Um Menschen mit Beeinträchtigungen – seien es Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeitende, Studierende oder weitere Zielgruppen – eine Teilhabe am digitalen Leben gewährleisten zu können, müssen die bereitgestellten IT-Lösungen grundsätzlich barrierefrei sein.

Die Weichen für die digitale Barrierefreiheit werden bei der Beschaffung und Vergabe gestellt. Die dafür verantwortlichen Stellen erhalten auf den folgenden Seiten die relevanten Informationen für diesen wichtigen Prozess, wie etwa eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen oder eine Schritt-für-Schritt-Erklärung zum Vergabeprozess.

In der Arbeitsgruppe AG 2 „Software" des Ausschusses für barrierefreie Informationstechnik gemäß § 5 BITV 2.0 wird eine Handreichung entwickelt, die konkrete Textbausteine für Leistungsbeschreibungen hinsichtlich IT-Barrierefreiheit enthalten wird. Zunächst werden erst einmal Vorschläge für die Leistungsanforderungen an die umzusetzende IT-Lösung, also Ausschluss-Kriterien veröffentlicht werden, später folgen Eignungs- und Bewertungskriterien. Diese Vorschläge beziehen sich nur auf die Vergabe eines Softwareentwicklungs-Projekts, für die Beschaffung von (Standard)-Software wird es eine gesonderte Handreichung geben. Die Textbausteine sind jeweils als Vorschlag zu verstehen, die auf das konkrete Vergabeverfahren angepasst werden müssen. Auch dazu gibt die zukünftige Handreichung Tipps.

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