Grenzen der Umfrageergebnisse
Permalink "Grenzen der Umfrageergebnisse"In den folgenden Kapiteln werden die quantitativen und qualitativen Ergebnisse der Umfrage dargestellt. Um eine Fehlinterpretation der Ergebnisse zu vermeiden, sind vorab folgende Einschränkungen zu beachten, die sich aus der Methodik der Umfrage ergeben:
- Wenngleich die Anzahl der teilnehmenden Hochschulen relativ hoch ist, ist ein Rückschluss bzw. eine Hochrechnung der Ergebnisse auf die gesamte Hochschullandschaft nur schwer möglich. Da die Teilnahme an der Umfrage freiwillig war, ist nicht auszuschließen, dass vor allem jene Hochschulen an der Umfrage teilnahmen, die sich bereits mit dem Thema digitale Barrierefreiheit auseinandersetzen. Die in den folgenden Kapiteln angegebenen Prozentangaben beziehen sich daher immer auf die an der Umfrage beteiligten Hochschulen und nicht auf die Gesamtheit aller (öffentlich-rechtlichen) Hochschulen in Deutschland.
- Die Umfrage beruht auf einer Selbsteinschätzung der Hochschulen. Die Beurteilung, inwieweit bestimmte Maßnahmen zur Stärkung und Sicherung der digitalen Barrierefreiheit an einzelnen Hochschulen gegeben sind oder nicht, liegt im Ermessen der jeweiligen Hochschule bzw. der antwortenden Person. Eine objektive, unabhängige Beurteilung ist nicht gegeben.
- Hochschulen sind große Einrichtungen mit komplexen Strukturen und einer Vielzahl von Abteilungen, Fachbereichen, Gremien und Service-Einrichtungen. Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit kann in den unterschiedlichen Bereichen variieren. Pauschale Antworten auf einzelne Fragen sind daher im Einzelfall nur bedingt möglich.
- Ziel der Umfrage war es, Informationen über bestehende Strukturen, Prozesse und Maßnahmen zur Umsetzung und Stärkung der digitalen Barrierefreiheit zu gewinnen. Dies lässt jedoch noch kein direktes Urteil über die Qualität und Effizienz dieser Bemühungen im Alltag von Studierenden oder Mitarbeitenden mit Behinderung zu.
Quantitative und qualitative Ergebnisse
Permalink "Quantitative und qualitative Ergebnisse"Die Umfrage hat zum Ziel, den Stand der digitalen Barrierefreiheit an öffentlichen Hochschulen in Deutschland anhand verschiedener Fragenkategorien zu erfassen. Ebenso wie die Umfrage selbst, ist auch deren Auswertung in die vier Themenbereiche Allgemeine Fragen, Sicht auf Hochschulen, Sicht auf Studierende und Sicht auf Prozesse gegliedert. Ergänzt werden die vier Themenbereiche durch ein einleitendes Überblick-Kapitel.
Überblick
Permalink "Überblick"Bevor die Ergebnisse der einzelnen Themenbereiche im Detail betrachtet werden, soll zunächst ein Überblick über die Ergebnisse der quantitativen Umfrageergebnisse gegeben werden. Dazu wurden von den 22 Auswahlfragen alle jene Fragen betrachtet, die sich mit „Ja" oder „Nein" beantworten lassen und fachlich für die Einschätzung der digitalen Barrierefreiheit an den Hochschulen relevant sind, z. B.:
- „Gibt es an Ihrer Hochschule Gremien, Institutionen oder Organisationsstrukturen (Steuerungskreis, Arbeitsgruppe, Abteilungen usw.), die das Thema digitaler Barrierefreiheit regelmäßig bearbeiten?"
- „Gibt es an Ihrer Hochschule Forschungsinitiativen zum Thema digitaler Barrierefreiheit?"
- „Stehen Ihnen und/oder Ihren Mitarbeitenden Weiterbildungsangebote zum Thema digitaler Barrierefreiheit zur Verfügung?"
- usw.
Insgesamt wurden 18 fachliche Ja-/Nein-Fragen identifiziert, die einen Rückschluss auf die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit an den Hochschulen zulassen. Dabei sind alle Fragen so formuliert, dass die Antwort „Ja" als positiv und die Antwort „Nein" als negativ in Hinblick auf die digitale Barrierefreiheit gewertet werden können.
Vergleicht man, wie viele der 18 fachlichen Ja-/Nein-Fragen von den einzelnen Hochschulen positiv mit „Ja" beantwortet wurden, so zeigt sich folgendes Bild:

Von den insgesamt 96 Hochschulen, die in die Umfrageauswertung eingehen, haben ...
- 6 Hochschulen (6 %) 1 bis 3 Fragen positiv beantwortet
- 11 Hochschulen (12 %) 4 bis 6 Fragen positiv beantwortet
- 22 Hochschulen (23 %) 7 bis 9 Fragen positiv beantwortet
- 26 Hochschulen (27 %) 10 bis 12 Fragen positiv beantwortet
- 26 Hochschulen (27 %) 13 bis 15 Fragen positiv beantwortet
- 5 Hochschulen (5 %) 16 bis 18 Fragen positiv beantwortet
Dazu sei angemerkt, dass die Anzahl der positiven Antworten allein noch keinen objektiven Rückschluss auf die tatsächliche Umsetzung digitaler Barrierefreiheit – an einzelnen Hochschulen, aber auch insgesamt – zulässt (siehe Anmerkungen im Kapitel „Grenzen der Umfrageergebnisse). Sie liefern jedoch einen ersten Eindruck hinsichtlich der Selbsteinschätzung der Hochschulen zu den in der Umfrage gestellten quantitativen Fragen.
Daran anknüpfend stellt sich die Frage, ob es Hinweise darauf gibt, welche Hochschulen besonders viele oder auch besonders wenig Fragen positiv beantworten. Aus diesem Grund wurde weiterhin untersucht, wie sich die Anzahl positiver Antworten auf die unterschiedlichen Hochschularten verteilt. Dabei lassen sich leichte Tendenzen erkennen. So bewegen sich die Fachhochschulen / Hochschulen für Angewandte Wissenschaften mit durchschnittlich 9,0 positiv beantworteten Fragen eher im Mittelfeld. Die Selbsteinschätzung der Universitäten fällt mit durchschnittlich 12,5 positiven Antworten etwas besser aus. Die Selbsteinschätzungen von Pädagogischen Hochschulen (durchschnittlich 8,0 positive Antworten), Künstlerischen Hochschulen (durchschnittlich 7,1 positive Antworten) und Sonstigen Hochschulen (durchschnittlich 5,3 positive Antworten) schneiden tendenziell eher etwas schlechter ab, wobei jedoch anzumerken ist, dass insbesondere die Pädagogischen und Sonstigen Hochschulen in der Umfrage zahlenmäßig weniger vertreten waren, was die Repräsentanz und Verallgemeinerbarkeit einschränkt.

| Art der Hochschule | Anzahl der positiv beantworteten Fragen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 bis 3 | 4 bis 6 | 7 bis 9 | 10 bis 12 | 13 bis 15 | 16 bis 18 | |
| Fachhochschule /HAW | 2 | 6 | 16 | 10 | 5 | 1 |
| Universität | 0 | 2 | 2 | 12 | 20 | 4 |
| Künstlerische Hochschule | 2 | 1 | 4 | 2 | 0 | 0 |
| Pädagogische Hochschule | 1 | 1 | 0 | 1 | 1 | 0 |
| Sonstige Hochschule | 1 | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Eine Auswertung der fachlichen Ja-/Nein-Fragen nach Bundesland wird an dieser Stelle nicht vorgenommen. Zwar wäre es interessant zu wissen, ob es Unterschiede in der Selbsteinschätzung der Hochschulen unterschiedlicher Bundesländer gibt, da dies ggf. Rückschlüsse auf die föderalen Rahmenbedingungen zulassen könnte. Da es jedoch mehrere Bundesländer gibt, die in der Umfrage durch lediglich ein oder zwei Hochschulen repräsentiert werden, ist eine aussagekräftige Auswertung hierzu nicht möglich.
Themenbereich: Allgemeine Fragen
Permalink "Themenbereich: Allgemeine Fragen"Die Umfrage wurde von Personen aus unterschiedlichen Bereichen der Hochschulen ausgefüllt. Die Teilnehmenden konnten angeben, welche Rolle sie an ihrer Hochschule innehaben. 9 % geben an, Inklusionsbeauftragte zu sein, 8 % Mitarbeitende in Serviceeinrichtungen, 6 % Mitarbeitende für digitale Barrierefreiheit, 1 % Gleichstellungsbeauftragte und 1 % geben an, Lehrende zu sein. Den größten Anteil bildet jedoch die Kategorie „Sonstiges" mit 74 %.
Die unter „Sonstiges“ zusammengefassten Angaben lassen sich in 34 verschiedene Bereiche gliedern. Am häufigsten wurde dabei die Rolle der Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung genannt (17 Nennungen), gefolgt von Funktionen im Bereich Digitalisierung (11 Nennungen), Chancengleichheit/ Diversität/ Familie (8 Nennungen), Schwerbehindertenvertretung (6 Nennungen) sowie Marketing/ Öffentlichkeitsarbeit/ Presse/ Kommunikation (ebenfalls 6 Nennungen).
Themenbereich: Sicht auf Hochschulen
Permalink "Themenbereich: Sicht auf Hochschulen"Gremien, Institutionen und Organisationsstrukturen
Permalink "Gremien, Institutionen und Organisationsstrukturen"Im Themenbereich „Sicht auf Hochschulen“ geben 62,5 % der Hochschulen an, dass an ihrer Einrichtung Gremien, Institutionen oder organisatorische Strukturen existieren, die sich regelmäßig mit dem Thema der digitalen Barrierefreiheit beschäftigen. Dazu zählen etwa Steuerungskreise, Arbeitsgruppen oder spezialisierte Abteilungen.
Die Mehrheit der Hochschulen verfügt demnach bereits über feste Strukturen, die sich regelmäßig mit digitaler Barrierefreiheit befassen. Damit ist das Thema an einer deutlichen Mehrheit der Einrichtungen organisatorisch verankert.
Gleichzeitig zeigen die 37,5 % ohne entsprechende Strukturen, dass an einigen Hochschulen derzeit keine formalisierte Zuständigkeit für digitale Barrierefreiheit besteht.

Die qualitative Auswertung der Umfrageergebnisse zeigt, dass das Thema digitale Barrierefreiheit an den Hochschulen in unterschiedlichen organisatorischen Strukturen verankert ist. Am häufigsten wird das Thema in Ausschüssen (33 Nennungen) behandelt. Ebenfalls häufig genannt werden Beauftragte oder Beauftragungen (26) sowie Abteilungen oder Zentren für Studium und Lehre (22).
Danach folgen IT-Verantwortliche (10), Stabsstellen (8) und die Hochschulleitung (8). Seltener sind Fakultäten oder Fachbereiche (7), Kompetenzzentren (7), Netzwerke (6), Kontakt-, Beratungs- und Informationsstellen (6) oder Projekte (6) direkt mit dem Thema befasst.
Vereinzelt wird digitale Barrierefreiheit als Querschnittsthema (3), in Landesarbeitsgemeinschaften (2) oder im Rahmen eines Aktionsplans (1) genannt.
Die Ergebnisse verdeutlichen, dass digitale Barrierefreiheit an den meisten Hochschulen in bestehende Gremien- und Verwaltungsstrukturen eingebunden ist, wobei Ausschüsse und Beauftragte eine zentrale Rolle spielen. Gleichzeitig zeigt die Vielfalt der genannten Strukturen, dass es keine einheitliche organisatorische Verankerung gibt – Hochschulen wählen unterschiedliche Ansätze, um das Thema zu bearbeiten und institutionell zu betreuen.
Prüfung der digitalen Infrastruktur
Permalink "Prüfung der digitalen Infrastruktur"Die Antworten auf die Frage, wer für die Prüfung der Barrierefreiheit der digitalen Infrastruktur (z. B. Webauftritte der Hochschule) verantwortlich ist, verdeutlichen die unterschiedlich organisierten Ansätze des Themas digitale Barrierefreiheit an den Hochschulen. Denn auch die Prüfung der digitalen Barrierefreiheit fällt in den Hochschulen in ein breites Spektrum an Zuständigkeiten.
Am häufigsten für die Prüfung der digitalen Barrierefreiheit wird die Abteilung Hochschulkommunikation bzw. Marketing (29 Nennungen) genannt. Demnach liegt die Zuständigkeit der Überwachung der digitalen Barrierefreiheit überwiegend in Bereichen der Hochschulen, die für die Webauftritte und öffentliche Kommunikation verantwortlich sind.
Neben der Hochschulkommunikation bzw. Marketing werden auch das Webmanagement (14), benannte Einzelpersonen (12) sowie die IT-Abteilung (11) häufig als zuständige Einheiten genannt. Dies zeigt, dass die Verantwortung für die Prüfung digitaler Barrierefreiheit häufig zwischen technisch‑operativen und personengebundenen Zuständigkeiten verteilt ist.
Ein Teil der Hochschulen gibt an, dass die Verantwortung für die Prüfung der digitalen Barrierefreiheit in ihrer Institution dezentral geregelt (8) oder nicht vergeben (8) ist. Zudem ist bei fünf Hochschulen die Zuständigkeit nicht bekannt.
Weitere, weniger häufig genannte Zuständigkeiten betreffen unter anderem Pressereferate (4), externe Stellen (4), Einrichtungen für Barrierefreiheit (3) und die Hochschulleitung (3). Einzelne Hochschulen nennen zudem bestimmte Organisationseinheiten oder dedizierte Bereiche, die regelmäßig mit Fragen der digitalen Barrierefreiheit befasst sind wie Arbeitsgruppen, Inklusionsbeauftragte, Überwachungsstelle des Landes oder Abteilungen mit Querschnittsaufgaben (z. B. Nachhaltigkeit, Strategie, Diversität).
Die Ergebnisse zeigen, dass es keine einheitliche Zuständigkeitsstruktur für die Prüfung digitaler Barrierefreiheit an den Hochschulen gibt. Häufig liegt die Verantwortung bei Kommunikations- oder IT-nahen Bereichen, während an anderen Hochschulen individuelle oder dezentrale Lösungen bestehen. Der Anteil der Einrichtungen ohne klare Zuständigkeit oder mit unbekannter Verantwortlichkeit deutet darauf hin, dass das Thema an einigen Hochschulen noch nicht systematisch in der Organisationsstruktur verankert ist.
Forschungsinitiativen
Permalink "Forschungsinitiativen"70 % der Hochschulen berichten, dass sie derzeit keine Forschungsinitiativen im Bereich digitaler Barrierefreiheit verfolgen. Forschungsaktivitäten bestehen somit nur an einer Minderheit der Einrichtungen.

Die genannten Forschungsinitiativen befassen sich mit verschiedenen thematischen Schwerpunkten. Am häufigsten werden Forschungsprojekte zur barrierefreien Lehre und Lernen (9 Nennungen) genannt. Ebenfalls mehrfach erwähnt werden Forschungsinitiativen zur digitalen Barrierefreiheit im Allgemeinen (6) sowie assistiven Technologien und Künstlicher Intelligenz (6). Weitere Themenfelder sind Mensch-Computer-Interaktion (5) und Inklusion (4).
Weniger häufig an den Hochschulen sind Forschungsinitiativen zu barrierefreier Kommunikation (3), barrierefreier Navigation (3), Virtual und Augmented Reality (2) sowie den Themen barrierefreies Gaming, barrierefreie Publikationen, barrierefreie Gesetzessammlungen oder (audio)taktile Informationsvermittlung (jeweils 1 Nennung).
Die Ergebnisse zeigen, dass Forschungsaktivitäten zur digitalen Barrierefreiheit an Hochschulen derzeit in unterschiedlichem Umfang und mit verschiedenen thematischen Ausrichtungen stattfinden. Ein Schwerpunkt liegt auf Projekten zur barrierefreien Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen sowie auf technologischen Ansätzen. Spezialisierte Themenbereiche sind bisher nur selten im Fokus der Forschung.
Weiterbildungsangebote für Mitarbeitende
Permalink "Weiterbildungsangebote für Mitarbeitende"Die Befragungsergebnisse zeigen, dass 87,5 % der Hochschulen ihren Mitarbeitenden und Lehrenden Zugang zu Weiterbildungsangeboten zum Thema digitale Barrierefreiheit anbieten. Diese Angebote zielen darauf ab, die Beschäftigten bei der barrierefreien Aufbereitung ihrer Inhalte zu unterstützen.

Eine genauere Betrachtung der Art der Weiterbildungsangebote zeigt ein breites Spektrum an Formaten: Am häufigsten geben die Hochschulen an, ihren Mitarbeitenden interne Weiterbildungsangebote (31 Nennungen) zum Thema digitale Barrierefreiheit anzubieten. Diesen Angeboten folgen externe Weiterbildungsangebote (23). Selbstlernkurse (8), spezifische Schulungen (7) sowie hochschulübergreifende Angebote (7) werden ebenfalls als Bestandteil des Weiterbildungsangebots genannt.
Einzelne Hochschulen nutzen darüber hinaus Angebote des Kompetenzzentrums Digitale Barrierefreiheit.NRW (3) sowie Fortbildungen von Landeseinrichtungen (3). Weitere, seltener genannte Formate sind Online-Schulungen, Live-Schulungen, Workshops der Hochschulrektorenkonferenz sowie Materialien des Hochschulbüros (jeweils 1 Nennung). Vereinzelt wird auch angegeben, dass Barrierefreiheit als Teilaspekt allgemeiner Schulungen behandelt wird oder dass keine spezifischen Angebote bestehen (je 1 Nennung).
Die Ergebnisse zeigen, dass an vielen Hochschulen Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich der digitalen Barrierefreiheit vorhanden sind. Dabei werden sowohl interne als auch externe Angebote genutzt. Die Formate umfassen klassische Schulungen ebenso wie Selbstlern- und Online-Angebote. Insgesamt lässt sich feststellen, dass das Weiterbildungsangebot thematisch und strukturell vielfältig ausgestaltet ist, sich jedoch in seinem Umfang zwischen den Hochschulen unterscheidet.
Hochschulübergreifende Initiativen
Permalink "Hochschulübergreifende Initiativen"Die Befragung zu hochschulübergreifenden Angeboten und Initiativen, wie beispielsweise Umsetzungsdiensten und Peer Mentoring, sowie speziellen (Lehr-)Angeboten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ergab, dass knapp die Hälfte der Hochschulen (47 %) keine hochschulübergreifenden Angebote oder Initiativen in diesem Bereich hat.

Die Auswertung der Ergebnisse zeigt, dass an den übrigen Hochschulen eine Vielfalt an hochschulübergreifende Initiativen und spezielle (Lehr-)Angebote für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen besteht, die unterschiedliche Bereiche von Barrierefreiheit und Inklusion abdecken.
Am häufigsten werden Fachstellen (17 Nennungen) genannt, die meist als Service- und Beratungsstellen fungieren und zentrale Anlaufpunkte für Studierende mit Beeinträchtigungen darstellen. Ebenfalls häufig vorkommend sind Austauschformate (13) wie Gesprächsgruppen, Netzwerke oder Stammtische, die dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch dienen.
Weitere häufig genannte Angebote sind Fortbildungen (12) – in Form von Workshops, Veranstaltungen oder Modulangeboten – sowie Mentoringprogramme (10) und die Bereitstellung von Arbeitsplätzen und technischer Ausstattung (10). Auch Übertragungsservice (9) beispielsweise in Form von Umsetzungsdiensten, werden mehrfach genannt.
Darüber hinaus existieren Kompetenzzentren (5), beispielsweise das Kompetenzzentrum Digitale Barrierefreiheit.NRW (DH.NRW), sowie Selbsthilfegruppen (3), Nachteilsausgleiche (3), studentische oder hochschulische Initiativen (3) und Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigungen (3).
Einige Hochschulen nennen weitere Formate wie Kooperationen mit Therapeut*innen (z. B. psychotherapeutische Beratungen), Arbeitsgruppen (AGs) und Projekte (jeweils 2 Nennungen). Jeweils ein Mal werden auch Sensibilisierungsformate und Inklusionsbüros als Angebote für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen erwähnt. Einzelne Angaben beziehen sich auf spezifische Maßnahmen wie Anpassungen von Lehrangeboten, SIG Barrierefreiheit ILIAS, Zusatzdienste auf Hochschul-Webseiten, Programme, Zentren, AStA Referat oder Kooperationen
mit Verbänden (jeweils 1 Nennung).
Die Ergebnisse zeigen, dass an einigen Hochschulen verschiedene strukturelle und inhaltliche Initiativen zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen bestehen. Diese umfassen beratende und technische Unterstützungsangebote, Vernetzungs- und Austauschformate sowie Fortbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen. Gleichzeitig wird deutlich, dass solche Angebote nicht an allen Hochschulen vorhanden sind und sich hinsichtlich Umfang, Ausgestaltung und organisatorischer Einbindung unterscheiden.
Themenbereich: Sicht auf Studierende
Permalink "Themenbereich: Sicht auf Studierende"Technische Hilfsmittel für Studierende
Permalink "Technische Hilfsmittel für Studierende"Im Themenbereich Sicht auf Studierende geben 71 Hochschulen (74 %) an, dass sie ihren Studierenden technische Hilfsmittel (Hardware) zur Unterstützung während des Studiums zur Verfügung stellen.

Die Hochschulen stellen ihren Studierenden eine Vielzahl technischer Hilfsmittel (Hardware) sowohl vor Ort als auch zur Ausleihe zur Verfügung, wobei die Ausstattung der einzelnen Hochschulen variiert. Barrierefreie Arbeitsplatzrechner stehen insbesondere in Bibliotheken zur Verfügung. Arbeitsplätze, die mit weiteren technischen Hilfsmitteln wie alternative Ansteuerungen, Scanner (5), Braillezeilen (19) etc. ausgestattet sind, sind wiederum häufig an anderen Lernorten, wie z. B. in einem „inklusiven Lernraum", verortet.
Im Bereich der alternativen Ansteuerung stehen verschiedene technische Lösungen zur Verfügung, darunter Großtastaturen, ergonomische Mäuse sowie Schreibtischmikrofone. Ergänzend werden großformatige iPads, Bildschirmlesegeräte, Scanner und Dokumentenkameras angeboten.
Für Studierende mit Sehbeeinträchtigung oder Blindheit halten die Hochschulen Braillezeilen (19) und Brailledrucker (18) vor; darüber hinaus existieren Vergrößerungshilfsmittel, Tactonom Reader (2) sowie Schwellpapierdrucker.
Nahezu alle Hochschulen berichten, dass mindestens in einigen Hörsälen Induktionsschleifen installiert sind, ergänzend wird mit Systemen wie „Sennheiser Connect" (2) gearbeitet.
Während einige Hochschulen berichten, dass im Zuge von Renovierungen oder Neubauten darauf geachtet wird, dass Induktionsschleifen oder ein anderes System eingebaut wird, berichtet eine Hochschule, dass sich „bewusst und strategisch gegen klassische Einbauten wie Induktionsanlagen entschieden [wurde]".
Einen weiteren wesentlichen Bestandteil der technischen Infrastruktur bildet der Hilfsmittelpool zur Ausleihe. Dieser umfasst unter anderem Tafelbildkameras, Laptops (häufig ausschließlich für Klausuren und Prüfungen), FM-Anlagen sowie Mikrofon- und Kopfhörertechnik. Während einige Hochschulen bereits über etablierte Hilfsmittelpools verfügen, befinden sich andere derzeit im Aufbau entsprechender Angebote.
Software für Studierende
Permalink "Software für Studierende"53 Hochschulen (55 %) geben an, ihren Studierenden Software für digitale Barrierefreiheit bereitzustellen.

Die Frage, welche Software den Studierenden zur Verfügung gestellt wird, wird von den Hochschulen unterschiedlich detailliert beantwortet.
Einige Hochschulen weisen darauf hin, dass sie Software nach Bedarf und in individueller Absprache mit den Studierenden beschaffen. Die Beschaffung läuft dabei beispielsweise über die Beauftragten für Studierende mit Behinderung, über Anträge zum Nachteilsausgleich oder externe Stellen, wie das Studierendenwerk oder die Sozialämter. Von den 53 Hochschulen, die die Frage nach der Bereitstellung von Software mit „Ja" beantwortet haben, geben sieben Hochschulen an, noch keine Anfrage zur Beschaffung von Software für Studierende mit Behinderung erhalten zu haben.
Neben der individuellen Beschaffung existieren an einigen Hochschulen Hilfsmittelpools, um die Studierenden mit Software zu versorgen. Die Bereitstellung erfolgt je nach Hochschule auf unterschiedlichen Wegen, z. B. als Software auf stationären PCs (beispielsweise in der Bibliothek oder speziell ausgewiesenen Arbeitsplätzen für Studierende mit Beeinträchtigung), als Software auf ausleihbaren Laptops (z. B. als Übergangslösung für einen begrenzten Zeitraum oder für Prüfungen) oder als Software-Ausleihe für den eigenen Laptop.
Die folgende Auflistung gibt eine grobe Orientierung, welche Arten von Software von den Hochschulen am häufigsten bereitgestellt werden. Neben assistiver Software, die Studierenden mit Behinderung beispielsweise die Nutzung von Computern oder den Zugang zu (digitalen) Inhalten oder Lehrangeboten ermöglicht, findet sich darin auch Software zur Erstellung barrierefreier Inhalte:
- Screenreadersoftware, wie z. B. JAWS, NVDA, Orca oder VoiceOver (28)
- Scan- und OCR-Software, wie z. B. Abbyy FineReader, InftyReader, OmniPage oder OpenBook (11)
- Software zur Unterstützung beim Lesen, Schreiben und Lernen, wie z. B. ClaroRead, Kurzweil 3000, MULTiTEXT, ReadSpeaker, WoDy oder Xournal (11)
- Spracherkennungssoftware, wie z. B. Nuance Dragon (10)
- Software zum Bearbeiten, Exportieren und Prüfen von PDF-Dokumenten, wie z. B. Adobe Acrobat, axesWord oder PDF Accessibility Checker (PAC) (8) Adobe Acrobat, axesWord oder PDF Accessibility Checker (PAC) (8)
- Bildschirmvergrößerungssoftware, wie z. B. ZoomText (7)
- Kombinierte Software, die Vergrößerungs- und Screenreadersoftware vereint, wie z. B. Fusion oder SuperNova (7)
- Konverter für Brailleschrift, taktile Grafiken oder DAISY-Hörbücher, wie z. B. HBS / HBS-Word-Tools, Konversionssoftware für Schwelldruck oder RTFC (6)
- Anwendungen und Erweiterungen für Barrierefreiheit im Web, wie z. B. Browser-Accounts, Eye-Able, Kontrast-Prüftool, Moodle Accessibility PlugIn oder Siteimprove (6)
- Alternativen und Schnittstellen für Benutzeroberflächen, wie z. B. ADRIANE, BRLTTY,SAP GUI Screenreder Extensions oder SBL (4)
- Textverarbeitungs-, Formel- und Satzprogramme, wie z. B. LaTeX Software, LiTeX Formelprogramm oder Microsoft Office (4)
- Hörunterstützung, wie z. B. Sennheiser MobileConnect (3)
- Anwendungen zur Untertitelung und Transkription von Videos oder Videokonferenzen, wie z. B. Amberscript, Camtasia oder Webex (3)
- Lesesoftware, z.B. DAISY-Player-Software oder VIP-PDF-Reader (2)
- Sonstige Software, wie z. B. 3D-Druck-Software, eigens entwickelte Webanwendungen oder Termevaluator (3)
Die zu den einzelnen Software-Arten angegebenen Beispiele sind alphabetisch sortiert. Sie geben lediglich die Angaben der Hochschulen wieder und stellen weder eine vollständige Auflistung einsetzbarer Software noch eine Empfehlung dar.
Nachteilsausgleich
Permalink "Nachteilsausgleich"99 % der Hochschulen geben an, dass sie ihren Studierenden mit Beeinträchtigung einen Nachteilsausgleich gewähren können.

Die meisten Nachteilsausgleiche betreffen Prüfungsleistungen, jedoch gibt es auch Ausführungen zur Durchführung genereller Lehre und Studienanforderungen, z. B. Anpassungen von Auslandsaufenthalten oder Praktika. Die folgende Auflistung gibt eine grobe Orientierung, welche Nachteilsausgleiche von den Hochschulen am häufigsten bereitgestellt werden. Als zentrales Merkmal wurde immer wieder die notwendige Individualität der Anpassungen genannt.
Nachteilsausgleiche bei Prüfungsleistungen:
Permalink "Nachteilsausgleiche bei Prüfungsleistungen:"- Zeitverlängerungen werden sowohl bei Klausuren, z. B. um einen bestimmten Prozentanteil der tatsächlichen Prüfungszeit oder um tatsächlich anfallende Pausen, als auch durch verlängerte Abgabefristen für Hausarbeiten oder Abschlussarbeiten gewährt (54)
- Einzelne Prüfungstermine, z. B. mit Anpassung der Räumlichkeit (Akustik, Licht, Sitzplatz) als auch Anpassung der Termine, z. B. nicht kurz vor oder nach einer Behandlung (42)
- Modifikation der Prüfungsleistungen, z. B. werden Klausuren durch mündliche Prüfungen oder Projekte ersetzt (oder andersherum); mit der Einschränkung, dass die Modifikation fachlich passend und dem Lernziel angemessen sein muss (39)
- Nutzung von Hilfsmitteln (Screenreader, Braillezeilen etc.) und Assistenz, z. B. studentische Inklusionstutor*innen, Gebärdensprachdolmetscher*innen (36)
- Adaptierte Prüfungsunterlagen hinsichtlich Kontraste, Schriftgröße, Digital vs. Handschriftlich (29)
- Nichtberücksichtigung von Rechtschreibfehlern (7)
- Aufteilung von Studienleistungen in Einzelabschnitte (5)
- Entzerrung von Prüfungszeiträumen (4)
- Nicht-Berücksichtigung von behinderungsbedingten Prüfungsrücktritten (1)
Nachteilsausgleiche im gesamten Studium:
Permalink "Nachteilsausgleiche im gesamten Studium:"- Flexibilisierung bei Anwesenheitspflicht (5)
- Vorwahlrecht bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen (3)
- Verlegung von Lehrveranstaltungen in zugängliche Räume, Anschaffung notwendiger Einrichtungen und Ausstattungen (1)
- Materialien werden vorab zur Verfügung gestellt (1)
Service zur barrierefreien Umsetzung von Studienmaterialien
Permalink "Service zur barrierefreien Umsetzung von Studienmaterialien"An 77 % der Hochschulen ist kein Service zur barrierefreien Umsetzung von Studienmaterialien (Umsetzungsdienst) für Studierende mit Sehbeeinträchtigungen und Blindheit vorhanden.

Bei den 22 Hochschulen, die einen Umsetzungsdienst haben, handelt es sich ausschließlich um Universitäten und Fachhochschulen bzw. Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Dabei fällt auf, dass die 22 Hochschulen mit Umsetzungsdienst auch die übrigen fachlichen Ja-/Nein-Fragen überwiegend positiv beantwortet haben. Dies lässt annehmen, dass an diesen Hochschulen eine größere Sensibilität für das Thema digitale Barrierefreiheit herrscht.

| Anzahl der positiv beantworteten Fragen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 bis 3 | 4 bis 6 | 7 bis 9 | 10 bis 12 | 13 bis 15 | 16 bis 18 | |
| Hochschule ohne Umsetzungsdienst | 6 | 11 | 22 | 19 | 15 | 1 |
| Hochschule mit Umsetzungsdienst | 0 | 0 | 0 | 7 | 11 | 4 |
Themenbereich: Sicht auf Prozesse
Permalink "Themenbereich: Sicht auf Prozesse"Die Umfrage zu den Prozessen an Hochschulen hinsichtlich digitaler Barrierefreiheit zeigt mehrere Ergebnisse.
Schnuppertage und assistive Technologien
Permalink "Schnuppertage und assistive Technologien"Von den befragten Hochschulen geben 84 Hochschulen (87,5 %) an, dass es bei ihnen keinen Schnuppertag gibt, bei dem explizit assistive Technologien vorgestellt und ausprobiert werden können. Lediglich 12 Hochschulen (12,5 %) bieten ihren Studieninteressierten ein derartiges Angebot.

Im Allgemeinen verfolgen Schnuppertage das Ziel, potenziellen Studieninteressierten einen Einblick in die Hochschule, den Campus sowie ausgewählte Studiengänge und Lehrveranstaltungen zu geben. Die Vorstellung assistiver Technologien bei einem Schnuppertag kann zum einen genutzt werden, um Lehr- und Forschungsaktivitäten der Hochschule zum Thema Barrierefreiheit zu bewerben. Zum anderen stellt sie eine Möglichkeit dar, um die Attraktivität der Hochschule für Studieninteressierte mit Behinderung zu erhöhen. Der Anteil der Hochschulen, die dieses Potenzial nutzen, ist jedoch vergleichsweise gering.
Kooperation und Austausch
Permalink "Kooperation und Austausch"Die Frage, ob es eine Abstimmung/Koordination mit anderen Hochschulen bezüglich der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit gibt, wird von 55 Hochschulen (57 %) mit Nein und von 41 Hochschulen (43 %) mit Ja beantwortet.

Zu welchen Themen eine Abstimmung/Koordination existiert, wurde an dieser Stelle nicht explizit erfragt. Dennoch lassen die Antworten zu anderen offenen Fragen einige Themen erahnen, bei denen eine Kooperation grundsätzlich denkbar und sinnvoll wäre, z. B.: fachlicher Austausch in hochschulübergreifenden Gremien, die Mitnutzung der Umsetzungsdienste und Kompetenzzentren anderer Hochschulen (in Ermangelung eigener Einrichtungen) oder die Verbesserung der Zugänglichkeit übergreifender IT-Lösungen durch gemeinsame Forderungen.
Unterstützungsangebote für Mitarbeitende und Lehrende
Permalink "Unterstützungsangebote für Mitarbeitende und Lehrende"Die Fragen zu Unterstützungsangeboten für Mitarbeitende und Lehrende bei der barrierefreien Gestaltung von Inhalten und Lehrmaterialien wurden von den Hochschulen wie folgt beantwortet. 75 Hochschulen (78 %) berichten von unterstützenden Maßnahmen, wie beispielsweise Weiterbildungen, die darauf abzielen, die Lehre an ihrer Institution barrierefreier zu gestalten.

Die Frage, welche unterstützenden Maßnahmen es gibt, um die Lehre barrierefrei(er) zu gestalten, wird von den Hochschulen wie folgt beantwortet:
- Fortbildungen, Schulungen und Workshops (darunter sowohl interne als auch externe Angebote) (67)
- Onlineangebote zum Selbstlernen (z. B. Moodle-Kurse, Videos, E-Learning-Angebote) (29)
- Individuelle Beratung, Unterstützung und Umsetzung bei der Erstellung barrierefreier Materialien (z. B. durch Support-Center) (21)
- Handreichungen, Merkblätter, Leitfäden u. Ä. (19)
- Bereitstellung von Dokumentenvorlagen und sonstige unterstützende Materialien zur Erstellung barrierefreier Dokumente (7)
- Sonstige Angebote (z. B. Peer-Angebote, Stammtische, Bereitstellung von Software) (14)
Ergänzend hierzu wurde in der Umfrage gefragt, ob Dozierende, beispielsweise über PowerPoint-Vorlagen, Informationen bekommen, wie ein Foliensatz barrierefrei erstellt werden kann. Dies wurde von 57 Hochschulen (59 %) mit Ja und von 39 Hochschulen (41 %) mit Nein beantwortet.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass das Vorhandensein von Unterstützungs- und Informationsangeboten allein noch nichts über die tatsächliche Zugänglichkeit der Lehrmaterialien aussagt. Denn wie stark die einzelnen Unterstützungs- und Informationsangebote von Dozierenden, Mitarbeitenden und Lehrenden tatsächlich genutzt werden und in welchem Umfang das vermittelte Wissen angewendet wird, kann durch die Umfrage nicht beantwortet werden.
Kommunikation von barrierefreien Angeboten
Permalink "Kommunikation von barrierefreien Angeboten"Die Informationen zu barrierefreien Angeboten werden an den Hochschulen unterschiedlich kommuniziert. Auf die Frage, bei welcher Zielgruppe die Angebote bekannt gemacht werden, antworten 13 Umfrage-Teilnehmende (13,5 %) mit „Das ist mir nicht bekannt". Die Antworten der übrigen Hochschulen ergeben, dass die Angebote in 80 % der Fälle bei Dozierenden bekannt gemacht werden, in 74 % bei den Mitarbeitenden und lediglich in 57 % bei den Studierenden.

| Bekanntmachung bei den Zielgruppen | |||
|---|---|---|---|
| Dozierende | Mitarbeitende | Studierende | |
| Weiß nicht | 13,5 % (13) | 13,5 % (13) | 13,5 % (13) |
| Nein | 6,3 % (6) | 12,5 % (12) | 29,2 % (28) |
| Ja | 80,2 % (77) | 74 % (71) | 57,3 % (55) |
Ergänzend hierzu wurde in der Umfrage gefragt, wie die Angebote der Hochschule bekannt gemacht werden. Dabei zeigt sich, dass an den meisten Hochschulen mehrere Kommunikationskanäle zum Einsatz kommen, um barrierefreie Angebote bekannt zu machen:
- E-Mail-Kommunikation (z. B. E-Mails, Newsletter, Rundmails) (74)
- Webseite (43)
- Printmedien (z. B. Aushänge, Flyer) (24)
- Social Media (18)
- Intranet (17)
- Einzelansprache und Beratungsgespräche (13)
- Weiterbildungsangebote der Personalentwicklung und Fortbildungsportale (13)
- Informationsveranstaltungen, Events u. Ä. (13)
- Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Pressemitteilungen, Veranstaltungsankündigungen, Schwarzes Brett, Fernsehbeiträge, Monitore) (11)
- Informationsweitergabe in/über universitäre Gremien (z. B. AStA und Referate, Senatssitzung) (9)
- Kommunikation über verschiedene Interessenvertretungen und deren Portale (z. B. Diversitätsbüro, Inklusionsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung) (9)
- Ankündigung auf Veranstaltungen und in Seminaren (8)
- Interne Kommunikationskanäle (z. B. Chats, Feeds, Campus-App) (5)
- Informationsveranstaltung während der Einführungswoche (5)
- Online-Plattformen (4)
- Lernplattform (4)
- zentrales Informationssystem (z. B. KIS, StudIP) (3)
- Informationsweitergabe zu Semesterstart an die Lehrenden und Beratenden (3)
- Dozenten- und Professorenversammlungen (2)
- Sonstiges (z. B. Meetings, hybride Austauschformate) (3)
Prüfung digitaler Angebote
Permalink "Prüfung digitaler Angebote"Bezüglich der Frage, ob die digitalen Angebote der Hochschule regelmäßig auf Barrierefreiheit geprüft werden, antworten 41 Hochschulen (43 %) mit „Nein, bisher noch nicht" während 55 Hochschulen (57 %) mit „Ja" antworten. Von den Hochschulen, deren Angebote regelmäßig auf Barrierefreiheit geprüft werden, geben 36 Hochschulen (37 %) an, dass sie eine Prüfung durch Selbstbewertung durchführen, während die Prüfung an den übrigen 19 Hochschulen (20 %) durch externe Dritte erfolgt.

Bei der Interpretation der genannten Zahlen ist zu berücksichtigen, dass die Hochschulen bei der Beantwortung der Frage gezwungen waren, eine verallgemeinernde Antwort zu geben. Aufgrund der Vielzahl digitaler Angebote an Hochschulen ist anzunehmen, dass eine pauschale Beantwortung schwierig ist und es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann. Dies spiegelt sich auch in den folgenden Antworten wider.
So sollten jene Hochschulen, die angaben, dass ihre Angebote regelmäßig durch Dritte geprüft werden, zusätzlich angeben, durch wen die Prüfung erfolgt. Dabei wurde lediglich 10-mal eine externe Agentur oder ein Dienstleister genannt und 8-mal die Überwachungsstelle des jeweiligen Landes. Zwei Hochschulen machen keine konkrete Angabe dazu, durch wen die Prüfung durch Dritte erfolgt.
Bei genauerer Betrachtung der einzelnen Antworten fällt auf, dass viele Hochschulen bei der Erläuterung zur Prüfung durch Dritte Einschränkungen machen, z. B. indem sie angeben, dass lediglich Teile der digitalen Angebote bzw. einzelne Webseiten und Anwendungen durch Dritte geprüft werden, oder dass die Prüfung durch Dritte nicht regelmäßig stattfindet. Auch das Stichwort „Selbstbewertung" bzw. „Selbsttest" findet sich in mehreren Antworten wieder. Das liegt daran, dass die Barrierefreiheitsprüfung in diesen Fällen eine Kombination aus Fremd- und Selbstbewertung darstellt, beispielsweise indem zuerst eine externe Prüfung und anschließend eine Selbstbewertung vorgenommen wird oder weil die Selbstbewertung eine Zuarbeit durch Dritte beinhaltet.
Pflege und Aktualisierung
Permalink "Pflege und Aktualisierung"Die folgenden zwei Fragen beziehen sich auf die Pflege und Aktualisierung von Software und Hardware.
Im Sinne der digitalen Barrierefreiheit ist die Aktualität von Software ein wichtiger Faktor. Dies bezieht sich sowohl auf assistive Hilfssoftware für Menschen mit Behinderung, aber auch auf andere Bereiche – von der Systemsoftware (z. B. Betriebssystem) über Anwendungssoftware (z. B. Textverarbeitungsprogramme, Browser etc.), ggf. Eigenentwicklungen bis hin zu (selbstgehosteten) Web-Anwendungen und Online-Diensten (z. B. Lernplattformen, Managementsysteme, Konferenzsysteme etc.). Und auch bezüglich der Barrierefreiheit von Webseiten ist es relevant, die zugrundeliegende Software (z. B. Content-Management-Systeme, Frameworks und Bibliotheken) aktuell zu halten.
Für viele Software-Anbieter wird die barrierefreie Zugänglichkeit ihrer Anwendungen ein zunehmend wichtiges Thema – sei es die bloße Gestaltung der Nutzeroberfläche, die Interoperabilität mit assistiven Technologien, die Implementierung eigener Barrierefreiheitsfunktionen oder die Generierung eines barrierefreien Outputs. Um von derartigen Fortschritten profitieren zu können, ist es erforderlich, die eingesetzte Software aktuell zu halten.
Auf die Frage, wie eine regelmäßige Pflege und Aktualisierung der Software sichergestellt werden, antworten die Hochschulen unterschiedlich, insbesondere in Hinblick auf die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Unterschiede zeigen sich dabei nicht nur zwischen den einzelnen Hochschulen, sondern auch innerhalb einer Hochschule – je nach Software, deren Einsatzbereich und den bestehenden Strukturen der Hochschule. Aus diesem Grund können im Folgenden nur die wesentlichen Strategien und Verantwortlichkeiten bei der Pflege und Aktualisierung von Software angeführt werden:
- Regelmäßige Überprüfung und Wartung durch zentrale IT-Einheiten:
Die regelmäßige Pflege und Aktualisierung der Software erfolgen durch die Mitarbeitenden der zentralen IT-Einheiten. Dazu gehören beispielsweise das Rechenzentrum, die zentralen IT-Abteilungen oder das IT-Service- bzw. Medienzentrum. Sie übernehmen insbesondere die Verantwortung für die Aktualität von Betriebssystemen oder verwaltungstechnischer Software. Dabei existieren festgelegte und strukturierte Prozesse zur Pflege und regelmäßigen Aktualisierung der Software (z. B. festgelegte Update-Routinen). - Dezentrale Verantwortung und Eigenverantwortung:
Die Pflege und Aktualisierung der Software erfolgt dezentral in Eigenverantwortung der Fakultäten, Fachbereiche und Institutionen bzw. durch die zuständigen Administrationen oder Mitarbeitenden. Sie entscheiden selbst über die Pflege und Aktualisierung je nach Bedarf und Kapazität. Vereinzelt erfolgt die Aktualisierung von Software auch auf Eigeninitiative der Nutzenden. - Verantwortlichkeiten für Barrierefreiheitssoftware:
Die Verantwortung für die Pflege und Aktualisierung des Hilfsmittelpools bzw. spezieller Barrierefreiheitssoftware liegt bei den Service- und Beratungsstellen bzw. den Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen. Sie übernehmen die Aktualisierung selbst oder initiieren diese bei anderen IT-Einheiten. Teilweise erfolgt
eine Aktualisierung auch auf Anfrage der Nutzenden. - Wartung und Aktualisierung durch externe Dienstleister:
Externe Dienstleister oder beauftragte Agenturen übernehmen die regelmäßige Pflege und Aktualisierung der Software. Es bestehen Support- und Wartungsverträge. - Regelmäßige Updates und Patches vom Hersteller:
Die Aktualisierung der Software erfolgt (zeitnah) durch Patches und Updates, die von den Herstellern der eingesetzten Anwendungen bereitgestellt werden. Häufig werden herstellerseitig Aktualisierungs- und Wartungszyklen (Rollout-Pläne) vorgegeben, u. a. um die IT- und Informationssicherheit zu gewährleisten.
Wie genau die Installation der Updates erfolgt, dafür gibt es verschiedene Ansätze:
- Die Software-Updates erfolgen automatisch innerhalb der jeweiligen Anwendung.
- Die Software-Verteilung erfolgt über ein zentrales, automatisiertes System, welches dafür sorgt, dass die Software auf PCs und Notebooks aktuell gehalten wird, ohne dass dabei manuelle Updates erforderlich sind.
- Teilweise kann eine manuelle Installation und Wartung von Software erforderlich sein, beispielsweise bei Spezialanwendungen oder wenn keine Softwareverteilungs- und Aktualisierungssoftware zur Verfügung steht.
- Aktualisierungen und Anpassungen der Software werden auf Basis von Feedback vorgenommen, z. B. anlassbezogen auf Anfrage oder bei Rückmeldungen der Nutzenden, oder nach Austausch in Netzwerken, Arbeitsgruppen und anderen Gremien.
- Es gibt keine oder nur unklare Reglungen für die Aktualisierung der Software.
Auch im Hardware-Bereich sind eine regelmäßige Pflege und Aktualisierung wichtig. Als Gründe und Anlässe für die Aktualisierung, Wartung und Erneuerung von Hardware nennen die Hochschulen defekte Geräte, Fehler bei Funktionsprüfungen, herstellerseitig vorgesehene Aktualisierungs- und Wartungszyklen/ einen turnusmäßigen Austausch nach festgelegten Lebenszyklen, veraltete Geräte mit mangelhafter Software-Unterstützung sowie Anforderungen für Sicherheitsupdates.
Bezüglich der Frage, wie eine regelmäßige Pflege und Aktualisierung der Hardware sichergestellt wird, zeigen sich ähnliche Strategien und Verantwortlichkeiten, wie bei der Software:
- Regelmäßige Überprüfung und Wartung durch zentrale IT-Einheiten:
Die regelmäßige Pflege und Aktualisierung der Hardware erfolgen durch die Mitarbeitenden der zentralen IT-Einheiten. Dazu gehören beispielsweise das Rechenzentrum, die zentralen IT-Abteilungen, das IT-Service- bzw. Medienzentrum oder die zentrale Medientechnik. Sie übernehmen beispielsweise die Verantwortung für die Aktualität von Servern, verwaltungstechnischer Hardware, Hardware in PC-Pools, mobilen Endgeräten oder der Medientechnik in Lehr- und Lernräumen.
Dabei existieren festgelegte und strukturierte Prozesse zur Pflege wie Lifecycle-Management und regelmäßige Auswechslung der Hardware (z. B. alle 5 Jahre für Server und PCs bzw. alle 10 bis 12 Jahre für medientechnische Anlagen). Teilweise kommen Konfigurationsmanagement-Datenbanken zum Einsatz, mit denen die Aktualität der Hardware überwacht wird. - Dezentrale Verantwortung und Eigenverantwortung:
Die Pflege und Aktualisierung der Hardware erfolgt dezentral in Eigenverantwortung der Fakultäten, Fachbereiche und Institutionen bzw. durch die zuständigen Administrationen oder Mitarbeitenden. Sie sind für die Pflege und Aktualisierung der in der Lehre eingesetzten Hardware sowie die Hardware in Laboren selbst zuständig. Die Prozesse und Verfahren folgen dabei den Vorgaben der jeweiligen Bereiche. - Wartung und Aktualisierung durch externe Dienstleister:
Externe Firmen und Dienstleister übernehmen die regelmäßige Pflege und Aktualisierung der Hardware. Es bestehen Support- und Wartungsverträge. - Feedback und Zusammenarbeit (u. a. bei assistiver Hardware):
Die Erneuerung von Hardware erfolgt individuell nach Bedarf, z. B. bei Defekten oder wenn die Leistung nicht mehr ausreicht. Die Aktualisierung erfolgt oft auf Basis von Feedback von Nutzenden oder aufgrund spezifischer Anforderungen, wie z. B. für barrierefreie Hardware.
Die Hardware aus dem Hilfsmittelpool sowie an Arbeitsplätzen für sehbeeinträchtigte und blinde Studierende wird durch die Service- und Beratungsstellen für Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen gepflegt und aktualisiert. Sie übernehmen den Austausch veralteter oder defekter Hardware selbst oder initiieren diese bei anderen IT-Einheiten. Auch hier erfolgt eine Aktualisierung anlassbezogen auf Anfrage der Nutzenden und unter Berücksichtigung individueller Barrierefreiheitsanforderungen. Zusätzlich findet ein Austausch in Netzwerken, Arbeitskreisen und IT-Gremien statt. - Fehlende/unklare Regelungen:
Es gibt keine oder nur unklare Reglungen für die Aktualisierung der Hardware.
Berücksichtigung digitaler Barrierefreiheit bei Beschaffungen
Permalink "Berücksichtigung digitaler Barrierefreiheit bei Beschaffungen"Der Anteil der Hochschulen, die die Barrierefreiheit in Beschaffungsprozessen berücksichtigen, unterscheidet sich je nach Beschaffungsgegenstand.
Bei der Beschaffung neuer Softwarelizenzen geben 53 Hochschulen (55 %) an, digitale Barrierefreiheit zu berücksichtigen, während 43 Hochschulen (45 %) dies nicht tun.

Im Beschaffungsprozess für neue Hardware ist der Anteil jener Hochschulen, die digitale Barrierefreiheit berücksichtigen, im Vergleich zur Beschaffung von Softwarelizenzen noch geringer. So geben 37 Hochschulen (39 %) an, die Barrierefreiheit bei der Beschaffung von Hardware zu berücksichtigen, während 59 Hochschulen (61 %) dies nicht tun.

Vergleicht man die Angaben der Hochschulen zur Beschaffung neuer Softwarelizenzen und neuer Hardware, so zeigt sich folgendes Bild: lediglich 34 Hochschulen (35 %) berücksichtigen die digitale Barrierefreiheit sowohl bei der Software- als auch bei der Hardware-Beschaffung.
22 Hochschulen (23 %) berücksichtigen digitale Barrierefreiheit nur in einem der beiden Felder – davon 19 Hochschulen (20 %) bei der Beschaffung neuer Softwarelizenzen und 3 Hochschulen (3 %) bei der Beschaffung neuer Hardware.
Dem gegenüber stehen 40 Hochschulen, die die digitale Barrierefreiheit weder im Beschaffungsprozess für neue Software noch für neue Hardware berücksichtigen.

Einführung hochschulweiter IT-Systeme
Permalink "Einführung hochschulweiter IT-Systeme"Bei der Einführung hochschulweiter IT-Systeme geben 46 Hochschulen (48 %) an, digitale Barrierefreiheit zum Teil zu berücksichtigen, während 29 Hochschulen (30 %) dies gänzlich bejahen und 8 Hochschulen (8 %) gänzlich verneinen. Die übrigen 13 Hochschulen (14 %) konnten die Frage nicht beantworten und haben daher „Weiß nicht" angegeben.

Schwerbehindertenvertretung
Permalink "Schwerbehindertenvertretung"An 89 der an der Umfrage beteiligten Hochschulen (93 %) gibt es eine Schwerbehindertenvertretung. Lediglich 7 Hochschulen (7 %) haben keine Schwerbehindertenvertretung.

Die Schwerbehindertenvertretung an Hochschulen stellt nach Sozialgesetzbuch SGB IX die gesetzliche Vertretung der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung sowie ihnen gleichgestellter Personen dar. Sie fördert die Eingliederung und Integration schwerbehinderter Menschen in die Dienststelle, vertritt ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber, überwacht die Einhaltung von Rechten und steht den schwerbehinderten Beschäftigten beratend und unterstützend zur Seite.
Damit unterscheidet sich das Aufgabengebiet und die Zielgruppe der Schwerbehindertenvertretung von anderen Ämtern, wie den Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen bzw. den Beauftragten für Diversität und Inklusion.
Wenn es um die Prozesse der digitalen Barrierefreiheit geht, wird die Schwerbehindertenvertretung nur an 59 der 89 Hochschulen (66 %) beteiligt und angehört. Die übrigen 30 Hochschulen (34 %) beziehen die Schwerbehindertenvertretung in diese Angelegenheiten nicht ein.

Dazu sei angemerkt, dass nicht zwingend die Schwerbehindertenvertretung diejenige Stelle an der Hochschule sein muss, die auch für das Thema digitale Barrierefreiheit zuständig ist. Jedoch stellt sich die Frage, ob es an jenen Hochschulen, die die Schwerbehindertenvertretung nicht in die Prozesse
zur digitalen Barrierefreiheit einbeziehen, andere Organisationsstrukturen gibt, die sich mit dieser Thematik beschäftigen. Ein Querbezug zu der Frage nach Gremien, Institutionen und strukturellen Organisationen an der Hochschule, die das Thema digitale Barrierefreiheit regelmäßig bearbeiten, zeigt, dass dies in der Mehrzahl der Fälle nicht gegeben ist.
Von den 30 Hochschulen, die die Schwerbehindertenvertretung nicht in die Prozesse der digitalen Barrierefreiheit einbeziehen, haben 18 Hochschulen (60 %) keine anderen Gremien, Institutionen und strukturellen Organisationen, die das Thema digitale Barrierefreiheit regelmäßig bearbeiten.
Weitere Informationen
Permalink "Weitere Informationen"Die Umfrage schließt mit einer offenen Frage. Darin erhalten die Hochschulen die Gelegenheit, ihr Profil bezüglich digitaler Barrierefreiheit durch weitere Informationen zu ergänzen. Insgesamt haben 42 Hochschulen diese Möglichkeit genutzt, um weitere Angaben zu machen, während 54 Hochschulen keine weiteren Ergänzungen hatten.
Die inhaltliche Auswertung zeigt, dass die Hochschulen diese offene Frage einerseits nutzen, um auf weitere besondere Strukturen und Maßnahmen zur Förderung der digitalen Barrierefreiheit hinzuweisen. Andererseits wird jedoch auch Kritik an bestehenden Strukturen und Rahmenbedingungen geäußert:
- Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten (18): Es werden Personen, Ämter und Einrichtungen genannt, die für die digitale Barrierefreiheit zuständig sind. Dazu gehören Interessenvertretungen wie die Schwerbehindertenvertretung der Mitarbeitenden oder die Beauftragten für Studierende mit Beeinträchtigung, aber auch Kompetenzzentren und Servicestellen sowie hochschulinterne Arbeitskreise. Die strukturelle Verankerung, Zusammenarbeit und Beteiligung der zuständigen Stellen variiert je nach Hochschule und ist teilweise noch ausbaufähig.
- Bildung und Forschung (12): Digitale Barrierefreiheit ist Teil der Forschung und Lehre. Es gibt Forschungsinitiativen, Projekte, Lehrveranstaltungen oder auch Abschlussarbeiten, die sich spezifisch mit digitaler Barrierefreiheit beschäftigen. Relevante Themen sind dabei z. B. digitale Teilhabe, assistive Systeme, barrierefreie Kommunikation, barrierefreie Dokumente oder barrierefreie Lehrvideos.
- Beratung und Unterstützung (8): Es werden Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Studierende und Mitarbeitende genannt. Einige dieser Angebote richten sich direkt an betroffene Studierende oder Mitarbeitende mit Behinderung. Andere konzentrieren sich auf Sensibilisierung und Umsetzung digitaler Barrierefreiheit, z. B. in den Web-Redaktionen, in der Lehre oder bei der Erstellung barrierefreier Dokumente.
- Strategien und Aktionspläne (6): Inklusion und Barrierefreiheit sind in der strategischen Ausrichtung der Hochschule verankert (z. B. als Teil von Digitalisierungsstrategien). Ergänzend dazu werden Aktionspläne erarbeitet oder sind in Planung. Die Umsetzung variiert je nach Hochschule.
- Politische und gesetzliche Rahmenbedingungen (6): Die politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen sind zur effektiven Umsetzung digitaler Barrierefreiheit nicht ausreichend. Es wird kritisiert, dass es an verbindlichen Vorgaben, effektiven Kontrollen und Sanktionsmechanismen fehle. Vorschläge zur Verbesserung betreffen beispielsweise die Stärkung der Position der Beauftragten für Studierende mit Beeinträchtigung im Hochschulgesetz oder die Einführung positiver Anreize für Hochschulen, z. B. bei der Mittelzuweisung (als Positivbeispiel wird z. B. die Zuweisung „Inklusion an Hochschulen" im Freistaat Sachsen erwähnt).
- Mangel an Personal und Ressourcen (4): Das Fehlen von Barrierefreiheitsbeauftragten, zentralen Beratungsstellen und ausreichendem Personal behindert die dauerhafte und strukturelle Umsetzung von digitalen Barrierefreiheitsmaßnahmen.
- Hochschulübergreifende Kooperationen und Netzwerke (4): Die aktive Beteiligung an Kooperationen und Netzwerken zur Förderung und Weiterentwicklung der digitalen Inklusion und Barrierefreiheit wird als notwendig erachtet. Ein Positivbeispiel hierfür ist die Mitnutzung der Umsetzungsdienste und Kompetenzzentren anderer Hochschulen im selben Bundesland (in Ermangelung eigener Einrichtungen). Auch bei hochschulübergreifenden IT-Lösungen sollte es eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen geben, um die Einhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen bei Software-Anbietern einzufordern. Aktuell besteht die Kritik, dass die Barrierefreiheit zu häufig hinter anderen Anforderungen, wie Datenschutz und -sicherheit, zurückgestellt wird.
- Technische Lösungen (4): Es werden konkrete technische Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit für Studierende und Mitarbeitende erwähnt, wie barrierefreie E-Prüfungen, digitale Lagepläne, Vorlesungsaufzeichnungen mit Untertiteln oder ein barrierefreies Dokumentenmanagementsystem.
- Zugang zu Informationen auf der Webseite (3): Maßnahmen zur Verbesserung der barrierefreien Zugänglichkeit von Internetauftritten sind geplant oder in Arbeit, z. B. durch einen Relaunch des Internetauftritts und auch die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache auf Websites wird als wichtig erachtet.
- Heterogenität (2): Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit innerhalb der Hochschule ist je nach Fachbereich unterschiedlich. Einige sind bereits gut aufgestellt, andere weniger.
- Sensibilisierungsmaßnahmen (1): Es werden Schulungen und Veranstaltungen zur Sensibilisierung für das Thema digitale Barrierefreiheit durchgeführt, um ein besseres Bewusstsein innerhalb der Hochschulen zu schaffen.
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