BFIT Leitfäden


Version: 4.0

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen

Redaktion

Technik

Digitale Barrierefreiheit in Betriebssystemen und Browsern

Online betrachten

Dieser Text kann auch als PDF Datei heruntergeladen werden.

Was ist gemeint?

Digitale Barrierefreiheit hängt immer von zwei Seiten ab: der individuellen Unterstützung durch das Betriebssystem und der barrierefreien Gestaltung der Anwendung selbst. Nur wenn beide Seiten zusammenspielen, entsteht ein wirklich zugängliches Nutzungserlebnis.

Moderne Betriebssysteme wie Windows, macOS, iOS oder Android stellen zahlreiche integrierte Funktionen bereit, mit denen sich die Darstellung und Bedienung digitaler Inhalte individuell anpassen lässt, etwa durch Screenreader, Vergrößerung, Farbfilter oder Spracheingabe. Diese systemweiten Einstellungen bieten vielen Menschen mit Beeinträchtigungen eine wertvolle Hilfe, um digitale Geräte besser zu nutzen.

Entscheidend ist aber: Diese Funktionen können ihre Wirkung nur dann entfalten, wenn Webauftritte, mobile Anwendungen oder Dokumente auch technisch barrierefrei entwickelt sind. Für Nutzende bieten die integrierten Funktionen einen Einstiegspunkt, um Geräte an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Sollten diese Funktionen nicht ausreichen, gibt es insbesondere unter Windows alternative Werkzeuge, die zusätzliche Unterstützung bieten.

Für Entwickler und Entwicklerinnen bedeutet das: Wer Inhalte barrierefrei gestalten möchte, kann und sollte diese mit den vorhandenen Systemfunktionen testen. Viele dieser Werkzeuge sind kostenfrei verfügbar oder bereits ins System integriert. So lassen sich Barrieren schnell identifizieren und vermeiden.

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit kein freiwilliger Bonus mehr, sondern eine gesetzliche Verpflichtung für viele Bereiche der Privatwirtschaft. Für öffentliche Stellen gilt diese Pflicht schon seit längerem, sie müssen digitale Angebote bereits heute barrierefrei bereitstellen, etwa nach den Vorgaben der BITV 2.0.

Die gute Nachricht: Ein Großteil der technischen Voraussetzungen ist bereits vorhanden, direkt in den Geräten, die täglich genutzt werden. Betriebssysteme und Browser bieten viele Funktionen, die sowohl Nutzenden als auch Entwickelnden helfen können, Barrierefreiheit effektiv umzusetzen. Voraussetzung ist, dass diese Funktionen korrekt unterstützt und sinnvoll genutzt werden.

In diesem Guide zeigen wir euch, welche Funktionen einige Betriebssysteme und Browser standardmäßig anbieten. Ziel ist es, ein besseres Verständnis für bestehende Möglichkeiten zu schaffen und praktische Hinweise für die bessere Gestaltung digitaler Angebote zu geben, basierend auf dem, was bereits heute zur Verfügung steht.

Warum sind systemweite Einstellungen wichtig für die Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit beginnt nicht erst auf der Ebene einzelner Webauftritte oder mobilen Anwendungen, sondern viel früher, in den Systemen, mit denen Menschen digitale Inhalte überhaupt wahrnehmen können. Wenn Betriebssysteme und Browser grundlegende Barrierefreiheitsfunktionen bereitstellen, ermöglicht das vielen Nutzenden einen eigenständigen und gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten.

Systemeigene Funktionen wie Screenreader, Vergrößerungswerkzeuge, Farbfilter oder Spracheingabe wirken übergreifend. Wenn Webauftritte, Dokumente oder mobile Anwendungen barrierefrei gestaltet und umgesetzt werden, erhöht sich die Nutzbarkeit für eine große Zahl von Menschen erheblich.

Darüber hinaus schaffen systemintegrierte Funktionen Konsistenz. Nutzende können ihre bevorzugten Einstellungen zentral festlegen und müssen sie nicht in jeder Anwendung neu suchen. Das reduziert kognitive Belastung und macht digitale Inhalte zugänglicher, auch für Personen mit geringer Technikaffinität oder temporären Einschränkungen.

Schließlich trägt die konsequente Unterstützung dieser systemeigenen Funktionen dazu bei, gesetzliche Anforderungen wie die des BFSG, des BGG und der EN 301 549 zu erfüllen. Wer barrierefreie Inhalte gestalten möchte, sollte sich daher mit den Möglichkeiten vertraut machen, die die jeweiligen Betriebssysteme und Browser bereits mitbringen.

Warum lohnt sich die Nutzung von Systemfunktionen?

Welche Einstellungen sind möglich?

Welche Plattformen bieten welche Funktionen?

Die folgenden Tabellen geben einen Überblick darüber, welche Barrierefreiheitsfunktionen in den gängigen Betriebssystemen (Windows, macOS, iOS/iPadOS, Android) und in den meistgenutzten Browsern (Firefox, Chrome, Safari, Microsoft Edge) verfügbar sind. Dabei wird aufgezeigt, welche Funktionen standardmäßig vollständig vorhanden sind, welche nicht angeboten werden und wo es nur eine eingeschränkte Unterstützung gibt.

Diese Übersicht hilft dabei einzuschätzen, welche Systeme bereits umfangreiche Barrierefreiheitsfunktionen mitbringen und bei welchen ergänzenden Lösungen notwendig sein könnten.

Betriebssysteme: Stand Juni 2025

Legende:

Grünes Icon mit weißem Hacken drauf
Funktion ist vollständig verfügbar
Oranges Icon mit horizontalem weißem Strich drauf
Funktion ist nur eingeschränkt verfügbar
Rotes Icon mit weißem Kreuz drauf
Funktion ist nicht vorhanden
FunktionWindows 10/11macOSiOS/iPadOSAndroid
ScreenreaderFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
BildschirmvergrößerungFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbarFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
TTS (Vorlesen)Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
Farbfilter / FarbkorrekturFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
Hoher KontrastFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist nur eingeschränkt verfügbar
SpracherkennungFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
BildschirmtastaturFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
Mono-AudioFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
Schaltersteuerung (Switch Control)Funktion ist nur eingeschränkt verfügbarFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
Gestensteuerung und TouchhilfenFunktion ist nur eingeschränkt verfügbarFunktion ist nur eingeschränkt verfügbarFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
Live-Untertitel und TranskriptionFunktion ist nicht vorhandenFunktion ist nicht vorhandenFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
Eye TrackingFunktion ist nur eingeschränkt verfügbarFunktion ist nicht vorhanden

Funktion ist vollständig verfügbar

(ab iOS 17+)

Funktion ist nicht vorhanden
Lupe / Kamera-Zoom für reale ObjekteFunktion ist nicht vorhandenFunktion ist nicht vorhandenFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
Soundverstärker und HörhilfenFunktion ist nur eingeschränkt verfügbarFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar

Systembezeichnungen im Überblick

Barrierefreiheitsfunktionen tragen je nach Betriebssystem unterschiedliche Namen. Um die Orientierung zu erleichtern, sind im folgenden Abschnitt die wichtigsten Funktionen noch einmal mit ihrer jeweiligen Bezeichnung in Windows, macOS, iOS/iPadOS und Android aufgeführt. So lässt sich gezielt nachvollziehen, wo sich welche Einstellung finden lässt.

Browser Stand Juni 2025

Legende:

Grünes Icon mit weißem Hacken drauf
Funktion ist vollständig verfügbar
Oranges Icon mit horizontalem weißem Strich drauf
Funktion ist nur eingeschränkt verfügbar
Rotes Icon mit weißem Kreuz drauf
Funktion ist nicht vorhanden
FunktionFirefoxChromeSafariEdge
Screenreader-KompatibilitätFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
Reader-Modus / LesemodusFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist nur eingeschränkt verfügbarFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
Zoom / SeitenvergrößerungFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
Benutzerdefinierte SchriftgrößenFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist nur eingeschränkt verfügbarFunktion ist vollständig verfügbar
Kontrast / FarbanpassungFunktion ist nur eingeschränkt verfügbarFunktion ist nur eingeschränkt verfügbarFunktion ist nur eingeschränkt verfügbarFunktion ist vollständig verfügbar
Tastaturnavigation (Tab-Handling)Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
Live-Untertitelung / TranskriptionFunktion ist nicht vorhandenFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist nicht vorhandenFunktion ist nur eingeschränkt verfügbar
TTS (Vorlesen)Funktion ist nicht vorhandenFunktion ist nicht vorhandenFunktion ist nicht vorhandenFunktion ist vollständig verfügbar
Caret-Browsing (mit F7)Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist nicht vorhandenFunktion ist vollständig verfügbar

Weiterführende Informationen

Webinar zum Thema „Was können moderne Betriebssysteme und Browser ohne zusätzliche Software“

Erklärung zur Barrierefreiheit

Online betrachten

Dieser Text kann auch als PDF Datei heruntergeladen werden.

Warum ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit wichtig?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein wesentlicher Bestandteil der digitalen Barrierefreiheit und nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein zentraler Bestandteil von Inklusion. Sie zeigt transparent auf, welche Inhalte und Funktionen einer Webseite oder mobilen Anwendung barrierefrei gestaltet sind und wo noch Verbesserungen notwendig sind. Eine gut formulierte und aktuelle Erklärung hilft Nutzenden, zu verstehen, welche Barrieren noch bestehen und wie sie Unterstützung erhalten können.

Hinter der Erklärung zur Barrierefreiheit stehen verschiedene Gesetze:

In den Bundesländern gelten eigene gesetzliche Bestimmungen. Dieses Dokument zeigt beispielhaft, wie die Erklärung zur Barrierefreiheit richtig und vollständig erstellt werden sollte. 

Relevante Anforderungen (gemäß BITV 2.0 § 7)

Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss umfassend und klar verständlich bewerten, inwieweit die Webseite oder mobile Anwendung mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit vereinbar ist. Wenn Teile nicht vollständig barrierefrei sind, müssen diese benannt und die Gründe dafür angegeben werden.

  1. Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist in einem barrierefreien und maschinenlesbaren Format zu veröffentlichen.

  2. Eine Verlinkung zur Erklärung zur Barrierefreiheit erfolgt an hervorgehobener Stelle auf der Startseite und ist auf jeder Unterseite vorhanden.

  3. Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist als solche erkennbar.

  4. Der Geltungsbereich der Erklärung wird genannt (Name der öffentlichen Stelle, Name der Webseite).

  5. Es wird auf die Rechtsgrundlage verwiesen. Es erfolgte eine Angabe, inwieweit die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt wurden (vollständig vereinbar / teilweise vereinbar / nicht vereinbar).

  6. Nicht barrierefreie Inhalte, sofern vorhanden, sind aufgeführt.

  7. Falls Alternativen zu nicht barrierefreien Inhalten verfügbar sind, sollten diese in der Barrierefreiheitserklärung vermerkt werden.

  8. Optionale Inhalte beispielsweise Maßnahmen, die über die Mindestanforderungen hinausgehen oder die für die Beseitigung von Barrieren ergriffen werden sollen, sind angegeben.

  9. Die verwendete Prüfmethode (Selbstprüfung oder Dritte) wird benannt.

  10. Das Datum der Erstellung oder der letzten Aktualisierung ist vorhanden und das Datum ist nicht älter als ein Jahr.

  11. Ein Feedback-Mechanismus mit der Möglichkeit für Betroffene, elektronisch Kontakt aufzunehmen, ist angegeben und beschrieben.

  12. Kontaktangaben der Zuständigen Stelle (bei der öffentlichen Stelle) für barrierefreie Zugänglichkeit sind benannt.

  13. Das Durchsetzungsverfahren / Beschwerdeverfahren ist beschrieben und der Kontakt zur Durchsetzungsstelle / Beschwerdestelle ist aufgeführt.

Umsetzung einer barrierefreien Erklärung zur Barrierefreiheit

Eine vollständige und korrekte Barrierefreiheitserklärung sollte in folgende Bestandteile gegliedert werden:

  1. Erreichbarkeit der Erklärung

  2. Beschreibung des Geltungsbereichs

  3. Bewertung der Barrierefreiheitsanforderungen

  4. Nicht barrierefreie Inhalte aufführen

  5. Vermerk zu Alternativen für nicht barrierefreie Inhalte

  6. Prüfmethode angeben

  7. Aktualitätsdatum angeben

  8. Feedback-Mechanismus und Kontaktstellen

  9. Klare und verständliche Sprache verwenden

  10. Zugänglichkeit der Erklärung sicherstellen

  11. Regionale Anforderungen beachten

Optionale Angaben für die Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 § 7

  1. Erläuterung der Bemühungen um eine bessere digitale Barrierefreiheit:

  2. Förmliche Bestätigung der Barrierefreiheitserklärung (administrativ oder politisch).

  3. Datum der Veröffentlichung der Website und/oder mobilen Anwendung.

  4. Datum der letzten Aktualisierung der Website und/oder mobilen Anwendung nach wesentlicher inhaltlicher Überarbeitung.

  5. Link zu einem Bewertungsbericht, falls verfügbar, insbesondere bei vollständiger Vereinbarkeit der Website oder mobilen Anwendung.

  6. Zusätzliche telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen sowie Unterstützung für Nutzer von assistiven Technologien.

  7. Weitere Inhalte, die als angemessen erachtet werden.

Barrierefreiheitserklärung des Beispielamts

Diese Erklärung gilt für die Website des Beispielamts, erreichbar unter http://www.beispielamt.de.Sie umfasst alle Inhalte und Funktionen der Webseite, soweit diese nicht anderweitig angegeben sind. 

Als öffentliche Stelle im Sinne der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webauftritte im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Bewertung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die Webseite des Beispielamts erfüllt die Anforderungen der BITV 2.0 teilweise. Viele Inhalte sind bereits barrierefrei gestaltet, einige Bereiche weisen jedoch noch Barrieren auf, die derzeit in Bearbeitung sind.

Aktuell sind einige PDF-Dokumente und interaktive Grafiken nicht vollständig barrierefrei. Auch folgende Bereiche weisen Barrieren auf:

Diese Barrieren sind aufgrund technischer Einschränkungen oder externer Ressourcen noch nicht behoben. Wir arbeiten daran, diese Inhalte in Q3 2025 barrierefrei anzubieten.

Die Website wurde einer internen Selbstprüfung durch das Beispielamt unterzogen. Eine externe Überprüfung ist für das kommende Jahr geplant.

Aktualitätsdatum

Diese Erklärung wurde am 25. Oktober 2024 erstellt und zuletzt am 25. Oktober 2024 überprüft. Die Webseite wurde 01.Dezember.2020 erstellt und am 25. Oktober.2024 zuletzt aktualisiert. 

Zusätzliche Bemühungen um Barrierefreiheit

Das Beispielamt hat sich zur Bereitstellung einer umfassenden und transparenten Barrierefreiheitserklärung verpflichtet. Hierzu wurden einige fakultative Maßnahmen eingeführt, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen und zur Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit beitragen sollen.

Zusätzliche telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen
Für Menschen mit Behinderungen bietet das Beispielamt zusätzliche Unterstützung in Form einer telefonischen Beratung an. Sollten Fragen zur Barrierefreiheit der Website bestehen oder Probleme beim Zugang auftreten, können sich Nutzende direkt telefonisch an uns wenden. Diese Unterstützung soll sicherstellen, dass auch diejenigen, die Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer digitalen Angebote haben, die erforderliche Hilfe erhalten.

Kontakt für zusätzliche Hilfe: Telefon: 01234 / 567890

E-Mail: hilfe@beispielamt.de

Veröffentlichung eines Bewertungsberichts Das Beispielamt veröffentlicht einen Bewertungsbericht zur Barrierefreiheit der Website, um Transparenz zu schaffen und Nutzenden einen detaillierten Einblick in die Barrierefreiheit unseres Webauftritts zu bieten.

Barrieren melden: Kontakt zu den Ansprechpartnern

Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder benötigen Sie weitere Informationen zur Barrierefreiheit, können Sie uns über die E-Mail-Adresse barrierefreiheit@beispielamt.de kontaktieren. Wir sind bemüht, Ihre Anfragen zeitnah zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage unzufrieden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit

Musterstraße 1, 12345 Musterstadt

Telefon: 01234 / 56789 

E-Mail: durchsetzung@beispielamt.de

Checkliste für die Erstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit

  1. Erreichbarkeit der Erklärung

  2. Beschreibung des Geltungsbereichs

  3. Rechtsgrundlage angeben

  4. Bewertung der Barrierefreiheitsanforderungen

  5. Nicht barrierefreie Inhalte

  6. Vermerk zu Alternativen

  7. Prüfmethode angeben

  8. Aktualitätsdatum

  9. Feedback-Mechanismus und Kontaktstellen

  10. Durchsetzungsverfahren

  11. Klare und verständliche Sprache verwenden

  12. Optionale Angaben

Feedback-Mechanismus

Online betrachten

Dieser Text kann auch als PDF Datei heruntergeladen werden.

Was ist der Feedback-Mechanismus?

Der Feedback-Mechanismus ist Bestandteil der Erklärung zur Barrierefreiheit. In § 12b Abs. 2 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und § 7 Abs. 2 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ist auf Bundesebene geregelt, dass der Feedback-Mechanismus von jeder Seite eines Webauftritts oder innerhalb der Navigation einer App unmittelbar zugänglich und einfach zu benutzen sein soll. Rückmeldungen helfen öffentlichen Stellen, Barrieren zu identifizieren und zeitnah zu beheben.

Der Mechanismus ist rechtlich in § 7 Absatz 2 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) geregelt und soll von jeder Seite eines Webauftritts oder in der Navigation einer App leicht erreichbar sein. Rückmeldungen über den Mechanismus helfen öffentlichen Stellen, Barrieren zu identifizieren und zeitnah zu beheben.

Warum ist der Feedback-Mechanismus wichtig?

Wie sieht ein Feedback-Mechanismus nach der BITV aus?

Gemäß § 7 Absatz 2 der BITV 2.0 soll der Feedback-Mechanismus folgende Anforderungen erfüllen:

Wie funktioniert der Feedback-Mechanismus?

  1. Barriere melden:

  2. Reaktion der öffentlichen Stelle:

  3. Durchsetzungs-/ Schlichtungsstelle kontaktieren:

Wie verläuft ein Schlichtungs– oder Durchsetzungsverfahren?

Meistens läuft das Schlichtungsverfahren schriftlich ab. Die Schlichtungsstelle prüft, ob der Antrag zulässig ist und kontaktiert die öffentliche Stelle. Sie kann sich innerhalb eines Monats zu dem Antrag äußern. Eine schlichtende Person wirkt auf eine Einigung hin und kann dazu auch einen Vorschlag unterbreiten. Das Schlichtungsverfahren endet entweder mit einer Einigung der Beteiligten oder mit einer Mitteilung, dass keine Einigung erreicht werden konnte.

In den Ländern verläuft das Durchsetzungsverfahren ähnlich. Dort ist oft Voraussetzung, dass ihr vorher den Feedback-Mechanismus genutzt habt. Schaut in die Erklärung zur Barrierefreiheit: hier müssen das Verfahren im eigenen Land und die zuständige Durchsetzungsstelle genannt sein. Auf dieser Website findet ihr eine Übersicht der Durchsetzungsstellen: https://lbit.hessen.de/ds/stellen.

Wie setzt man einen guten Feedback-Mechanismus auf Webauftritten um?

Ein gut gestalteter Feedback-Mechanismus schafft Vertrauen und fördert die Zusammenarbeit zwischen Nutzenden und öffentlichen Stellen. Mit der richtigen Umsetzung stellt ihr sicher, dass euer Webauftritt barrierefrei bleibt und kontinuierlich verbessert wird.

  1. Sichtbarkeit:

  2. Benutzerfreundlichkeit:

  3. Strukturierte Abfrage:

  4. Verfügbarkeit von Kontaktinformationen:

  5. Zeitnahe Rückmeldung:

Beispiel für einen guten Feedback-Mechanismus

  1. Platzierung und Verlinkung:

  2. Inhalte des Kontaktformulars:

  3. Beispieltext für Feedback-Seite:

Checkliste für einen guten Feedback-Mechanismus

  1. Platzierung und Verlinkung:

  2. Benutzerfreundlichkeit:

  3. Relevante Abfragen:

  4. Kontaktinformationen:

  5. Reaktion und Rückmeldung:

Gebärdensprachevideos nach BITV 2.0

Online betrachten

Dieser Text kann auch als PDF Datei heruntergeladen werden.

Einleitung

Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist seit 2002 im Bundesgleichstellungsgesetz anerkannt. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass es sich dabei um eine eigenständige, visuell-gestische Sprache mit eigener Grammatik, Ausdrucksweise und kultureller Bedeutung handelt. Für gehörlose und schwerhörige Menschen (Deaf Community) ist sie die Erstsprache und somit das zentrale Kommunikationsmittel im Alltag und im gesellschaftlichen Leben, um Informationen, Emotionen und komplexe Inhalte zu verstehen und mitzuteilen.

Im digitalen Raum spielt Gebärdensprache eine entscheidende Rolle für echte Barrierefreiheit. Nur wenn Inhalte auch in Gebärdensprache angeboten werden, können gehörlose Menschen öffentliche Informationen, Dienstleistungen und Angebote gleichberechtigt nutzen. Genau hier setzt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) an: Sie verpflichtet öffentliche Stellen, zentrale Informationen ihrer Webauftritte auch in DGS bereitzustellen.

Auf der Startseite eines Internet- oder Intranetauftritts sind gemäß § 4 der BITV 2.0 folgende Erläuterungen in DGS bereitzustellen:

In Anhang 2, Teil 1 der BITV 2.0 findet sich Vorgaben, wie diese Informationen bereitgestellt werden sollen. Diese Regelung gilt sowohl für öffentliche als auch für interne Webauftritte (Intranets) von Behörden.

Gebärdensprachevideos sind somit ein wesentlicher Bestandteil einer inklusiven digitalen Kommunikation. Sie schaffen Sichtbarkeit, fördern Verständnis und ermöglichen Teilhabe für alle.

Zu beachten ist, dass in der Anlage 2 der Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV) 2.0 technisch zum Teil veraltete Vorgaben enthalten sind. Aus Sicht der gehörlosen Community besteht daher die Forderung, die BITV hier zu aktualisieren oder alternativ auf eine dynamisch gepflegte Webseite zu verweisen, auf der der technische Stand der Anforderungen flexibel und rasch an neue Entwicklungen angepasst werden kann.

Welche Inhalte müssen Gebärdensprachevideos enthalten?

Wie gestalte ich Gebärdensprachevideos?

Die BITV definiert gestalterische und technische Mindestanforderungen, damit Gebärdensprachvideos gut wahrnehmbar und technisch zugänglich sind. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind, kann sogar eine Ausgrenzung statt Inklusion entstehen.

Achtet bei der Produktion Eurer Videos auf folgende Punkte:

Das Informationsangebot in DGS muss auf der Startseite eines Webauftritts eindeutig als Icon oder Schriftzug gekennzeichnet sein.

Das bedeutet:

Auf Eurer Startseite, meist im Servicebereich oder im Kopfbereich der Seite sollte sich ein klar erkennbarer Link zu den Inhalten in DGS befinden.

Der Link trägt die Bezeichnung „Gebärdensprache“ und wird zusätzlich mit dem offiziellen Symbol für die Deutsche Gebärdensprache (DGS-Logo) versehen.

DGS-Logo - Das Zeichen für die Deutsche Gebärdensprache

Das Piktogramm oder der Schriftzug hilft Nutzerinnen und Nutzern, das Angebot schnell zu erkennen und unmittelbar aufzurufen. Ihr findet es in Anlage 2, Teil 1 BITV 2.0.

Achtet darauf, dass:

Struktur und Anzahl der Videos

Erfahrungsgemäß ist es besser, mehrere kurze Videos statt eines langen Films zu veröffentlichen. So bleiben die Informationen übersichtlich, gezielt abrufbar und sind bei einzelnen Aktualisierungen der Inhalte auch besser auszutauschen.

Wir empfehlen: Mindestens drei Videos mit klar abgegrenzten Themen, zum Beispiel:

  1. Überblick über den Webauftritt.

  2. Navigation und Nutzung der Seite (Einbindung von Screenshots wird empfohlen).

  3. Kontaktmöglichkeiten und Erklärung zur Barrierefreiheit.

Jedes Video sollte mit einem eindeutigen Titel, einer kurzen Beschreibung und einem sichtbaren Vorschaubild versehen sein. Damit wird sichergestellt, dass Nutzende gezielt die Informationen finden, die sie benötigen, und sich leicht im Angebot orientieren können. Dies kann mit Untertiteln versehen werden, damit es barrierefrei für unterschiedliche Zielgruppen verfügbar ist.

Wen kann ich beauftragen?

Wählt für die Produktion Eurer Gebärdensprachvideos qualifizierte Dienstleister, die die DIN EN ISO 17100 („Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen“) erfüllen.

Achtet darauf, dass:

Leistungsumfang laut BFIT-Handlungsempfehlung:

Gebärdensprach-Avatare: Chancen und Grenzen

Mittlerweile werden auch Gebärdensprach-Avatare (computer-animierte Gebärdensprach-Darstellende) für die Erstellung von Gebärdensprachvideos angeboten. Hierbei sind aktuell jedoch die deutlichen Einschränkungen der Technologie Insbesondere im Hinblick auf eine barrierefreie Kommunikation in DGS zu beachten.

Potenziale

Avatare könnten zukünftig eine schnelle und flexible Lösung bieten, insbesondere wenn kurze Informationen oder automatisiert erzeugte Texte in Gebärdensprache übertragen werden sollen.

Grenzen und kritische Aspekte

Empfehlungen für den Einsatz

Nach unserer Wahrnehmung ist die Akzeptanz solcher Avatare in der Deaf-Community bislang gering. Viele gehörlose Nutzerinnen und Nutzer empfinden die Darstellungen als sprachlich unnatürlich, mimisch unpräzise oder kulturell nicht authentisch. Aus diesem Grund empfehlen wir, auf den Einsatz von Gebärdensprach-Avataren derzeit zu verzichten. Solange diese Technologien weder die sprachliche Vielfalt der Deutschen Gebärdensprache noch deren Ausdrucksqualität zuverlässig wiedergeben können, stellen sie keinen gleichwertigen Ersatz für menschliche Dolmetschende oder native Signer dar.

Checkliste für Gebärdensprachvideos

KI-Technologien und Barrierefreiheit

Online betrachten

Dieser Text kann auch als PDF Datei heruntergeladen werden.

KI-Technologien

KI-Technologien können Nutzende dabei unterstützen, digitale und analoge Informationen wahrzunehmen, zu verstehen oder zu bedienen. Im Mittelpunkt stehen KI-gestützte Hilfsmittel, die Barrieren ausgleichen können. Gemeint sind hier nicht allgemeine KI-Werkzeuge zum Schreiben, Zusammenfassen oder Recherchieren.

Dazu gehören zum Beispiel Apps, die Bilder beschreiben, Texte vorlesen, Sprache live verschriftlichen, nicht beschriftete Schaltflächen auf Webauftritten erklären oder Informationen aus der Umgebung über eine Kamera erfassen.

KI-gestützte Angebote können im Alltag eine große Hilfe sein. Sie können blinden oder sehbehinderten Menschen Bilder, Dokumente oder Umgebungen beschreiben. Sie können gehörlosen oder schwerhörigen Menschen Gespräche live als Text anzeigen. Sie können Menschen mit Lernschwierigkeiten, Dyslexie oder Konzentrationsproblemen helfen, Informationen leichter aufzunehmen, indem sie Texte vorlesen.

Wichtig ist aber: KI ist kein Ersatz für barrierefreie Gestaltung. Ein nicht beschrifteter Button bleibt ein Barrierefreiheitsmangel, auch wenn ein Screenreader oder eine App versucht, ihn nachträglich zu erklären. KI kann im Einzelfall helfen, eine Barriere zu überbrücken. Sie macht den Webauftritt selbst aber nicht barrierefrei.

Auch das KI-Tool selbst muss barrierefrei nutzbar sein. Ein Hilfsmittel darf nicht neue Hürden erzeugen, etwa durch eine nicht bedienbare App, unbeschriftete Schaltflächen, fehlende Tastaturbedienung, unzureichende Kontraste oder nicht zugängliche Ergebnisanzeigen.

Welche KI-gestützten Hilfen gibt es bereits?

Die vorgestellten Tools sind nicht vollständig und die Tools sind nicht gänzlich auf Barrierefreiheit geprüft. Der Leitfaden gilt lediglich als Hilfestellung und Einstieg. Die Links zu den einzelnen Anwendungen können am Ende des Dokuments gefunden werden.

Bilder, Texte und Umgebung beschreiben

Apps wie Seeing AI, Google Lookout oder Be My Eyes unterstützen blinde und sehbehinderte Menschen beim Erkennen von Texten, Objekten, Bildern oder Alltagssituationen.

Seeing AI eignet sich vor allem für typische Alltagssituationen: einen Brief lesen, Verpackungen erkennen, Produkte unterscheiden, Fotos beschreiben oder kurze Texte erfassen. Die App ist dabei besonders niedrigschwellig, weil sie auf dem Smartphone genutzt werden kann und verschiedene Erkennungsfunktionen in einer Anwendung bündelt. Microsoft beschreibt Seeing AI als kostenlose App, die die Welt um Nutzende herum beschreibt und für blinde und sehbehinderte Menschen entwickelt wurde.

Google Lookout verfolgt einen ähnlichen Ansatz, ist aber besonders eng mit Android verbunden. Die App kann beim Lesen von Texten und Dokumenten helfen, Informationen aus der Umgebung erfassen und Gegenstände oder Lebensmittel einordnen. Google beschreibt Lookout ausdrücklich als App für blinde und sehbehinderte Menschen. Sie soll unter anderem beim Lesen, Sortieren von Post oder Wegräumen von Einkäufen unterstützen.

Be My Eyes unterscheidet sich von rein automatischen Lösungen, weil hier KI und menschliche Unterstützung zusammenkommen. Nutzende können sich per Live-Video mit Freiwilligen verbinden oder KI-gestützte Bildbeschreibungen nutzen. Das ist wichtig, weil nicht jede Situation allein durch KI zuverlässig gelöst werden kann. Wenn eine Beschreibung unklar ist oder eine Entscheidung wichtig wird, kann menschliche Unterstützung weiterhin sinnvoll oder notwendig sein. Be My Eyes beschreibt die eigene App als Angebot, das blinde oder sehbehinderte Menschen mit Freiwilligen, Unternehmen und KI verbindet. Be My Eyes verbindet Nutzende mit Freiwilligen, die mehr als 185 Sprachen sprechen; die Verbindung erfolgt vorrangig anhand der eingestellten Hauptsprache und, falls dort niemand verfügbar ist, anhand einer hinterlegten Zweitsprache.

In der Praxis können solche Apps viel Selbstständigkeit ermöglichen. Sie helfen, wenn ein Bild keinen Alternativtext hat, ein Papierdokument nicht digital vorliegt, ein Schild nicht gelesen werden kann oder ein Gegenstand nicht eindeutig erkennbar ist. Sie können auch eine Brücke sein, wenn ein Webauftritt, eine App oder ein Dokument schlecht barrierefrei umgesetzt wurde. Diese Brücke darf aber nicht mit echter Barrierefreiheit verwechselt werden.

Kritisch bleibt die Verlässlichkeit der Ergebnisse. KI kann Inhalte falsch erkennen, Text unvollständig erfassen oder eine Situation missverstehen. Gerade bei Medikamenten, Lebensmitteln mit Allergiehinweisen, Verträgen, Geld, Wegbeschreibungen, Gefahrenstellen oder rechtlich relevanten Informationen sollten Nutzende den Ergebnissen nicht ungeprüft vertrauen. Wenn ihr das Ergebnis nicht selbst überprüfen könnt, braucht es bei wichtigen Entscheidungen eine zweite Quelle, etwa eine menschliche Unterstützung oder ein anderes Hilfsmittel.

Webauftritte und Apps besser verstehen

Auch Screenreader und ergänzende Screenreader-Erweiterungen integrieren zunehmend KI-Funktionen.

JAWS bietet mit Picture Smart AI eine Funktion, mit der Fotos, Diagramme und andere visuelle Inhalte analysiert und als Beschreibung ausgegeben werden können. Dies kann besonders in Situationen geeignet sein, in denen Nutzende auf Bilder, Grafiken oder andere visuelle Elemente ohne ausreichende Alternativbeschreibung stoßen. Die Beschreibung wird anschließend im JAWS Results Viewer angezeigt.

Für NVDA gibt es Erweiterungen wie AI Content Describer. Dieses Add-on kann Fokusobjekte, Bedienelemente, Bilder, den gesamten Bildschirm oder eine Kameraszene beschreiben. Nach Angaben der Add-on-Beschreibung werden dafür KI-Modelle mit Bildverarbeitung genutzt. Gleichzeitig weist die Beschreibung darauf hin, dass die ausgegebenen Beschreibungen nicht immer vollständig korrekt sein müssen.

Auch Microsoft Narrator erhält KI-gestützte Funktionen. Microsoft erklärt, dass Nutzende mit einer Tastenkombination eine Beschreibung des fokussierten Bildes oder des gesamten Bildschirms anfordern können. Dabei öffnet sich Copilot mit dem Bild und Nutzende können eine eigene Frage zur Beschreibung stellen. Microsoft weist darauf hin, dass das Bild erst geteilt wird, wenn Nutzende die Beschreibung aktiv auslösen.

KI kann in solchen Fällen eine zusätzliche Orientierung geben. Dennoch bleibt Vorsicht nötig: Die KI erkennt nicht immer den tatsächlichen Zweck eines Elements. Ein Symbol kann falsch interpretiert werden. Ein Button kann anhand seiner Position beschrieben werden, ohne dass die eigentliche Funktion sicher erkannt wird. KI kann eine Barriere überbrücken, sie behebt sie nicht. Wenn ein Button keinen zugänglichen Namen hat, bleibt der Webauftritt mangelhaft. Wenn ein Diagramm nicht beschrieben ist, bleibt die Information unvollständig. Wenn die Seitenstruktur unklar ist, kann KI höchstens eine Annäherung liefern.

Gespräche live verschriftlichen

Für gehörlose und schwerhörige Menschen können KI-gestützte Transkriptionsdienste Sprache live in Text umwandeln. Solche Funktionen können in persönlichen Gesprächen, Besprechungen, Veranstaltungen, Arztterminen, Unterrichtssituationen oder digitalen Meetings unterstützen.

Ava bietet Live-Untertitel und Transkription für Gespräche, Meetings und weitere Situationen an. Nach Angaben von Ava kombiniert der Dienst KI-gestützte Transkription mit menschlicher Unterstützung, um höhere Genauigkeit zu erreichen. Ava richtet sich ausdrücklich an gehörlose und schwerhörige Menschen.

Google Live Transcribe & Sound Notifications macht gesprochene Sprache und Umgebungsgeräusche über Android-Geräte zugänglicher. Google beschreibt die App als Unterstützung für alltägliche Gespräche und Geräuschinformationen für gehörlose und schwerhörige Menschen. Die gesprochenen Wörter erscheinen auf dem Bildschirm des Android-Geräts.

Die Qualität hängt stark von der Umgebung ab. Hintergrundgeräusche, Dialekte, Fachbegriffe, mehrere gleichzeitig sprechende Personen oder schlechte Mikrofone können die Erkennungsqualität deutlich verschlechtern.

Für informelle Gespräche kann eine automatische Transkription oft ausreichen. Für wichtige Veranstaltungen, Schulungen, Gerichts-, Verwaltungs-, Medizin- oder Prüfkontexte sollte sie nicht unkritisch als alleinige Lösung eingesetzt werden. Hier können professionelle Untertitelung, Schriftdolmetschung oder Gebärdensprachdolmetschung notwendig sein.

Texte vorlesen und leichter zugänglich machen

Vorlesefunktionen und Text-to-Speech-Anwendungen wandeln geschriebene Inhalte in gesprochene Sprache um. Das kann für blinde und sehbehinderte Menschen, Nutzende mit Dyslexie, ADHS, Konzentrationsproblemen, Lernschwierigkeiten oder hoher Leseermüdung hilfreich sein. Nicht jedes Vorlesewerkzeug ist automatisch KI. KI wird aber zunehmend genutzt, um Stimmen natürlicher klingen zu lassen, gedruckte Texte per OCR zu erfassen oder ergänzende Funktionen bereitzustellen.

Speechify liest nach eigenen Angaben Bücher, PDFs, Dokumente und Webauftritte vor. Enthalten sind unteranderem Funktionen wie Vorlesen, Geschwindigkeitseinstellung, Texthervorhebung und das Erfassen von gedruckten Inhalten per Foto.

Für Nutzende mit Lese- und Schreibschwierigkeiten gibt es weitere Werkzeuge wie Read&Write. Der Anbieter beschreibt Funktionen wie Text-to-Speech, vereinfachte Textumformulierung und visuelle Wörterbücher, um Lesen, Schreiben und Lernen zu unterstützen.

Solche Werkzeuge können Texte zugänglicher machen, weil sie verschiedene Zugangswege ermöglichen. Nutzende können Inhalte hören statt zu lesen, gleichzeitig mitlesen, die Geschwindigkeit anpassen oder störende Seitenelemente ausblenden. Das hilft nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch in Alltagssituationen, etwa bei Müdigkeit, hoher Informationsdichte oder langer Bildschirmarbeit.

Die Grenzen liegen vor allem bei der Qualität des Ausgangsmaterials. Eine Vorlesefunktion kann nur das sinnvoll ausgeben, was technisch und inhaltlich zugänglich vorhanden ist. Ein schlecht strukturiertes PDF, eine falsche Lesereihenfolge, ein gescannter Text mit OCR-Fehlern, fehlende Überschriften oder nicht ausgezeichnete Tabellen bleiben problematisch. Auch Sprachwechsel können falsch vorgelesen werden, wenn die Sprache nicht korrekt ausgezeichnet ist. Vorlesen ist daher keine Reparatur für mangelhafte Dokumente oder Webauftritte. Es kann unterstützen, aber es ersetzt keine echte Struktur, keine korrekten Überschriften, keine barrierefreien Tabellen, keine richtige Sprachauszeichnung und keine verständliche Sprache.

Smart Glasses und Kamera-Hilfen

Smart Glasses und tragbare Kamera-Hilfen verbinden Kamera, Mikrofon, Lautsprecher und KI-Funktionen. Sie können Nutzenden Informationen über ihre Umgebung geben, Texte vorlesen, Objekte erkennen, Gespräche als Text anzeigen oder bei der Orientierung unterstützen. Neben Ray-Ban Meta gibt es weitere Anbieter, die solche Funktionen entweder für den allgemeinen Markt oder gezielt als Assistenztechnologie entwickeln.

Die Envision Glasses und Ally Solos Glasses richten sich ausdrücklich an blinde und sehbehinderte Menschen. Sie sollen dabei helfen, Menüs zu lesen, Umgebungen zu erkennen, Gegenstände oder Personen zu beschreiben und Informationen per Sprachinteraktion abzufragen.

Für gehörlose und schwerhörige Nutzende sind andere Funktionen besonders relevant. XRAI Glass bietet eine KI-gestützte Lösung für Live-Untertitel und Übersetzung in Echtzeit. Gespräche können damit als Text angezeigt werden. Das kann in Besprechungen, Veranstaltungen oder lauten Umgebungen hilfreich sein, ersetzt aber keine qualitativ gesicherte Untertitelung oder Dolmetschung, wenn diese erforderlich ist.

Besonders kritisch sind Kamera-Brillen beim Datenschutz. Sie erfassen nicht nur die Umgebung, sondern möglicherweise auch andere Personen, private Räume, Dokumente, Bildschirminhalte oder Gespräche. Je stärker ein System Fotos, Video, Ton oder Standortdaten an Cloud-Dienste überträgt, desto wichtiger sind klare Informationen zu Einwilligung, Speicherung, Verarbeitung und Löschung.

Smart Glasses können Nutzenden mehr Orientierung und Selbstständigkeit geben. Sie ersetzen aber weder barrierefreie digitale Angebote noch eine bewusste Prüfung von Datenschutz, Zuverlässigkeit und Grenzen der KI.

Texte verstehen und vereinfachen

Textvereinfacherung kann Nutzende unterstützen, wenn Texte zu lang, zu fachlich, zu abstrakt oder sprachlich zu schwer sind. Besonders relevant ist das für Menschen mit Lernschwierigkeiten, kognitiven Einschränkungen, geringer Lesekompetenz, geringen Deutschkenntnissen oder hoher Leseermüdung.

Der Verainfacher ist dafür ein gutes Beispiel. Die Anwendung wurde von KOPF, HAND und FUSS entwickelt und wird als KI-gestützte Anwendung beschrieben, die Menschen mit Lernschwierigkeiten dabei unterstützt, Textinhalte besser zu verstehen. Dabei geht es nicht nur darum, einen schweren Text in leichtere Sprache zu übertragen. Der Verainfacher arbeitet dialogisch: Nutzende können Texte, Screenshots oder Fotos erfassen lassen und erhalten Erklärungen und Wiederholungen, bis der Inhalt besser verstanden wird. Die Anwendung wurde gemeinsam mit der Zielgruppe entwickelt.

SUMM AI ist ein KI-basiertes Tool, das Texte in Leichte und Einfache Sprache übersetzt. Das Angebot richtet sich besonders an öffentliche Stellen, Verwaltungen und Organisationen, die Inhalte systematisch verständlicher bereitstellen wollen. SUMM AI beschreibt das Tool als KI-basiertes Übersetzungswerkzeug für Leichte und Einfache Sprache.

capito.ai unterstützt beim Schreiben verständlicher Texte, analysiert Texte in drei Sprachstufen und gibt Vorschläge zur Vereinfachung. Das Tool kann Texte auch vollautomatisch vereinfachen.

Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zur geprüften Leichten Sprache. Leichte Sprache ist nicht einfach „ein bisschen einfacher schreiben“. Sie folgt Regeln, richtet sich besonders an Menschen mit Lernschwierigkeiten und sollte idealerweise durch Menschen aus der Zielgruppe geprüft werden.

Werden Texte automatisch in leichtere Sprache übertragen, kann die KI Fehler erzeugen. Bei wichtigen Informationen, etwa Gesundheit, Recht, Geld, Arbeit oder Behördenentscheidungen, dürfen KI-Vereinfachungen deshalb nicht ungeprüft als verbindliche Aussage verstanden werden.

Geräte mit Sprache, Blick oder weniger Bewegung bedienen

KI-gestützte Eingabehilfen können Geräte für Menschen mit motorischen Einschränkungen zugänglich machen. Das ist z. B. relevant bei Spastik, Tremor, nach Schlaganfall, bei fortschreitenden Erkrankungen wie ALS oder Multipler Sklerose sowie bei eingeschränkter Feinmotorik.

Die Apple Sprachsteuerung und der Windows-Sprachzugriff erlauben die vollständige Bedienung des Geräts per Stimme: Apps öffnen, Texte diktieren, Schaltflächen aktivieren oder navigieren, ohne Maus oder Tastatur. Beide Anbieter beschreiben die Funktionen ausdrücklich als Bedienhilfen für Menschen, die ihre Geräte nicht mit den Händen bedienen können.

Tobii Dynavox bietet Augensteuerungssysteme, in denen KI-gestützte Wortvorhersage die Eingabe per Blick beschleunigt. Auch in den Standard-Tastaturen auf iOS und Android arbeitet KI im Hintergrund: Wortvorhersage und Korrektur machen längere Texte für Menschen, die mit einem Finger, Kopfzeiger oder per Augensteuerung tippen, praktikabler.

Solche Hilfen können erhebliche Selbstständigkeit ermöglichen: längere E-Mails ohne Erschöpfung schreiben, im Beruf arbeiten oder kommunizieren, ohne auf eine zweite Person angewiesen zu sein.

Die Grenzen liegen bei Genauigkeit und Sprachunterstützung. Diktatfunktionen funktionieren auf Englisch oft besser als auf Deutsch. Sprachsteuerung versagt zudem dort, wo Sprechen körperlich anstrengend oder sozial unpassend ist. Eine zugängliche Tastatur- und Schalterbedienung sollte deshalb nicht ersetzt, sondern ergänzt werden.

Eigene Stimme erhalten und Sprache verständlich machen

KI-gestützte Sprachhilfen können Menschen mit Sprech- oder Sprachstörungen unterstützen, sich verständlich auszudrücken oder ihre Stimme zu erhalten. Das ist z . B. relevant bei ALS, fortgeschrittenem Parkinson, nach Schlaganfall, bei Cerebralparese oder nach Kehlkopfoperationen.

Voiceitt ist eine App, die nicht-standardisierte Sprache erkennt und in verständlichen Text oder synthetische Sprache umwandelt. Nach Angaben des Anbieters lernt das System die individuelle Aussprache und richtet sich an Menschen, deren Sprache von herkömmlicher Spracherkennung schlecht oder gar nicht erkannt wird. Google verfolgt mit Project Relate einen ähnlichen Ansatz für Android.

Apple bietet seit iOS 17 die Funktion „Eigene Stimme“. Nutzende können eine digitale Kopie der eigenen Stimme anlegen und mit „Live-Sprache“ verwenden: Getippter Text wird in der eigenen Stimme ausgegeben. Apple beschreibt die Funktion ausdrücklich für Menschen, deren Stimme aufgrund einer Diagnose verloren gehen kann. Spezialisierte Anbieter wie SpeakUnique bieten vergleichbare Voice-Banking-Dienste.

Solche Werkzeuge können Sprache, Identität und Selbstbestimmung schützen. Wer rechtzeitig aufnimmt, kann später mit der eigenen Stimme weiter kommunizieren, statt ausschließlich auf eine Standardstimme angewiesen zu sein.

Gebärdensprache und Schriftsprache verbinden

Für gehörlose Menschen, die Deutsche Gebärdensprache (DGS) als Erstsprache nutzen, ist Schriftsprache nicht automatisch barrierefrei. Live-Untertitel sind eine Hilfe, aber kein gleichwertiger Ersatz für Inhalte in DGS. KI wird zunehmend eingesetzt, um Laut- und Gebärdensprache aufeinander zu beziehen, mit derzeit sehr unterschiedlicher Reife.

Avatar-basierte Systeme wie SiMAX versuchen, deutschen Text als animierte Gebärden auszugeben. Solche Avatare werden in eng abgegrenzten Bereichen eingesetzt, etwa für standardisierte Durchsagen. Forschungsprojekte arbeiten daran, Gebärden aus Videoaufnahmen automatisch in Text zu überführen oder Schriftsprache in animierte Gebärden zu übersetzen.

In der Gehörlosen-Community werden Avatar-Lösungen sehr kritisch gesehen. Der Deutsche Gehörlosen-Bund hat sich gemeinsam mit weiteren Verbänden gegen den voreiligen Einsatz solcher Avatare ausgesprochen: Sie wirken oft standardisiert, können Mimik und nicht-manuelle Komponenten der Gebärdensprache nur eingeschränkt darstellen und werden teilweise dort eingesetzt, wo eigentlich menschliche Dolmetschung nötig wäre.

Für gehörlose Nutzende gilt deshalb: KI-Avatare und automatische Gebärdenerkennung können in wenigen, klar abgegrenzten Anwendungsfällen eine zusätzliche Information geben. Sie ersetzen keine qualifizierte DGS-Dolmetschung, keine gebärdensprachlich gestalteten Inhalte und keine echte Beteiligung gehörloser Menschen an der Gestaltung von Angeboten.

Wo liegen die Grenzen?

KI kann falsch liegen

KI-Ergebnisse können plausibel klingen und trotzdem falsch sein. Das ist besonders kritisch, wenn Nutzende die Ausgabe nicht selbst überprüfen können. Wenn eine App ein Medikament, ein Formular, einen Geldschein, ein Verkehrsschild oder einen Button falsch beschreibt, kann das direkte Folgen haben.

Eine KI kann ein Bild beschreiben, aber nicht immer den Zweck im konkreten Zusammenhang verstehen. Ein Symbol kann wie ein Papierkorb aussehen, aber tatsächlich eine andere Funktion haben. Ein Bild kann dekorativ sein, aber von der KI ausführlich beschrieben werden. Eine Schaltfläche kann visuell erkannt werden, aber nicht sicher in ihrer Funktion.

KI kann Barrieren sichtbar machen oder überbrücken. Sie ersetzt aber keine Prüfung mit Tastatur, Screenreader, Vergrößerung, Kontrastanalyse und fachlicher Bewertung. Das gilt auch für KI-gestützte Beschreibungen von Bildern, Formularen, Schaltflächen oder Seitenstrukturen.

Viele Funktionen brauchen Internet

Viele KI-Funktionen laufen online. Bilder, Tonaufnahmen, Bildschirmansichten oder andere Daten werden an einen Dienst übertragen und dort verarbeitet. Wenn keine Internetverbindung besteht, können manche Funktionen eingeschränkt oder gar nicht nutzbar sein. Für Nutzende ist es deshalb wichtig zu prüfen, ob eine Funktion offline funktioniert oder ob sie eine stabile Internetverbindung benötigt.

Wer KI als Hilfsmittel nutzt, überträgt möglicherweise besonders sensible Informationen. Dazu können gehören:

Deshalb sollten Nutzende vor der Nutzung prüfen, welche Daten verarbeitet werden, ob die Verarbeitung lokal oder in der Cloud erfolgt, ob Inhalte gespeichert werden und ob sie für Training oder Qualitätssicherung genutzt werden. Datenschutzrechtlich sind dabei insbesondere Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung und Speicherbegrenzung wichtig. Der Europäische Datenschutzausschuss betont bei KI-Modellen ausdrücklich die Bedeutung von Zweckbindung und Datenminimierung, und auch der BfDI weist auf Risiken wie personenbezogene Daten, Speicherbegrenzung und mögliche Datenlecks im Produktivbetrieb hin.

KI kann helfen, ist aber oft nur der Umweg

KI kann in vielen Situationen hilfreich sein, wenn eine Anwendung, ein Webauftritt oder ein Dokument nicht barrierefrei gestaltet ist. Sie kann versuchen, einen nicht beschrifteten Button zu erklären, ein Bild zu beschreiben, einen schwierigen Text zu vereinfachen oder ein Gespräch live zu verschriften.

Trotzdem ist das meistens ein zusätzlicher Umweg. Nutzende müssen das KI-Tool öffnen, Berechtigungen erteilen, Inhalte hochladen oder erfassen, auf eine Antwort warten und anschließend bewerten, ob das Ergebnis überhaupt stimmt. Das kostet Zeit, Aufmerksamkeit und Vertrauen. Wenn die Anwendung oder der Webauftritt von Anfang an barrierefrei umgesetzt ist, geht es meist schneller, sicherer und selbstbestimmter: Ein korrekt beschrifteter Button wird direkt vom Screenreader ausgegeben, ein guter Alternativtext steht sofort bereit, ein barrierefreies Dokument hat eine nachvollziehbare Struktur und geprüfte Untertitel müssen nicht erst automatisch erzeugt werden.

KI kann Barrieren also überbrücken, aber sie ist häufig die langsamere und unsicherere Lösung. Gute Barrierefreiheit bedeutet, dass Nutzende Inhalte und Funktionen unmittelbar nutzen können, ohne zusätzliche Hilfswege, ohne unnötige Datenweitergabe und ohne raten zu müssen, ob die KI-Antwort stimmt.

Weitere Informationen:

Checkliste für Nutzende

Übersichtstabelle KI gestützter Hilfen

Die folgende Übersicht zeigt einige Beispiele für KI-gestützte Hilfen. Sie ist keine Empfehlung und keine Aussage darüber, ob ein Angebot vollständig barrierefrei, datenschutzkonform oder für jeden Einsatzzweck geeignet ist.

Tool / AngebotBereichAnwendungsbereich
Seeing AIBild-, Text- und UmgebungserkennungTexte lesen, Bilder beschreiben, Produkte erkennen, Farben, Personen und Objekte erfassen
Google LookoutBild-, Text- und UmgebungserkennungTexte, Dokumente, Post, Gegenstände und Produkte mit der Smartphone-Kamera erfassen
Be My EyesVisuelle Hilfe per AppLive-Hilfe durch Freiwillige, Unternehmenssupport und KI-gestützte visuelle Beschreibung
Be My AIKI-Bildbeschreibung innerhalb von Be My EyesBilder und visuelle Situationen beschreiben
Envision AppBild-, Text- und UmgebungserkennungGedruckte Texte lesen, Objekte erkennen, Szenen beschreiben, Fragen zu Texten oder Bildern stellen
Apple Lupe / ErkennungsmodusSystemeigene ErkennungsfunktionText in der Umgebung erkennen und vorlesen, Türen, Personen oder Möbel erkennen
JAWS Picture Smart AIScreenreader-Erweiterung / BildbeschreibungFotos, Diagramme und andere visuelle Inhalte beschreiben
NVDA AI Content DescriberNVDA-ErweiterungFokusobjekte, Bedienelemente, Bilder, Bildschirm oder Kameraszenen beschreiben
Microsoft Narrator mit Copilot-BeschreibungScreenreader-FunktionFokussierte Bilder oder den gesamten Bildschirm beschreiben lassen
AvaLive-Untertitelung / TranskriptionGespräche, Meetings, Unterricht oder Termine live verschriften
Google Live Transcribe & Sound NotificationsLive-Transkription und GeräuscherkennungSprache und Umgebungsgeräusche als Text oder Benachrichtigung ausgeben
Apple Live CaptionsLive-UntertitelungGesprochene Audioinhalte als Live-Untertitel anzeigen
Microsoft Teams Live Captions / TranscriptionLive-Untertitelung und Transkription in MeetingsMeetings und Veranstaltungen lesbar mitverfolgen
SpeechifyVorlesen und TexterfassungDokumente, PDFs, Webseiten, E-Mails und gescannte Texte vorlesen
Read& WriteLese- und SchreibunterstützungText vorlesen, Wörter erklären, Texte vereinfachen, Lesen und Schreiben unterstützen
Ray-Ban Meta / Meta AI GlassesSmart GlassesUmgebung beschreiben, Text lesen, Objekte erkennen, mit Be My Eyes verbinden
Ally Solos GlassesSmart GlassesMenüs lesen, Umgebung, Objekte und Personen erkennen, per Sprache mit KI interagieren
OrCam MyEye 3 ProTragbares Kamera-Hilfsmittel / BrillenaufsatzTexte vorlesen, Inhalte vergrößern, Fragen zu Texten stellen, visuelle Informationen unterstützen
XRAI GlassLive-Untertitelung / Übersetzung mit Smart Glasses oder AppGespräche in Echtzeit untertiteln und übersetzen
Lumen GlassesMobilitäts- und NavigationshilfeBlinde Menschen beim sicheren und selbstständigen Bewegen unterstützen
NuEyesSmart Glasses / visuelle UnterstützungVergrößerung, visuelle Unterstützung, Live Captions für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigung
Der VerainfacherTexte verstehen / Leichte und einfache SpracheDer Verainfacher unterstützt Menschen mit Lernschwierigkeiten dabei, schwierige Texte besser zu verstehen.
SUMM AIKI-Tool für Leichte und Einfache SpracheHilfreich für Redaktionen und Verwaltungen
capito.aiSchreib- und VereinfachungswerkzeugUnterstützt beim Schreiben verständlicher Texte
Apple SprachsteuerungSprachsteuerung / alternative EingabeErmöglicht die Bedienung von iPhone, iPad und Mac per Stimme. Nutzende können Befehle sprechen, Elemente aktivieren, navigieren und Text diktieren.
Windows-SprachzugriffSprachsteuerung / alternative EingabeErmöglicht die Steuerung eines Windows 11-PCs per Stimme. Nutzende können Apps öffnen, zwischen Apps wechseln, im Web surfen, E-Mails lesen und schreiben sowie Texte diktieren.
Tobii DynavoxAugensteuerung / Unterstützte KommunikationErmöglicht Kommunikation und Gerätesteuerung über Blickbewegungen.
VoiceittSprachhilfe / nicht-standardisierte SpracheVoiceitt erkennt nicht-standardisierte Sprache und kann diese als verständlichen Text oder synthetische Sprache ausgeben. Das System lernt die individuelle Aussprache durch Training und richtet sich an Menschen, deren Sprache von herkömmlicher Spracherkennung schlecht erkannt wird.
Google Project RelateSprachhilfe / nicht-standardisierte SpracheProject Relate ist eine Android-App für Menschen mit nicht-standardisierter Sprache. Die App kann Sprache transkribieren, wiederholen oder zur Interaktion mit Google Assistant nutzt.
Apple Eigene Stimme und Live-SpracheVoice Banking / unterstützte KommunikationMit „Eigene Stimme“ können Nutzende eine synthetische Stimme erstellen, die wie die eigene Stimme klingt. Diese Stimme kann mit „Live-Sprache“ genutzt werden.
SpeakUniqueVoice Banking / personalisierte synthetische StimmeSpeakUnique erstellt personalisierte synthetische Stimmen für Kommunikationshilfen
SiMAXGebärdensprach-Avatar / Text zu GebärdenspracheSiMAX übersetzt Texte in 3D-animierte Gebärdensprache.
Signapse / G&L AI Digital SignerKI-gestützter Gebärdensprach-Avatar für VideoKI-gestützte Digital-Signer-Lösung für Deutsche Gebärdensprache in Live- und On-Demand-Videos
Automatische Gebärdensprach-Erkennung aus VideosForschung / Gebärdensprache zu TextForschung zu Sign Language Processing versucht, Gebärden aus Videos zu erkennen, zu analysieren oder in Text zu übertragen.

WCAG: Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit

Online betrachten

Dieser Text kann auch als PDF Datei heruntergeladen werden.

Wahrnehmbarkeit: Inhalte erfassbar machen

Das WCAG-Prinzip Wahrnehmbarkeit stellt sicher, dass alle Informationen und Funktionen einer digitalen Oberfläche von den Nutzenden wahrgenommen werden können, unabhängig von individuellen sensorischen Einschränkungen. Das bedeutet, Inhalte müssen sowohl visuell als auch auditiv zugänglich sein und dürfen nicht nur mit einem einzigen Sinn wahrgenommen werden. Dieses Prinzip betrifft insbesondere Menschen mit Sehbeeinträchtigung, blinde Menschen, Menschen mit Hörbeeinträchtigung, kognitiven Einschränkungen sowie ältere Menschen mit altersbedingtem Nachlassen der Sinneswahrnehmung.

Warum ist Wahrnehmbarkeit so wichtig?

Ohne wahrnehmbare Inhalte bleibt ein Zugang zur digitalen Information vollständig verwehrt. Nutzende von Screenreadern, brauchen z. B. Alternativtexte für Bilder, strukturierte Informationen und die Möglichkeit, Text an individuelle Bedürfnisse anzupassen. Videos mit Ton aber ohne Untertitel oder Webauftritte mit schlechtem Kontrast können zentrale Informationen unzugänglich machen.

Was ist bei der Umsetzung zu beachten?

Redaktionen, Designteams und Entwicklung sollten in enger Abstimmung sicherstellen, dass mediale Inhalte auf mehreren Sinneskanälen angeboten werden und technisch korrekt ausgezeichnet sind. Es geht nicht nur um gesetzliche Mindestanforderungen, sondern um echte Teilhabe. Wer Inhalte klar strukturiert, erklärt und in mehreren sensorischen Formen zugänglich macht, erreicht mehr Menschen und leistet einen Beitrag zu Inklusion und Nutzungsfreundlichkeit.

Im Folgenden werden die einzelnen Erfolgskriterien unter dem Prinzip Wahrnehmbarkeit praxisnah erläutert. Die Umsetzungsempfehlungen enthalten konkrete Hinweise für Redaktion, Entwicklung und Gestaltung. Dabei wird jedes Erfolgskriterium zunächst kurz erklärt. Im Anschluss folgen jeweils die Hinweise zur technischen Umsetzung. Die Erfolgskriterien sind in drei Konformitätsstufen eingeteilt:

Da öffentliche Stellen laut BITV 2.0 sowie Unternehmen nach dem BFSG zur Erfüllung der Stufen A und AA verpflichtet sind, konzentriert sich dieser Leitfaden auf genau diese. Die Stufe AAA kann zur Umsetzung des höchstmöglichen Maßes der Barrierefreiheit genutzt werden, bleibt an dieser Stelle jedoch außen vor. Sie kann jederzeit bei Bedarf ergänzend berücksichtigt werden.

Zur besseren Verständlichkeit findet ihr am Ende dieses Dokuments ein Glossar mit kurzen Erklärungen zentraler Begriffe rund um die folgenden Erklärungen.

Erfolgskriterien des Prinzips Wahrnehmbarkeit

1.1 Textalternativen
1.1.11 Nicht-Text-Inhalte (Stufe A):

Stellt für alle informative Nicht-Text-Inhalte (z. B. Bilder, Grafiken) Textalternativen bereit. Dies ermöglicht es Nutzenden mit Sehbeeinträchtigungen und kognitiven Beeinträchtigungen die Inhalte zu erfassen.

Umsetzungsempfehlung: Verwendet in HTML das alt-Attribut für informative Bilder. Für komplexe Grafiken wie Diagramme oder Infografiken nutzt zusätzlich eine ausführliche Beschreibung im Text oder verlinkt auf eine externe Beschreibung. Verwendet bei dekorativen Bildern leere Alt-Texte (alt=""), damit sie von Screenreadern ignoriert werden. Achtet bei Icons mit Funktion (z. B. Drucken, Suchen) auf eine sinnvolle Kennzeichnung, sofern keine sichtbare Beschriftung vorhanden ist. Sonst sollten diese als dekorativ gekennzeichnet werden.

1.2 Zeitbasierte Medien
1.2.1 Nur-Audio und Nur-Video (vorab aufgezeichnet) (Stufe A):

Bietet für vorab aufgezeichnete Audio- und stumme Videoinhalte entsprechende Alternativen in Textform an.

Umsetzungsempfehlung: Erstellt für Podcasts oder Interviews ohne visuelle Komponente ein vollständiges Transkript. Bei stummen Videos beschreibt in Textform, was im Bild zu sehen ist. Die Textbeschreibung kann entweder direkt auf der Seite stehen oder über einen Link erreichbar sein.

1.2.2 Untertitel (vorab aufgezeichnet) (Stufe A):

Stellt Untertitel für vorab aufgezeichnete Videos mit Ton bereit.

Umsetzungsempfehlung: Nutzt Untertitelungssoftware oder -dienste, um genaue Untertitel zu erstellen. Untertitel sollten gesprochene Inhalte, Sprecherwechsel und relevante Hintergrundgeräusche enthalten. Nutzt standardisierte Untertitelformate wie .srt. Achtet darauf, dass die Untertitel nicht fest ins Video eingebrannt sind, damit Nutzende sie ein- oder ausschalten können. Stellt eine hohe sprachliche Qualität und Lesbarkeit sicher, z. B. durch gut getimte Zeilenumbrüche, korrekte Rechtschreibung und ausreichend lange Einblendzeiten.

1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (vorab aufgezeichnet) (Stufe A):

Bietet eine Möglichkeit an, visuelle Informationen auch hörbar oder als Text verfügbar zu machen.

Umsetzungsempfehlung: Erstellt zusätzlich zur Originalspur eine Version mit eingesprochener Beschreibung visueller Elemente (Audiodeskription). Die Audiodeskription wird dabei ausschließlich in den Sprechpausen eingefügt und muss daher in der Regel sehr kompakt formuliert sein. Sie ist nur dann erforderlich, wenn wesentliche Informationen über das Bild vermittelt werden, die nicht im Ton enthalten sind. Alternativ kann eine ausführliche Inhaltsbeschreibung als HTML verlinkt werden. Wichtig ist, dass Nutzende erkennen, dass es diese Alternative gibt. Es geht hierbei explizit um die Beschreibung visueller Inhalte in Videos, nicht um die Vorlesung von Textinhalten.

1.2.4 Untertitel (live) (Stufe AA):

Stellt für Live-Videoinhalte Untertitel bereit.

Umsetzungsempfehlung: Arbeitet mit Live-Untertitelungsdiensten oder Software, die Echtzeit-Transkription. Informiert die Teilnehmenden im Vorfeld, ob Untertitel bereitgestellt werden und wie diese aktiviert werden können. Stellt eine hohe sprachliche Qualität und Lesbarkeit sicher, z. B. durch gut getimte Zeilenumbrüche, korrekte Rechtschreibung und ausreichend lange Einblendzeiten.

1.2.5 Audiodeskription (vorab aufgezeichnet) (Stufe AA):

Vorab aufgezeichnete Videos mit visuellen Informationen sollten eine Audiodeskription enthalten, um auch für sehbeeinträchtigte Nutzende verständlich zu sein.

Umsetzungsempfehlung: Sprecht Bildinhalte zwischen Dialogpausen oder in separater Version ein. Falls technisch aufwendig, bietet alternativ ein detailliertes Transkript mit Bildbeschreibung zum Download oder direkt auf der Seite an. Für Videos mit hohem narrativem oder atmosphärischem Anteil reicht ein Transkript in der Regel nicht aus, da es die audiovisuelle Wirkung und komplexe Bildsprache nicht adäquat überträgt. Geeignete Einsatzszenarien für Transkripte mit Bildbeschreibungen sind zum Beispiel: Lehrvideos mit klarer Struktur, Produkt- oder Erklärvideos, Webinare oder aufgezeichnete Fachvorträge mit Präsentationen, kurze Informationsclips ohne dramatische Bildwirkung sowie stille Videos oder Animationen ohne Ton, bei denen Transkripte die Inhalte vollständig erfassbar machen.

1.3 Anpassbar
1.3.1 Informationen und Beziehungen (Stufe A):

Stellt sicher, dass Informationen und Beziehungen, die durch visuelle oder auditive Mittel vermittelt werden, auch programmatisch von assistiven Technologien abgerufen werden können oder in Textform verfügbar sind.

Umsetzungsempfehlung: Nutzt semantisch korrektes HTML: h1 bis h6 für Überschriften, ul/ol für Listen, table für Tabellen mit Beschriftung. Vermeidet visuelle Formatierung mit leeren Zeilen oder reinem Text-Layout. Prüft die Struktur regelmäßig mit Screenreader-Test oder HTML-Validator.

1.3.2 Bedeutungsvolle Reihenfolge (Stufe A):

Inhalte sollten in einer sinnvollen und logischen Reihenfolge präsentiert werden, sodass sie bei allen Darstellungsformen verständlich und bedienbar bleiben.

Umsetzungsempfehlung: Achtet bei der Strukturierung von HTML-Inhalten auf die visuelle wie auch die programmatische Reihenfolge. Nutzt semantische Container und überprüft die Lesereihenfolge mithilfe von Screenreadern oder browserbasierten Testwerkzeugen. Inhaltliche Zusammenhänge wie Beschriftung und Eingabefeld oder Bild und Beschreibung sollten im Quelltext direkt aufeinander folgen.

1.3.3 Sensorische Merkmale (Stufe A):

Anweisungen sollten nicht ausschließlich auf sensorische Hinweise wie Farbe, Form, Größe oder Position verweisen.

Umsetzungsempfehlung: Ergänzt Farbangaben durch textliche Hinweise. Beispiel: Statt „Klicken Sie auf den grünen Knopf“ sollte es heißen „Klicken Sie auf den grünen Knopf mit dem Pfeilsymbol rechts unten“. Achtet darauf, dass der Hinweis auch per Screenreader verständlich ist, indem z. B. aria-labels verwendet werden.

1.3.4 Ausrichtung (Stufe AA):

Inhalte sollten sowohl im Hoch- als auch im Querformat nutzbar sein, ohne dass eine bestimmte Bildschirmorientierung erforderlich ist.

Umsetzungsempfehlung: Stellt sicher, dass die Seite sich dynamisch an die jeweilige Ausrichtung anpasst. Verwendet flexible Layouts, die sich im CSS anpassen lassen. Vermeidet JavaScript-Sperren, die bestimmte Orientierungen erzwingen. Testet eure Anwendungen auf Mobilgeräten in beiden Formaten.

1.3.5 Eingabezweck identifizieren (Stufe AA):

Der Zweck von Eingabefeldern sollte so gekennzeichnet sein, dass Browser und assistive Technologien ihn erkennen und automatische Eingabehilfen (z. B. Autofill) unterstützen können. Ein Eingabefeld z. B. für „Nachname“ muss auch als Nachnamefeld erkennbar sein.

Umsetzungsempfehlung: Verwendet standardisierte HTML-Attribute wie autocomplete="name", email, postal-code etc., damit mobile Betriebssysteme oder Passwortmanager die Felder korrekt vorausfüllen können. Prüft die Wirksamkeit mit einem Autofill-Test auf unterschiedlichen Geräten.

1.4 Unterscheidbar
1.4.1 Verwendung von Farbe (Stufe A):

Informationen dürfen nicht ausschließlich durch Farbe vermittelt werden, da dies für Menschen mit Farbsehschwächen problematisch ist.

Umsetzungsempfehlung: Ergänzt farbliche Kennzeichnungen immer durch Text oder Symbole. Beispielsweise sollte ein Fehlerfeld nicht nur rot umrandet sein, sondern auch mit einem Hinweis wie „Fehler: Bitte ausfüllen“ versehen sein.

1.4.2 Audiosteuerung (Stufe A):

Audioinhalte sollten nicht automatisch starten und länger als drei Sekunden dauern, da automatisch abgespielte Klänge die Nutzung für viele Menschen mit Beeinträchtigungen erschweren können.

Umsetzungsempfehlung: Vermeidet Autoplay bei Toninhalten. Wenn unvermeidlich, stellt gut sichtbare Bedienelemente zur Verfügung, mit denen Nutzende die Wiedergabe pausieren oder stoppen können.

1.4.3 Kontrast (Minimum) (Stufe AA):

Texte sollten ausreichend vom Hintergrund abgehoben sein, damit sie auch bei eingeschränktem Sehvermögen lesbar sind.

Umsetzungsempfehlung: Nutzt Kontrastverhältnisse von mindestens 4,5:1 bei normalem Text und 3:1 bei großem Text. Verwendet Tools wie den WebAIM Contrast Checker zur Prüfung.

1.4.4 Textgröße ändern (Stufe AA):

Texte sollten bis auf 200 % vergrößerbar sein, ohne dass Inhalte abgeschnitten oder unleserlich werden.

Umsetzungsempfehlung: Nutzt relative Maßeinheiten wie „em“ oder „rem“. Vermeidet feste Layoutbreiten oder absolute Schriftgrößen in Pixeln.

1.4.5 Bilder von Text (Stufe AA):

Wenn Text in Bildern (Schriftgrafiken) enthalten ist, kann er nicht ohne Qualitätsverlust (Schärfe) vergrößert oder von Hilfsmitteln wie einem Screenreader vorgelesen werden. Dadurch haben manche Menschen Schwierigkeiten, die Informationen zu erkennen oder zu verstehen.

Umsetzungsempfehlung: Nutzt HTML-Text statt Text in Grafiken. Wenn ein Bildtext unverzichtbar ist (z. B. in Logos), stellt eine gleichwertige Textalternative bereit.

1.4.10 Umfluss (Reflow) (Stufe AA):

Digitale Inhalte müssen auch bei starker Vergrößerung übersichtlich, verständlich und ohne horizontales Scrollen nutzbar sein.

Umsetzungsempfehlung: Stellt sicher, dass eure Webinhalte bei einem Zoom von bis zu 400 % bei einer Fensterbreite von 1280 px weiterhin ohne horizontales Scrollen lesbar bleiben (ausgenommen sind Inhalte, bei denen horizontales Scrollen aus funktionalen Gründen notwendig ist, z. B. bei Tabellen oder interaktiven Diagrammen). Nutzt responsive Layouts, die sich flexibel an verschiedene Bildschirmgrößen anpassen.

1.4.11 Nicht-Text-Kontrast (Stufe AA):

Grafische Inhalte und interaktive Elemente müssen ebenfalls gut erkennbar sein.

Umsetzungsempfehlung: Stellt sicher, dass Icons, Formfelder und Steuerelemente ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 zum Hintergrund haben.

1.4.12 Textabstand (Stufe AA):

Nutzende sollten Textzeilen mit ausreichendem Abstand lesen können.

Umsetzungsempfehlung: Richtet die Darstellung so aus, dass beifolgenden Werten keine Inhalte überlappen oder verloren gehen: z.B. Zeilenhöhe 1,5-fach, Absatzabstand mindestens 1,5-mal der Textgröße, Buchstabenabstand 0,12em, Wortabstand 0,16em.

1.4.13 Inhalt bei Hover oder Fokus (Stufe AA):

Zusätzliche Inhalte wie Tooltips sollten bei Bedarf durch Eingabegeräte angezeigt und leicht geschlossen werden können.

Umsetzungsempfehlung: Achtet darauf, dass eingeblendete Inhalte nicht automatisch verschwinden, solange Nutzende mit dem Mauszeiger oder der Tastatur interagieren. Bietet klare Schaltflächen zum Schließen an (z. B. ein „X“ oder die Esc-Taste).

Weiterführende Informationen aus der BFIT:

Tools zur Prüfung der Wahrnehmbarkeit:

1. Farbkontraste

WebAIM Contrast Checker
Colour Contrast Analyser (CCA)

2. Responsive Design

Chrome DevTools (Device Mode)

Textskalierung & Textabstand

Zoomfunktion in Browser (Ctrl + / Cmd +)
WAVE Tool:

Diese Liste erhebt nicht den Anspruch vollständig zu sein, es gibt noch viele andere Tools und Werkzeuge. Dies ist lediglich ein Einstieg.

Glossar