In der folgenden Tabelle werden die Formulierungsvorschläge aus der Handreichung aufgelistet und den Kategorien „verpflichtend", „verpflichtend, wenn anwendbar", „dringend empfehlenswert" und „sinnvoll" zugeordnet.

Die in der Tabelle vorgenommene Priorisierung stellt nur eine Empfehlung dar. Sie entbindet nicht von der Verpflichtung eigenständig zu prüfen, welche Anforderungen zur Barrierefreiheit aufgrund von gesetzlichen Vorschriften (z. B. im BGG, in der BITV 2.0 oder in Fachgesetzen) stets in die Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen aufzunehmen sind und wie sich die Barrierefreiheit bestmöglich sicherstellen lässt.

Zu beachten ist auch, dass Anforderungen zur Barrierefreiheit, die als Ausschlusskriterien in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden, von dem Auftragnehmer in jedem Fall einzuhalten sind, während Anforderungen zur Barrierefreiheit, die im Rahmen von Bewertungskriterien berücksichtigt werden, von dem Auftragnehmer nur dann umzusetzen sind, wenn er dies in seinem Angebot zusagt.

TheaArt des KriteriumsKategorieErläuterung
Abschnitt zum Ziel der barrierefreien Gestaltung (1.)dringend empfehlenswertVerdeutlicht die Bedeutung der Barrierefreiheit für die Qualität der ausgeschriebenen IT-Lösung.
Vorlage von Referenzen (2.1.1)AsinnvollDient der Eignungsprüfung eines Bieters (berufliche und fachliche Qualifikation).
Vorlage von Referenzen für einen Teilnehmerwettbewerb (2.1.2)BAlternative zu 2.1.1, nur bei Teilnehmerwettbewerb möglich.
Verankerung der Barrierefreiheit im Unternehmen (2.1.3)BBarrierefreiheit sollte zur Unternehmensstrategie gehören.
Software-Experte für Barrierefreiheit (2.2.1)Adringend empfehlenswertWichtig für die Sicherstellung der Barrierefreiheit.
Test-Experte für Barrierefreiheit (2.2.2)Adringend empfehlenswertWichtig für die Sicherstellung der Barrierefreiheit.
Experte für Usability (2.2.3)AsinnvollDie Berücksichtigung von Usability-Aspekten dient der Barrierefreiheit und kommt zugleich allen Nutzern zugute.
Standards zur Barrierefreiheit (3.1.1)AverpflichtendDie Standards sind gesetzlich festgelegt und damit in jedem Fall in der Ausschreibung einzufordern.
Bedarfe unterschiedlicher Nutzergruppen (3.1.2)AsinnvollZusätzliche Anforderungen potenzieller Nutzergruppen sind nach § 3 Abs. 3 BITV 2.0 stets zu berücksichtigen; der Formulierungsvorschlag benennt hierfür nur ein Beispiel.
Optimierung der Barrierefreiheit (3.1.3), Vorschlag 1: TastaturkonzeptAdringend empfehlenswertEin Tastaturkonzept kann die Barrierefreiheit wesentlich verbessern.
Optimierung der Barrierefreiheit (3.1.3), Vorschlag 2: WCAG-AAAAdringend empfehlenswertBarrierefreiheit kann durch Erfolgskriterien der Konformitätsstufe AAA wesentlich verbessert werden.
Optimierung der Barrierefreiheit (3.1.3), Vorschlag 3: WCAG-AAABNur möglich, wenn nicht schon als A-Kriterium berücksichtigt.
Erstellung von Dokumenten (3.1.4.1)Averpflichtend, wenn anwendbarVon IT-Lösungen elektronisch erstellte Dokumente müssen barrierefrei sein.
Ersetzendes Scannen (3.1.4.2)Averpflichtend, wenn anwendbarGescannte Dokumente müssen barrierefrei sein.
Barrierefreiheit während der gesamten Vertragslaufzeit (3.1.5)AverpflichtendBarrierefreiheit endet nicht mit der ersten Abnahme, sondern ist während der gesamten Vertragslaufzeit erforderlich.
Oberflächenbibliothek (3.2.1), Vorschlag 1: User-Interface-ElementeAdringend empfehlenswertWesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung von Barrierefreiheit.
Oberflächenbibliothek (3.2.1), Vorschlag 2: Komponentenbibliothek KoliBriAdringend empfehlenswertSinnvolle Alternative zu Formulierungsvorschlag 1.
Oberflächenbibliothek (3.2.1), Vorschlag 3: Komponentenbibliothek des AuftraggebersAdringend empfehlenswertSinnvolle Alternative zu Formulierungsvorschlag 1.
Entwicklungsbegleitende Tests zur Barrierefreiheit (3.2.2)Adringend empfehlenswertWesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung von Barrierefreiheit.
Usability-Tests durch unterschiedliche Nutzergruppen (3.2.3)AsinnvollWichtiger Beitrag zur Verbesserung der Barrierefreiheit.
Konzept zur Umsetzung der BarrierefreiheitBMögliche Alternative, wenn 3.2.2 und 3.2.3 nicht in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind.
Hilfe-Funktionen, Benutzerhandbücher und Schulungsunterlagen (3.3.1)AverpflichtendHilfe-Funktionen und Benutzerhandbücher müssen vollständig barrierefrei sein.
Dokumente zum Liefergegenstand (3.3.2)AverpflichtendAlle erstellten Dokumente müssen barrierefrei sein.
Nachweis der Konformität mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit (4.1)AverpflichtendNotwendige Grundlage für die Abnahme.
Nachweis der Barrierefreiheit anhand von Use Cases (4.2)Adringend empfehlenswertWeitere Grundlage für die Abnahme.
Dokumentation der Prüfergebnisse (4.3)AverpflichtendGutachten und Prüfberichte zur Barrierefreiheit müssen vollständig und nachvollziehbar sein.

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