Die Nutzung von Informationstechnologien wie Smartphones, Tablets, Apps und dem Internet ist heute ein unverzichtbarer Bestandteil des Alltags. (Quelle: Portal Barrierefreiheit der Dienstekonsolidierung des Bundes. Portal Barrierefreiheit - Gesetze und Richtlinien) aus dem Studienalltag sind diese Technologien für Studierende nicht mehr wegzudenken. Smartphones, Tablets, Apps und das Internet sind entscheidend für den Zugang zu Lernmaterialien, die Kommunikation mit Dozierenden und Kommilitonen sowie für die Organisation des Studienalltags. Eine barrierefreie Gestaltung von IT-Lösungen und digitalen Inhalten ist für Studierende daher von großer Bedeutung. Sie ermöglicht nicht nur Personen mit Beeinträchtigungen einen einfachen Zugang zu diesen Technologien, sondern verbessert auch für alle anderen Studierenden die Struktur und Nutzungsfreundlichkeit. (Quelle: Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik. Leitfaden zum Vergabeprozess: Rahmenbedingungen für die Beschaffung und Vergabe von IT-Lösungen für öffentliche Stellen am Beispiel der Hochschulen)

Eine intuitive und zugängliche digitale Umgebung fördert die Lernmotivation und erleichtert das Verständnis komplexer Inhalte, was letztlich zu einem effektiveren Lernprozess führt. Daher sollten Hochschulen und Bildungseinrichtungen verstärkt auf barrierefreie IT-Lösungen setzen, um allen Studierenden die bestmöglichen Lernbedingungen zu bieten.

Mit der EU-Richtlinie 2016/2102 und den deutschen Bundes- und Landesgesetzen, wie zum Beispiel dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), ist Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben. Öffentliche Stellen sind somit verpflichtet, ihre IT-Lösungen und digitalen Angebote, Webseiten und Apps barrierefrei zu gestalten. Folglich betrifft dies auch alle staatlichen Hochschulen in Deutschland, die die Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit einhalten und umsetzen müssen. (Quelle: Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik. Leitfaden zum Vergabeprozess: Rahmenbedingungen für die Beschaffung und Vergabe von IT-Lösungen für öffentliche Stellen am Beispiel der Hochschulen)

Um die deutschen Hochschulen bei der Gestaltung und Umsetzung der Barrierefreiheit ihrer IT-Lösungen und digitalen Inhalte zu unterstützen und allen Studierenden einen gleichberechtigten Zugang zur akademischen Lehre zu ermöglichen, wurde die AG Barrierefreie Hochschulen ins Leben gerufen. Diese Initiative wurde vom Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik gemäß § 5 der BITV 2.0 gegründet. (Quelle: Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik. Arbeitsgruppen des Ausschusses für barrierefreie Informationstechnik)

Der Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik ist ein Gremium der Überwachungsstelle des Bundes. In diesem Gremium arbeiten Fachleute aus verschiedenen Bereichen zusammen, um digitale Barrierefreiheit zu fördern. Dazu zählen Menschen mit Beeinträchtigungen, IT-Mitarbeitende von Bund und Ländern, Forschende und Lehrende an Hochschulen sowie Mitarbeitende führender IT-Unternehmen und Fachverbände der Sozialwirtschaft. Das Ziel des Ausschusses ist es, digitale Barrierefreiheit verständlich und ihre Vorteile für alle nutzbar zu machen. (Quelle:Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik. Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik)

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