Nach Kenntnis der Taskforce war die Umfrage zur digitalen Barrierefreiheit an Hochschulen die erste ihrer Art und somit ein wichtiger Meilenstein, um einen Eindruck von der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit an öffentlich-rechtlichen Hochschulen in Deutschland zu erlangen.

Bereits das Ausfüllen der Umfrage veranlasste viele Hochschulen, sich zu unterschiedlichen Themen der digitalen Barrierefreiheit auszutauschen sowie fach- und bereichsübergreifend Informationen zu aktuellen Prozessen, Angeboten und Strukturen zusammenzutragen. Dies regt nicht nur dazu an, den Umsetzungsstand der eigenen Hochschule zu reflektieren, sondern stärkt auch die Sensibilität für das Thema und schafft ein Bewusstsein dafür, wie vielfältig und weitreichend digitale Barrierefreiheit im Hochschulkontext sein kann.

Dass die Umfrage von den öffentlich-rechtlichen Hochschulen so gut angenommen wurde, lässt ein grundsätzliches Interesse und eine Aufgeschlossenheit der Teilnehmenden für das Thema vermuten.

Ziel der Umfrage war es, einen ersten Überblick zu erhalten, inwiefern digitale Barrierefreiheit an öffentlich-rechtlichen Hochschulen in Deutschland verankert ist. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass dies keine objektive, unabhängige Bestandsaufnahme aus Betroffenen-Perspektive war. Denn über die tatsächlichen Barrieren, die Mitarbeitende und Studierende in ihrem Arbeits- und Studien-Alltag erfahren, sagt die Umfrage nur wenig aus. Vielmehr ging es bei der Durchführung der Umfrage darum festzustellen, welche Maßnahmen, Prozesse, Angebote und Strukturen an den Hochschulen existieren, um digitale Barrierefreiheit umzusetzen und zu fördern.

Die anfängliche Vermutung, dass sich die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit an den Hochschulen stark unterscheidet – sowohl zwischen einzelnen Hochschulen als auch in unterschiedlichen Fach- und Organisationsbereichen innerhalb einer Hochschule – hat sich bei der Auswertung bestätigt.
Als mögliche Ursachen hierfür sind u. a. folgende Erklärungsansätze denkbar:

  • Bei den Hochschulen handelt es sich überwiegend um sehr große Einrichtungen mit einer Vielzahl von Mitarbeitenden, Abteilungen und Fachbereichen. Diese komplexen Organisationsstrukturen erschweren ein einheitliches Vorgehen bei der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit.
  • Lehrende und Dozierende sind für die barrierefreie Gestaltung ihrer Lehre sowie der eingesetzten Lehrmaterialien selbst verantwortlich. Dies kann zu großen Unterschieden in der Umsetzung (digitaler) Barrierefreiheit führen und hängt u. a. von der Sensibilität und dem Engagement der einzelnen Lehrkräfte ab.
  • Je nach Bundesland unterscheiden sich die Voraussetzungen der Hochschulen, z. B. in Hinblick auf gesetzliche Rahmenbedingungen und Vorgaben, Strukturen oder die finanzielle und personelle Ausstattung. Dies erschwert auch die länderübergreifende Zusammenarbeit der Hochschulen.

Indem in der Umfrage konkrete Maßnahmen und Strukturen abgefragt wurden, ist eine Art Sammlung von Ideen und Lösungsansätzen entstanden, die es den Hochschulen ermöglichen soll, voneinander zu lernen und in einen gemeinsamen Austausch zu treten. Hochschulen, die als Vorreiter im Bereich der digitalen Barrierefreiheit fungieren, liefern Anregungen für andere Hochschulen.

Im Folgenden werden einige der in der Umfrage behandelten Themen und daraus abgeleitete Anregungen zusammengefasst:

  • Um die digitale Barrierefreiheit nachhaltig sicherzustellen, bedarf es einer strukturellen Verankerung des Themas. Aufgrund der Vielfältigkeit der Themen (z. B. digitale Barrierefreiheit in der Verwaltung, in der Lehre, in Bibliotheken, bei Webauftritten, bei der Beschaffung von IT, für Studierende und Mitarbeitende) kommen unterschiedliche Gremien, Institutionen und Organisationsstrukturen als zuständige Stellen in Betracht. Wichtig dabei ist, dass Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klar geregelt sind, um eine effektive Zusammenarbeit zu ermöglichen. Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit sollte dabei nicht an Einzelpersonen hängen, sondern organisatorisch sinnvoll verankert sein. Dafür sind ggf. zusätzliche Stellen und entsprechend geschultes Personal erforderlich.
  • Gleiches gilt auch für die Prüfung der digitalen Barrierefreiheit von Internetauftritten, z. B. bei Webauftritten. Regelmäßige Prüfungen sind wichtig, um die barrierefreie Zugänglichkeit digitaler Angebote verbessern zu können. Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Ansätze für die Prüfung, z. B. Beauftragung externer Stellen oder Durchführung von Selbstbewertungen bei entsprechendem Know-how. Wichtig ist jedoch auch hier eine systematische Verankerung der Zuständigkeiten in der Organisationsstruktur und die Einplanung von Budgets für Prüfungen und Optimierungen.
  • Viele Hochschulen bieten ihren Mitarbeitenden bereits Qualifizierungsmaßnahmen und Weiterbildungsangebote im Bereich der digitalen Barrierefreiheit an. Auch die BFIT-Bund-AG Barrierefreie Hochschule hat bereits eine Handreichung „Barrierefreie Dokumente in Lernkontexten" mit Praxistipps zur Erstellung barrierefreier Dokumente veröffentlicht. Entscheidend hierbei ist, wie stark diese Angebote von den Mitarbeitenden und Lehrenden genutzt und in der Praxis umgesetzt werden. Individuelle Beratungs- und Unterstützungsstrukturen können dabei helfen, das theoretische Wissen im Einzelfall praktisch anzuwenden.
  • Fachstellen in Form von Service- und Beratungsstellen oder Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sind als zentrale Anlaufstelle für betroffene Studierende sinnvoll. Der Zugang zu diesen Stellen sollte möglichst einfach und niedrigschwellig sein.
  • Eine gleichberechtigte Teilhabe an der Hochschulbildung setzt voraus, dass Studierende mit Behinderung bei Bedarf Zugang zu benötigten assistiven Technologien in Form von Hard- und Software besitzen. Hierfür gibt es unterschiedliche Lösungsstrategien, angefangen bei der Ausstattung von Lehrräumen und Laboren, über die Ausleihe aus bestehenden Hilfsmittelpools bis hin zur individuellen Beschaffung. Wichtig ist dabei, dass entsprechende Lösungen möglichst schnell angeboten werden können, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
  • Nachteilsausgleiche bei Prüfungen sind für Studierende mit Behinderung essenziell, um faire und gleichberechtigte Bedingungen herzustellen. Bedeutsam ist hier eine individuelle Beurteilung und Anpassung der Prüfungsleistung bzw. deren Rahmenbedingungen je nach Einzelfall.
  • Umsetzungsdienste und Kompetenzzentren mit einem besonderen Know-how auf dem Gebiet der (digitalen) Barrierefreiheit können sowohl für betroffene Studierende mit Behinderung als auch für Mitarbeitende, die die Barrierefreiheit umsetzen, eine große Unterstützung sein. Für Hochschulen ohne eigene Umsetzungsdienste oder Kompetenzzentren sollte es andere Anlaufstellen geben, wie beispielsweise Einrichtungen an anderen Hochschulen oder entsprechende Fachstellen des Landes.
  • Potenziale für eine hochschulübergreifende Abstimmung und Koordination zeigen sich u. a. in Hinblick auf übergreifende IT-Lösungen. So kann ein gemeinsames Auftreten der Hochschulen gegenüber den Anbietern gängiger IT-Systeme den Forderungen nach einer Verbesserung der barrierefreien Zugänglichkeit Nachdruck verleihen. Des Weiteren können gemeinschaftlich koordinierte Barrierefreiheitsprüfungen und -optimierungen Ressourcen einsparen. Als Ansatzpunkt hierfür hat die BFIT-Bund-AG Barrierefreie Hochschule die Netzwerksammlung „Infos zur Barrierefreiheit von Lernplattformen" erstellt. Sie enthält Kontakte zu den Communities ausgewählter Lernplattformen bezüglich ihres Zustands der Barrierefreiheit.
  • Aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen wird die barrierefreie Zugänglichkeit von Hard- und Software-Produkten für viele Anbieter ein zunehmend wichtiges Thema. Damit Nutzende von Verbesserungen profitieren, ist es wichtig, die Aktualität von Hard- und Software sicherzustellen. Dies gilt sowohl für assistive Technologien als auch für Hard- und Software im Allgemeinen.
  • Im Beschaffungsprozess für neue Hard- und Software sollte die Barrierefreiheit eine zentrale Anforderung darstellen. Als Hilfestellung dafür kann der „Leitfaden zum Vergabeprozess" der BFIT-Bund-AG Barrierefreie Hochschule dienen, welcher Rahmenbedingungen für die Beschaffung und Vergabe von IT-Lösungen für öffentliche Stellen am Beispiel der Hochschulen skizziert.

Diese Anregungen können als erster Ansatzpunkt dienen, um die digitale Barrierefreiheit an Hochschulen zu verbessern und Strategien und Strukturen zur nachhaltigen Sicherung der Barrierefreiheit zu schaffen und zu verankern.

Empfehlung für Hochschulen

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Hochschulen, die das Thema digitale Barrierefreiheit weiter vorantreiben wollen, sei das SHUFFLE-Reifegradmodell empfohlen. Das SHUFFLE-Reifegradmodell ist ein Selbstbewertungstool, das vom Projekt SHUFFLE entwickelt wurde. Mit ihm können Hochschulen analysieren, wie gut sie momentan im Bereich der digitalen Teilhabe aufgestellt sind. Anhand des Ergebnisses werden dann auch automatisiert Handlungsempfehlungen ausgegeben, wie sich Hochschulen in verschiedenen Bereichen weiter verbessern können. Mehr Informationen gibt es auf der Website des SHUFFLE-Projekts.

Einige Aspekte der digitalen Teilhabe, die im SHUFFLE-Reifegradmodell behandelt werden, waren bereits Teil dieser Umfrage, andere kommen ergänzend hinzu. Einen Eindruck hierzu vermittelt das folgende Schaubild. Es zeigt, wie viele Informationen durch das Ausfüllen der Umfrage bereits zusammengetragen wurden, die für die SHUFFLE-Reifegrad-Analyse nachgenutzt werden können.

Schaubild des SHUFFLE-Reifegradmodells, welches die inhaltlichen Überschneidungen zwischen der Umfrage und den Themenfeldern des Reifegradmodells veranschaulicht (Details in der nachfolgenden Tabelle)
Abbildung 24: Das SHUFFLE-Reifegradmodell besteht aus 19 Themenfeldern, gruppiert in vier Dimensionen: Strategie (blau), Struktur (gelb), Lehren und Lernen (grün) sowie Beratung und Support (rot). Aus den Daten der Umfrage lassen sich bereits erste Reifegradstufen für 7 der 19 Themenfelder ableiten. Die Grafik zeigt für jedes Themenfeld die maximal ermittelbare Stufe: Kollaboration (max. 3), Webauftritt (max. 1), Infrastruktur (max. 4), Beschaffung (max. 3), Nachteilsausgleich (max. 1), Training und Unterstützung (max. 2) sowie Unterstützungsangebot (max. 3)
DimensionThemenfeldErmittelbare Reifegradstufe aus den Umfrage-Daten
StrategieZielgruppe Studierende mit Beeinträchtigungen-
Partizipation-
Kollaborationmax. 3
Steuerungsinstrumente-
Akkreditierung-
StrukturFeedback- und Beschwerdemanagement-
Webauftrittmax. 1
Infrastrukturmax. 4
Beschaffungmax. 3
Finanzielle Ressourcen-
Personelle Ressourcen-
Lehren und LernenNachteilsausgleichmax. 1
Prüfungsleistungen-
Training und Unterstützungmax. 2
Sensibilisierung-
Prüfung auf Barrierefreiheit von Lehrmaterialien-
Beratung und SupportBeratung-
Unterstützungsangebotmax. 3
Austausch-

Die Selbstbewertung mit dem SHUFFLE-Reifegradmodell bietet eine vertiefende Auseinandersetzung, die sich sowohl für jene Hochschulen lohnt, die bereits an der Umfrage teilgenommen haben als auch für alle anderen.

Um einen Eindruck davon zu erhalten, wie sich die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit an deutschen Hochschulen zukünftig entwickelt, scheint es sinnvoll, diese Art der Umfrage mit etwas zeitlichem Abstand zu wiederholen. Dies kann Rückschlüsse darauf ermöglichen, welchen Stellenwert die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit an Hochschulen hat, in welchen Bereichen es ggf. Fortschritte gibt und wo noch Handlungsbedarf besteht. Wünschenswert wäre es, dabei auch jene öffentlich-rechtlichen Hochschulen zu erreichen, die aktuell nicht teilgenommen haben, sowie ggf. auch private Hochschulen in die Umfrage mit einzubeziehen.

Ergänzend dazu wäre eine objektive Beurteilung der digitalen Barrierefreiheit im Arbeits- und Studienalltag sinnvoll, um eine bessere Vergleichbarkeit der Hochschulen zu ermöglichen und festzustellen, inwiefern sich die Selbsteinschätzung der Hochschulen mit den tatsächlichen Erfahrungen betroffener Mitarbeitender und Studierender deckt.

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