Für die Qualitätssicherung digitaler Barrierefreiheit können im Software-Entwicklungsprozess vielfältige Entwicklungs- und Testmethoden zum Einsatz kommen, wie die Befragung von Benutzerinnen, Dokumentreviews oder entwicklungsbegleitende Tests. Oft muss die Barrierefreiheit darüber hinaus nochmals explizit nachgewiesen werden, beispielsweise wenn digitale Produkte eingekauft, am Ende der Entwicklung abgenommen oder für den Einsatz in der Organisation freigegeben werden sollen.
Selbstauskünfte von Herstellerinnen (bspw. Voluntary Product Accessibility Template, kurz VPAT) haben sich für diesen Zweck teilweise als nicht ausreichend detailliert erwiesen, auch wenn sie oft die einzigen verfügbaren Aussagen über die Barrierefreiheit sind. In diesen Fällen kann es erforderlich sein, eine Prüfung des digitalen Produkts durchzuführen und die Ergebnisse in Gutachtenform darzustellen.
Je nach Prüfdienstleisterin können die erstellten Gutachten über die Barrierefreiheit ein unterschiedliches Erscheinungsbild haben. Für die Auftraggeberin und Empfängerin der Gutachten ist es dann von großer Bedeutung, dass sie wesentliche Inhalte und Ergebnisse in allen Dokumenten wiederfinden und eine grundlegende Vergleichbarkeit gegeben ist. Auch sollen die eventuell festgestellten Probleme sowie die Zusammenfassung greifbar und verständlich sein. Denn meist sind die Ergebnisse entscheidend für die weitere Verwendung und den Einsatz des digitalen Produkts und die Leserinnen sind nicht immer Fachexpertinnen der Barrierefreiheit.
Die Inhalte eines Gutachtens sollen zudem die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse ermöglichen, sodass Problempunkte nachvollzogen, bewertet und behoben werden können.
Ein Gutachten der Barrierefreiheit richtet sich also in vielen Fällen an unterschiedliche Zielgruppen, deren Erfordernisse bedacht werden müssen:
- Interessenvertretungen (Personalvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen o. ä.), beratende Personen im Software-Entwicklungsprozess
- Entscheiderinnen über den Einsatz, Einkauf oder die Freigabe eines digitalen Produkts
- Entscheiderinnen über die durchzuführenden Maßnahmen am Prüfgegenstand
- Entwicklungsteams, die die Barrierefreiheit umsetzen müssen
Diese Handreichung soll Mindestanforderungen an Gutachten über die digitale Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologie (kurz: IKT) darstellen. Ziel ist es, Gutachtenempfängerinnen zu unterstützen ihre Anforderungen an Gutachten zu formulieren sowie Prüfdienstleisterinnen gleiche Qualitätskriterien über diese Anforderungen bereitzustellen.
Die beschriebenen Anforderungen sind geeignet für Gutachten, die abschließende Auskunft über die digitale Barrierefreiheit eines fertigen Webauftritts, mobilen Anwendung oder einer Software geben sollen, z. B. für Abnahme nach Ende eines Entwicklungsprojektes, eines Updates oder einer Erweiterung, als Grundlage für eine Einkaufsentscheidung oder Freigabe für den Einsatz am Arbeitsplatz.
Für Testberichte, die entwicklungsbegleitend angefertigt werden, um Erkenntnisse in die Weiterentwicklung einfließen zu lassen, können die dargestellten Anforderungen als Empfehlungen angesehen werden. Je nach Entwicklungsphase ist jedoch eine Anpassung empfehlenswert.
Erklärung zur Anerkennung der Vielfältigkeit und Einzigartigkeit jedes Menschen
Permalink "Erklärung zur Anerkennung der Vielfältigkeit und Einzigartigkeit jedes Menschen"Die Texterstellerinnen erkennen in diesem Text alle Geschlechteridentitäten an. Sie erkennen Bedarfe der Barrierefreiheit im Verstehen und Wahrnehmen an.
Daher findet bei Personenbezeichnungen oder personenbezogenen Worten die neutrale oder die weibliche Form Anwendung. Auf diese Weise soll eine möglichst gleichberechtigte und wertschätzende Sprachform Ausdruck finden, die der Individualität aller Menschen gleichermaßen begegnet.
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