Gutachten über die digitale Barrierefreiheit müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
| Inhalt | Erläuterung |
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| Titel | |
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| Angaben zum Auftraggeber | - Organisationsname/Unternehmensname
- Abteilung
- Namen und Kontaktdaten
- Benennung der für die Freigabe des Berichts verantwortlichen Person(en)
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| Angaben zum Prüfdienstleister | - Organisationsname/Unternehmensname
- Abteilung
- Namen und Kontaktdaten
- Namen der Prüfer und/oder Autoren (Falls der Bericht publiziert wird, kann von einer Veröffentlichung von Personennamen abgesehen werden.)
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| Angaben zum Prüfungsvorgehen und -gegenstand | - Eindeutige Benennung des Prüfgegenstands, inkl. Versionsnummer
- Datum der Prüfung bzw. des Prüfzeitraums
- Ausstellungsdatum des Gutachtens
- Benennung der Prüfgrundlage (siehe Kapitel 2.2)
- Aussage, dass sich die Ergebnisse nur auf den geprüften Gegenstand innerhalb des Prüfzeitraums bzw. auf die jeweilige Versionsnummer beziehen
- Beschreibung des Prüfgegenstands (siehe Kapitel 2.2)
- Beschreibung des Prüfumfangs (siehe Kapitel 2.3) (Teile oder Komponenten, die nicht geprüft worden sind, sind zu benennen)
- Beschreibung der Prüfmethode (siehe Kapitel 2.4.1 und 2.4.2 insbesondere zur Nutzbarkeit mit Hilfsmitteln)
- Beschreibung der Prüfumgebung (siehe Kapitel 2.5)
- Beschreibung der Prüfwerkzeuge (siehe Kapitel 2.6)
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| Angaben zum Prüfergebnis | |
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- Datum:
- 16.07.2026
- Lizenz:
- CC-BY-SA 4.0
- Version:
- 2.0
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