Für die Qualitätssicherung digitaler Barrierefreiheit können im Software-Entwicklungsprozess vielfältige Entwicklungs- und Testmethoden zum Einsatz kommen, wie die Befragung von Nutzenden, Dokumentreviews oder entwicklungsbegleitende Tests. Oft muss die Barrierefreiheit darüber hinaus nochmals explizit nachgewiesen werden, beispielsweise wenn digitale Produkte eingekauft, am Ende der Entwicklung abgenommen oder für den Einsatz in der Organisation freigegeben werden sollen. Selbstauskünfte (bspw. Voluntary Product Accessibility Templates, kurz VPAT) haben keine objektive Aussagekraft. Sie können deswegen ein objektives fachkundiges Gutachten nicht ersetzen.
Je nach Prüfdienstleister können die erstellten Gutachten über die Barrierefreiheit ein unterschiedliches Erscheinungsbild haben. Für die Auftraggeber und Empfänger der Gutachten ist es dann von großer Bedeutung, dass sie wesentliche Inhalte und Ergebnisse in allen Dokumenten wiederfinden und eine grundlegende Vergleichbarkeit gegeben ist. Auch sollen die eventuell festgestellten Probleme sowie die Zusammenfassung greifbar und verständlich sein. Denn meist sind die Ergebnisse entscheidend für die weitere Verwendung und den Einsatz des digitalen Produkts und die Lesenden sind nicht immer Fachexperten der Barrierefreiheit.
Diese Handreichung richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen, die mit der Bewertung digitaler Barrierefreiheit befasst sind. Dazu gehören insbesondere Projektleitungen und Verantwortliche in öffentlichen Stellen, die digitale Anwendungen entwickeln, beschaffen oder weiterentwickeln und ein belastbares Gutachten benötigen, um die Abnahme eines Produkts vorzubereiten. Sie unterstützt außerdem Organisationen, die externe Prüfleistungen beauftragen, ebenso wie Prüfdienstleister, die ihre Arbeitsweise an anerkannten Qualitätskriterien ausrichten möchten.
Die Handreichung bietet Orientierung darüber, wie ein qualitativ hochwertiges Gutachten zur digitalen Barrierefreiheit aufgebaut sein sollte, welche fachlichen und methodischen Anforderungen erfüllt sein müssen und welche Transparenz- und Dokumentationsstandards erwartet werden. Nutzende erhalten konkrete Kriterien, um die Verlässlichkeit und Aussagekraft eines Gutachtens besser beurteilen zu können.
Durch die Anwendung dieser Qualitätskriterien können Auftraggeber fundiertere Entscheidungen treffen, Prüfprozesse besser steuern und sicherstellen, dass die ermittelten Ergebnisse für Beschaffung, Abnahme und Weiterentwicklung digitaler Produkte belastbar sind. Prüfdienstleister wiederum erhalten eine klare Grundlage, um ihre Prüfmethoden nachvollziehbar, konsistent und prüfbar zu gestalten.
Die Inhalte eines Gutachtens sollen zudem die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse ermöglichen, sodass Problempunkte nachvollzogen, bewertet und behoben werden können.
Ein Gutachten der Barrierefreiheit richtet sich in vielen Fällen an unterschiedliche Zielgruppen, deren Erfordernisse bedacht werden müssen:
- Interessensvertretungen (Personalvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen o. ä.), beratende Personen im Software-Entwicklungsprozess
- Entscheider über den Einsatz, Einkauf oder die Freigabe eines digitalen Produkts
- Entscheider über die durchzuführenden Maßnahmen am Prüfgegenstand
- Entwicklungsteams, die die Barrierefreiheit umsetzen müssen
Diese Handreichung soll Mindestanforderungen an Gutachten über die digitale Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologie (kurz: IKT) darstellen. Ziel ist es, Gutachtenempfänger zu unterstützen ihre Anforderungen an Gutachten zu formulieren sowie Prüfdienstleisterinnen gleiche Qualitätskriterien über diese Anforderungen bereitzustellen.
Die beschriebenen Anforderungen sind geeignet für Gutachten, die abschließende Auskunft über die digitale Barrierefreiheit eines fertigen Webauftritts, mobilen Anwendung oder einer Software geben sollen, z. B. für Feststellung der Barrierefreiheit nach Ende eines Entwicklungsprojektes, eines Updates oder einer Erweiterung, als Grundlage für eine Einkaufsentscheidung oder Freigabe für den Einsatz am Arbeitsplatz.
Für Testberichte, die entwicklungsbegleitend angefertigt werden, um Erkenntnisse in die Weiterentwicklung einfließen zu lassen, können die dargestellten Anforderungen als Empfehlungen angesehen werden. Je nach Entwicklungsphase ist jedoch eine Anpassung empfehlenswert.
Erklärung zur Anerkennung der Vielfältigkeit und Einzigartigkeit jedes Menschen
Permalink "Erklärung zur Anerkennung der Vielfältigkeit und Einzigartigkeit jedes Menschen"Die Autorengruppe erkennt in diesem Text alle Geschlechteridentitäten an.
Sie erkennt Bedarfe der Barrierefreiheit im Verstehen und Wahrnehmen an. Es soll eine möglichst gleichberechtigte und wertschätzende Sprachform Ausdruck finden, die der Individualität aller Menschen gleichermaßen begegnet.
Für eine gute Lesbarkeit findet bei Personenbezeichnungen oder personenbezogenen Worten die neutrale, die Paar- oder männliche Form Anwendung.
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