen von Gutachten bzw. Software erfordern ein spezifisches technisches Wissen. Eine Kompetenzstelle kann Beratungen zum Vergabeprozess anbieten, als auch Vergabebausteine schreiben und aktualisieren. Die Kompetenzstelle kann zudem bei der Bewertung einer Software bzw. eines Barrierefreiheitsgutachtens einbezogen werden.

Die Kompetenzstelle sollte in der öffentlichen Stelle angesiedelt sein, um neben Beratungen auch aktiv in die Prozessgestaltung eingreifen zu können und um Strukturen aufzubauen, die für die Umsetzung der digitalen Teilhabe wichtig sind.

Ist die Einrichtung der Kompetenzstelle z. B. in der Hochschule nicht möglich, sollte auf Landesebene eine Kompetenzstelle eingerichtet werden, die Beratungen für die Hochschulen vornehmen kann.

Nutzende wie beispielsweise Mitarbeitende oder Studierende mit Beeinträchtigungen sollten in eigener Sache dazu gewonnen und angestellt werden, um Software auf Barrierefreiheit zu überprüfen. Besteht eine Kompetenzstelle in der öffentlichen Stelle oder Hochschule oder auf Landesebene, kann auch diese zur Nachprüfung zugezogen werden.

Beziehen Sie vorhandene Gremien wie die Inklusionsbeauftragten, Schwerbehindertenvertretungen, Personalräte und z. B. für Studierende mit Beeinträchtigung in alle Prozesse mit ein. Nutzen Sie vorhandene Ressourcen oder stärken diese in den Gremien für eine kritische und konstruktive Begleitung bei Entwicklung, Vergabe und Einführung von digitalen Tools.

Transparenz und Beteiligung kann zum Beispiel durch frühzeitige Informationen in einem gemeinsamen IT-Regelaustausch aller Gremien stattfinden.

Arbeitsgruppen (AGs) zur digitalen Barrierefreiheit in Hochschulen

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Um öffentliche Stellen zu unterstützen, wurden bereits einige Arbeitsgemeinschaften (AG) von verschiedenen Organisationen gegründet. Diese AGs beschäftigen sich mit unterschiedlichen Schwerpunktthemen und tauschen sich regelmäßig untereinander aus. Hier sehen Sie eine Auswahl der AGs die sich schwerpunktmäßig mit Hochschulen beschäftigen.

BFIT-Bund: AG 12 „Barrierefreiheit an Hochschulen“

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Der Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik gemäß § 5 der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung - BITV 2.0) hat eine Arbeitsgruppe (AG 12) zum Thema „Barrierefreiheit an Hochschulen“.

Das Ziel dieser Arbeitsgruppe ist im Allgemeinen die Unterstützung der Hochschulen beim technischen Ausbau der digitalen Barrierefreiheit durch:

  • Erstellung von Barrierefreiheitsprofilen der Hochschulen
  • Vernetzung von Hochschulen untereinander und mit Herstellern / Communities digitaler Lernplattformen
  • Unterstützung bei der Herstellung barrierefreier Lernmaterialien

In der AG werden demzufolge von deren Mitgliedern verschiedene Schwerpunkte bearbeitet, zu denen zu gegebener Zeit Unterarbeitsgruppen (UAG) gebildet werden.

Eine UAG beispielsweise hat die Handreichung „Barrierefreie Dokumente in Lernkontexten“ entwickelt. Diese Handreichung vermittelt einen Überblick zur Erstellung barrierefreier Dokumente, die vor allem zur Nutzung im Bereich der Hochschulen vorgesehen sind.

Die UAG „Prozesse und Strategien – Digitale Barrierefreiheit in der Organisation und der Verwaltung der Hochschule“ hat diese vorliegende Handreichung entwickelt.

Die Ergebnisse der einzelnen UAGs werden nach deren Fertigstellung allen interessierten Personen von den jeweiligen Organisationen zur Verfügung gestellt.

IAAP-Dach: AG „Barrierefreiheit in der Bildung“

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Die deutschsprachige Niederlassung der IAAP (International Association of Accessibility Professionals) wurde im Herbst 2020 gegründet.

Die Organisation bietet Fachleuten die Möglichkeit, sich zu vernetzen, weiterzubilden und zu zertifizieren. Weitere Informationen IAAP Dach

Schwerpunktthemen der AG „Barrierefreiheit in der Bildung“

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  • Barrierefreie Formate im Lernkontext, z. B. elektronische Prüfungen
  • Barrierefreiheit in der Lehre im Curriculum

AG Digital Accessibility des Hochschulforums Digitalisierung (HFD)

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Das Hochschulforum Digitalisierung (HFD) fördert den Diskurs zur Hochschulbildung im digitalen Zeitalter. Als zentraler Impulsgeber informiert, berät und vernetzt es Akteure aus Hochschulen, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Das HFD wurde 2014 gegründet.

Das HFD ist eine gemeinsame Initiative des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft mit dem CHE Centrum für Hochschulentwicklung und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Gefördert wird es vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Die AG Digital Accessibility ist beim Hochschulforum Digitalisierung im Innovation Hub angesiedelt und bildet einen wichtigen Baustein des Arbeitsfeldes „Digitale Teilhabe“. Die AG-Mitglieder verfügen über umfangreiche Expertise im Bereich der digitalen Barrierefreiheit und haben sich zum Ziel gesetzt, Maßnahmen und Tools zu entwickeln, die die digitale Barrierefreiheit in Studium und Lehre fördern und ihre strukturelle Verankerung an den Hochschulen stärkt.

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ist der freiwillige Zusammenschluss von fast 300 staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland.

Neben weiteren Themengebieten und Aufgaben hat sich im Rahmen der HRK eine eigene Arbeitsgruppe zur digitalen Barrierefreiheit gebildet. Die Ziele:

    1. Sensibilisierung von Hochschulleitungen für die umfassende und ganzheitliche Umsetzung digitaler Barrierefreiheit
    1. Bereitstellung von Informationen und Beratungsformaten
    1. Informations- und Strategieworkshops für Hochschulleitungen u. a.

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