Gutachten über die digitale Barrierefreiheit müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

InhaltErläuterung
Titel
  • Name Prüfobjekt
Angaben zum Auftraggeber
  • Organisationsname/Unternehmensname
  • Abteilung
  • Namen und Kontaktdaten
  • Benennung der für die Freigabe des Berichts verantwortlichen Person(en)
Angaben zum Prüfdienstleister
  • Organisationsname/Unternehmensname
  • Abteilung
  • Namen und Kontaktdaten
  • Namen der Prüfer und/oder Autoren (Falls der Bericht publiziert wird, kann von einer Veröffentlichung von Personennamen abgesehen werden.)
Angaben zum Prüfungsvorgehen und -gegenstand
  • Eindeutige Benennung des Prüfgegenstands, inkl. Versionsnummer
  • Datum der Prüfung bzw. des Prüfzeitraums
  • Ausstellungsdatum des Gutachtens
  • Benennung der Prüfgrundlage (siehe Kapitel 2.2)
  • Aussage, dass sich die Ergebnisse nur auf den geprüften Gegenstand innerhalb des Prüfzeitraums bzw. auf die jeweilige Versionsnummer beziehen
  • Beschreibung des Prüfgegenstands (siehe Kapitel 2.2)
  • Beschreibung des Prüfumfangs (siehe Kapitel 2.3) (Teile oder Komponenten, die nicht geprüft worden sind, sind zu benennen)
  • Beschreibung der Prüfmethode (siehe Kapitel 2.4.1 und 2.4.2 insbesondere zur Nutzbarkeit mit Hilfsmitteln)
  • Beschreibung der Prüfumgebung (siehe Kapitel 2.5)
  • Beschreibung der Prüfwerkzeuge (siehe Kapitel 2.6)
Angaben zum Prüfergebnis

Informationen zu diesem Artikel

Gerne können Sie uns Feedback per E-Mail zu unserer Handreichung senden!