BFIT Leitfäden


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Inhaltsverzeichnis

Grundlagen

Redaktion

Technik

Digitale Barrierefreiheit in Betriebssystemen und Browsern

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Was ist gemeint?

Digitale Barrierefreiheit hängt immer von zwei Seiten ab: der individuellen Unterstützung durch das Betriebssystem und der barrierefreien Gestaltung der Anwendung selbst. Nur wenn beide Seiten zusammenspielen, entsteht ein wirklich zugängliches Nutzungserlebnis.

Moderne Betriebssysteme wie Windows, macOS, iOS oder Android stellen zahlreiche integrierte Funktionen bereit, mit denen sich die Darstellung und Bedienung digitaler Inhalte individuell anpassen lässt, etwa durch Screenreader, Vergrößerung, Farbfilter oder Spracheingabe. Diese systemweiten Einstellungen bieten vielen Menschen mit Beeinträchtigungen eine wertvolle Hilfe, um digitale Geräte besser zu nutzen.

Entscheidend ist aber: Diese Funktionen können ihre Wirkung nur dann entfalten, wenn Webauftritte, mobile Anwendungen oder Dokumente auch technisch barrierefrei entwickelt sind. Für Nutzende bieten die integrierten Funktionen einen Einstiegspunkt, um Geräte an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Sollten diese Funktionen nicht ausreichen, gibt es insbesondere unter Windows alternative Werkzeuge, die zusätzliche Unterstützung bieten.

Für Entwickler und Entwicklerinnen bedeutet das: Wer Inhalte barrierefrei gestalten möchte, kann und sollte diese mit den vorhandenen Systemfunktionen testen. Viele dieser Werkzeuge sind kostenfrei verfügbar oder bereits ins System integriert. So lassen sich Barrieren schnell identifizieren und vermeiden.

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit kein freiwilliger Bonus mehr, sondern eine gesetzliche Verpflichtung für viele Bereiche der Privatwirtschaft. Für öffentliche Stellen gilt diese Pflicht schon seit längerem, sie müssen digitale Angebote bereits heute barrierefrei bereitstellen, etwa nach den Vorgaben der BITV 2.0.

Die gute Nachricht: Ein Großteil der technischen Voraussetzungen ist bereits vorhanden, direkt in den Geräten, die täglich genutzt werden. Betriebssysteme und Browser bieten viele Funktionen, die sowohl Nutzenden als auch Entwickelnden helfen können, Barrierefreiheit effektiv umzusetzen. Voraussetzung ist, dass diese Funktionen korrekt unterstützt und sinnvoll genutzt werden.

In diesem Guide zeigen wir euch, welche Funktionen einige Betriebssysteme und Browser standardmäßig anbieten. Ziel ist es, ein besseres Verständnis für bestehende Möglichkeiten zu schaffen und praktische Hinweise für die bessere Gestaltung digitaler Angebote zu geben, basierend auf dem, was bereits heute zur Verfügung steht.

Warum sind systemweite Einstellungen wichtig für die Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit beginnt nicht erst auf der Ebene einzelner Webauftritte oder mobilen Anwendungen, sondern viel früher, in den Systemen, mit denen Menschen digitale Inhalte überhaupt wahrnehmen können. Wenn Betriebssysteme und Browser grundlegende Barrierefreiheitsfunktionen bereitstellen, ermöglicht das vielen Nutzenden einen eigenständigen und gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten.

Systemeigene Funktionen wie Screenreader, Vergrößerungswerkzeuge, Farbfilter oder Spracheingabe wirken übergreifend. Wenn Webauftritte, Dokumente oder mobile Anwendungen barrierefrei gestaltet und umgesetzt werden, erhöht sich die Nutzbarkeit für eine große Zahl von Menschen erheblich.

Darüber hinaus schaffen systemintegrierte Funktionen Konsistenz. Nutzende können ihre bevorzugten Einstellungen zentral festlegen und müssen sie nicht in jeder Anwendung neu suchen. Das reduziert kognitive Belastung und macht digitale Inhalte zugänglicher, auch für Personen mit geringer Technikaffinität oder temporären Einschränkungen.

Schließlich trägt die konsequente Unterstützung dieser systemeigenen Funktionen dazu bei, gesetzliche Anforderungen wie die des BFSG, des BGG und der EN 301 549 zu erfüllen. Wer barrierefreie Inhalte gestalten möchte, sollte sich daher mit den Möglichkeiten vertraut machen, die die jeweiligen Betriebssysteme und Browser bereits mitbringen.

Warum lohnt sich die Nutzung von Systemfunktionen?

Welche Einstellungen sind möglich?

Welche Plattformen bieten welche Funktionen?

Die folgenden Tabellen geben einen Überblick darüber, welche Barrierefreiheitsfunktionen in den gängigen Betriebssystemen (Windows, macOS, iOS/iPadOS, Android) und in den meistgenutzten Browsern (Firefox, Chrome, Safari, Microsoft Edge) verfügbar sind. Dabei wird aufgezeigt, welche Funktionen standardmäßig vollständig vorhanden sind, welche nicht angeboten werden und wo es nur eine eingeschränkte Unterstützung gibt.

Diese Übersicht hilft dabei einzuschätzen, welche Systeme bereits umfangreiche Barrierefreiheitsfunktionen mitbringen und bei welchen ergänzenden Lösungen notwendig sein könnten.

Betriebssysteme: Stand Juni 2025

Legende:

Grünes Icon mit weißem Hacken drauf
Funktion ist vollständig verfügbar
Oranges Icon mit horizontalem weißem Strich drauf
Funktion ist nur eingeschränkt verfügbar
Rotes Icon mit weißem Kreuz drauf
Funktion ist nicht vorhanden
FunktionWindows 10/11macOSiOS/iPadOSAndroid
ScreenreaderFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
BildschirmvergrößerungFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbarFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
TTS (Vorlesen)Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
Farbfilter / FarbkorrekturFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
Hoher KontrastFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist nur eingeschränkt verfügbar
SpracherkennungFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
BildschirmtastaturFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
Mono-AudioFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
Schaltersteuerung (Switch Control)Funktion ist nur eingeschränkt verfügbarFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
Gestensteuerung und TouchhilfenFunktion ist nur eingeschränkt verfügbarFunktion ist nur eingeschränkt verfügbarFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
Live-Untertitel und TranskriptionFunktion ist nicht vorhandenFunktion ist nicht vorhandenFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
Eye TrackingFunktion ist nur eingeschränkt verfügbarFunktion ist nicht vorhanden

Funktion ist vollständig verfügbar

(ab iOS 17+)

Funktion ist nicht vorhanden
Lupe / Kamera-Zoom für reale ObjekteFunktion ist nicht vorhandenFunktion ist nicht vorhandenFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
Soundverstärker und HörhilfenFunktion ist nur eingeschränkt verfügbarFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar

Systembezeichnungen im Überblick

Barrierefreiheitsfunktionen tragen je nach Betriebssystem unterschiedliche Namen. Um die Orientierung zu erleichtern, sind im folgenden Abschnitt die wichtigsten Funktionen noch einmal mit ihrer jeweiligen Bezeichnung in Windows, macOS, iOS/iPadOS und Android aufgeführt. So lässt sich gezielt nachvollziehen, wo sich welche Einstellung finden lässt.

Browser Stand Juni 2025

Legende:

Grünes Icon mit weißem Hacken drauf
Funktion ist vollständig verfügbar
Oranges Icon mit horizontalem weißem Strich drauf
Funktion ist nur eingeschränkt verfügbar
Rotes Icon mit weißem Kreuz drauf
Funktion ist nicht vorhanden
FunktionFirefoxChromeSafariEdge
Screenreader-KompatibilitätFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
Reader-Modus / LesemodusFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist nur eingeschränkt verfügbarFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
Zoom / SeitenvergrößerungFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
Benutzerdefinierte SchriftgrößenFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist nur eingeschränkt verfügbarFunktion ist vollständig verfügbar
Kontrast / FarbanpassungFunktion ist nur eingeschränkt verfügbarFunktion ist nur eingeschränkt verfügbarFunktion ist nur eingeschränkt verfügbarFunktion ist vollständig verfügbar
Tastaturnavigation (Tab-Handling)Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar
Live-Untertitelung / TranskriptionFunktion ist nicht vorhandenFunktion ist vollständig verfügbar Funktion ist nicht vorhandenFunktion ist nur eingeschränkt verfügbar
TTS (Vorlesen)Funktion ist nicht vorhandenFunktion ist nicht vorhandenFunktion ist nicht vorhandenFunktion ist vollständig verfügbar
Caret-Browsing (mit F7)Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist vollständig verfügbar Funktion ist nicht vorhandenFunktion ist vollständig verfügbar

Weiterführende Informationen

Webinar zum Thema „Was können moderne Betriebssysteme und Browser ohne zusätzliche Software“

Barrierefreiheit und Kosten: Darf es günstig sein?

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Einleitung

Barrierefreiheit kostet Geld. Schlechte Barrierefreiheit kostet meistens mehr. Barrierefreiheit darf weder als Luxus noch als lästige Zusatzleistung verstanden werden, sondern als Qualitätsanforderung mit Kostenfolgen.

Ein grundlegendes Problem ist, dass Barrierefreiheit noch immer als Zusatzleistung verstanden wird. Zunächst wird ein Webauftritt, eine Anwendung oder ein digitales Verfahren geplant und umgesetzt. Erst kurz vor der Veröffentlichung oder sogar danach wird geprüft, ob das Ergebnis barrierefrei ist.

Das kann dazu führen, dass Leistungen doppelt bezahlt werden: zuerst für die ursprüngliche Umsetzung und anschließend für Korrekturen, Nacharbeiten und erneute Tests. In manchen Fällen lässt sich Barrierefreiheit nachträglich nur mit erheblichem Aufwand herstellen. Dadurch entsteht schnell der Eindruck, Barrierefreiheit sei besonders teuer. Tatsächlich liegt ein Teil der hohen Kosten jedoch darin begründet, dass sie zu spät berücksichtigt wurde.

Gute Barrierefreiheit entsteht nicht durch möglichst teure Einzelmaßnahmen, sondern durch ganzheitliche Planung, klare Anforderungen, fachkundige Umsetzung und echte Qualitätssicherung.

Dieser Leitfaden zeigt, woran ihr Angebote erkennen könnt, die die Barrierefreiheit nachhaltig in eurem Projekt implementieren.

Worum geht es?

Viele Organisationen stellen sich bei digitaler Barrierefreiheit zuerst die Kostenfrage: Wie teuer wird das? Reicht ein günstiges Tool? Muss eine vollständige Prüfung beauftragt werden? Können wir Barrierefreiheit mit einem Plugin lösen?

Diese Fragen sind nachvollziehbar. Barrierefreiheit muss planbar und bezahlbar sein. Gleichzeitig darf der Preis nicht das einzige Entscheidungskriterium sein. Ein günstiges Angebot kann sinnvoll sein, wenn klar beschrieben wird, was genau geleistet wird. Problematisch wird es, wenn günstige Lösungen vollständige Barrierefreiheit versprechen, aber nur einzelne technische Aspekte prüfen oder oberflächlich korrigieren.

Digitale Barrierefreiheit betrifft nicht nur den Quellcode. Sie betrifft Struktur, Gestaltung, Redaktion, Dokumente, Videos, Formulare, Navigation, Kontaktmöglichkeiten, Betriebs- und Qualitätssicherung. Ein barrierefreier Auftritt entsteht deshalb nicht durch eine einzelne Maßnahme, sondern durch ein Zusammenspiel vieler Entscheidungen.

Kann Barrierefreiheit auch günstig sein?

Ja, Barrierefreiheit darf günstig sein. Sie darf aber nicht beliebig sein. Günstig ist gut, wenn damit gemeint ist: effizient geplant, mit Standards umgesetzt und sinnvoll geprüft. Viele gute Maßnahmen kosten wenig, wenn sie von Anfang an mitgedacht werden.

Teuer wird Barrierefreiheit oft dann, wenn sie nachträglich eingebaut werden soll. Das World Wide Web Consortium (W3C) empfiehlt, Barrierefreiheit dauerhaft in den Webproduktionsprozess zu integrieren und entsprechende Aktivitäten nicht nur einmalig, sondern wiederholt umzusetzen. Auch der W3C Business Case beschreibt, dass frühe Berücksichtigung von Barrierefreiheit Kosten senken kann.

Warum nachträgliche Korrekturen teuer werden

Wenn Barrierefreiheit erst kurz vor Veröffentlichung geprüft wird, sind viele Entscheidungen bereits getroffen. Das Design ist abgenommen, Komponenten sind programmiert, Inhalte sind eingepflegt und technische Abhängigkeiten sind festgelegt. Werden dann grundlegende Barrieren gefunden, müssen häufig mehrere Ebenen angepasst werden.

Typische Beispiele:

Die wichtigste Kostenregel lautet deshalb: Je später Barrierefreiheit integriert wird, desto teurer werden grundlegende Korrekturen.

Kostenfreie Tools: hilfreich, aber begrenzt

Kostenfreie Werkzeuge sind ein guter Einstieg. Sie helfen dabei, Barrieren sichtbar zu machen und erste Prüfungen selbst durchzuführen. Dazu gehören Bookmarklets, Kontrastprüfer, Browser-Erweiterungen, Screenreader und automatisierte Testwerkzeuge.

Solche Werkzeuge können zum Beispiel zeigen:

Aber solche Tools prüfen nicht alles. Sie erkennen häufig nur technische Teilaspekte. Ob ein Alternativtext inhaltlich sinnvoll ist, ob eine Fehlermeldung verständlich ist oder ob eine Navigation logisch aufgebaut ist, muss fachlich bewertet werden.

Was automatische Tests leisten und was nicht

Automatisierte Tests sind sinnvoll, solange ihr sie richtig einordnet. Sie liefern schnelle Hinweise, unterstützen die Entwicklung und helfen, wiederkehrende Fehler früh zu erkennen.

Sie sind besonders hilfreich für:

Sie reichen nicht aus für die Bewertung, ob ein Prozess für Nutzende wirklich funktioniert.

Automatisierte Tests auf Basis von ACT Rules können nützliche Hinweise liefern. ACT steht für „Accessibility Conformance Testing“. Gemeint sind einheitliche Prüfregeln, mit denen bestimmte Barrieren möglichst nachvollziehbar gefunden werden können.

Solche Regeln helfen, damit verschiedene Werkzeuge ähnliche Elemente prüfen und Ergebnisse besser vergleichbar werden. Sie erkennen aber nur einen Teil der Barrieren. Ob ein Hinweis wirklich ein Barrierefreiheitsproblem ist und wie schwer dieses Problem wiegt, muss, fachlich bewertet werden.

Eine endgültige Einschätzung kann daher nur gemeinsam mit manuellen Prüfungen, Tastaturtests, Screenreader-Tests und Erfahrung erfolgen.

Weitre Informationen können im Leitfaden zu den ACT Rules: Accessibility Conformance Testing Rules gefunden werden.

Im Folgenden findet ihr eine Liste kostenlos nutzbarer Werkzeuge, diese Ansammlung ist keine komplette Auflistung aller verfügbaren Tools. Sie ist nur eine Übersicht.

Kontrastprüfer und Farbsimulation

WebAIM Contrast Checker

Funktion: Prüfung von Textkontrasten und grafischen Bedienelementen

Mit dem WebAIM Contrast Checker könnt Ihr Vordergrund- und Hintergrundfarben eingeben oder über eine Farbauswahl bestimmen. Das Werkzeug berechnet das Kontrastverhältnis und zeigt an, ob die WCAG-Anforderungen für normalen Text, großen Text sowie grafische Bedienelemente erfüllt werden.

Colour Contrast Analyser

Funktion: Kontrastprüfung auf dem gesamten Bildschirm

Der kostenlose Colour Contrast Analyser von Vispero eignet sich besonders für Inhalte, die nicht direkt im Browser geprüft werden. Dazu gehören Anwendungen, PDF-Dokumente, Präsentationen, Screenshots oder Designentwürfe. Mit einer Pipette könnt Ihr Vordergrund- und Hintergrundfarben direkt vom Bildschirm aufnehmen. Das Werkzeug enthält außerdem eine Simulation verschiedener Farbsehschwächen.

Coblis Color Blindness Simulator

Funktion: Simulation von Farbsehschwächen

Mit dem Coblis Color Blindness Simulator könnt Ihr Bilder hochladen und simulieren, wie sie bei unterschiedlichen Formen von Farbsehschwäche wahrgenommen werden könnten. Das Werkzeug kann dabei helfen, problematische Farbkombinationen zu erkennen. Es ersetzt jedoch keine Messung des tatsächlichen Kontrastverhältnisses.

Browser-Erweiterungen für automatisierte Prüfungen

WAVE Browser Extension

Browser: Chrome, Firefox und Edge

Funktion: Automatische Analyse einzelner Seiten

WAVE Browser Extension prüft den aktuell dargestellten Webauftritt direkt im Browser. Das Werkzeug zeigt unter anderem Fehler, Warnungen, Alternativtexte, Überschriften, Formularbeschriftungen, Kontraste und ARIA-Hinweise an. Die Browser-Erweiterung verarbeitet die Inhalte lokal.

ARC Toolkit

Browser: Chrome und Firefox

Funktion: Prüfung einzelner Seiten nach WCAG-Anforderungen

Das kostenlose ARC Toolkit analysiert einzelne Seiten und zeigt mögliche Barrieren sowie Hinweise zur Behebung an. Es unterstützt unter anderem die Prüfung von Kontrasten, Formularen, Struktur und Quellcode.

Accessibility Insights for Web

Browser: Chrome und Edge

Funktion: Schnelle automatische und angeleitete Prüfungen

Accessibility Insights for Web bietet mit dem FastPass einen schnellen Einstieg in die Prüfung eines Webauftritts. Zusätzlich stehen angeleitete Prüfungen und visuelle Hilfen zur Verfügung. Das Werkzeug kann dabei unterstützen, häufige technische Barrieren sowie Probleme bei Tastaturbedienung und Fokusführung zu erkennen.

Bookmarklets von Tollwerk

Bookmarklets sind kleine Programme, die als Lesezeichen im Browser gespeichert werden. Sie werden auf dem aktuell geöffneten Webauftritt ausgeführt und können bestimmte Strukturen oder Eigenschaften sichtbar machen. Eine zusätzliche Browser-Erweiterung ist nicht erforderlich. Unter folgendem Link geht es zu den Bookmarklets von Tollwerk.

Landmarks

Funktion: Prüfung der Seitenbereiche

Das Bookmarklet hebt Landmark-Bereiche wie Hauptinhalt, Navigation, Kopfbereich und Fußbereich hervor. Damit könnt Ihr schnell prüfen, ob der Webauftritt sinnvoll gegliedert ist und ob mehrere gleichartige Bereiche unterscheidbar benannt wurden.

Images

Funktion: Prüfung von Bildern und Alternativtexten

Das Bookmarklet zeigt Bilder und die zugehörigen Alternativtexte an. Es kann dabei helfen, fehlende oder auffällige Alternativtexte zu erkennen. Ob ein Alternativtext den Inhalt und Zweck eines Bildes richtig beschreibt, müsst Ihr anschließend selbst bewerten.

Show Tabfocus

Funktion: Prüfung des Tastaturfokus

Das Bookmarklet unterstützt die Prüfung des sichtbaren Tastaturfokus. Beim Navigieren mit der Tabulatortaste könnt Ihr nachvollziehen, welches Element gerade fokussiert ist und ob der Fokus deutlich dargestellt wird.

Was macht Qualität aus?

Qualität in der digitalen Barrierefreiheit entsteht nicht durch ein einzelnes Prüfprotokoll. Qualität entsteht, wenn Barrierefreiheit in allen Phasen mitgedacht wird.

Konkrete Anforderungen

Barrierefreiheit muss schon Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen und Projektzielen stehen. Unklare Formulierungen wie „barrierefrei nach aktuellen Standards“ reichen oft nicht aus. Besser sind konkrete Anforderungen:

Weitere Informationen zu Ausschreibungen zur Softwareentwicklung / Entwicklung von Webseiten

Saubere technische Umsetzung

Gute technische Umsetzung bedeutet nicht, möglichst viel Spezialtechnik zu verwenden. Häufig ist das Gegenteil richtig: Native HTML-Elemente, klare Struktur, sinnvolle Beschriftungen und robuste Bedienbarkeit sind die Grundlage.

Ein gutes Beispiel ist die Tastaturbedienung. Eine Webseite muss auch ohne Maus bedienbar sein. Nutzende müssen beispielsweise mit Tab-, Enter-, ESC- und Pfeil-Tasten Elemente erreichen und bedienen können. Eine durchgängige Tastaturbedienbarkeit ist eine Grundvoraussetzung für digitale Barrierefreiheit.

Kritisch sind Lösungen, die Barrierefreiheit nur über eine zusätzliche Oberfläche herstellen wollen, ohne die eigentlichen Barrieren im Webauftritt zu beheben. Dadurch kann der Webauftritt für viele Nutzende weiterhin problematisch bleiben.

Mehr zur sauberen Technik erfahrt Ihr im Leitfaden WAI-ARIA der BFIT.

Verständliche Inhalte

Barrierefreiheit ist nicht nur Technik. Auch Inhalte müssen verständlich, gut strukturiert und sinnvoll beschriftet sein. Auftritt kann technisch fehlerfrei sein und trotzdem schwer nutzbar bleiben.

Typische Qualitätsfragen sind:

Gerade bei Formularen entscheidet die Verständlichkeit darüber, ob Nutzende den Prozess abschließen können.

Prüfung mit echten Nutzungsszenarien

Eine gute Prüfung fragt nicht nur: Gibt es einen Fehler im Code? Sie fragt: Können Menschen den Webauftritt tatsächlich nutzen?

Dazu gehören Tests mit:

Eine sinnvolle Aufgabe ist zum Beispiel nicht: „Prüfe die Startseite“. Besser ist: „Finde ein bestimmtes Formular, fülle es aus, korrigiere einen Fehler und sende es ab.“ So zeigt sich, ob Barrierefreiheit in einem echten Nutzungspfad funktioniert.

Nachhaltiger Betrieb

Ein Webauftritt ist nie fertig. Neue Inhalte, neue Komponenten, neue PDFs, neue Videos und neue Kampagnen können jederzeit neue Barrieren erzeugen. Qualität braucht deshalb Prozesse.

Dazu gehören:

Ein Feedback-Mechanismus hilft dabei, dass Barrieren von Nutzenden gemeldet werden können. So können reale Barrieren im Nutzungsprozess gut erkannt werden. Er soll leicht erreichbar, barrierefrei nutzbar und mit klaren Kontaktinformationen verbunden sein.

Checkliste für Auftraggeber

Die folgende Checkliste verdichtet die gesetzlichen Anforderungen, die W3C-Evaluationslogik und die aktuellen BFIT-Vergabeempfehlungen zu einem operativen Raster für Auftraggebende. Sie ist bewusst streng formuliert, weil gerade unklare Prüffragen später zu teuren Missverständnissen führen könnten.

BereichPrüfpunkteMaßnahmenFreigabekriterium
PlanungSind Zielgruppen, Rechtsgrundlagen, Standards und Verantwortlichkeiten benannt?Dokumentenreview, Projektstart-WorkshopFreigabe erst, wenn Projektparameter schriftlich feststehen
BeschaffungEnthält die Leistungsbeschreibung verbindliche Kriterien zur Barrierefreiheit? Sind Dokumente, Medien, Drittkomponenten und Vertragslaufzeit einbezogen?Vergabeunterlagen prüfenVeröffentlichung der Vergabeunterlagen nur, wenn Anforderungen und Nachweise vollständig geregelt sind
DesignSind Kontraste, Fokus, Tastaturkonzept, Struktur und verständliche Inhalte früh geprüft?Designreview, Prototypentest, einfache ChecksKeine Designfreigabe bei bekannten Basisverstößen
EntwicklungGibt es entwicklungsbegleitende Tests und dokumentierte Korrekturen?Kombination aus automatisierten und manuellen TestsFeature gilt erst als fertig, wenn Accessibility-Kriterien mitgeprüft wurden
KernprozesseSind zentrale Nutzungsfunktionen definiert, etwa Suche, Formular, Login, Checkout, Antrag oder Kontakt?Aufgabenbasierte Tests mit assistiven TechnologienAbnahme nur, wenn Kernprozesse funktionsfähig und dokumentiert sind
AuditSind Prüfumfang, Testumgebung, Tools, assistive Technologien, Fundstellen und Schweregrade im Bericht ausgewiesen?Unabhängiger Audit oder qualitätsgesicherter ExpertentestBericht muss reproduzierbar, nachvollziehbar und ticketfähig sein
NutzerbeteiligungWurden Menschen mit Beeinträchtigungen sinnvoll und vergütet einbezogen?Review der Testplanung und ErgebnisseKritische Befunde müssen in Maßnahmenplan und Nachprüfungen eingehen
AbnahmeSind alle kritischen Befunde behoben oder mit verbindlichem Maßnahmenplan terminiert?Nachprüfung des ursprünglichen BerichtsKeine Abnahme ohne Nachweis der Behebung zentraler Barrieren
Laufender BetriebGibt es Feedbackmöglichkeit, Zuständigkeit, Update-Prüfung und regelmäßige Überprüfung?Monitoring, Ticketauswertung, Erneutes Audit bei ÄnderungenDer Auftritt gilt nur dann als stabil, wenn Änderungen nicht ungeprüft live gehen

Warnzeichen für schlechte Angebote

Nicht jedes günstige Angebot ist schlecht. Aber es gibt deutliche Warnzeichen.

Vorsicht ist geboten, wenn:

Wie ihr Kosten senkt, ohne Qualität zu verlieren

Kosten lassen sich vor allem dort senken, wo Barrierefreiheit nicht jedes Mal neu erfunden werden muss. Wenn Anforderungen, Vorlagen, Komponenten, Prüfwege und Zuständigkeiten klar sind, wird die Umsetzung planbarer. Das kann die Qualität erhöhen und zugleich verhindern, dass dieselben Fehler immer wieder entstehen.

Barrierefreiheit früh einplanen

Legt Anforderungen an Barrierefreiheit bereits in der Konzeptphase fest. Das betrifft nicht nur die technische Umsetzung, sondern auch Gestaltung, Redaktion, Beschaffung, Qualitätssicherung und spätere Pflege.

Früh geklärt werden sollte zum Beispiel:

Je früher diese Fragen geklärt werden, desto geringer kann das Risiko werden, dass später grundlegende Layouts, Komponenten oder Prozesse neu gebaut werden müssen.

Designsysteme barrierefrei aufbauen

Ein barrierefreies Designsystem kann helfen, Qualität und Kosten besser zu steuern. Wenn Buttons, Formularfelder, Menüs, Hinweise, Fehlermeldungen, Dialoge, Karten, Akkordeons oder Suchfunktionen einmal sauber gestaltet, umgesetzt und geprüft sind, können sie wiederverwendet werden.

Wichtig ist: Ein Designsystem ist nur dann hilfreich, wenn Barrierefreiheit darin verbindlich berücksichtigt wird. Es sollte also nicht nur Farben und Abstände beschreiben, sondern auch Tastaturbedienung, Fokuszustände, Beschriftungen, Fehlermeldungen, ARIA-Einsatz, Kontraste und Verhalten bei Vergrößerung.

Standardlösungen bevorzugen

Standardlösungen sind oft robuster, günstiger und besser unterstützt als selbst gebaute Sonderlösungen. Das gilt besonders für HTML-Elemente.

Ein <button>-HTML-Element bringt bereits viele Eigenschaften mit, die für Barrierefreiheit wichtig sind. Es ist mit der Tastatur erreichbar, hat eine erwartbare Rolle und wird von assistiven Technologien in der Regel korrekt erkannt. Ein selbst gebautes Element aus <div>, zusätzlicher Rolle und JavaScript muss diese Eigenschaften erst nachbilden. Dabei entstehen häufig Fehler.

Das bedeutet nicht, dass eigene Komponenten nie sinnvoll wären. Sie sollten aber nur eingesetzt werden, wenn es dafür einen guten Grund gibt und wenn Bedienung, Semantik und Fokusführung sorgfältig geprüft werden. So können Entwicklungsaufwand, Fehlerrisiken und spätere Nachbesserungen reduziert werden.

Redaktion schulen

Viele Barrieren entstehen nicht im Quellcode, sondern im redaktionellen Alltag. Dazu gehören unklare Linktexte, fehlende oder schlechte Alternativtexte, nicht strukturierte Überschriften, lange unübersichtliche Textblöcke, fehlerhafte Tabellen oder nicht barrierefreie PDF-Dokumente.

Kurze, regelmäßige Schulungen können hier besonders wirksam sein. Sie müssen nicht immer umfangreich sein. Oft reichen wiederkehrende Lerneinheiten zu konkreten Aufgaben.

Redaktionelle Schulungen können Kosten senken, weil Fehler gar nicht erst entstehen. Gleichzeitig verbessert sich die Qualität des gesamten Webauftritts, weil Inhalte verständlicher und besser nutzbar werden.

Vorlagen und Textbausteine nutzen

Vorlagen und Textbausteine sorgen dafür, dass wiederkehrende Inhalte nicht jedes Mal neu geschrieben oder technisch neu aufgebaut werden müssen. Solche Vorlagen ersetzen keine Prüfung im Einzelfall. Sie können aber eine einheitliche Grundqualität sichern und den Aufwand im Alltag deutlich verringern.

Automatisierte Tests einbinden

Automatisierte Tests sollten früh in Entwicklungsprozesse eingebunden werden. Sie finden nicht alle Barrieren, können aber helfen, wiederkehrende technische Fehler früh zu erkennen.

Besonders sinnvoll sind automatische Tests, wenn sie regelmäßig laufen, etwa bei neuen Komponenten, vor der Veröffentlichung oder in Entwicklungsprozessen. Dann werden einfache Fehler nicht erst am Ende gefunden, sondern bereits während der Umsetzung.

Wichtig bleibt: Automatisierte Tests liefern Hinweise, aber keine vollständige Bewertung. Sie können nicht zuverlässig beurteilen, ob ein Alternativtext inhaltlich passend ist, ob ein Linktext im Kontext verständlich ist oder ob ein Formularablauf für Nutzende wirklich nachvollziehbar funktioniert.

Manuelle Prüfung gezielt einsetzen

Manuelle Prüfungen sind aufwendiger als automatische Tests. Sie gezielt dort eingesetzt werden, wo sie den größten Nutzen bringen.

Gerade zentrale Bereiche, wie Navigation und Formulare entscheiden oft darüber, ob Nutzende ein Anliegen selbstständig erledigen können. Wenn hier Barrieren bestehen, ist der Schaden meist größer als bei selten aufgerufenen Unterseiten.

Rückmeldungen ernst nehmen

Rückmeldungen von Nutzenden sind keine Störung. Sie sind ein wichtiges Qualitätsinstrument. Ein gut auffindbarer und barrierefreier Feedback-Mechanismus hilft, reale Probleme zu erkennen, die in internen Prüfungen übersehen wurden.

Menschen mit Beeinträchtigungen einbinden

Tests mit Menschen mit Beeinträchtigungen können besonders wertvoll sein, wenn zentrale Prozesse geprüft werden sollen. Sie zeigen, wie ein Webauftritt in echten Nutzungssituationen funktioniert.

Wichtig ist, solche Tests richtig einzuordnen. Einzelne Rückmeldungen ersetzen keine vollständige fachliche Prüfung. Sie können aber Probleme sichtbar machen, die automatische Tests und rein technische Prüfungen nicht erfassen. Dazu gehören unverständliche Abläufe, unerwartete Fokuswechsel, unklare Hilfetexte oder Prozesse, die zwar technisch bedienbar sind, aber praktisch schwer nutzbar bleiben.

Beschaffung mitdenken

Barrierefreiheit sollte in Beschaffung und Vergabe verbindlich berücksichtigt werden. Wenn Anforderungen erst nach Vertragsschluss formuliert werden, kann die Nachbesserung schwierig und teuer werden.

Deshalb sollten Ausschreibungen und Verträge möglichst klar benannt werden. Das kann helfen, Qualität bereits vor der Umsetzung abzusichern. Gleichzeitig wird für Dienstleister klarer, welche Leistung erwartet wird.

Regelmäßige Nachprüfung einplanen

Barrierefreiheit ist kein Zustand, der einmal erreicht und dann dauerhaft gesichert ist. Inhalte ändern sich, Systeme werden aktualisiert, neue Komponenten kommen hinzu und Redaktionen werden neu besetzt. Durch regelmäßige Nachprüfung kann Barrierefreiheit Teil des normalen Betriebs werden. Das ist meist nachhaltiger, als nur alle paar Jahre eine große Prüfung durchzuführen.

Fazit

Barrierefreiheit darf günstig sein. Sie darf aber nicht oberflächlich sein.

Der beste Weg zu effizienterer Barrierefreiheit ist nicht die günstigste Einzellösung, sondern eine kluge Gesamtstrategie. Wenn ihr Barrierefreiheit früh plant, Standards nutzt, Inhalte verständlich erstellt, zentrale Komponenten sauber umsetzt und gezielt prüft, spart ihr langfristig Geld und verbessert die Qualität eurer Webauftritte.

Günstige Lösungen sind dann problematisch, wenn dadurch Scheinsicherheit entsteht. Gute Barrierefreiheit erkennt ihr daran, dass sie nachvollziehbar geplant, fachkundig umgesetzt, real geprüft und dauerhaft gepflegt wird. Genau dann ist Barrierefreiheit nicht nur pflichtmäßig umgesetzt, sondern ein Qualitätsmerkmal digitaler Angebote.

Mehr Informationen

Erklärung zur Barrierefreiheit

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Warum ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit wichtig?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein wesentlicher Bestandteil der digitalen Barrierefreiheit und nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein zentraler Bestandteil von Inklusion. Sie zeigt transparent auf, welche Inhalte und Funktionen einer Webseite oder mobilen Anwendung barrierefrei gestaltet sind und wo noch Verbesserungen notwendig sind. Eine gut formulierte und aktuelle Erklärung hilft Nutzenden, zu verstehen, welche Barrieren noch bestehen und wie sie Unterstützung erhalten können.

Hinter der Erklärung zur Barrierefreiheit stehen verschiedene Gesetze:

In den Bundesländern gelten eigene gesetzliche Bestimmungen. Dieses Dokument zeigt beispielhaft, wie die Erklärung zur Barrierefreiheit richtig und vollständig erstellt werden sollte. 

Relevante Anforderungen (gemäß BITV 2.0 § 7)

Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss umfassend und klar verständlich bewerten, inwieweit die Webseite oder mobile Anwendung mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit vereinbar ist. Wenn Teile nicht vollständig barrierefrei sind, müssen diese benannt und die Gründe dafür angegeben werden.

  1. Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist in einem barrierefreien und maschinenlesbaren Format zu veröffentlichen.

  2. Eine Verlinkung zur Erklärung zur Barrierefreiheit erfolgt an hervorgehobener Stelle auf der Startseite und ist auf jeder Unterseite vorhanden.

  3. Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist als solche erkennbar.

  4. Der Geltungsbereich der Erklärung wird genannt (Name der öffentlichen Stelle, Name der Webseite).

  5. Es wird auf die Rechtsgrundlage verwiesen. Es erfolgte eine Angabe, inwieweit die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt wurden (vollständig vereinbar / teilweise vereinbar / nicht vereinbar).

  6. Nicht barrierefreie Inhalte, sofern vorhanden, sind aufgeführt.

  7. Falls Alternativen zu nicht barrierefreien Inhalten verfügbar sind, sollten diese in der Barrierefreiheitserklärung vermerkt werden.

  8. Optionale Inhalte beispielsweise Maßnahmen, die über die Mindestanforderungen hinausgehen oder die für die Beseitigung von Barrieren ergriffen werden sollen, sind angegeben.

  9. Die verwendete Prüfmethode (Selbstprüfung oder Dritte) wird benannt.

  10. Das Datum der Erstellung oder der letzten Aktualisierung ist vorhanden und das Datum ist nicht älter als ein Jahr.

  11. Ein Feedback-Mechanismus mit der Möglichkeit für Betroffene, elektronisch Kontakt aufzunehmen, ist angegeben und beschrieben.

  12. Kontaktangaben der Zuständigen Stelle (bei der öffentlichen Stelle) für barrierefreie Zugänglichkeit sind benannt.

  13. Das Durchsetzungsverfahren / Beschwerdeverfahren ist beschrieben und der Kontakt zur Durchsetzungsstelle / Beschwerdestelle ist aufgeführt.

Umsetzung einer barrierefreien Erklärung zur Barrierefreiheit

Eine vollständige und korrekte Barrierefreiheitserklärung sollte in folgende Bestandteile gegliedert werden:

  1. Erreichbarkeit der Erklärung

  2. Beschreibung des Geltungsbereichs

  3. Bewertung der Barrierefreiheitsanforderungen

  4. Nicht barrierefreie Inhalte aufführen

  5. Vermerk zu Alternativen für nicht barrierefreie Inhalte

  6. Prüfmethode angeben

  7. Aktualitätsdatum angeben

  8. Feedback-Mechanismus und Kontaktstellen

  9. Klare und verständliche Sprache verwenden

  10. Zugänglichkeit der Erklärung sicherstellen

  11. Regionale Anforderungen beachten

Optionale Angaben für die Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 § 7

  1. Erläuterung der Bemühungen um eine bessere digitale Barrierefreiheit:

  2. Förmliche Bestätigung der Barrierefreiheitserklärung (administrativ oder politisch).

  3. Datum der Veröffentlichung der Website und/oder mobilen Anwendung.

  4. Datum der letzten Aktualisierung der Website und/oder mobilen Anwendung nach wesentlicher inhaltlicher Überarbeitung.

  5. Link zu einem Bewertungsbericht, falls verfügbar, insbesondere bei vollständiger Vereinbarkeit der Website oder mobilen Anwendung.

  6. Zusätzliche telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen sowie Unterstützung für Nutzer von assistiven Technologien.

  7. Weitere Inhalte, die als angemessen erachtet werden.

Barrierefreiheitserklärung des Beispielamts

Diese Erklärung gilt für die Website des Beispielamts, erreichbar unter http://www.beispielamt.de.Sie umfasst alle Inhalte und Funktionen der Webseite, soweit diese nicht anderweitig angegeben sind. 

Als öffentliche Stelle im Sinne der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webauftritte im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Bewertung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die Webseite des Beispielamts erfüllt die Anforderungen der BITV 2.0 teilweise. Viele Inhalte sind bereits barrierefrei gestaltet, einige Bereiche weisen jedoch noch Barrieren auf, die derzeit in Bearbeitung sind.

Aktuell sind einige PDF-Dokumente und interaktive Grafiken nicht vollständig barrierefrei. Auch folgende Bereiche weisen Barrieren auf:

Diese Barrieren sind aufgrund technischer Einschränkungen oder externer Ressourcen noch nicht behoben. Wir arbeiten daran, diese Inhalte in Q3 2025 barrierefrei anzubieten.

Die Website wurde einer internen Selbstprüfung durch das Beispielamt unterzogen. Eine externe Überprüfung ist für das kommende Jahr geplant.

Aktualitätsdatum

Diese Erklärung wurde am 25. Oktober 2024 erstellt und zuletzt am 25. Oktober 2024 überprüft. Die Webseite wurde 01.Dezember.2020 erstellt und am 25. Oktober.2024 zuletzt aktualisiert. 

Zusätzliche Bemühungen um Barrierefreiheit

Das Beispielamt hat sich zur Bereitstellung einer umfassenden und transparenten Barrierefreiheitserklärung verpflichtet. Hierzu wurden einige fakultative Maßnahmen eingeführt, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen und zur Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit beitragen sollen.

Zusätzliche telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen
Für Menschen mit Behinderungen bietet das Beispielamt zusätzliche Unterstützung in Form einer telefonischen Beratung an. Sollten Fragen zur Barrierefreiheit der Website bestehen oder Probleme beim Zugang auftreten, können sich Nutzende direkt telefonisch an uns wenden. Diese Unterstützung soll sicherstellen, dass auch diejenigen, die Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer digitalen Angebote haben, die erforderliche Hilfe erhalten.

Kontakt für zusätzliche Hilfe: Telefon: 01234 / 567890

E-Mail: hilfe@beispielamt.de

Veröffentlichung eines Bewertungsberichts Das Beispielamt veröffentlicht einen Bewertungsbericht zur Barrierefreiheit der Website, um Transparenz zu schaffen und Nutzenden einen detaillierten Einblick in die Barrierefreiheit unseres Webauftritts zu bieten.

Barrieren melden: Kontakt zu den Ansprechpartnern

Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder benötigen Sie weitere Informationen zur Barrierefreiheit, können Sie uns über die E-Mail-Adresse barrierefreiheit@beispielamt.de kontaktieren. Wir sind bemüht, Ihre Anfragen zeitnah zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage unzufrieden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit

Musterstraße 1, 12345 Musterstadt

Telefon: 01234 / 56789 

E-Mail: durchsetzung@beispielamt.de

Checkliste für die Erstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit

  1. Erreichbarkeit der Erklärung

  2. Beschreibung des Geltungsbereichs

  3. Rechtsgrundlage angeben

  4. Bewertung der Barrierefreiheitsanforderungen

  5. Nicht barrierefreie Inhalte

  6. Vermerk zu Alternativen

  7. Prüfmethode angeben

  8. Aktualitätsdatum

  9. Feedback-Mechanismus und Kontaktstellen

  10. Durchsetzungsverfahren

  11. Klare und verständliche Sprache verwenden

  12. Optionale Angaben

Feedback-Mechanismus

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Was ist der Feedback-Mechanismus?

Der Feedback-Mechanismus ist Bestandteil der Erklärung zur Barrierefreiheit. In § 12b Abs. 2 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und § 7 Abs. 2 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ist auf Bundesebene geregelt, dass der Feedback-Mechanismus von jeder Seite eines Webauftritts oder innerhalb der Navigation einer App unmittelbar zugänglich und einfach zu benutzen sein soll. Rückmeldungen helfen öffentlichen Stellen, Barrieren zu identifizieren und zeitnah zu beheben.

Der Mechanismus ist rechtlich in § 7 Absatz 2 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) geregelt und soll von jeder Seite eines Webauftritts oder in der Navigation einer App leicht erreichbar sein. Rückmeldungen über den Mechanismus helfen öffentlichen Stellen, Barrieren zu identifizieren und zeitnah zu beheben.

Warum ist der Feedback-Mechanismus wichtig?

Wie sieht ein Feedback-Mechanismus nach der BITV aus?

Gemäß § 7 Absatz 2 der BITV 2.0 soll der Feedback-Mechanismus folgende Anforderungen erfüllen:

Wie funktioniert der Feedback-Mechanismus?

  1. Barriere melden:

  2. Reaktion der öffentlichen Stelle:

  3. Durchsetzungs-/ Schlichtungsstelle kontaktieren:

Wie verläuft ein Schlichtungs– oder Durchsetzungsverfahren?

Meistens läuft das Schlichtungsverfahren schriftlich ab. Die Schlichtungsstelle prüft, ob der Antrag zulässig ist und kontaktiert die öffentliche Stelle. Sie kann sich innerhalb eines Monats zu dem Antrag äußern. Eine schlichtende Person wirkt auf eine Einigung hin und kann dazu auch einen Vorschlag unterbreiten. Das Schlichtungsverfahren endet entweder mit einer Einigung der Beteiligten oder mit einer Mitteilung, dass keine Einigung erreicht werden konnte.

In den Ländern verläuft das Durchsetzungsverfahren ähnlich. Dort ist oft Voraussetzung, dass ihr vorher den Feedback-Mechanismus genutzt habt. Schaut in die Erklärung zur Barrierefreiheit: hier müssen das Verfahren im eigenen Land und die zuständige Durchsetzungsstelle genannt sein. Auf dieser Website findet ihr eine Übersicht der Durchsetzungsstellen: https://lbit.hessen.de/ds/stellen.

Wie setzt man einen guten Feedback-Mechanismus auf Webauftritten um?

Ein gut gestalteter Feedback-Mechanismus schafft Vertrauen und fördert die Zusammenarbeit zwischen Nutzenden und öffentlichen Stellen. Mit der richtigen Umsetzung stellt ihr sicher, dass euer Webauftritt barrierefrei bleibt und kontinuierlich verbessert wird.

  1. Sichtbarkeit:

  2. Benutzerfreundlichkeit:

  3. Strukturierte Abfrage:

  4. Verfügbarkeit von Kontaktinformationen:

  5. Zeitnahe Rückmeldung:

Beispiel für einen guten Feedback-Mechanismus

  1. Platzierung und Verlinkung:

  2. Inhalte des Kontaktformulars:

  3. Beispieltext für Feedback-Seite:

Checkliste für einen guten Feedback-Mechanismus

  1. Platzierung und Verlinkung:

  2. Benutzerfreundlichkeit:

  3. Relevante Abfragen:

  4. Kontaktinformationen:

  5. Reaktion und Rückmeldung:

Gebärdensprachevideos nach BITV 2.0

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Einleitung

Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist seit 2002 im Bundesgleichstellungsgesetz anerkannt. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass es sich dabei um eine eigenständige, visuell-gestische Sprache mit eigener Grammatik, Ausdrucksweise und kultureller Bedeutung handelt. Für gehörlose und schwerhörige Menschen (Deaf Community) ist sie die Erstsprache und somit das zentrale Kommunikationsmittel im Alltag und im gesellschaftlichen Leben, um Informationen, Emotionen und komplexe Inhalte zu verstehen und mitzuteilen.

Im digitalen Raum spielt Gebärdensprache eine entscheidende Rolle für echte Barrierefreiheit. Nur wenn Inhalte auch in Gebärdensprache angeboten werden, können gehörlose Menschen öffentliche Informationen, Dienstleistungen und Angebote gleichberechtigt nutzen. Genau hier setzt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) an: Sie verpflichtet öffentliche Stellen, zentrale Informationen ihrer Webauftritte auch in DGS bereitzustellen.

Auf der Startseite eines Internet- oder Intranetauftritts sind gemäß § 4 der BITV 2.0 folgende Erläuterungen in DGS bereitzustellen:

In Anhang 2, Teil 1 der BITV 2.0 findet sich Vorgaben, wie diese Informationen bereitgestellt werden sollen. Diese Regelung gilt sowohl für öffentliche als auch für interne Webauftritte (Intranets) von Behörden.

Gebärdensprachevideos sind somit ein wesentlicher Bestandteil einer inklusiven digitalen Kommunikation. Sie schaffen Sichtbarkeit, fördern Verständnis und ermöglichen Teilhabe für alle.

Zu beachten ist, dass in der Anlage 2 der Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV) 2.0 technisch zum Teil veraltete Vorgaben enthalten sind. Aus Sicht der gehörlosen Community besteht daher die Forderung, die BITV hier zu aktualisieren oder alternativ auf eine dynamisch gepflegte Webseite zu verweisen, auf der der technische Stand der Anforderungen flexibel und rasch an neue Entwicklungen angepasst werden kann.

Welche Inhalte müssen Gebärdensprachevideos enthalten?

Wie gestalte ich Gebärdensprachevideos?

Die BITV definiert gestalterische und technische Mindestanforderungen, damit Gebärdensprachvideos gut wahrnehmbar und technisch zugänglich sind. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind, kann sogar eine Ausgrenzung statt Inklusion entstehen.

Achtet bei der Produktion Eurer Videos auf folgende Punkte:

Das Informationsangebot in DGS muss auf der Startseite eines Webauftritts eindeutig als Icon oder Schriftzug gekennzeichnet sein.

Das bedeutet:

Auf Eurer Startseite, meist im Servicebereich oder im Kopfbereich der Seite sollte sich ein klar erkennbarer Link zu den Inhalten in DGS befinden.

Der Link trägt die Bezeichnung „Gebärdensprache“ und wird zusätzlich mit dem offiziellen Symbol für die Deutsche Gebärdensprache (DGS-Logo) versehen.

DGS-Logo - Das Zeichen für die Deutsche Gebärdensprache

Das Piktogramm oder der Schriftzug hilft Nutzerinnen und Nutzern, das Angebot schnell zu erkennen und unmittelbar aufzurufen. Ihr findet es in Anlage 2, Teil 1 BITV 2.0.

Achtet darauf, dass:

Struktur und Anzahl der Videos

Erfahrungsgemäß ist es besser, mehrere kurze Videos statt eines langen Films zu veröffentlichen. So bleiben die Informationen übersichtlich, gezielt abrufbar und sind bei einzelnen Aktualisierungen der Inhalte auch besser auszutauschen.

Wir empfehlen: Mindestens drei Videos mit klar abgegrenzten Themen, zum Beispiel:

  1. Überblick über den Webauftritt.

  2. Navigation und Nutzung der Seite (Einbindung von Screenshots wird empfohlen).

  3. Kontaktmöglichkeiten und Erklärung zur Barrierefreiheit.

Jedes Video sollte mit einem eindeutigen Titel, einer kurzen Beschreibung und einem sichtbaren Vorschaubild versehen sein. Damit wird sichergestellt, dass Nutzende gezielt die Informationen finden, die sie benötigen, und sich leicht im Angebot orientieren können. Dies kann mit Untertiteln versehen werden, damit es barrierefrei für unterschiedliche Zielgruppen verfügbar ist.

Wen kann ich beauftragen?

Wählt für die Produktion Eurer Gebärdensprachvideos qualifizierte Dienstleister, die die DIN EN ISO 17100 („Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen“) erfüllen.

Achtet darauf, dass:

Leistungsumfang laut BFIT-Handlungsempfehlung:

Gebärdensprach-Avatare: Chancen und Grenzen

Mittlerweile werden auch Gebärdensprach-Avatare (computer-animierte Gebärdensprach-Darstellende) für die Erstellung von Gebärdensprachvideos angeboten. Hierbei sind aktuell jedoch die deutlichen Einschränkungen der Technologie Insbesondere im Hinblick auf eine barrierefreie Kommunikation in DGS zu beachten.

Potenziale

Avatare könnten zukünftig eine schnelle und flexible Lösung bieten, insbesondere wenn kurze Informationen oder automatisiert erzeugte Texte in Gebärdensprache übertragen werden sollen.

Grenzen und kritische Aspekte

Empfehlungen für den Einsatz

Nach unserer Wahrnehmung ist die Akzeptanz solcher Avatare in der Deaf-Community bislang gering. Viele gehörlose Nutzerinnen und Nutzer empfinden die Darstellungen als sprachlich unnatürlich, mimisch unpräzise oder kulturell nicht authentisch. Aus diesem Grund empfehlen wir, auf den Einsatz von Gebärdensprach-Avataren derzeit zu verzichten. Solange diese Technologien weder die sprachliche Vielfalt der Deutschen Gebärdensprache noch deren Ausdrucksqualität zuverlässig wiedergeben können, stellen sie keinen gleichwertigen Ersatz für menschliche Dolmetschende oder native Signer dar.

Checkliste für Gebärdensprachvideos

KI-Technologien und Barrierefreiheit

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KI-Technologien

KI-Technologien können Nutzende dabei unterstützen, digitale und analoge Informationen wahrzunehmen, zu verstehen oder zu bedienen. Im Mittelpunkt stehen KI-gestützte Hilfsmittel, die Barrieren ausgleichen können. Gemeint sind hier nicht allgemeine KI-Werkzeuge zum Schreiben, Zusammenfassen oder Recherchieren.

Dazu gehören zum Beispiel Apps, die Bilder beschreiben, Texte vorlesen, Sprache live verschriftlichen, nicht beschriftete Schaltflächen auf Webauftritten erklären oder Informationen aus der Umgebung über eine Kamera erfassen.

KI-gestützte Angebote können im Alltag eine große Hilfe sein. Sie können blinden oder sehbehinderten Menschen Bilder, Dokumente oder Umgebungen beschreiben. Sie können gehörlosen oder schwerhörigen Menschen Gespräche live als Text anzeigen. Sie können Menschen mit Lernschwierigkeiten, Dyslexie oder Konzentrationsproblemen helfen, Informationen leichter aufzunehmen, indem sie Texte vorlesen.

Wichtig ist aber: KI ist kein Ersatz für barrierefreie Gestaltung. Ein nicht beschrifteter Button bleibt ein Barrierefreiheitsmangel, auch wenn ein Screenreader oder eine App versucht, ihn nachträglich zu erklären. KI kann im Einzelfall helfen, eine Barriere zu überbrücken. Sie macht den Webauftritt selbst aber nicht barrierefrei.

Auch das KI-Tool selbst muss barrierefrei nutzbar sein. Ein Hilfsmittel darf nicht neue Hürden erzeugen, etwa durch eine nicht bedienbare App, unbeschriftete Schaltflächen, fehlende Tastaturbedienung, unzureichende Kontraste oder nicht zugängliche Ergebnisanzeigen.

Welche KI-gestützten Hilfen gibt es bereits?

Die vorgestellten Tools sind nicht vollständig und die Tools sind nicht gänzlich auf Barrierefreiheit geprüft. Der Leitfaden gilt lediglich als Hilfestellung und Einstieg. Die Links zu den einzelnen Anwendungen können am Ende des Dokuments gefunden werden.

Bilder, Texte und Umgebung beschreiben

Apps wie Seeing AI, Google Lookout oder Be My Eyes unterstützen blinde und sehbehinderte Menschen beim Erkennen von Texten, Objekten, Bildern oder Alltagssituationen.

Seeing AI eignet sich vor allem für typische Alltagssituationen: einen Brief lesen, Verpackungen erkennen, Produkte unterscheiden, Fotos beschreiben oder kurze Texte erfassen. Die App ist dabei besonders niedrigschwellig, weil sie auf dem Smartphone genutzt werden kann und verschiedene Erkennungsfunktionen in einer Anwendung bündelt. Microsoft beschreibt Seeing AI als kostenlose App, die die Welt um Nutzende herum beschreibt und für blinde und sehbehinderte Menschen entwickelt wurde.

Google Lookout verfolgt einen ähnlichen Ansatz, ist aber besonders eng mit Android verbunden. Die App kann beim Lesen von Texten und Dokumenten helfen, Informationen aus der Umgebung erfassen und Gegenstände oder Lebensmittel einordnen. Google beschreibt Lookout ausdrücklich als App für blinde und sehbehinderte Menschen. Sie soll unter anderem beim Lesen, Sortieren von Post oder Wegräumen von Einkäufen unterstützen.

Be My Eyes unterscheidet sich von rein automatischen Lösungen, weil hier KI und menschliche Unterstützung zusammenkommen. Nutzende können sich per Live-Video mit Freiwilligen verbinden oder KI-gestützte Bildbeschreibungen nutzen. Das ist wichtig, weil nicht jede Situation allein durch KI zuverlässig gelöst werden kann. Wenn eine Beschreibung unklar ist oder eine Entscheidung wichtig wird, kann menschliche Unterstützung weiterhin sinnvoll oder notwendig sein. Be My Eyes beschreibt die eigene App als Angebot, das blinde oder sehbehinderte Menschen mit Freiwilligen, Unternehmen und KI verbindet. Be My Eyes verbindet Nutzende mit Freiwilligen, die mehr als 185 Sprachen sprechen; die Verbindung erfolgt vorrangig anhand der eingestellten Hauptsprache und, falls dort niemand verfügbar ist, anhand einer hinterlegten Zweitsprache.

In der Praxis können solche Apps viel Selbstständigkeit ermöglichen. Sie helfen, wenn ein Bild keinen Alternativtext hat, ein Papierdokument nicht digital vorliegt, ein Schild nicht gelesen werden kann oder ein Gegenstand nicht eindeutig erkennbar ist. Sie können auch eine Brücke sein, wenn ein Webauftritt, eine App oder ein Dokument schlecht barrierefrei umgesetzt wurde. Diese Brücke darf aber nicht mit echter Barrierefreiheit verwechselt werden.

Kritisch bleibt die Verlässlichkeit der Ergebnisse. KI kann Inhalte falsch erkennen, Text unvollständig erfassen oder eine Situation missverstehen. Gerade bei Medikamenten, Lebensmitteln mit Allergiehinweisen, Verträgen, Geld, Wegbeschreibungen, Gefahrenstellen oder rechtlich relevanten Informationen sollten Nutzende den Ergebnissen nicht ungeprüft vertrauen. Wenn ihr das Ergebnis nicht selbst überprüfen könnt, braucht es bei wichtigen Entscheidungen eine zweite Quelle, etwa eine menschliche Unterstützung oder ein anderes Hilfsmittel.

Webauftritte und Apps besser verstehen

Auch Screenreader und ergänzende Screenreader-Erweiterungen integrieren zunehmend KI-Funktionen.

JAWS bietet mit Picture Smart AI eine Funktion, mit der Fotos, Diagramme und andere visuelle Inhalte analysiert und als Beschreibung ausgegeben werden können. Dies kann besonders in Situationen geeignet sein, in denen Nutzende auf Bilder, Grafiken oder andere visuelle Elemente ohne ausreichende Alternativbeschreibung stoßen. Die Beschreibung wird anschließend im JAWS Results Viewer angezeigt.

Für NVDA gibt es Erweiterungen wie AI Content Describer. Dieses Add-on kann Fokusobjekte, Bedienelemente, Bilder, den gesamten Bildschirm oder eine Kameraszene beschreiben. Nach Angaben der Add-on-Beschreibung werden dafür KI-Modelle mit Bildverarbeitung genutzt. Gleichzeitig weist die Beschreibung darauf hin, dass die ausgegebenen Beschreibungen nicht immer vollständig korrekt sein müssen.

Auch Microsoft Narrator erhält KI-gestützte Funktionen. Microsoft erklärt, dass Nutzende mit einer Tastenkombination eine Beschreibung des fokussierten Bildes oder des gesamten Bildschirms anfordern können. Dabei öffnet sich Copilot mit dem Bild und Nutzende können eine eigene Frage zur Beschreibung stellen. Microsoft weist darauf hin, dass das Bild erst geteilt wird, wenn Nutzende die Beschreibung aktiv auslösen.

KI kann in solchen Fällen eine zusätzliche Orientierung geben. Dennoch bleibt Vorsicht nötig: Die KI erkennt nicht immer den tatsächlichen Zweck eines Elements. Ein Symbol kann falsch interpretiert werden. Ein Button kann anhand seiner Position beschrieben werden, ohne dass die eigentliche Funktion sicher erkannt wird. KI kann eine Barriere überbrücken, sie behebt sie nicht. Wenn ein Button keinen zugänglichen Namen hat, bleibt der Webauftritt mangelhaft. Wenn ein Diagramm nicht beschrieben ist, bleibt die Information unvollständig. Wenn die Seitenstruktur unklar ist, kann KI höchstens eine Annäherung liefern.

Gespräche live verschriftlichen

Für gehörlose und schwerhörige Menschen können KI-gestützte Transkriptionsdienste Sprache live in Text umwandeln. Solche Funktionen können in persönlichen Gesprächen, Besprechungen, Veranstaltungen, Arztterminen, Unterrichtssituationen oder digitalen Meetings unterstützen.

Ava bietet Live-Untertitel und Transkription für Gespräche, Meetings und weitere Situationen an. Nach Angaben von Ava kombiniert der Dienst KI-gestützte Transkription mit menschlicher Unterstützung, um höhere Genauigkeit zu erreichen. Ava richtet sich ausdrücklich an gehörlose und schwerhörige Menschen.

Google Live Transcribe & Sound Notifications macht gesprochene Sprache und Umgebungsgeräusche über Android-Geräte zugänglicher. Google beschreibt die App als Unterstützung für alltägliche Gespräche und Geräuschinformationen für gehörlose und schwerhörige Menschen. Die gesprochenen Wörter erscheinen auf dem Bildschirm des Android-Geräts.

Die Qualität hängt stark von der Umgebung ab. Hintergrundgeräusche, Dialekte, Fachbegriffe, mehrere gleichzeitig sprechende Personen oder schlechte Mikrofone können die Erkennungsqualität deutlich verschlechtern.

Für informelle Gespräche kann eine automatische Transkription oft ausreichen. Für wichtige Veranstaltungen, Schulungen, Gerichts-, Verwaltungs-, Medizin- oder Prüfkontexte sollte sie nicht unkritisch als alleinige Lösung eingesetzt werden. Hier können professionelle Untertitelung, Schriftdolmetschung oder Gebärdensprachdolmetschung notwendig sein.

Texte vorlesen und leichter zugänglich machen

Vorlesefunktionen und Text-to-Speech-Anwendungen wandeln geschriebene Inhalte in gesprochene Sprache um. Das kann für blinde und sehbehinderte Menschen, Nutzende mit Dyslexie, ADHS, Konzentrationsproblemen, Lernschwierigkeiten oder hoher Leseermüdung hilfreich sein. Nicht jedes Vorlesewerkzeug ist automatisch KI. KI wird aber zunehmend genutzt, um Stimmen natürlicher klingen zu lassen, gedruckte Texte per OCR zu erfassen oder ergänzende Funktionen bereitzustellen.

Speechify liest nach eigenen Angaben Bücher, PDFs, Dokumente und Webauftritte vor. Enthalten sind unteranderem Funktionen wie Vorlesen, Geschwindigkeitseinstellung, Texthervorhebung und das Erfassen von gedruckten Inhalten per Foto.

Für Nutzende mit Lese- und Schreibschwierigkeiten gibt es weitere Werkzeuge wie Read&Write. Der Anbieter beschreibt Funktionen wie Text-to-Speech, vereinfachte Textumformulierung und visuelle Wörterbücher, um Lesen, Schreiben und Lernen zu unterstützen.

Solche Werkzeuge können Texte zugänglicher machen, weil sie verschiedene Zugangswege ermöglichen. Nutzende können Inhalte hören statt zu lesen, gleichzeitig mitlesen, die Geschwindigkeit anpassen oder störende Seitenelemente ausblenden. Das hilft nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch in Alltagssituationen, etwa bei Müdigkeit, hoher Informationsdichte oder langer Bildschirmarbeit.

Die Grenzen liegen vor allem bei der Qualität des Ausgangsmaterials. Eine Vorlesefunktion kann nur das sinnvoll ausgeben, was technisch und inhaltlich zugänglich vorhanden ist. Ein schlecht strukturiertes PDF, eine falsche Lesereihenfolge, ein gescannter Text mit OCR-Fehlern, fehlende Überschriften oder nicht ausgezeichnete Tabellen bleiben problematisch. Auch Sprachwechsel können falsch vorgelesen werden, wenn die Sprache nicht korrekt ausgezeichnet ist. Vorlesen ist daher keine Reparatur für mangelhafte Dokumente oder Webauftritte. Es kann unterstützen, aber es ersetzt keine echte Struktur, keine korrekten Überschriften, keine barrierefreien Tabellen, keine richtige Sprachauszeichnung und keine verständliche Sprache.

Smart Glasses und Kamera-Hilfen

Smart Glasses und tragbare Kamera-Hilfen verbinden Kamera, Mikrofon, Lautsprecher und KI-Funktionen. Sie können Nutzenden Informationen über ihre Umgebung geben, Texte vorlesen, Objekte erkennen, Gespräche als Text anzeigen oder bei der Orientierung unterstützen. Neben Ray-Ban Meta gibt es weitere Anbieter, die solche Funktionen entweder für den allgemeinen Markt oder gezielt als Assistenztechnologie entwickeln.

Die Envision Glasses und Ally Solos Glasses richten sich ausdrücklich an blinde und sehbehinderte Menschen. Sie sollen dabei helfen, Menüs zu lesen, Umgebungen zu erkennen, Gegenstände oder Personen zu beschreiben und Informationen per Sprachinteraktion abzufragen.

Für gehörlose und schwerhörige Nutzende sind andere Funktionen besonders relevant. XRAI Glass bietet eine KI-gestützte Lösung für Live-Untertitel und Übersetzung in Echtzeit. Gespräche können damit als Text angezeigt werden. Das kann in Besprechungen, Veranstaltungen oder lauten Umgebungen hilfreich sein, ersetzt aber keine qualitativ gesicherte Untertitelung oder Dolmetschung, wenn diese erforderlich ist.

Besonders kritisch sind Kamera-Brillen beim Datenschutz. Sie erfassen nicht nur die Umgebung, sondern möglicherweise auch andere Personen, private Räume, Dokumente, Bildschirminhalte oder Gespräche. Je stärker ein System Fotos, Video, Ton oder Standortdaten an Cloud-Dienste überträgt, desto wichtiger sind klare Informationen zu Einwilligung, Speicherung, Verarbeitung und Löschung.

Smart Glasses können Nutzenden mehr Orientierung und Selbstständigkeit geben. Sie ersetzen aber weder barrierefreie digitale Angebote noch eine bewusste Prüfung von Datenschutz, Zuverlässigkeit und Grenzen der KI.

Texte verstehen und vereinfachen

Textvereinfacherung kann Nutzende unterstützen, wenn Texte zu lang, zu fachlich, zu abstrakt oder sprachlich zu schwer sind. Besonders relevant ist das für Menschen mit Lernschwierigkeiten, kognitiven Einschränkungen, geringer Lesekompetenz, geringen Deutschkenntnissen oder hoher Leseermüdung.

Der Verainfacher ist dafür ein gutes Beispiel. Die Anwendung wurde von KOPF, HAND und FUSS entwickelt und wird als KI-gestützte Anwendung beschrieben, die Menschen mit Lernschwierigkeiten dabei unterstützt, Textinhalte besser zu verstehen. Dabei geht es nicht nur darum, einen schweren Text in leichtere Sprache zu übertragen. Der Verainfacher arbeitet dialogisch: Nutzende können Texte, Screenshots oder Fotos erfassen lassen und erhalten Erklärungen und Wiederholungen, bis der Inhalt besser verstanden wird. Die Anwendung wurde gemeinsam mit der Zielgruppe entwickelt.

SUMM AI ist ein KI-basiertes Tool, das Texte in Leichte und Einfache Sprache übersetzt. Das Angebot richtet sich besonders an öffentliche Stellen, Verwaltungen und Organisationen, die Inhalte systematisch verständlicher bereitstellen wollen. SUMM AI beschreibt das Tool als KI-basiertes Übersetzungswerkzeug für Leichte und Einfache Sprache.

capito.ai unterstützt beim Schreiben verständlicher Texte, analysiert Texte in drei Sprachstufen und gibt Vorschläge zur Vereinfachung. Das Tool kann Texte auch vollautomatisch vereinfachen.

Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zur geprüften Leichten Sprache. Leichte Sprache ist nicht einfach „ein bisschen einfacher schreiben“. Sie folgt Regeln, richtet sich besonders an Menschen mit Lernschwierigkeiten und sollte idealerweise durch Menschen aus der Zielgruppe geprüft werden.

Werden Texte automatisch in leichtere Sprache übertragen, kann die KI Fehler erzeugen. Bei wichtigen Informationen, etwa Gesundheit, Recht, Geld, Arbeit oder Behördenentscheidungen, dürfen KI-Vereinfachungen deshalb nicht ungeprüft als verbindliche Aussage verstanden werden.

Geräte mit Sprache, Blick oder weniger Bewegung bedienen

KI-gestützte Eingabehilfen können Geräte für Menschen mit motorischen Einschränkungen zugänglich machen. Das ist z. B. relevant bei Spastik, Tremor, nach Schlaganfall, bei fortschreitenden Erkrankungen wie ALS oder Multipler Sklerose sowie bei eingeschränkter Feinmotorik.

Die Apple Sprachsteuerung und der Windows-Sprachzugriff erlauben die vollständige Bedienung des Geräts per Stimme: Apps öffnen, Texte diktieren, Schaltflächen aktivieren oder navigieren, ohne Maus oder Tastatur. Beide Anbieter beschreiben die Funktionen ausdrücklich als Bedienhilfen für Menschen, die ihre Geräte nicht mit den Händen bedienen können.

Tobii Dynavox bietet Augensteuerungssysteme, in denen KI-gestützte Wortvorhersage die Eingabe per Blick beschleunigt. Auch in den Standard-Tastaturen auf iOS und Android arbeitet KI im Hintergrund: Wortvorhersage und Korrektur machen längere Texte für Menschen, die mit einem Finger, Kopfzeiger oder per Augensteuerung tippen, praktikabler.

Solche Hilfen können erhebliche Selbstständigkeit ermöglichen: längere E-Mails ohne Erschöpfung schreiben, im Beruf arbeiten oder kommunizieren, ohne auf eine zweite Person angewiesen zu sein.

Die Grenzen liegen bei Genauigkeit und Sprachunterstützung. Diktatfunktionen funktionieren auf Englisch oft besser als auf Deutsch. Sprachsteuerung versagt zudem dort, wo Sprechen körperlich anstrengend oder sozial unpassend ist. Eine zugängliche Tastatur- und Schalterbedienung sollte deshalb nicht ersetzt, sondern ergänzt werden.

Eigene Stimme erhalten und Sprache verständlich machen

KI-gestützte Sprachhilfen können Menschen mit Sprech- oder Sprachstörungen unterstützen, sich verständlich auszudrücken oder ihre Stimme zu erhalten. Das ist z . B. relevant bei ALS, fortgeschrittenem Parkinson, nach Schlaganfall, bei Cerebralparese oder nach Kehlkopfoperationen.

Voiceitt ist eine App, die nicht-standardisierte Sprache erkennt und in verständlichen Text oder synthetische Sprache umwandelt. Nach Angaben des Anbieters lernt das System die individuelle Aussprache und richtet sich an Menschen, deren Sprache von herkömmlicher Spracherkennung schlecht oder gar nicht erkannt wird. Google verfolgt mit Project Relate einen ähnlichen Ansatz für Android.

Apple bietet seit iOS 17 die Funktion „Eigene Stimme“. Nutzende können eine digitale Kopie der eigenen Stimme anlegen und mit „Live-Sprache“ verwenden: Getippter Text wird in der eigenen Stimme ausgegeben. Apple beschreibt die Funktion ausdrücklich für Menschen, deren Stimme aufgrund einer Diagnose verloren gehen kann. Spezialisierte Anbieter wie SpeakUnique bieten vergleichbare Voice-Banking-Dienste.

Solche Werkzeuge können Sprache, Identität und Selbstbestimmung schützen. Wer rechtzeitig aufnimmt, kann später mit der eigenen Stimme weiter kommunizieren, statt ausschließlich auf eine Standardstimme angewiesen zu sein.

Gebärdensprache und Schriftsprache verbinden

Für gehörlose Menschen, die Deutsche Gebärdensprache (DGS) als Erstsprache nutzen, ist Schriftsprache nicht automatisch barrierefrei. Live-Untertitel sind eine Hilfe, aber kein gleichwertiger Ersatz für Inhalte in DGS. KI wird zunehmend eingesetzt, um Laut- und Gebärdensprache aufeinander zu beziehen, mit derzeit sehr unterschiedlicher Reife.

Avatar-basierte Systeme, geben Text als animierte Gebärden aus. Solche Avatare werden in eng abgegrenzten Bereichen eingesetzt, etwa für standardisierte Durchsagen. Forschungsprojekte arbeiten daran, Gebärden aus Videoaufnahmen automatisch in Text zu überführen oder Schriftsprache in animierte Gebärden zu übersetzen.

KI-Avatare und automatische Gebärdenerkennung können in klar abgegrenzten Anwendungsfällen eine zusätzliche Information geben. Sie ersetzen keine qualifizierte DGS-Dolmetschung.

Wo liegen die Grenzen?

KI kann falsch liegen

KI-Ergebnisse können plausibel klingen und trotzdem falsch sein. Das ist besonders kritisch, wenn Nutzende die Ausgabe nicht selbst überprüfen können. Wenn eine App ein Medikament, ein Formular, einen Geldschein, ein Verkehrsschild oder einen Button falsch beschreibt, kann das direkte Folgen haben.

Eine KI kann ein Bild beschreiben, aber nicht immer den Zweck im konkreten Zusammenhang verstehen. Ein Symbol kann wie ein Papierkorb aussehen, aber tatsächlich eine andere Funktion haben. Ein Bild kann dekorativ sein, aber von der KI ausführlich beschrieben werden. Eine Schaltfläche kann visuell erkannt werden, aber nicht sicher in ihrer Funktion.

KI kann Barrieren sichtbar machen oder überbrücken. Sie ersetzt aber keine Prüfung mit Tastatur, Screenreader, Vergrößerung, Kontrastanalyse und fachlicher Bewertung. Das gilt auch für KI-gestützte Beschreibungen von Bildern, Formularen, Schaltflächen oder Seitenstrukturen.

Viele Funktionen brauchen Internet

Viele KI-Funktionen laufen online. Bilder, Tonaufnahmen, Bildschirmansichten oder andere Daten werden an einen Dienst übertragen und dort verarbeitet. Wenn keine Internetverbindung besteht, können manche Funktionen eingeschränkt oder gar nicht nutzbar sein. Für Nutzende ist es deshalb wichtig zu prüfen, ob eine Funktion offline funktioniert oder ob sie eine stabile Internetverbindung benötigt.

Wer KI als Hilfsmittel nutzt, überträgt möglicherweise besonders sensible Informationen. Dazu können gehören:

Deshalb sollten Nutzende vor der Nutzung prüfen, welche Daten verarbeitet werden, ob die Verarbeitung lokal oder in der Cloud erfolgt, ob Inhalte gespeichert werden und ob sie für Training oder Qualitätssicherung genutzt werden. Datenschutzrechtlich sind dabei insbesondere Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung und Speicherbegrenzung wichtig. Der Europäische Datenschutzausschuss betont bei KI-Modellen ausdrücklich die Bedeutung von Zweckbindung und Datenminimierung, und auch der BfDI weist auf Risiken wie personenbezogene Daten, Speicherbegrenzung und mögliche Datenlecks im Produktivbetrieb hin.

KI kann helfen, ist aber oft nur der Umweg

KI kann in vielen Situationen hilfreich sein, wenn eine Anwendung, ein Webauftritt oder ein Dokument nicht barrierefrei gestaltet ist. Sie kann versuchen, einen nicht beschrifteten Button zu erklären, ein Bild zu beschreiben, einen schwierigen Text zu vereinfachen oder ein Gespräch live zu verschriften.

Trotzdem ist das meistens ein zusätzlicher Umweg. Nutzende müssen das KI-Tool öffnen, Berechtigungen erteilen, Inhalte hochladen oder erfassen, auf eine Antwort warten und anschließend bewerten, ob das Ergebnis überhaupt stimmt. Das kostet Zeit, Aufmerksamkeit und Vertrauen. Wenn die Anwendung oder der Webauftritt von Anfang an barrierefrei umgesetzt ist, geht es meist schneller, sicherer und selbstbestimmter: Ein korrekt beschrifteter Button wird direkt vom Screenreader ausgegeben, ein guter Alternativtext steht sofort bereit, ein barrierefreies Dokument hat eine nachvollziehbare Struktur und geprüfte Untertitel müssen nicht erst automatisch erzeugt werden.

KI kann Barrieren also überbrücken, aber sie ist häufig die langsamere und unsicherere Lösung. Gute Barrierefreiheit bedeutet, dass Nutzende Inhalte und Funktionen unmittelbar nutzen können, ohne zusätzliche Hilfswege, ohne unnötige Datenweitergabe und ohne raten zu müssen, ob die KI-Antwort stimmt.

Weitere Informationen:

Checkliste für Nutzende

Übersichtstabelle KI gestützter Hilfen

Die folgende Übersicht zeigt einige Beispiele für KI-gestützte Hilfen. Sie ist keine Empfehlung und keine Aussage darüber, ob ein Angebot vollständig barrierefrei, datenschutzkonform oder für jeden Einsatzzweck geeignet ist.

Tool / AngebotBereichAnwendungsbereich
Seeing AIBild-, Text- und UmgebungserkennungTexte lesen, Bilder beschreiben, Produkte erkennen, Farben, Personen und Objekte erfassen
Google LookoutBild-, Text- und UmgebungserkennungTexte, Dokumente, Post, Gegenstände und Produkte mit der Smartphone-Kamera erfassen
Be My EyesVisuelle Hilfe per AppLive-Hilfe durch Freiwillige, Unternehmenssupport und KI-gestützte visuelle Beschreibung
Be My AIKI-Bildbeschreibung innerhalb von Be My EyesBilder und visuelle Situationen beschreiben
Envision AppBild-, Text- und UmgebungserkennungGedruckte Texte lesen, Objekte erkennen, Szenen beschreiben, Fragen zu Texten oder Bildern stellen
Apple Lupe / ErkennungsmodusSystemeigene ErkennungsfunktionText in der Umgebung erkennen und vorlesen, Türen, Personen oder Möbel erkennen
JAWS Picture Smart AIScreenreader-Erweiterung / BildbeschreibungFotos, Diagramme und andere visuelle Inhalte beschreiben
NVDA AI Content DescriberNVDA-ErweiterungFokusobjekte, Bedienelemente, Bilder, Bildschirm oder Kameraszenen beschreiben
Microsoft Narrator mit Copilot-BeschreibungScreenreader-FunktionFokussierte Bilder oder den gesamten Bildschirm beschreiben lassen
AvaLive-Untertitelung / TranskriptionGespräche, Meetings, Unterricht oder Termine live verschriften
Google Live Transcribe & Sound NotificationsLive-Transkription und GeräuscherkennungSprache und Umgebungsgeräusche als Text oder Benachrichtigung ausgeben
Apple Live CaptionsLive-UntertitelungGesprochene Audioinhalte als Live-Untertitel anzeigen
Microsoft Teams Live Captions / TranscriptionLive-Untertitelung und Transkription in MeetingsMeetings und Veranstaltungen lesbar mitverfolgen
SpeechifyVorlesen und TexterfassungDokumente, PDFs, Webseiten, E-Mails und gescannte Texte vorlesen
Read& WriteLese- und SchreibunterstützungText vorlesen, Wörter erklären, Texte vereinfachen, Lesen und Schreiben unterstützen
Ray-Ban Meta / Meta AI GlassesSmart GlassesUmgebung beschreiben, Text lesen, Objekte erkennen, mit Be My Eyes verbinden
Ally Solos GlassesSmart GlassesMenüs lesen, Umgebung, Objekte und Personen erkennen, per Sprache mit KI interagieren
OrCam MyEye 3 ProTragbares Kamera-Hilfsmittel / BrillenaufsatzTexte vorlesen, Inhalte vergrößern, Fragen zu Texten stellen, visuelle Informationen unterstützen
XRAI GlassLive-Untertitelung / Übersetzung mit Smart Glasses oder AppGespräche in Echtzeit untertiteln und übersetzen
Lumen GlassesMobilitäts- und NavigationshilfeBlinde Menschen beim sicheren und selbstständigen Bewegen unterstützen
NuEyesSmart Glasses / visuelle UnterstützungVergrößerung, visuelle Unterstützung, Live Captions für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigung
Der VerainfacherTexte verstehen / Leichte und einfache SpracheDer Verainfacher unterstützt Menschen mit Lernschwierigkeiten dabei, schwierige Texte besser zu verstehen.
SUMM AIKI-Tool für Leichte und Einfache SpracheHilfreich für Redaktionen und Verwaltungen
capito.aiSchreib- und VereinfachungswerkzeugUnterstützt beim Schreiben verständlicher Texte
Apple SprachsteuerungSprachsteuerung / alternative EingabeErmöglicht die Bedienung von iPhone, iPad und Mac per Stimme. Nutzende können Befehle sprechen, Elemente aktivieren, navigieren und Text diktieren.
Windows-SprachzugriffSprachsteuerung / alternative EingabeErmöglicht die Steuerung eines Windows 11-PCs per Stimme. Nutzende können Apps öffnen, zwischen Apps wechseln, im Web surfen, E-Mails lesen und schreiben sowie Texte diktieren.
Tobii DynavoxAugensteuerung / Unterstützte KommunikationErmöglicht Kommunikation und Gerätesteuerung über Blickbewegungen.
VoiceittSprachhilfe / nicht-standardisierte SpracheVoiceitt erkennt nicht-standardisierte Sprache und kann diese als verständlichen Text oder synthetische Sprache ausgeben. Das System lernt die individuelle Aussprache durch Training und richtet sich an Menschen, deren Sprache von herkömmlicher Spracherkennung schlecht erkannt wird.
Google Project RelateSprachhilfe / nicht-standardisierte SpracheProject Relate ist eine Android-App für Menschen mit nicht-standardisierter Sprache. Die App kann Sprache transkribieren, wiederholen oder zur Interaktion mit Google Assistant nutzt.
Apple Eigene Stimme und Live-SpracheVoice Banking / unterstützte KommunikationMit „Eigene Stimme“ können Nutzende eine synthetische Stimme erstellen, die wie die eigene Stimme klingt. Diese Stimme kann mit „Live-Sprache“ genutzt werden.
SpeakUniqueVoice Banking / personalisierte synthetische StimmeSpeakUnique erstellt personalisierte synthetische Stimmen für Kommunikationshilfen
SiMAXGebärdensprach-Avatar / Text zu GebärdenspracheSiMAX übersetzt Texte in 3D-animierte Gebärdensprache.
Signapse / G&L AI Digital SignerKI-gestützter Gebärdensprach-Avatar für VideoKI-gestützte Digital-Signer-Lösung für Deutsche Gebärdensprache in Live- und On-Demand-Videos
Automatische Gebärdensprach-Erkennung aus VideosForschung / Gebärdensprache zu TextForschung zu Sign Language Processing versucht, Gebärden aus Videos zu erkennen, zu analysieren oder in Text zu übertragen.

WCAG: Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit

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Wahrnehmbarkeit: Inhalte erfassbar machen

Das WCAG-Prinzip Wahrnehmbarkeit stellt sicher, dass alle Informationen und Funktionen einer digitalen Oberfläche von den Nutzenden wahrgenommen werden können, unabhängig von individuellen sensorischen Einschränkungen. Das bedeutet, Inhalte müssen sowohl visuell als auch auditiv zugänglich sein und dürfen nicht nur mit einem einzigen Sinn wahrgenommen werden. Dieses Prinzip betrifft insbesondere Menschen mit Sehbeeinträchtigung, blinde Menschen, Menschen mit Hörbeeinträchtigung, kognitiven Einschränkungen sowie ältere Menschen mit altersbedingtem Nachlassen der Sinneswahrnehmung.

Warum ist Wahrnehmbarkeit so wichtig?

Ohne wahrnehmbare Inhalte bleibt ein Zugang zur digitalen Information vollständig verwehrt. Nutzende von Screenreadern, brauchen z. B. Alternativtexte für Bilder, strukturierte Informationen und die Möglichkeit, Text an individuelle Bedürfnisse anzupassen. Videos mit Ton aber ohne Untertitel oder Webauftritte mit schlechtem Kontrast können zentrale Informationen unzugänglich machen.

Was ist bei der Umsetzung zu beachten?

Redaktionen, Designteams und Entwicklung sollten in enger Abstimmung sicherstellen, dass mediale Inhalte auf mehreren Sinneskanälen angeboten werden und technisch korrekt ausgezeichnet sind. Es geht nicht nur um gesetzliche Mindestanforderungen, sondern um echte Teilhabe. Wer Inhalte klar strukturiert, erklärt und in mehreren sensorischen Formen zugänglich macht, erreicht mehr Menschen und leistet einen Beitrag zu Inklusion und Nutzungsfreundlichkeit.

Im Folgenden werden die einzelnen Erfolgskriterien unter dem Prinzip Wahrnehmbarkeit praxisnah erläutert. Die Umsetzungsempfehlungen enthalten konkrete Hinweise für Redaktion, Entwicklung und Gestaltung. Dabei wird jedes Erfolgskriterium zunächst kurz erklärt. Im Anschluss folgen jeweils die Hinweise zur technischen Umsetzung. Die Erfolgskriterien sind in drei Konformitätsstufen eingeteilt:

Da öffentliche Stellen laut BITV 2.0 sowie Unternehmen nach dem BFSG zur Erfüllung der Stufen A und AA verpflichtet sind, konzentriert sich dieser Leitfaden auf genau diese. Die Stufe AAA kann zur Umsetzung des höchstmöglichen Maßes der Barrierefreiheit genutzt werden, bleibt an dieser Stelle jedoch außen vor. Sie kann jederzeit bei Bedarf ergänzend berücksichtigt werden.

Zur besseren Verständlichkeit findet ihr am Ende dieses Dokuments ein Glossar mit kurzen Erklärungen zentraler Begriffe rund um die folgenden Erklärungen.

Erfolgskriterien des Prinzips Wahrnehmbarkeit

1.1 Textalternativen
1.1.11 Nicht-Text-Inhalte (Stufe A):

Stellt für alle informative Nicht-Text-Inhalte (z. B. Bilder, Grafiken) Textalternativen bereit. Dies ermöglicht es Nutzenden mit Sehbeeinträchtigungen und kognitiven Beeinträchtigungen die Inhalte zu erfassen.

Umsetzungsempfehlung: Verwendet in HTML das alt-Attribut für informative Bilder. Für komplexe Grafiken wie Diagramme oder Infografiken nutzt zusätzlich eine ausführliche Beschreibung im Text oder verlinkt auf eine externe Beschreibung. Verwendet bei dekorativen Bildern leere Alt-Texte (alt=""), damit sie von Screenreadern ignoriert werden. Achtet bei Icons mit Funktion (z. B. Drucken, Suchen) auf eine sinnvolle Kennzeichnung, sofern keine sichtbare Beschriftung vorhanden ist. Sonst sollten diese als dekorativ gekennzeichnet werden.

1.2 Zeitbasierte Medien
1.2.1 Nur-Audio und Nur-Video (vorab aufgezeichnet) (Stufe A):

Bietet für vorab aufgezeichnete Audio- und stumme Videoinhalte entsprechende Alternativen in Textform an.

Umsetzungsempfehlung: Erstellt für Podcasts oder Interviews ohne visuelle Komponente ein vollständiges Transkript. Bei stummen Videos beschreibt in Textform, was im Bild zu sehen ist. Die Textbeschreibung kann entweder direkt auf der Seite stehen oder über einen Link erreichbar sein.

1.2.2 Untertitel (vorab aufgezeichnet) (Stufe A):

Stellt Untertitel für vorab aufgezeichnete Videos mit Ton bereit.

Umsetzungsempfehlung: Nutzt Untertitelungssoftware oder -dienste, um genaue Untertitel zu erstellen. Untertitel sollten gesprochene Inhalte, Sprecherwechsel und relevante Hintergrundgeräusche enthalten. Nutzt standardisierte Untertitelformate wie .srt. Achtet darauf, dass die Untertitel nicht fest ins Video eingebrannt sind, damit Nutzende sie ein- oder ausschalten können. Stellt eine hohe sprachliche Qualität und Lesbarkeit sicher, z. B. durch gut getimte Zeilenumbrüche, korrekte Rechtschreibung und ausreichend lange Einblendzeiten.

1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (vorab aufgezeichnet) (Stufe A):

Bietet eine Möglichkeit an, visuelle Informationen auch hörbar oder als Text verfügbar zu machen.

Umsetzungsempfehlung: Erstellt zusätzlich zur Originalspur eine Version mit eingesprochener Beschreibung visueller Elemente (Audiodeskription). Die Audiodeskription wird dabei ausschließlich in den Sprechpausen eingefügt und muss daher in der Regel sehr kompakt formuliert sein. Sie ist nur dann erforderlich, wenn wesentliche Informationen über das Bild vermittelt werden, die nicht im Ton enthalten sind. Alternativ kann eine ausführliche Inhaltsbeschreibung als HTML verlinkt werden. Wichtig ist, dass Nutzende erkennen, dass es diese Alternative gibt. Es geht hierbei explizit um die Beschreibung visueller Inhalte in Videos, nicht um die Vorlesung von Textinhalten.

1.2.4 Untertitel (live) (Stufe AA):

Stellt für Live-Videoinhalte Untertitel bereit.

Umsetzungsempfehlung: Arbeitet mit Live-Untertitelungsdiensten oder Software, die Echtzeit-Transkription. Informiert die Teilnehmenden im Vorfeld, ob Untertitel bereitgestellt werden und wie diese aktiviert werden können. Stellt eine hohe sprachliche Qualität und Lesbarkeit sicher, z. B. durch gut getimte Zeilenumbrüche, korrekte Rechtschreibung und ausreichend lange Einblendzeiten.

1.2.5 Audiodeskription (vorab aufgezeichnet) (Stufe AA):

Vorab aufgezeichnete Videos mit visuellen Informationen sollten eine Audiodeskription enthalten, um auch für sehbeeinträchtigte Nutzende verständlich zu sein.

Umsetzungsempfehlung: Sprecht Bildinhalte zwischen Dialogpausen oder in separater Version ein. Falls technisch aufwendig, bietet alternativ ein detailliertes Transkript mit Bildbeschreibung zum Download oder direkt auf der Seite an. Für Videos mit hohem narrativem oder atmosphärischem Anteil reicht ein Transkript in der Regel nicht aus, da es die audiovisuelle Wirkung und komplexe Bildsprache nicht adäquat überträgt. Geeignete Einsatzszenarien für Transkripte mit Bildbeschreibungen sind zum Beispiel: Lehrvideos mit klarer Struktur, Produkt- oder Erklärvideos, Webinare oder aufgezeichnete Fachvorträge mit Präsentationen, kurze Informationsclips ohne dramatische Bildwirkung sowie stille Videos oder Animationen ohne Ton, bei denen Transkripte die Inhalte vollständig erfassbar machen.

1.3 Anpassbar
1.3.1 Informationen und Beziehungen (Stufe A):

Stellt sicher, dass Informationen und Beziehungen, die durch visuelle oder auditive Mittel vermittelt werden, auch programmatisch von assistiven Technologien abgerufen werden können oder in Textform verfügbar sind.

Umsetzungsempfehlung: Nutzt semantisch korrektes HTML: h1 bis h6 für Überschriften, ul/ol für Listen, table für Tabellen mit Beschriftung. Vermeidet visuelle Formatierung mit leeren Zeilen oder reinem Text-Layout. Prüft die Struktur regelmäßig mit Screenreader-Test oder HTML-Validator.

1.3.2 Bedeutungsvolle Reihenfolge (Stufe A):

Inhalte sollten in einer sinnvollen und logischen Reihenfolge präsentiert werden, sodass sie bei allen Darstellungsformen verständlich und bedienbar bleiben.

Umsetzungsempfehlung: Achtet bei der Strukturierung von HTML-Inhalten auf die visuelle wie auch die programmatische Reihenfolge. Nutzt semantische Container und überprüft die Lesereihenfolge mithilfe von Screenreadern oder browserbasierten Testwerkzeugen. Inhaltliche Zusammenhänge wie Beschriftung und Eingabefeld oder Bild und Beschreibung sollten im Quelltext direkt aufeinander folgen.

1.3.3 Sensorische Merkmale (Stufe A):

Anweisungen sollten nicht ausschließlich auf sensorische Hinweise wie Farbe, Form, Größe oder Position verweisen.

Umsetzungsempfehlung: Ergänzt Farbangaben durch textliche Hinweise. Beispiel: Statt „Klicken Sie auf den grünen Knopf“ sollte es heißen „Klicken Sie auf den grünen Knopf mit dem Pfeilsymbol rechts unten“. Achtet darauf, dass der Hinweis auch per Screenreader verständlich ist, indem z. B. aria-labels verwendet werden.

1.3.4 Ausrichtung (Stufe AA):

Inhalte sollten sowohl im Hoch- als auch im Querformat nutzbar sein, ohne dass eine bestimmte Bildschirmorientierung erforderlich ist.

Umsetzungsempfehlung: Stellt sicher, dass die Seite sich dynamisch an die jeweilige Ausrichtung anpasst. Verwendet flexible Layouts, die sich im CSS anpassen lassen. Vermeidet JavaScript-Sperren, die bestimmte Orientierungen erzwingen. Testet eure Anwendungen auf Mobilgeräten in beiden Formaten.

1.3.5 Eingabezweck identifizieren (Stufe AA):

Der Zweck von Eingabefeldern sollte so gekennzeichnet sein, dass Browser und assistive Technologien ihn erkennen und automatische Eingabehilfen (z. B. Autofill) unterstützen können. Ein Eingabefeld z. B. für „Nachname“ muss auch als Nachnamefeld erkennbar sein.

Umsetzungsempfehlung: Verwendet standardisierte HTML-Attribute wie autocomplete="name", email, postal-code etc., damit mobile Betriebssysteme oder Passwortmanager die Felder korrekt vorausfüllen können. Prüft die Wirksamkeit mit einem Autofill-Test auf unterschiedlichen Geräten.

1.4 Unterscheidbar
1.4.1 Verwendung von Farbe (Stufe A):

Informationen dürfen nicht ausschließlich durch Farbe vermittelt werden, da dies für Menschen mit Farbsehschwächen problematisch ist.

Umsetzungsempfehlung: Ergänzt farbliche Kennzeichnungen immer durch Text oder Symbole. Beispielsweise sollte ein Fehlerfeld nicht nur rot umrandet sein, sondern auch mit einem Hinweis wie „Fehler: Bitte ausfüllen“ versehen sein.

1.4.2 Audiosteuerung (Stufe A):

Audioinhalte sollten nicht automatisch starten und länger als drei Sekunden dauern, da automatisch abgespielte Klänge die Nutzung für viele Menschen mit Beeinträchtigungen erschweren können.

Umsetzungsempfehlung: Vermeidet Autoplay bei Toninhalten. Wenn unvermeidlich, stellt gut sichtbare Bedienelemente zur Verfügung, mit denen Nutzende die Wiedergabe pausieren oder stoppen können.

1.4.3 Kontrast (Minimum) (Stufe AA):

Texte sollten ausreichend vom Hintergrund abgehoben sein, damit sie auch bei eingeschränktem Sehvermögen lesbar sind.

Umsetzungsempfehlung: Nutzt Kontrastverhältnisse von mindestens 4,5:1 bei normalem Text und 3:1 bei großem Text. Verwendet Tools wie den WebAIM Contrast Checker zur Prüfung.

1.4.4 Textgröße ändern (Stufe AA):

Texte sollten bis auf 200 % vergrößerbar sein, ohne dass Inhalte abgeschnitten oder unleserlich werden.

Umsetzungsempfehlung: Nutzt relative Maßeinheiten wie „em“ oder „rem“. Vermeidet feste Layoutbreiten oder absolute Schriftgrößen in Pixeln.

1.4.5 Bilder von Text (Stufe AA):

Wenn Text in Bildern (Schriftgrafiken) enthalten ist, kann er nicht ohne Qualitätsverlust (Schärfe) vergrößert oder von Hilfsmitteln wie einem Screenreader vorgelesen werden. Dadurch haben manche Menschen Schwierigkeiten, die Informationen zu erkennen oder zu verstehen.

Umsetzungsempfehlung: Nutzt HTML-Text statt Text in Grafiken. Wenn ein Bildtext unverzichtbar ist (z. B. in Logos), stellt eine gleichwertige Textalternative bereit.

1.4.10 Umfluss (Reflow) (Stufe AA):

Digitale Inhalte müssen auch bei starker Vergrößerung übersichtlich, verständlich und ohne horizontales Scrollen nutzbar sein.

Umsetzungsempfehlung: Stellt sicher, dass eure Webinhalte bei einem Zoom von bis zu 400 % bei einer Fensterbreite von 1280 px weiterhin ohne horizontales Scrollen lesbar bleiben (ausgenommen sind Inhalte, bei denen horizontales Scrollen aus funktionalen Gründen notwendig ist, z. B. bei Tabellen oder interaktiven Diagrammen). Nutzt responsive Layouts, die sich flexibel an verschiedene Bildschirmgrößen anpassen.

1.4.11 Nicht-Text-Kontrast (Stufe AA):

Grafische Inhalte und interaktive Elemente müssen ebenfalls gut erkennbar sein.

Umsetzungsempfehlung: Stellt sicher, dass Icons, Formfelder und Steuerelemente ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 zum Hintergrund haben.

1.4.12 Textabstand (Stufe AA):

Nutzende sollten Textzeilen mit ausreichendem Abstand lesen können.

Umsetzungsempfehlung: Richtet die Darstellung so aus, dass beifolgenden Werten keine Inhalte überlappen oder verloren gehen: z.B. Zeilenhöhe 1,5-fach, Absatzabstand mindestens 1,5-mal der Textgröße, Buchstabenabstand 0,12em, Wortabstand 0,16em.

1.4.13 Inhalt bei Hover oder Fokus (Stufe AA):

Zusätzliche Inhalte wie Tooltips sollten bei Bedarf durch Eingabegeräte angezeigt und leicht geschlossen werden können.

Umsetzungsempfehlung: Achtet darauf, dass eingeblendete Inhalte nicht automatisch verschwinden, solange Nutzende mit dem Mauszeiger oder der Tastatur interagieren. Bietet klare Schaltflächen zum Schließen an (z. B. ein „X“ oder die Esc-Taste).

Weiterführende Informationen aus der BFIT:

Tools zur Prüfung der Wahrnehmbarkeit:

1. Farbkontraste

WebAIM Contrast Checker
Colour Contrast Analyser (CCA)

2. Responsive Design

Chrome DevTools (Device Mode)

Textskalierung & Textabstand

Zoomfunktion in Browser (Ctrl + / Cmd +)
WAVE Tool:

Diese Liste erhebt nicht den Anspruch vollständig zu sein, es gibt noch viele andere Tools und Werkzeuge. Dies ist lediglich ein Einstieg.

Glossar